Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Cham
Rachelstraße 6
Kontaktstelle(n): Landratsamt Cham
93413 Cham
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MTRyYW5jXV5hb3BhaGhhPGRlcHZoYW4pZWpjYWplYXFuYSpgYQ==
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Berufsschulkompetenzzentrum in Cham - Leistungen der Objektplanung
für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen
3-9.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Cham.
NUTS-Code DE235
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Neubau Berufsschulkompetenzzentrum in Cham.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß
§ 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Neubau Berufsschulkompetenzzentrum in Cham.
Seitens des Landkreises Cham ist der Neubau eines
Berufsschulkompetenzzentrums mit Einfach-Turnhalle in Cham beabsichtigt.
Die Realsierung ist bauabschnittsweise geplant. Der erste Bauabschnitt
(Modul 1 = Elektrotechnik - Mechatronik, zentraler Verwaltungs- und
Lehrerbereich sowie Mensa) umfasst eine Hauptnutzfläche von ca. 2 225 m².
Die weiteren Bauabschnitte sind derzeitig wie folgt geplant (vorerst nicht
Bestandteil des Auftrags, jedoch optional):
Modul 2: Metall – Kfz (HNF: ca. 1 080 m²),
Modul 3: Metall - Grundstufe Konstruktionstechnik / Anlagentechnik (HNF:
ca. 1 335 m²),
Modul 4: Kaufleute – Ernährung, Wirtschaft, Verwaltung (HNF: ca. 2 605 m²)
sowie eine Einfachsporthalle.
Die angestrebte Beauftragung der Leistungen der Objektplanung für Gebäude
und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI umfasst zunächst den ersten
Bauabschnitt (= Modul 1). Die weiteren Bauabschnitte (Module 2-4) sind als
optional durch den Auftraggeber zu vergebende Auftragserweiterungen zu
verstehen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung) für den ersten Bauabschnitt (= Modul 1) beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen
Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen,
Bauabschnitten sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Modul 2: Metall – Kfz (HNF: ca. 1 080 m²),
Modul 3: Metall - Grundstufe Konstruktionstechnik / Anlagentechnik (HNF:
ca. 1 335 m²),
Modul 4: Kaufleute – Ernährung, Wirtschaft, Verwaltung (HNF: ca. 2 605 m²)
sowie eine Einfachsporthalle.
Die oben genannten Bauabschnitte (Module 2-4) sind als optional durch den
Auftraggeber zu vergebende Auftragserweiterungen zu verstehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Bauabschnitten (=
Modulen) sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung.
Für Personenschäden: 1 500 000,--EUR,
Für sonstige Schäden: 1 500 000,--EUR.
Bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 1 500 000,--EUR,
Für sonstige Schäden: 1 500 000,--EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33
HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden,
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulneubau,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
> 15 000 000 EUR brutto),
— mindestens Leistungsphasen 3-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten
vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulneubau,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
> 15 000 000 EUR brutto),
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von
entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften
unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich
Schulneubau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich
Schulneubau zuzuordnen ist (z. B. Schulsanierung, Sporthallenneubau ohne
gleichzeitigen Schulneubau, Neubau Kindergarten, Instituts-, Forschungs-
oder Laborgebäude, o.ä.) werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtkosten > 15 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (15
000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 15 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird
die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 1,0
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 15 000 000 EUR x 3,0
Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
Leistungsphasen 3-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen
3-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem,
beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die
tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
(LPH 3-8 = 87 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte
Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der
Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die
Leistungsphasen 3-5 beauftragt. Hier werden 1,45 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 42 v. H. / 87 v. H. x 3,0 Punkte). - Befindet sich das
angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist
bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein,
werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2),
hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40
Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des
stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den
Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter
können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5
Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des
Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich
Schulneubau? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich
Schulneubau zuzuordnen ist (z. B. Schulsanierung, Sporthallenneubau ohne
gleichzeitigen Schulneubau, Neubau Kindergarten, Instituts-, Forschungs-
oder Laborgebäude, o.ä.) werden 1,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene
Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtkosten > 15 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (15
000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 15 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird
die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,5
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 15 000 000 EUR x 1,5
Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
Leistungsphasen 3-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden
Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-8
erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem
Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den
geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 87 v. H. nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte
Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1, 2
bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.:
Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 3-5 erbracht. Hier
werden 0,72 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 42 v. H. / 87 v. H. x 1,5
Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin
dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche
Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
23.3.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.3.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVjFZWmVrXVZjHlpfWFZfWlZmY1YfVVY=, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken; Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landkreis Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.2.2012