Entscheidung |
08/2012
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Architektur, Bauingenieurwesen, Tragwerksplanung, Akustikplanung |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Bewerber: 7 |
Gebäudetyp | Hochschulen, Wissenschaft und Forschung |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Schallschutz, Raumakustik |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
Maßnahmenbeschreibung: Das Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests muss über folgende Bauteile bzw. bauliche Anlagen verfügen: — Montagegebäude: 681 m² Grundfläche, 7 413 m³ umbauter Raum, 990 m² Bruttogeschoßfläche bestehend aus einer Montage und Lagerhalle mit Brückenkrananlage (ca. 16 m Spannweite, 8 m Hakenhöhe, 1 Brücke 25 t, 1 Brücke 5 t + 1 t) und angelagerter 3-geschossiger Anbau mit Büro- und Nebenräumen, inkl. Umkleiden und Toilettenanlage, — Testgebäude: 642 m² Grundfläche, 7 059 m³ umbauter Raum, 978 m² Bruttogeschoßfläche,bestehend aus eingeschossiger Prüfzelle, schallgedämmt mit Brückenkrananlage (ca. 10 m Spannweite, 1 Brücke 25 t) mit Anschluss an Abzugskamin, — Fundament für Abzugskamin: Querschnitt Abzugskanal ca. 4 m x 4 m lichter Querschnitt, Abzugskamin ca. 6 m x 6 m lichter Querschnitt, Höhe ca. 20 m, mit Schalldämmkulissen. Hinweis: Die Prüfstandstechnik incl. des Abzugskamins und weiterer nutzungsrelevanter Ausbau wird durch eine separate Prüfstandsplanung durchgeführt und umgesetzt und ist daher nicht Bestandteil des hier zu vergebenden Planungsauftrages. Nutzungsart des Gebäudes und Beschreibung des Prüfstands: Das Testgebäude beinhaltet eine Testzelle für Brennkammertests mit einer vorgegebenen Leistung von bis zu 120MW. Während des Testvorganges ist mit einem Schallleistungspegel von bis zu 171dB(A) zu rechnen, die von der Gebäudehülle bis auf die Planungsvorgaben gedämpft werden müssen. Die zu testenden Teile befinden sich auf Testwagen, die auf Bodenschienen geführt werden. Zur Aufnahme des entstehenden Rückstoßes sind Ankerpunkte (Fixing Points) vorzusehen mit einer Lastaufnahme von ca. 400kN (aktuelle Auslegung). Die während des Testvorganges entstehenden Verbrennungsabgase werden zusammen mit der für den Test notwendigen Sekundärluft über den Abgaskamin abgeleitet. Dieser Kamin muss so mit Schalldämmkulissen ausgekleidet werden, dass an seiner Mündung der zu erwartende Schallleistungspegel von max. 109dB(A) nicht überschritten wird. Die Sekundärluftzuführung ist schallgedämmt auszuführen; hier wird ein Schallleistungspegel von 103dB(A) gefordert. Alle Werte sind in der Planung zu überprüfen um sicherzustellen, dass die behördlichen Auflagen an den festgelegten Immissionspunkten, sowie die gesetzlichen Vorgaben der Umgebungsbebauung nicht überschritten werden. Neben der Testzelle enthält das Gebäude den Kontrollraum zur Überwachung der Tests sowie mehrere Technikräume. Der Kontrollraum muss gegen die Testzelle schallseitig so abgeschirmt werden, dass der Schallpegel im Inneren des Raumes während der Tests ein Maß von 50-55dB(A) nicht überschreitet. Die für die Durchführung der Tests notwendigen technischen Medien / Gase werden über Rohrleitungen, die mit der technischen Infrastruktur des Standortes verbunden sind, in das Gebäude bzw. die Testzelle geleitet. Das Testgebäude wird von mehreren Nutzern wechselseitig genutzt. Das Lager- und Montagegebäude dient der Vor- und Nachbereitung der Tests, der Vor- und Nachrüstung der Testteile sowie der Lagerung des nutzerseitigen Testzubehörs. Dieses Gebäude wird von mehreren Nutzern gleichzeitig genutzt und ist in voneinander unabhängige Nutzungsbereiche zu teilen. Verbindung zwischen den beiden Gebäuden: Zwischen dem Testgebäude und dem Lager- und Montagegebäude besteht eine enge technologische Verbindung. Zur Absicherung der kurzen Übergangszeiten zwischen den Tests, die mit dem Transport der bis zu 20t schweren Testteile verbunden ist, ist es notwendig, die Entfernung zwischen den beiden Gebäuden zu minimieren und den Transport mit Schwerlastwagen und Gabelstaplern zu ermöglichen. Alternativ ist ein Transport über im Boden eingelassene Schienen (gleiches System wie in Testzelle) denkbar. Hinweis auf Störfallzone: Beide Gebäude liegen innerhalb der am Standort vorhandenen Störfallzone. Zum Schutz der Mitarbeiter sind die Gebäude so zu konzipieren, dass möglichst viele Aufenthaltsbereiche am Rande der Störfallzone liegen und die Rettungswege auf kürzest möglichem Weg aus der Störfallzone herausführen. Die Auflagen aus der Störfallverordnung wie z.B. zur Entfluchtung sind in der Planung zu berücksichtigen. Leistungsinhalt: Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben: — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9, — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6, — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI. Ebenso enthalten sind alle erforderlichen Hilfsfundamente, Unterstützungen und Hilfskonstruktionen für spezielle Leitungen aus der bauseitigen Prozesstechnik. Alle Leistungen der Prüfstandstechnik inkl. Leitungsbau liegen außerhalb des Planungsumfanges. Die erforderlichen Durchführungen, Lastaufnahmen, Verbindungen, usw. sind in der Planung zu berücksichtigen. Planung und Bauausführung der Maßnahme stehen unter höchstem Termindruck, da eine Fertigstellung des Gebäudes zum Februar 2014 und die Aufnahme des Testbetriebs im Juli 2014 Grundvoraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist. Derzeitige Kostenschätzung: Kostengruppen 200-500, DIN 276: ca. 6 600 000 EUR netto. |
Leistungsumfang | Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests. Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben: — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9, — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6, — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI. Stufenweise Beauftragung. In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphase 2 teilweise für die Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten, die Leistungsphase 2 für die Objektplanung Freianlagen, die Leistungsphase 2 teilweise für die Tragwerksplanung sowie die entsprechenden Leistungen in der Vorplanung für den Schallschutz sowie die Raumakustik zu beauftragen. Die weiteren Beauftragungsstufen bzw. Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen bzw. Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Projektadresse | DE-51147 Köln |
TED Dokumenten-Nr. | 99344-2012 |
Ergebnis anzeigen |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
Helmholtz-Gemeinschaft
Linder Höhe
Kontaktstelle(n): Baumanagement West
51147 Köln
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.dlr.de
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2lqW2JiWzZeX2pwYltoI19kXVtkX1traFskWls=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MThuXWpfWVpda2xdZGRdOGBhbHJkXWolYWZfXWZhXW1qXSZcXQ==
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Eingetragener Verein
I.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Forschung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Köln-Porz.
NUTS-Code DEA23
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
Maßnahmenbeschreibung:
Das Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests muss über
folgende Bauteile bzw. bauliche Anlagen verfügen:
— Montagegebäude: 681 m² Grundfläche, 7 413 m³ umbauter Raum, 990 m²
Bruttogeschoßfläche bestehend aus einer Montage und Lagerhalle mit
Brückenkrananlage (ca. 16 m Spannweite, 8 m Hakenhöhe, 1 Brücke 25 t, 1
Brücke 5 t + 1 t) und angelagerter 3-geschossiger Anbau mit Büro- und
Nebenräumen, inkl. Umkleiden und Toilettenanlage,
— Testgebäude: 642 m² Grundfläche, 7 059 m³ umbauter Raum, 978 m²
Bruttogeschoßfläche,bestehend aus eingeschossiger Prüfzelle, schallgedämmt
mit Brückenkrananlage (ca. 10 m Spannweite, 1 Brücke 25 t) mit Anschluss
an Abzugskamin,
— Fundament für Abzugskamin: Querschnitt Abzugskanal ca. 4 m x 4 m lichter
Querschnitt, Abzugskamin ca. 6 m x 6 m lichter Querschnitt, Höhe ca. 20 m,
mit Schalldämmkulissen.
Hinweis: Die Prüfstandstechnik incl. des Abzugskamins und weiterer
nutzungsrelevanter Ausbau wird durch eine separate Prüfstandsplanung
durchgeführt und umgesetzt und ist daher nicht Bestandteil des hier zu
vergebenden Planungsauftrages.
Nutzungsart des Gebäudes und Beschreibung des Prüfstands:
Das Testgebäude beinhaltet eine Testzelle für Brennkammertests mit einer
vorgegebenen Leistung von bis zu 120MW. Während des Testvorganges ist mit
einem Schallleistungspegel von bis zu 171dB(A) zu rechnen, die von der
Gebäudehülle bis auf die Planungsvorgaben gedämpft werden müssen. Die zu
testenden Teile befinden sich auf Testwagen, die auf Bodenschienen geführt
werden. Zur Aufnahme des entstehenden Rückstoßes sind Ankerpunkte (Fixing
Points) vorzusehen mit einer Lastaufnahme von ca. 400kN (aktuelle
Auslegung).
Die während des Testvorganges entstehenden Verbrennungsabgase werden
zusammen mit der für den Test notwendigen Sekundärluft über den Abgaskamin
abgeleitet. Dieser Kamin muss so mit Schalldämmkulissen ausgekleidet
werden, dass an seiner Mündung der zu erwartende Schallleistungspegel von
max. 109dB(A) nicht überschritten wird. Die Sekundärluftzuführung ist
schallgedämmt auszuführen; hier wird ein Schallleistungspegel von 103dB(A)
gefordert. Alle Werte sind in der Planung zu überprüfen um
sicherzustellen, dass die behördlichen Auflagen an den festgelegten
Immissionspunkten, sowie die gesetzlichen Vorgaben der Umgebungsbebauung
nicht überschritten werden.
Neben der Testzelle enthält das Gebäude den Kontrollraum zur Überwachung
der Tests sowie mehrere Technikräume. Der Kontrollraum muss gegen die
Testzelle schallseitig so abgeschirmt werden, dass der Schallpegel im
Inneren des Raumes während der Tests ein Maß von 50-55dB(A) nicht
überschreitet.
Die für die Durchführung der Tests notwendigen technischen Medien / Gase
werden über Rohrleitungen, die mit der technischen Infrastruktur des
Standortes verbunden sind, in das Gebäude bzw. die Testzelle geleitet.
Das Testgebäude wird von mehreren Nutzern wechselseitig genutzt.
Das Lager- und Montagegebäude dient der Vor- und Nachbereitung der Tests,
der Vor- und Nachrüstung der Testteile sowie der Lagerung des
nutzerseitigen Testzubehörs. Dieses Gebäude wird von mehreren Nutzern
gleichzeitig genutzt und ist in voneinander unabhängige Nutzungsbereiche
zu teilen.
Verbindung zwischen den beiden Gebäuden:
Zwischen dem Testgebäude und dem Lager- und Montagegebäude besteht eine
enge technologische Verbindung. Zur Absicherung der kurzen Übergangszeiten
zwischen den Tests, die mit dem Transport der bis zu 20t schweren
Testteile verbunden ist, ist es notwendig, die Entfernung zwischen den
beiden Gebäuden zu minimieren und den Transport mit Schwerlastwagen und
Gabelstaplern zu ermöglichen. Alternativ ist ein Transport über im Boden
eingelassene Schienen (gleiches System wie in Testzelle) denkbar.
Hinweis auf Störfallzone:
Beide Gebäude liegen innerhalb der am Standort vorhandenen Störfallzone.
Zum Schutz der Mitarbeiter sind die Gebäude so zu konzipieren, dass
möglichst viele Aufenthaltsbereiche am Rande der Störfallzone liegen und
die Rettungswege auf kürzest möglichem Weg aus der Störfallzone
herausführen. Die Auflagen aus der Störfallverordnung wie z.B. zur
Entfluchtung sind in der Planung zu berücksichtigen.
Leistungsinhalt:
Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen
Auftragnehmer zu vergeben:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§
32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
Leistungsphasen 2 bis 9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2
teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6,
— Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3
HOAI.
Ebenso enthalten sind alle erforderlichen Hilfsfundamente, Unterstützungen
und Hilfskonstruktionen für spezielle Leitungen aus der bauseitigen
Prozesstechnik.
Alle Leistungen der Prüfstandstechnik inkl. Leitungsbau liegen außerhalb
des Planungsumfanges. Die erforderlichen Durchführungen, Lastaufnahmen,
Verbindungen, usw. sind in der Planung zu berücksichtigen.
Planung und Bauausführung der Maßnahme stehen unter höchstem Termindruck,
da eine Fertigstellung des Gebäudes zum Februar 2014 und die Aufnahme des
Testbetriebs im Juli 2014 Grundvoraussetzung für die Realisierung der
Maßnahme ist.
Derzeitige Kostenschätzung:
Kostengruppen 200-500, DIN 276: ca. 6 600 000 EUR netto.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen
Auftragnehmer zu vergeben:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§
32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
Leistungsphasen 2 bis 9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2
teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6,
— Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3
HOAI.
Stufenweise Beauftragung.
In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die
Leistungsphase 2 teilweise für die Objektplanung Gebäude und raumbildende
Ausbauten, die Leistungsphase 2 für die Objektplanung Freianlagen, die
Leistungsphase 2 teilweise für die Tragwerksplanung sowie die
entsprechenden Leistungen in der Vorplanung für den Schallschutz sowie die
Raumakustik zu beauftragen. Die weiteren Beauftragungsstufen bzw.
Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung
beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren
Beauftragungsstufen bzw. Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht
nicht.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 19.6.2012. Abschluss 31.7.2014
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. vergütet abweichend von
der HOAI die Ansätze der RBBau.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI aus den
letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in Betrieb genommen
wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem
Bereich der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
mit Prüfstandstechnik,
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
(Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet,
— das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
brutto (Kgr. 200-700, DIN 276)),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäuden
und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
b) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Objektplanung
Freianlagen gem. § 38 HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis
zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in
Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
Bereich der Objektplanung Freianlagen folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
ausschreibungs- gegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 400 000 EUR
brutto (Kgr. 500, DIN 276)),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung
Freianlagen (§ 38 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
c) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Tragwerksplanung
gem. § 49 HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in
Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
Bereich der Tragwerksplanung folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkubatur mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 14 000 m³
BRI),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49
HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
d) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich Schallschutz sowie
Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI aus den letzten 5
Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
Referenzprojekte, die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der
Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
Bereich Schallschutz sowie Raumakustik folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
mit Prüfstandstechnik,
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
(Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet,
— dem Bewerber wurden die Leistungen des Schallschutzes bzw. der
Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2009 bzw.gem. §§ 80 und 81 HOAI
1996 beauftragt.
Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten
Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses
Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach
HOAI benannt werden.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter
sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen
angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
Maßnahmen vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
mit Prüfstandstechnik,
— das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
brutto (Kgr. 200-700, DIN 276)),
— durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und
raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von
entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften
unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
Je angegebenes Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und
raumbildende Ausbauten können maximal 13 Punkte erreicht werden. Für das
anzugebende Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen
können maximal 7 Punkte erreicht werden. Für das anzugebende
Referenzprojekt aus dem Bereich Tragwerksplanung können maximal 7 Punkte
erreicht werden. Für das anzugebende Referenzprojekt aus dem Bereich
Schallschutz und Raumakustik können maximal 7 Punkte erreicht werden. D.h.
bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten aus dem Bereich
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten, 1 Projekt aus dem
Bereich Objektplanung Freianlagen, 1 Projekt aus dem Bereich
Tragwerksplanung sowie 1 Projekt aus dem Bereich Schallschutz und
Raumakustik können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte
Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten x max. 13 Punkte + 1
Referenzprojekt Objektplanung Freianlagen x max. 7 Punkte + 1
Referenzprojekt Tragwerksplanung x max. 7 Punkte + 1 Referenzprojekt
Schallschutz und Raumakustik x max. 7 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der
Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und
raumbildende Ausbauten wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
Prüfstandstechnik? Wenn das Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs-
bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik ist, werden 3,0 Punkte
vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht aus Bereich Forschungs- bzw.
Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das
Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
mit Prüfstandstechnik zuzuordnen (z. B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne
Prüfstandstechnik) werden 1,5 Punkte vergeben. - Wurde das Referenzprojekt
unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant
und/oder errichtet? Wenn das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der
Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet
wurde, werden 3,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht unter
Berücksichtigung der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant
und/oder errichtet worden, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das
Referenzprojekt unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer
oder übersteigender Größenordnung ist (8 000 000 EUR brutto oder mehr)
werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 8 000 000 EUR
brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei
einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 4 000 000 EUR brutto werden
1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 000 EUR / 8 000 000 EUR x
3,0 Punkte). - Wurden dem Bewerber die Leistungsphasen 2-8 der
Objektplanung Gebäuden und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt?
Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte
vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die
Leistungsphasen 2-8, werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem Bewerber
wurde die Leistungsphasen 1-5 (= 52 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier
werden 1,11 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 94 v. H. x 2,0
Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Objektplanung
Freianlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt unter
Berücksichtigung der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen
Maßnahme vergleichbar (> 400 000 EUR brutto (Kgr. 500, DIN 276))? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (400
000 EUR brutto oder mehr für die Kostengruppe 500 (DIN 276)) werden 3,0
Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 400 000 EUR brutto für die
Kostengruppe 500 (DIN 276) wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 200
000 EUR brutto für die Kostengruppe 500 (DIN 276) werden 1,5 Punkte
vergeben. Berechnungsmethode: 200 000 EUR / 400 000 EUR x 3,0 Punkte). -
Wurden dem Bewerber die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Freianlagen
(§ 38 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden,
werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang
als die Leistungsphasen 2-8, werden die tatsächlich beauftragten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach
HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem
Bewerber wurde die Leistungsphasen 1-5 (= 58 v. H. nach HOAI) beauftragt.
Hier werden 1,23 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 58 v. H. / 94 v. H.
x 2,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Tragwerksplanung
wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt unter
Berücksichtigung der Projektkubatur mit der ausschreibungsgegenständlichen
Maßnahme vergleichbar (> 14 000 m³ BRI)? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (14 000 m³ BRI oder
mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerer Kubatur als 14 000 m³ BRI
wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit einem BRI von 7 000 m³ werden 1,5 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 7 000 m³ BRI / 14 000 m³ BRI x 3,0 Punkte). - Wurden
dem Bewerber die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0
Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die
Leistungsphasen 2-6, werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem Bewerber
wurde die Leistungsphasen 2-5 (= 94 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier
werden 1,94 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 94 v. H. / 97 v. H. x 2,0
Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Schallschutz sowie
Raumakustik wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt aus dem
Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik? Wenn das
Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
Prüfstandstechnik ist, werden 3,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt
nicht aus Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik
werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt nur bedingt dem
Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik zuzuordnen
(z.B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne Prüfstandstechnik) werden 1,5
Punkte vergeben. - Wurde das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der
Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet?
Wenn das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
(Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet wurde, werden 2,0 Punkte
vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht unter Berücksichtigung der
Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet
worden, werden 0,0 Punkte vergeben. - Wurden dem Bewerber die Leistungen
des Schallschutzes bzw. der Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2009
bzw.gem. §§ 80 und 81 HOAI 1996 beauftragt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40
% (siehe
III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv.
Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des
Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal
10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl
von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den
stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden
(2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der
Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Das
Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
Prüfstandstechnik? Wenn das Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs-
bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik ist, werden 4,0 Punkte
vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht aus Bereich Forschungs- bzw.
Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das
Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
mit Prüfstandstechnik zuzuordnen (z.B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne
Prüfstandstechnik) werden 2,0 Punkte vergeben. - Ist das Referenzprojekt
unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer
oder übersteigender Größenordnung ist (8 000 000 EUR brutto oder mehr)
werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 8 000 000 EUR
brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei
einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 4 000 000 EUR brutto werden
1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 000 EUR / 8 000 000 EUR x
3,0 Punkte). - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten
durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht?
Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben.
Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 2-8
werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten
Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und
daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Durch den Projektleiter wurde die
Leistungsphase 1-5 (= 52 v. H. nach HOAI) erbracht. Hier werden 1,66
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 94 v. H. x 3,0 Punkte).
Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt:
Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim
Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
DLR KP - HBK 5
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
23.4.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.4.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
Helmholtz-Gemeinschaft
Linder Höhe
51147 Köln
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23.3.2012
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Ausschreibung veröffentlicht | 28.03.2012 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 07.09.2012 | ||
Zuletzt aktualisiert | 08.04.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-103475 | Status | Kostenpflichtig |
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