loading
  • DE-51147 Köln
  • 08/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-103475)

Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 08/2012 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Bauingenieurwesen, Tragwerksplanung, Akustikplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Bewerber: 7
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Schallschutz, Raumakustik
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
    Maßnahmenbeschreibung: Das Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests muss über folgende Bauteile bzw. bauliche Anlagen verfügen: — Montagegebäude: 681 m² Grundfläche, 7 413 m³ umbauter Raum, 990 m² Bruttogeschoßfläche bestehend aus einer Montage und Lagerhalle mit Brückenkrananlage (ca. 16 m Spannweite, 8 m Hakenhöhe, 1 Brücke 25 t, 1 Brücke 5 t + 1 t) und angelagerter 3-geschossiger Anbau mit Büro- und Nebenräumen, inkl. Umkleiden und Toilettenanlage, — Testgebäude: 642 m² Grundfläche, 7 059 m³ umbauter Raum, 978 m² Bruttogeschoßfläche,bestehend aus eingeschossiger Prüfzelle, schallgedämmt mit Brückenkrananlage (ca. 10 m Spannweite, 1 Brücke 25 t) mit Anschluss an Abzugskamin, — Fundament für Abzugskamin: Querschnitt Abzugskanal ca. 4 m x 4 m lichter Querschnitt, Abzugskamin ca. 6 m x 6 m lichter Querschnitt, Höhe ca. 20 m, mit Schalldämmkulissen.
    Hinweis: Die Prüfstandstechnik incl. des Abzugskamins und weiterer nutzungsrelevanter Ausbau wird durch eine separate Prüfstandsplanung durchgeführt und umgesetzt und ist daher nicht Bestandteil des hier zu vergebenden Planungsauftrages.
    Nutzungsart des Gebäudes und Beschreibung des Prüfstands: Das Testgebäude beinhaltet eine Testzelle für Brennkammertests mit einer vorgegebenen Leistung von bis zu 120MW. Während des Testvorganges ist mit einem Schallleistungspegel von bis zu 171dB(A) zu rechnen, die von der Gebäudehülle bis auf die Planungsvorgaben gedämpft werden müssen. Die zu testenden Teile befinden sich auf Testwagen, die auf Bodenschienen geführt werden. Zur Aufnahme des entstehenden Rückstoßes sind Ankerpunkte (Fixing Points) vorzusehen mit einer Lastaufnahme von ca. 400kN (aktuelle Auslegung).
    Die während des Testvorganges entstehenden Verbrennungsabgase werden zusammen mit der für den Test notwendigen Sekundärluft über den Abgaskamin abgeleitet. Dieser Kamin muss so mit Schalldämmkulissen ausgekleidet werden, dass an seiner Mündung der zu erwartende Schallleistungspegel von max. 109dB(A) nicht überschritten wird. Die Sekundärluftzuführung ist schallgedämmt auszuführen; hier wird ein Schallleistungspegel von 103dB(A) gefordert. Alle Werte sind in der Planung zu überprüfen um sicherzustellen, dass die behördlichen Auflagen an den festgelegten Immissionspunkten, sowie die gesetzlichen Vorgaben der Umgebungsbebauung nicht überschritten werden.
    Neben der Testzelle enthält das Gebäude den Kontrollraum zur Überwachung der Tests sowie mehrere Technikräume. Der Kontrollraum muss gegen die Testzelle schallseitig so abgeschirmt werden, dass der Schallpegel im Inneren des Raumes während der Tests ein Maß von 50-55dB(A) nicht überschreitet.
    Die für die Durchführung der Tests notwendigen technischen Medien / Gase werden über Rohrleitungen, die mit der technischen Infrastruktur des Standortes verbunden sind, in das Gebäude bzw. die Testzelle geleitet.
    Das Testgebäude wird von mehreren Nutzern wechselseitig genutzt.
    Das Lager- und Montagegebäude dient der Vor- und Nachbereitung der Tests, der Vor- und Nachrüstung der Testteile sowie der Lagerung des nutzerseitigen Testzubehörs. Dieses Gebäude wird von mehreren Nutzern gleichzeitig genutzt und ist in voneinander unabhängige Nutzungsbereiche zu teilen.
    Verbindung zwischen den beiden Gebäuden: Zwischen dem Testgebäude und dem Lager- und Montagegebäude besteht eine enge technologische Verbindung. Zur Absicherung der kurzen Übergangszeiten zwischen den Tests, die mit dem Transport der bis zu 20t schweren Testteile verbunden ist, ist es notwendig, die Entfernung zwischen den beiden Gebäuden zu minimieren und den Transport mit Schwerlastwagen und Gabelstaplern zu ermöglichen. Alternativ ist ein Transport über im Boden eingelassene Schienen (gleiches System wie in Testzelle) denkbar.
    Hinweis auf Störfallzone: Beide Gebäude liegen innerhalb der am Standort vorhandenen Störfallzone.
    Zum Schutz der Mitarbeiter sind die Gebäude so zu konzipieren, dass möglichst viele Aufenthaltsbereiche am Rande der Störfallzone liegen und die Rettungswege auf kürzest möglichem Weg aus der Störfallzone herausführen. Die Auflagen aus der Störfallverordnung wie z.B. zur Entfluchtung sind in der Planung zu berücksichtigen.
    Leistungsinhalt: Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben: — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9, — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6, — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI.
    Ebenso enthalten sind alle erforderlichen Hilfsfundamente, Unterstützungen und Hilfskonstruktionen für spezielle Leitungen aus der bauseitigen Prozesstechnik.
    Alle Leistungen der Prüfstandstechnik inkl. Leitungsbau liegen außerhalb des Planungsumfanges. Die erforderlichen Durchführungen, Lastaufnahmen, Verbindungen, usw. sind in der Planung zu berücksichtigen.
    Planung und Bauausführung der Maßnahme stehen unter höchstem Termindruck, da eine Fertigstellung des Gebäudes zum Februar 2014 und die Aufnahme des Testbetriebs im Juli 2014 Grundvoraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist.
    Derzeitige Kostenschätzung: Kostengruppen 200-500, DIN 276: ca. 6 600 000 EUR netto.
    Leistungsumfang
    Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
    Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben: — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9, — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6, — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI.
    Stufenweise Beauftragung.
    In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphase 2 teilweise für die Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten, die Leistungsphase 2 für die Objektplanung Freianlagen, die Leistungsphase 2 teilweise für die Tragwerksplanung sowie die entsprechenden Leistungen in der Vorplanung für den Schallschutz sowie die Raumakustik zu beauftragen. Die weiteren Beauftragungsstufen bzw.
    Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen bzw. Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Projektadresse DE-51147 Köln
    TED Dokumenten-Nr. 99344-2012
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
      Helmholtz-Gemeinschaft
      Linder Höhe
      Kontaktstelle(n): Baumanagement West
      51147 Köln
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.dlr.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2lqW2JiWzZeX2pwYltoI19kXVtkX1traFskWls=
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 892555950
      E-Mail: MThuXWpfWVpda2xdZGRdOGBhbHJkXWolYWZfXWZhXW1qXSZcXQ==
      Fax: +49 8925559511
      Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Eingetragener Verein

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Forschung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Köln-Porz.
      NUTS-Code DEA23

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
      Maßnahmenbeschreibung:
      Das Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests muss über
      folgende Bauteile bzw. bauliche Anlagen verfügen:
      — Montagegebäude: 681 m² Grundfläche, 7 413 m³ umbauter Raum, 990 m²
      Bruttogeschoßfläche bestehend aus einer Montage und Lagerhalle mit
      Brückenkrananlage (ca. 16 m Spannweite, 8 m Hakenhöhe, 1 Brücke 25 t, 1
      Brücke 5 t + 1 t) und angelagerter 3-geschossiger Anbau mit Büro- und
      Nebenräumen, inkl. Umkleiden und Toilettenanlage,
      — Testgebäude: 642 m² Grundfläche, 7 059 m³ umbauter Raum, 978 m²
      Bruttogeschoßfläche,bestehend aus eingeschossiger Prüfzelle, schallgedämmt
      mit Brückenkrananlage (ca. 10 m Spannweite, 1 Brücke 25 t) mit Anschluss
      an Abzugskamin,
      — Fundament für Abzugskamin: Querschnitt Abzugskanal ca. 4 m x 4 m lichter
      Querschnitt, Abzugskamin ca. 6 m x 6 m lichter Querschnitt, Höhe ca. 20 m,
      mit Schalldämmkulissen.
      Hinweis: Die Prüfstandstechnik incl. des Abzugskamins und weiterer
      nutzungsrelevanter Ausbau wird durch eine separate Prüfstandsplanung
      durchgeführt und umgesetzt und ist daher nicht Bestandteil des hier zu
      vergebenden Planungsauftrages.
      Nutzungsart des Gebäudes und Beschreibung des Prüfstands:
      Das Testgebäude beinhaltet eine Testzelle für Brennkammertests mit einer
      vorgegebenen Leistung von bis zu 120MW. Während des Testvorganges ist mit
      einem Schallleistungspegel von bis zu 171dB(A) zu rechnen, die von der
      Gebäudehülle bis auf die Planungsvorgaben gedämpft werden müssen. Die zu
      testenden Teile befinden sich auf Testwagen, die auf Bodenschienen geführt
      werden. Zur Aufnahme des entstehenden Rückstoßes sind Ankerpunkte (Fixing
      Points) vorzusehen mit einer Lastaufnahme von ca. 400kN (aktuelle
      Auslegung).
      Die während des Testvorganges entstehenden Verbrennungsabgase werden
      zusammen mit der für den Test notwendigen Sekundärluft über den Abgaskamin
      abgeleitet. Dieser Kamin muss so mit Schalldämmkulissen ausgekleidet
      werden, dass an seiner Mündung der zu erwartende Schallleistungspegel von
      max. 109dB(A) nicht überschritten wird. Die Sekundärluftzuführung ist
      schallgedämmt auszuführen; hier wird ein Schallleistungspegel von 103dB(A)
      gefordert. Alle Werte sind in der Planung zu überprüfen um
      sicherzustellen, dass die behördlichen Auflagen an den festgelegten
      Immissionspunkten, sowie die gesetzlichen Vorgaben der Umgebungsbebauung
      nicht überschritten werden.
      Neben der Testzelle enthält das Gebäude den Kontrollraum zur Überwachung
      der Tests sowie mehrere Technikräume. Der Kontrollraum muss gegen die
      Testzelle schallseitig so abgeschirmt werden, dass der Schallpegel im
      Inneren des Raumes während der Tests ein Maß von 50-55dB(A) nicht
      überschreitet.
      Die für die Durchführung der Tests notwendigen technischen Medien / Gase
      werden über Rohrleitungen, die mit der technischen Infrastruktur des
      Standortes verbunden sind, in das Gebäude bzw. die Testzelle geleitet.
      Das Testgebäude wird von mehreren Nutzern wechselseitig genutzt.
      Das Lager- und Montagegebäude dient der Vor- und Nachbereitung der Tests,
      der Vor- und Nachrüstung der Testteile sowie der Lagerung des
      nutzerseitigen Testzubehörs. Dieses Gebäude wird von mehreren Nutzern
      gleichzeitig genutzt und ist in voneinander unabhängige Nutzungsbereiche
      zu teilen.
      Verbindung zwischen den beiden Gebäuden:
      Zwischen dem Testgebäude und dem Lager- und Montagegebäude besteht eine
      enge technologische Verbindung. Zur Absicherung der kurzen Übergangszeiten
      zwischen den Tests, die mit dem Transport der bis zu 20t schweren
      Testteile verbunden ist, ist es notwendig, die Entfernung zwischen den
      beiden Gebäuden zu minimieren und den Transport mit Schwerlastwagen und
      Gabelstaplern zu ermöglichen. Alternativ ist ein Transport über im Boden
      eingelassene Schienen (gleiches System wie in Testzelle) denkbar.
      Hinweis auf Störfallzone:
      Beide Gebäude liegen innerhalb der am Standort vorhandenen Störfallzone.
      Zum Schutz der Mitarbeiter sind die Gebäude so zu konzipieren, dass
      möglichst viele Aufenthaltsbereiche am Rande der Störfallzone liegen und
      die Rettungswege auf kürzest möglichem Weg aus der Störfallzone
      herausführen. Die Auflagen aus der Störfallverordnung wie z.B. zur
      Entfluchtung sind in der Planung zu berücksichtigen.
      Leistungsinhalt:
      Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen
      Auftragnehmer zu vergeben:
      — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§
      32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9,
      — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
      Leistungsphasen 2 bis 9,
      — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2
      teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6,
      — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3
      HOAI.
      Ebenso enthalten sind alle erforderlichen Hilfsfundamente, Unterstützungen
      und Hilfskonstruktionen für spezielle Leitungen aus der bauseitigen
      Prozesstechnik.
      Alle Leistungen der Prüfstandstechnik inkl. Leitungsbau liegen außerhalb
      des Planungsumfanges. Die erforderlichen Durchführungen, Lastaufnahmen,
      Verbindungen, usw. sind in der Planung zu berücksichtigen.
      Planung und Bauausführung der Maßnahme stehen unter höchstem Termindruck,
      da eine Fertigstellung des Gebäudes zum Februar 2014 und die Aufnahme des
      Testbetriebs im Juli 2014 Grundvoraussetzung für die Realisierung der
      Maßnahme ist.
      Derzeitige Kostenschätzung:
      Kostengruppen 200-500, DIN 276: ca. 6 600 000 EUR netto.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Neubau Forschungs- und Laborgebäude für Hochdruckbrennkammertests.
      Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen an einen
      Auftragnehmer zu vergeben:
      — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. §§
      32 ff HOAI, Leistungsphase 2 teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 9,
      — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI,
      Leistungsphasen 2 bis 9,
      — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 48 ff HOAI, Leistungsphase 2
      teilweise sowie Leistungsphasen 3 bis 6,
      — Leistungen für Schallschutz sowie Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3
      HOAI.
      Stufenweise Beauftragung.
      In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die
      Leistungsphase 2 teilweise für die Objektplanung Gebäude und raumbildende
      Ausbauten, die Leistungsphase 2 für die Objektplanung Freianlagen, die
      Leistungsphase 2 teilweise für die Tragwerksplanung sowie die
      entsprechenden Leistungen in der Vorplanung für den Schallschutz sowie die
      Raumakustik zu beauftragen. Die weiteren Beauftragungsstufen bzw.
      Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung
      beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren
      Beauftragungsstufen bzw. Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht
      nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 19.6.2012. Abschluss 31.7.2014

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
      Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
      Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
      Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. vergütet abweichend von
      der HOAI die Ansätze der RBBau.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
      Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
      benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
      wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
      relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
      nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
      rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
      zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
      Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
      a) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der
      Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI aus den
      letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
      Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in Betrieb genommen
      wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem
      Bereich der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
      mit Prüfstandstechnik,
      — das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
      (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
      (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet,
      — das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
      brutto (Kgr. 200-700, DIN 276)),
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäuden
      und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
      (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      b) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Objektplanung
      Freianlagen gem. § 38 HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis
      zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in
      Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
      Bereich der Objektplanung Freianlagen folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
      ausschreibungs- gegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 400 000 EUR
      brutto (Kgr. 500, DIN 276)),
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung
      Freianlagen (§ 38 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
      (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      c) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Tragwerksplanung
      gem. § 49 HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum
      Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2007 in
      Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
      Bereich der Tragwerksplanung folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkubatur mit
      der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 14 000 m³
      BRI),
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49
      HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
      (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      d) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich Schallschutz sowie
      Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI aus den letzten 5
      Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
      Referenzprojekte, die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der
      Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt aus dem
      Bereich Schallschutz sowie Raumakustik folgende Anforderungen erfüllt
      sein:
      — Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
      mit Prüfstandstechnik,
      — das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
      (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
      (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet,
      — dem Bewerber wurden die Leistungen des Schallschutzes bzw. der
      Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2009 bzw.gem. §§ 80 und 81 HOAI
      1996 beauftragt.
      Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten
      Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses
      Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach
      HOAI benannt werden.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
      mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
      zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte
      benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
      nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
      unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter
      sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen
      angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
      Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
      Maßnahmen vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
      sein:
      — Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
      mit Prüfstandstechnik,
      — das Referenzprojekt ist unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
      brutto (Kgr. 200-700, DIN 276)),
      — durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
      mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und
      raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
      sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
      jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
      durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von
      entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften
      unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
      Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
      Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
      Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt
      sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
      geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
      Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
      Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
      ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
      verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
      juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
      die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
      Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
      Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
      Qualifikation 60 % (siehe
      III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
      Je angegebenes Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und
      raumbildende Ausbauten können maximal 13 Punkte erreicht werden. Für das
      anzugebende Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen
      können maximal 7 Punkte erreicht werden. Für das anzugebende
      Referenzprojekt aus dem Bereich Tragwerksplanung können maximal 7 Punkte
      erreicht werden. Für das anzugebende Referenzprojekt aus dem Bereich
      Schallschutz und Raumakustik können maximal 7 Punkte erreicht werden. D.h.
      bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten aus dem Bereich
      Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten, 1 Projekt aus dem
      Bereich Objektplanung Freianlagen, 1 Projekt aus dem Bereich
      Tragwerksplanung sowie 1 Projekt aus dem Bereich Schallschutz und
      Raumakustik können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte
      Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten x max. 13 Punkte + 1
      Referenzprojekt Objektplanung Freianlagen x max. 7 Punkte + 1
      Referenzprojekt Tragwerksplanung x max. 7 Punkte + 1 Referenzprojekt
      Schallschutz und Raumakustik x max. 7 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der
      Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und
      raumbildende Ausbauten wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
      Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
      Prüfstandstechnik? Wenn das Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs-
      bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik ist, werden 3,0 Punkte
      vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht aus Bereich Forschungs- bzw.
      Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das
      Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
      mit Prüfstandstechnik zuzuordnen (z. B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne
      Prüfstandstechnik) werden 1,5 Punkte vergeben. - Wurde das Referenzprojekt
      unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur
      Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant
      und/oder errichtet? Wenn das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der
      Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
      Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet
      wurde, werden 3,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht unter
      Berücksichtigung der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur
      Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant
      und/oder errichtet worden, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das
      Referenzprojekt unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
      brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer
      oder übersteigender Größenordnung ist (8 000 000 EUR brutto oder mehr)
      werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 8 000 000 EUR
      brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei
      einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 4 000 000 EUR brutto werden
      1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 000 EUR / 8 000 000 EUR x
      3,0 Punkte). - Wurden dem Bewerber die Leistungsphasen 2-8 der
      Objektplanung Gebäuden und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt?
      Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte
      vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die
      Leistungsphasen 2-8, werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
      den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI)
      gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem Bewerber
      wurde die Leistungsphasen 1-5 (= 52 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier
      werden 1,11 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 94 v. H. x 2,0
      Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
      mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
      ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
      der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Objektplanung
      Freianlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt unter
      Berücksichtigung der Projektkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen
      Maßnahme vergleichbar (> 400 000 EUR brutto (Kgr. 500, DIN 276))? Wenn das
      Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (400
      000 EUR brutto oder mehr für die Kostengruppe 500 (DIN 276)) werden 3,0
      Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 400 000 EUR brutto für die
      Kostengruppe 500 (DIN 276) wird die zu vergebene Punktzahl linear
      interpoliert (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 200
      000 EUR brutto für die Kostengruppe 500 (DIN 276) werden 1,5 Punkte
      vergeben. Berechnungsmethode: 200 000 EUR / 400 000 EUR x 3,0 Punkte). -
      Wurden dem Bewerber die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Freianlagen
      (§ 38 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden,
      werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang
      als die Leistungsphasen 2-8, werden die tatsächlich beauftragten
      Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach
      HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem
      Bewerber wurde die Leistungsphasen 1-5 (= 58 v. H. nach HOAI) beauftragt.
      Hier werden 1,23 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 58 v. H. / 94 v. H.
      x 2,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
      mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
      ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
      der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Tragwerksplanung
      wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt unter
      Berücksichtigung der Projektkubatur mit der ausschreibungsgegenständlichen
      Maßnahme vergleichbar (> 14 000 m³ BRI)? Wenn das Referenzprojekt
      vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (14 000 m³ BRI oder
      mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerer Kubatur als 14 000 m³ BRI
      wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei einem
      Referenzprojekt mit einem BRI von 7 000 m³ werden 1,5 Punkte vergeben.
      Berechnungsmethode: 7 000 m³ BRI / 14 000 m³ BRI x 3,0 Punkte). - Wurden
      dem Bewerber die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
      beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0
      Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die
      Leistungsphasen 2-6, werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
      den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI)
      gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Dem Bewerber
      wurde die Leistungsphasen 2-5 (= 94 v. H. nach HOAI) beauftragt. Hier
      werden 1,94 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 94 v. H. / 97 v. H. x 2,0
      Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig
      mindestens in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn
      ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei
      der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Schallschutz sowie
      Raumakustik wird wie folgt vorgegangen: - Ist das Referenzprojekt aus dem
      Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik? Wenn das
      Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
      Prüfstandstechnik ist, werden 3,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt
      nicht aus Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik
      werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt nur bedingt dem
      Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik zuzuordnen
      (z.B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne Prüfstandstechnik) werden 1,5
      Punkte vergeben. - Wurde das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der
      Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
      Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet?
      Wenn das Referenzprojekt unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung
      (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
      (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet wurde, werden 2,0 Punkte
      vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht unter Berücksichtigung der
      Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des
      Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV)) geplant und/oder errichtet
      worden, werden 0,0 Punkte vergeben. - Wurden dem Bewerber die Leistungen
      des Schallschutzes bzw. der Raumakustik gem. Anlage 1, Punkt 1.3 HOAI 2009
      bzw.gem. §§ 80 und 81 HOAI 1996 beauftragt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte
      vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40
      % (siehe
      III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv.
      Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des
      Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal
      10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl
      von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den
      stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden
      (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der
      Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
      stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Das
      Referenzprojekt ist aus dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau mit
      Prüfstandstechnik? Wenn das Referenzprojekt aus dem Bereich Forschungs-
      bzw. Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik ist, werden 4,0 Punkte
      vergeben. Ist das Referenzprojekt nicht aus Bereich Forschungs- bzw.
      Laborgebäudebau mit Prüfstandstechnik werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das
      Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Forschungs- bzw. Laborgebäudebau
      mit Prüfstandstechnik zuzuordnen (z.B. Forschungs- bzw. Laborgebäude ohne
      Prüfstandstechnik) werden 2,0 Punkte vergeben. - Ist das Referenzprojekt
      unter Berücksichtigung der Projektkosten mit der
      ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 8 000 000 EUR
      brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer
      oder übersteigender Größenordnung ist (8 000 000 EUR brutto oder mehr)
      werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 8 000 000 EUR
      brutto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert (Bsp.: Bei
      einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 4 000 000 EUR brutto werden
      1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 4 000 000 EUR / 8 000 000 EUR x
      3,0 Punkte). - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
      Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten
      durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht?
      Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben.
      Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 2-8
      werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten
      Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und
      daraus die Bepunktung ermittelt (Bsp.: Durch den Projektleiter wurde die
      Leistungsphase 1-5 (= 52 v. H. nach HOAI) erbracht. Hier werden 1,66
      Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 52 v. H. / 94 v. H. x 3,0 Punkte).
      Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt:
      Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim
      Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      DLR KP - HBK 5

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      23.4.2012 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      23.4.2012 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
      zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
      innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
      gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
      Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
      Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
      nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
      Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
      zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
      erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
      der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
      bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
      MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo=, Fax: +49 8925559511 angefordert
      werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
      Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
      gekennzeichnet abzugeben.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
      bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
      Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
      verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
      Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
      Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
      15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemomblerstr. 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
      Helmholtz-Gemeinschaft
      Linder Höhe
      51147 Köln
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      23.3.2012

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.03.2012
Ergebnis veröffentlicht 07.09.2012
Zuletzt aktualisiert 08.04.2021
Wettbewerbs-ID 2-103475 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 1301