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  • DE-10825 Berlin
  • 27.06.2012
  • Ausschreibung
  • (ID 2-111551)

Tragwerksplanung - Prüfung von Bauteilen des ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof


 
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    Bewerbungsschluss 27.06.2012, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Nicht offenes Verfahren
    Berufsgruppen Tragwerksplanung
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Tragwerksplanung / Studien, Gutachten
    Auslober/Bauherr Land Berlin, Berlin (DE), Tempelhof Projekt GmbH, Berlin (DE)
    Betreuer pbr Architekten Ingenieure, Osnabrück (DE), Jena (DE), Berlin (DE), Frankfurt am Main (DE), Braunschweig (DE), Hamburg (DE), Karlsruhe (DE), Magdeburg (DE), Düsseldorf (DE), München (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Dachflächen der Hangars des Flughafen Tempelhof werden zeitnah saniert. Der erste Bauabschnitt betrifft die Hangars 5,6 und 7. Bei den Dachflächen handelt es sich bereichsweise um Stahlblechdecken, ein Abschnitt (zwischen Pfette 8 und 9) ist als Stahlsteindecke ausgeführt. Im hinteren Bereich (zwischen Pfette 9 und 12) ist das Dach als massive Stahlbeton-Dreifeld-Decke ausgeführt. Lt. den vorliegenden Bestandsunterlagen wurden die Massivdachbereiche der Hangardächerfür eine Nutzlast von 5.00 kN/qm ausgelegt. Fürdie Planung der weiteren Nutzung der Dachflächen ist eine Einschätzung der zulässigen Ist-Tragfähigkeit erforderlich. Bei den bisherigen Untersuchungen der Stahlbetondecke des Daches wurde die Betondruckfestigkeit an 6 Bohrkernen, das ßetongefüge durch zerstörungsfreie Ultraschallmessungen sowie stichprobenartig die Lage der Bewehrung festgestellt. An Hand von Sondierungsöffnungen, die im Zuge der Erneuerung der äußeren Abdichtung der Dachfläche erstellt wurden, konnte die Bewehrung visuell inspiziert werden. Da auf Grund der unterschiedlichen Druckfestigkeiten der bisherigen Bohrkerne keine statistisch abgesicherte Aussage zur Betonfestigkeitsklasse gamacht werden kann, sind weitere Entnahmen von Bohrkernen erforderlich: Hangar 5 = 2 + 1; Hangar 6 = 2 + 4 = 6; Hangar 7 =2+3 = 5, d.h. es werden 8 weitere Kernbohrungen einschließlich Untersuchung der Druckfestigkeit erforderlich. Vor der Bohrkernentnahme ist die Lage der Bewehrung festzustellen und somit sicherzustellen, dass keine Bewehrungseisen durchtrennt werden! Bisher konnte keine Übereinstimmung der Bewehrungslage mit den vorliegenden Bewehrungsplänen und der nur teilweise vorhandenen Statik festgestellt werden. Daher wird die detaillierte Bestimmung der Lage sowie des Durchmessers und die Stahlgüte der vorhandenen Bewehrung zur Feststellung des Istzustandes erforderlich. Die Untersuchung der Lage der Bewehrung soll im Zuge der abschnittsweisen Erneuerung der Dachabdichtung von oben erfolgen. Dabei soll an Hand von Radaruntersuchungen die Lage und Abstände der Bewehrung im Feld sowie im Stützbereich über den Pfetten ermittelt werden. Diese Untersuchung soll in einem zu sanierenden Abschnitt detailliert erfolgen (B-Scan Messrasterabstand 0.5 m x 0.5m). Derzeit wird von einer Übereinstimmung der Bewehrungslagen in allen Feldern der Stahlbetondecke ausgegangen. Daher sind für die weiteren Bewehrungsuntersuchungen nicht so hohe Detailgrade vorgesehen (B-Scan Messrasterabstand 1.0 m x 1.0m). Sollte sich aber herausstellen, dass keine oder nur eine geringe Übereinstimmung der Bewehrungslagen in den weiteren Feldern vorliegt, so muss die detaillierte Untersuchung mittels Radar auch in den weiteren Feldern erfolgen. Der Bewehrungsdurchmesser sowie die Bewehrungsüberdeckung soll durch Bewehrungsortungsgeräte (Hilti Ferroscan) von einer Hebebühneaus von unten anderStahlbetondeckeermitteltwerden. Zur Kalibrierung des zerstörungsfreien Prüfgerätes muss pro Halle in einem Bereich die Betondecke bis zur Bewehrung geöffnet werden. An diesen Öffnungsstellen soll die Tiefe der Karbonatisierung des Betons durch Indikatortest ermittelt werden. Im Anschluss daran sind diese Stellen mit zugelassenen Produkten für die Betoninstandsetzung zu verschließen. Bei der bisher vorgefundenen Bewehrung handelt es sich ggf. um Drillwulst-Stahl. Die vorhandene Stahlgüte ist anhand der Untersuchung von entnommenen Proben zu überprüfen bzw. festzustellen und zu dokumentieren. Die Festlegung der Entnahmestellen der Stahlproben erfolgt in Abhängigkeitvon der ermittelten Bewehrung um die Tragfähigkeit der Decken möglichst nicht durch die Untersuchungen zu reduzieren. Zu beachten ist, dass die Unterseiten der massiven Hangardecken sich in einer Höhe von bis zu 22 m befinden und nur mit geeignetem Hubsteigern o.a. zu erreichen sind. Zusätzlich kann Optional die Untersuchung des ßetongefüge mittels Ultraschall sowie die qualitative Bestimmung der Betondruckfestigkeit mittels Rückprallhammer ermittelt werden. Diese Positionen sind als Bedarfsposition anzugeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von 16 separaten Messterminen auszugehen. Diese unterteilen sich in 9 Messtermine von der Dachfläche aus sowie 7 Messtermine von der Unterseite der Dachfläche mittels Hubsteiger. Die tatsächliche Anzahl der erforderlichen Messtermine wird abgerechnet. Geräte für die Untersuchung Georadartechnik Beim Radar handelt es sich um ein zerstörungsfreies Verfahren vorrangig zur Untersuchung von Strukturen und zur Detektion von Objekten im Untergrund und im Bauwerk. Das Verfahren beruht auf der Aussendung elektromagnetischer Wellen in einem Medium. Die Wellenausbreitung hängt von den dielektrischen Materialeigenschaften ab. Radarwellen können in Metallenichteindringen. Sie werdenderen Oberfläche vollständig reflektiert. Zur Detektion der Bewehrung auf den Dachflächen der Hallen 5,6 und 7 von der Dachfläche aus müssen erst alle metallischen Reflektoren entfernt sein (alukaschierte Dachabdichtung) um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Zur Messung sollte eine hochfrequente Antenne genutzt werden. Die Erfassung der Bewehrung erfolgt in B-Bildern. Hauptaugenmerk liegt bei dieser Untersuchung darin, die Lage der vorhandenen Bewehrung zu ermitteln. Die Untersuchungen finden jeweils in Abhängigkeit von den Dachsanierungsarbeiten statt: nachdem der bestehende Dachaufbau rückgebaut wurde und bevor die neue Dampfsperre aufgebracht wird. Hier ist eine Eingliederung der messarbeiten in die enge zeitliche Abfolge des Baufortschritts erforderlich. Bewehrungsortung Die Lage der Bewehrung sollte zerstörungsfrei mit einem Ferroscan FS 10 oder FS 200 der Firma Hilti geprüft werden. Das Gerät arbeitet nach dem Impuls-Induktionsverfahren und kann die Lage der Bewehrung über den Messweg aufzeichnen. Mit dem Hilti Ferroscan FS 10 oder FS 200 kann der mittlere Überdeckungswert, Lage, Durchmesser und Anzahl der Bewehrung über große Flächen schnell und verlässlich ermittelt werden. Diese Untersuchung findet an der Unterseite der Stahlbetondecken der Hallen 5, 6 und 7 statt. 2.4 Termine Beginn der Untersuchungen: ab Juli 2012 Weitere Untersuchungstermine: abschnittsweise und nach telefonischer Absprache und in Abhängigkeit von den Dachdeckerarbeiten und den stattfindenden Veranstaltungen in den Hangars mit jeweils 2 Wochen Vorlauffrist und ggf. kurzfristiger (wetterabhängiger) Anpassungen 3. Bedingungen für den Auftrag 3.1 Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI. 3.2 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen: 1. Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in Paragr. 4 Abs. 6 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
    Projektadresse DE-10825 Berlin

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Bekanntmachung Dienstleistungen von Architektur, Konstruktions- und Ingenieurbüros 1. Öffentlicher Auftraggeber 1.1. Name, Adressen und Kontaktstelle Land Berlin c/ oTempelhof ProjektGmbH Columbiadamm 10,0212101 BerlinZu Händen HerrSchuhose,Tel.:030 200037487, Fax 030 20003 7499 Email MThnZGFuXWoma1tgbWBna104bF1laF1kYGdeJWhqZ2JdY2wmXF0= 1.2 Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an Land Berlin c/o Tempelhof Projekt GmbH Columbiadamm 10, D2 12101 Berlin Zu Händen Herr Schuhose, Tel.: 030 200037487, Fax 030 20003 7499 Email MjEwZWJfbFtoJGlZXmteZWlbNmpbY2ZbYl5lXCNmaGVgW2FqJFpb 2. Beschreibung 2.1 Gegenstand des Wettbewerbs/Beschreibung des Projekts Prüfung von Bauteilen des ehemaligen Flughafen Berlin Tempelhof 2.2 Art des Auftrags und Ort der Ausführung Dienstleistung Tragwerksplanung 2.3 Beschreibung der Leistung Die Dachflächen der Hangars des Flughafen Tempelhof werden zeitnah saniert. Der erste Bauabschnitt betrifft die Hangars 5,6 und 7. Bei den Dachflächen handelt es sich bereichsweise um Stahlblechdecken, ein Abschnitt (zwischen Pfette 8 und 9) ist als Stahlsteindecke ausgeführt. Im hinteren Bereich (zwischen Pfette 9 und 12) ist das Dach als massive Stahlbeton-Dreifeld-Decke ausgeführt. Lt. den vorliegenden Bestandsunterlagen wurden die Massivdachbereiche der Hangardächerfür eine Nutzlast von 5.00 kN/qm ausgelegt. Fürdie Planung der weiteren Nutzung der Dachflächen ist eine Einschätzung der zulässigen Ist-Tragfähigkeit erforderlich. Bei den bisherigen Untersuchungen der Stahlbetondecke des Daches wurde die Betondruckfestigkeit an 6 Bohrkernen, das ßetongefüge durch zerstörungsfreie Ultraschallmessungen sowie stichprobenartig die Lage der Bewehrung festgestellt. An Hand von Sondierungsöffnungen, die im Zuge der Erneuerung der äußeren Abdichtung der Dachfläche erstellt wurden, konnte die Bewehrung visuell inspiziert werden. Da auf Grund der unterschiedlichen Druckfestigkeiten der bisherigen Bohrkerne keine statistisch abgesicherte Aussage zur Betonfestigkeitsklasse gamacht werden kann, sind weitere Entnahmen von Bohrkernen erforderlich: Hangar 5 = 2 + 1; Hangar 6 = 2 + 4 = 6; Hangar 7 =2+3 = 5, d.h. es werden 8 weitere Kernbohrungen einschließlich Untersuchung der Druckfestigkeit erforderlich. Vor der Bohrkernentnahme ist die Lage der Bewehrung festzustellen und somit sicherzustellen, dass keine Bewehrungseisen durchtrennt werden! Bisher konnte keine Übereinstimmung der Bewehrungslage mit den vorliegenden Bewehrungsplänen und der nur teilweise vorhandenen Statik festgestellt werden. Daher wird die detaillierte Bestimmung der Lage sowie des Durchmessers und die Stahlgüte der vorhandenen Bewehrung zur Feststellung des Istzustandes erforderlich. Die Untersuchung der Lage der Bewehrung soll im Zuge der abschnittsweisen Erneuerung der Dachabdichtung von oben erfolgen. Dabei soll an Hand von Radaruntersuchungen die Lage und Abstände der Bewehrung im Feld sowie im Stützbereich über den Pfetten ermittelt werden. Diese Untersuchung soll in einem zu sanierenden Abschnitt detailliert erfolgen (B-Scan Messrasterabstand 0.5 m x 0.5m). Derzeit wird von einer Übereinstimmung der Bewehrungslagen in allen Feldern der Stahlbetondecke ausgegangen. Daher sind für die weiteren Bewehrungsuntersuchungen nicht so hohe Detailgrade vorgesehen (B-Scan Messrasterabstand 1.0 m x 1.0m). Sollte sich aber herausstellen, dass keine oder nur eine geringe Übereinstimmung der Bewehrungslagen in den weiteren Feldern vorliegt, so muss die detaillierte Untersuchung mittels Radar auch in den weiteren Feldern erfolgen. Der Bewehrungsdurchmesser sowie die Bewehrungsüberdeckung soll durch Bewehrungsortungsgeräte (Hilti Ferroscan) von einer Hebebühneaus von unten anderStahlbetondeckeermitteltwerden. Zur Kalibrierung des zerstörungsfreien Prüfgerätes muss pro Halle in einem Bereich die Betondecke bis zur Bewehrung geöffnet werden. An diesen Öffnungsstellen soll die Tiefe der Karbonatisierung des Betons durch Indikatortest ermittelt werden. Im Anschluss daran sind diese Stellen mit zugelassenen Produkten für die Betoninstandsetzung zu verschließen. Bei der bisher vorgefundenen Bewehrung handelt es sich ggf. um Drillwulst-Stahl. Die vorhandene Stahlgüte ist anhand der Untersuchung von entnommenen Proben zu überprüfen bzw. festzustellen und zu dokumentieren. Die Festlegung der Entnahmestellen der Stahlproben erfolgt in Abhängigkeitvon der ermittelten Bewehrung um die Tragfähigkeit der Decken möglichst nicht durch die Untersuchungen zu reduzieren. Zu beachten ist, dass die Unterseiten der massiven Hangardecken sich in einer Höhe von bis zu 22 m befinden und nur mit geeignetem Hubsteigern o.a. zu erreichen sind. Zusätzlich kann Optional die Untersuchung des ßetongefüge mittels Ultraschall sowie die qualitative Bestimmung der Betondruckfestigkeit mittels Rückprallhammer ermittelt werden. Diese Positionen sind als Bedarfsposition anzugeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von 16 separaten Messterminen auszugehen. Diese unterteilen sich in 9 Messtermine von der Dachfläche aus sowie 7 Messtermine von der Unterseite der Dachfläche mittels Hubsteiger. Die tatsächliche Anzahl der erforderlichen Messtermine wird abgerechnet. Geräte für die Untersuchung Georadartechnik Beim Radar handelt es sich um ein zerstörungsfreies Verfahren vorrangig zur Untersuchung von Strukturen und zur Detektion von Objekten im Untergrund und im Bauwerk. Das Verfahren beruht auf der Aussendung elektromagnetischer Wellen in einem Medium. Die Wellenausbreitung hängt von den dielektrischen Materialeigenschaften ab. Radarwellen können in Metallenichteindringen. Sie werdenderen Oberfläche vollständig reflektiert. Zur Detektion der Bewehrung auf den Dachflächen der Hallen 5,6 und 7 von der Dachfläche aus müssen erst alle metallischen Reflektoren entfernt sein (alukaschierte Dachabdichtung) um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Zur Messung sollte eine hochfrequente Antenne genutzt werden. Die Erfassung der Bewehrung erfolgt in B-Bildern. Hauptaugenmerk liegt bei dieser Untersuchung darin, die Lage der vorhandenen Bewehrung zu ermitteln. Die Untersuchungen finden jeweils in Abhängigkeit von den Dachsanierungsarbeiten statt: nachdem der bestehende Dachaufbau rückgebaut wurde und bevor die neue Dampfsperre aufgebracht wird. Hier ist eine Eingliederung der messarbeiten in die enge zeitliche Abfolge des Baufortschritts erforderlich. Bewehrungsortung Die Lage der Bewehrung sollte zerstörungsfrei mit einem Ferroscan FS 10 oder FS 200 der Firma Hilti geprüft werden. Das Gerät arbeitet nach dem Impuls-Induktionsverfahren und kann die Lage der Bewehrung über den Messweg aufzeichnen. Mit dem Hilti Ferroscan FS 10 oder FS 200 kann der mittlere Überdeckungswert, Lage, Durchmesser und Anzahl der Bewehrung über große Flächen schnell und verlässlich ermittelt werden. Diese Untersuchung findet an der Unterseite der Stahlbetondecken der Hallen 5, 6 und 7 statt. 2.4 Termine Beginn der Untersuchungen: ab Juli 2012 Weitere Untersuchungstermine: abschnittsweise und nach telefonischer Absprache und in Abhängigkeit von den Dachdeckerarbeiten und den stattfindenden Veranstaltungen in den Hangars mit jeweils 2 Wochen Vorlauffrist und ggf. kurzfristiger (wetterabhängiger) Anpassungen 3. Bedingungen für den Auftrag 3.1 Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen der HOAI. 3.2 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen: 1. Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in Paragr. 4 Abs. 6 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.

      2. Erklärung des Bewerbers, ob ein in Paragr. 4 Abs. 9 VOF erwähnter Ausschlussgrund vorliegt.

      3. Erklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Paragr. 21 Abs. 1
      AEntG bzw. Paragr. 16 Abs. 1 MiArbG nicht vorliegen.

      4. Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen i.S.v. Paragr. 4 Abs. 2 VOF 5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In diesem Fall ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtiger Vertreter benannt werden.

      6. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die unter Ziffer 1. bis 3. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzemverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. 3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/ Nachweise einzureichen: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Erklärung, dass spätestens im Auftragsfall durch Vorlage der Versicherungspolice oder sonstige Bestätigung des Versicherers für dieses Projekt Deckungssummen in Höhe von 2 Mio Euro für Personenschäden und 1 Mio Euro für sonstige Schäden nachgewiesen wird.

      2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2009, 201-0, 2011). 3.4 Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber und bei Bewerber-/Bietergemein-schaften jedes Mitglied die folgenden Erklärungen/Nachweise einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunter-nehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise sowieeine Verpflichtungserklärung vorzulegen. I.Vorstellung von max. drei Referenzprojekten des für die Objektplanung vorgesehenen Unternehmens über in den letzten fünf Jahren erbrachte und vergleichbare Leistungen.

      4. Verfahrensart 4.1 Verfahrensart Nichtoffenes Verfahren 4.2 Zuschlagskriterien 4.2.1 Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 4.3. Verwaltungsangaben 4.3! Schlussterminfür den Eingang der Angebote oderTeilnahmeanträge 27.6.2012 -12:00Teilnahmeanträge sind zu richten an: Pbr Planungsbüro Rohling AG Stralauer Platz 3410243 Berlin 4.3.2 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 27.6.2012 4.3.3 Bindefrist des Angebots 31.7.2012 5 Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren 5! Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin Luther Strasse 105 10825 Berlin 5.2 Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfähren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr. 97 Abs. 7durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1 .der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 101b Abs. 1 Nr.

      2. Paragr. 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.



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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.06.2012
Zuletzt aktualisiert 17.05.2021
Wettbewerbs-ID 2-111551 Status Kostenpflichtig
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