Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Kontaktstelle(n): UKM Infrastrukturmanagement GmbH
48149 Münster
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE3PFRTNV5hMlQvZFpcZFRdYmNUYR1TVA==
Fax: +49 25183-45380
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.klinikum.uni-muenster.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
1.3) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
„Neubau Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene/MedForCe
(Medizinisches ForschungsCentrum)“ nicht offener, einphasiger,
hochbaulicher Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur
Auswahl von 12 bis 15 teilnehmenden Büros.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erstellung eines Vorentwurfs für ein
Institut - Forschungsverfügungsgebäude des Universitätsklinikums Münster
(UK Münster).
Das UK Münster beabsichtigt den Neubau des Instituts für Mikrobiologie,
Virologie und Hygiene sowie weiterer Forschungsverfügungsflächen in einem
einheitlichen Labor- und Forschungsverfügungsgebäude. Zunächst sollen
durch den Neubau bestehende Einzelstandorte der Institute zusammengeführt
werden. Die Forschungsverfügungsflächen sollen auch von der Fakultät der
Universität Münster genutzt werden. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit
auf ca. 90 000 000 EUR brutto geschätzt. Das UK Münster erwägt, das
Neubauprojekt als konventionelle Eigenrealisierung oder auch - bei
entsprechend nachgewiesener Wirtschaftlichkeit - als
lebenszyklusorientiertes Modell durchzuführen.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass nach Aufsetzung eines entsprechenden
Nutzungskonzepts durch die Ausloberin der Neubau auf dem Grundstück
Domagkstraße-Coesfelder Kreuz untergebracht werden kann. Der gewählte
Standort befindet sich in verkehrsgünstiger, exponierter Lage nördlich des
Universitätsklinikums am Knotenpunkt von Coesfelder
Kreuz/Von-Esmarch-Straße mit dem sogenannten „Innenstadtring“, der auf
einer Länge von rund 10 km das Zentrum von Münster umschließt und eine
Anbindung an die BAB 43 (Anschlussstelle Münster-Süd) sowie die B 51
(Münster-Bielefeld) schafft (Wettbewerbsbereich). Die Nachbarschaft ist
geprägt von Universitätsgebäuden westlich des Innenstadtrings sowie
Wohngebäuden östlich des Innenstadtrings. Weiter südlich schließt sich die
Grünflächen-Achse vom Botanischen Garten über den Zentralfriedhof bis
Aasee an. Die Entfernung vom Zentrum (Domplatz) beträgt rund 2 km, der
Hauptbahnhof Münster ist rund 2,5 km entfernt, eine Haltestelle des ÖPNV
befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft am Coesfelder Kreuz.
Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von rund 17 200 m².
Weitere Angaben zum Gebäude:
— Grundstücksflächenangaben: 10 251 m²,
— Geschosszahl: 3-6 Geschosse,
— BGF: 34 000 m²,
— wesentliche Funktionen des Neubaus: Laborflächen für Forschung und
Lehre.
Als Kostenobergrenze wird ein Betrag von 70 Mio. EUR brutto für die
Kostengruppen 300-500 vorgegeben.
Der herausgehobenen städtebaulichen Bedeutung des Projektes sowohl für das
UK Münster als auch für die Stadt Münster entsprechend, sollen im Zuge
eines hochbaulichen Wettbewerbs Möglichkeiten für eine zukunftsgerechte
Qualität des Neubaus und eine ästhetische, technische, funktionale,
ökologische und soziokulturelle wie auch wirtschaftliche Qualität am Markt
abgefragt werden. Das Gebäude soll unter Beachtung bestehender
Wirtschaftlichkeitsvorgaben gestalterisch anspruchsvoll und zugleich
hochfunktional sein.
Gegenstand des Wettbewerbes sind zudem Überlegungen zur Laborplanung, zum
Tragwerk und zur gebäudetechnischen Ausrüstung, sowie die Gestaltung des
Außenbereichs. An die Gestaltung des Forschungsverfügungsgebäudes wird ein
hoher Anspruch gestellt. An prominenter Stelle gelegen, soll es der
Vorbildfunktion öffentlicher Bauten für die Baukultur entsprechend
gestalterisch anspruchsvoll und zugleich hochfunktional sein. Der Bau soll
auch technisch – insbesondere hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit und
seines energetischen Standards – vorbildlich sein und ein flexibles
Nutzungskon-zept ermöglichen. Eine innovative und durchgängig
barrierefreie Konzeption wird erwartet.
Die Beauftragung beschränkt sich auf die Leistungsphasen 1 und 2. Eine
Folgebeauftragung der Leistungsphase 3, optional Leistungsphase 4,
optional 5 bis 9 oder Teile davon wird erwogen. Nähere Angaben hierzu sind
den Auslobungsunterlagen zu entnehmen, die nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs an die präqualifizierten und zur weiteren Beteiligung
am Wettbewerb aufgeforderten Bewerber versendet werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung wurde mit der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/Architektinnen. Es werden zwischen 12
bis 15 Teilnehmende Büros ausgewählt.
Für die Teilnahme ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen, zu unterschreiben
und die darin geforderten Anlagen mit abzugeben. Der Bewerbungsbogen
(inkl. Anlagen) kann über MTdGXl1faGtcXjluZGZuXmdsbV5rJ11e abgerufen werden.
Die Unterlagen müssen bis zum 6.8.2012 um 12:00 Uhr bei folgender Adresse
in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden: Universitätsklinikum
Münster – Anstalt des öf-fentlichen Rechts, Albert-Schweitzer-Campus 1,
Gebäude D5, 48149 Münster. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift
„Neubau Zentrum für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene / MedForCe
(Medizinisches ForschungsCentrum)“ zu kennzeichnen. Ein entsprechender
Vordruck wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Es sind folgende Angaben/Nachweise zu erbringen, Nichterfüllung kann zum
Ausschluss führen: (1.1) Name und Adresse des Bewerbers; (1.2) Nachweis
der beruflichen Qualifikation des Bewerbers, insbesondere durch die
Vorlage der Eintragung in einem zuständigen Berufsregister (Mitgliedschaft
in einer Architektenkammer); (1.3) Nachweis der Unterschriftenberechtigung
im Falle einer Kapitalgesellschaft, z. B. durch die Vorlage eines
aktuellen Handelsregisterauszugs; (1.4) eidesstattliche Erklärung über das
Nichtvorliegen von Verurteilungen/möglichen Ausschlussgründen und
Teilnahmehindernissen gemäß VOF i.d.F. 2009 und Teilnahmehindernissen
gemäß RAW 2004.
Folgende Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
(2.1) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich
gem. § 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr 2009, 2010 und
2011). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 3 000 000
EUR (netto) erreichen. Zudem ist ein Teilumsatz im Bau von
Labor-/Forschungsgebäuden nachzuweisen; (2.2) Nachweis der Deckungssummen
der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden und für sonstige
Schäden jeweils 3 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut;
Versicherungsnachweise bei Arbeitsgemeinschaften müssen von jedem Mitglied
einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden (der
Nachweis kann auch über eine Erklärung durch den Versicherer über eine
entsprechende Erhöhung im Auftragsfall erfolgen).
Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit des Bewerbers durch
vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. (3.1 – 3.3) Es sind zwei
bereits durchgeführte Projekte, die nicht älter als 6 Jahre sind, unter
Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers, des Projektleiters, der
Art der Nutzung, des Leistungsbilds des Bewerbers (Angabe der
Leistungsphasen nach HOAI), der Leistungszeit, des Auftragswertes und der
Projektgröße (BGF und Baukosten/netto KG 300, 400 und 500) zu benennen.
Erfahrung im Bau von Labor-/Forschungsgebäuden bzw. Erfahrung, die
hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine Eignung des Bieters schließen
lässt, ist nachzuweisen. Hierfür sind die zwei Referenzen gemäß den
Vorgaben im Bewerbungsbogen detailliert auf jeweils einer DIN-A3-Seite
vorzustellen.
Referenzschreiben zu den detailliert vorgestellten Projekten können
zusätzlich angeführt werden und werden bei der Auswahl der Bewerber
berücksichtigt.
Die Ausloberin beabsichtigt, bis zu 3 „junge Büros“ zum Wettbewerb
zuzulassen. Bewerber, die sich als „junges Büro“ bewerben, haben dies im
Bewerbungsbogen anzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
länger als 5 Jahre in eine Kammerliste als Architekt/in eingetragen sein.
Ein entsprechender Nachweis ist durch jeden Partner des „jungen Büros“,
bzw. durch jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft zu führen. Bewerber,
die sich als „junges Büro“ bewerben, können anstatt bereits realisierter
Projekte auch Projektstudien, Wettbewerbserfolge (Preise und Ankäufe) oder
sonstige Leistungsnachweise (z. B. durch in anderen Büros als
verantwortliche/r Projektleiter/in durchgeführte Projekte; Nachweise durch
eine schriftliche Bestätigung durch das Büro) einreichen, die erwarten
lassen, dass sie für die anstehenden Bauaufgabe geeignet sind.
Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als
solche im Anschreiben bzw. im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden.
Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Falle
einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen.
Zudem ist eine gemeinsame Erklärung der Bewerber zu unterzeichnen.
Nichtvorliegen kann zum Ausschluss der Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft
führen.
Die Ausloberin wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den
dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht
aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen
Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernissen oder der Nichterfüllung der
Mindestan-forderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die zur
Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.
Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien:
— (0-2 Punkte) Erfahrung der Bewerberin/des Bewerbers hinsichtlich
öffentlicher Bauaufgaben, Bauen im städtischen Kontext,
— (0-9 Punkte) Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten
Referenzprojektes 1, insbesondere vergleichbare Projektgröße, Bauaufgabe,
Leistungsbild und erwartete Qualität,
— (0-9 Punkte) Vergleichbarkeit des detailliert dargestellten
Referenzprojektes 2, insbesondere vergleichbare Projektgröße, Bauaufgabe,
Leistungsbild und erwartete Qualität.
Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer
vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.
Jede Bewerberin, jeder Bewerber, jedes Büro oder jede Arbeitsgemeinschaft
darf nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele
Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer
Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch
nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von
verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es
jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den
Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch
rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der
Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von
Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft)
zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters
(Bietergemeinschaft) ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender
Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen
Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide
betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
1. Natürliche Personen, die gemäß den Regelungen ihres Heimatstaates am
Tag der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu
führen und freiberuflich tätig sind,
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der
Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern der
zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen
erfüllen.
3. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen
sind zugelassen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die
vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge
ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes
bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen
können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder
ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder
Einfluss verschaffen können.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 12. /Höchstzahl 20
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Peter Bastian Architekten BDA, Münster
2. Kresings GmbH, Münster
3. GMP Architekten van Gerkan, Marg und Partner, Aachen
4. agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
5. Nickl & Partner Architekten AG, München
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.
— Erfüllen der formalen Kriterien,
— Freiraumplanerisches Konzept,
— Funktionales Konzept,
— Hochbauliches Konzept,
— Ökologie und Nachhaltigkeit,
— Städtebauliches Konzept,
— Wirtschaftlichkeit.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil
der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte
ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
31.7.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 6.8.2012 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 17.8.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt die
Wettbewerbssumme von 151 000 EUR (netto) bereit. Die Summe von 76 000 EUR
(netto) wird in Form von Bearbeitungshonoraren ausgeschüttet (siehe
IV.5.2). Die weiteren 75 000 EUR (netto) werden in Form von Preisgeldern
ausgeschüttet.
Für die Preise und Ankäufe ist die folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 30 000 EUR (netto).
2. Preis 20 000 EUR (netto).
3. Preis 10. 000 EUR (netto).
3 Anerkennungen zu jeweils 5 000 EUR (netto).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere
Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Die Ausloberin stellt die Summe von 76 000 EUR (netto) als
Bearbeitungshonorar zur Verfügung. Dieses wird zu gleichen Teilen auf die
ausgewählten Teilnehmer aufgeteilt, die zum Wettbewerbsverfahren
aufgefordert werden, teilnehmen und eine vollständige Wettbewerbsarbeit
fristgerecht einreichen.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. NN siehe Punkt VI.2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich, vorzugsweise
per E-Mail, an die in Ziff.
I.1) genannte Stelle zu richten.
Alle ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Das
Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf
Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem
Teilnehmer erhalten. Mit Einreichung der Wettbewerbsbeteiligung stimmt der
Bieter einer etwaigen öffentlichen Ausstellung seiner Arbeit nach
Abschluss des Wettbewerbs zu. Die Ausloberin erwirbt jedoch ein nicht
ausschließliches, übertragbares, zeitlich, inhaltlich und räumlich
unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an der gesamten Arbeit (oder
in Auszügen) sowie allen für das Projekt gefertigten Zeichnungen,
Dokumenten und sonstigen Unterlagen des mit der weiteren Bearbeitung
beauftragten Architekten. Die Ausloberin darf sie insbesondere
uneingeschränkt für die Baumaßnahme nutzen. Alle Rechte der Ausloberin
bestehen vor, während und nach Abschluss der Bauphase sowie auch im Falle
einer vorzeitigen teilweisen oder gesamten Vertragsbeendigung, gleich aus
welchem Grund. Die Ausloberin ist berechtigt, das Gebäude ohne
Einverständnis des Bieters in beliebiger Weise zu ändern sowie um- oder
neu zu gestalten oder abzubrechen. Die Ausloberin ist berechtigt, das
Nutzungsrecht zu übertragen.
Die Namen der Preisrichter sind noch nicht abschließend geklärt und werden
spätestens mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
Voraussichtlich geforderte Leistungen.
1. Lageplan (M 1 : 500).
2. Entwurfsplan (M 1 : 200).
3. Erdgeschoss (M 1 : 200).
4. Obergeschosse (M 1 : 200).
5. Schnitte/Ansichten (M 1 : 200).
6. Liberoblatt.
7. Haustechnisches und statisches Konzept.
8. Energetisches Konzept.
9. Darstellung der prozessorientierten betrieblichen Abläufe.
10. Erläuterungsbericht.
11. Flächenberechnungen.
12. Kostenschätzung.
13. Arbeitsmodell (1 : 500, in das Stadtmodell Münster einsetzbar).
14. Prüfpläne.
15. Verfassererklärung.
16. Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten.
17. Liste der eingereichten Unterlagen.
18. Digitale Unterlagen
Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs.
Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 33. KW 2012;
Einreichung von Rückfragen zur Aufgabenstellung bis zum: 34. KW 2012;
Rückfragenkolloquium: 35. KW 2012; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 45. KW
2012; Abgabe der Arbeitsmodelle: 46. KW 2012; Preisgerichtssitzung: 48. KW
2012.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48128 Münster
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5QU2hgU1UbW2NTXGFiU2AcXGBlHFJT
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch
einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind
gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an
die in Ziffer
I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer
VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens vor der zustän-digen Vergabekammer (Ziff.
VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
6.7.2012