Entscheidung |
14.01.2013
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Berufsgruppen |
Architektur, Bauingenieurwesen, TGA-Fachplanung, Tragwerksplanung, Landschaftsarchitektur |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Gesundheitswesen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Universitätsklinikum Frankfurt, Frankfurt am Main (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
— Erarbeiten Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung), — Prüfen und Fortschreiben der Projektgrundlagen, — Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9, — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6, — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 51 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9. Das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (KGU) in Frankfurt am Main befindet sich am Theodor-Stern-Kai in den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen-Nord. In insgesamt 21 Zentren im Klinikum und Fachbereichen sind 26 Kliniken mit ca. 1 250 Betten und 26 Forschungsinstitute zusammengefasst. Hier arbeiten insgesamt ca. 4 300 Mitarbeiter, darunter ca. 800 Ärzte und Wissenschaftler, sowie 1 300 Pflegekräfte, die pro Jahr 42 000 stationäre und 200 000 ambulante Patienten versorgen. Gemeinsam mit dem Hessischen Baumanagement entwickelt und betreut das Dezernat 4, das für die Vertretung der Interessen des Klinikums bei Baumaßnahmen des Landes Hessen zuständig ist, die diversen Projekte der Uniklinik. Darunter fallen Umbaumaßnahmen und Sanierungen auf dem Klinikgelände sowie Neubauten und der projektierte Masterplan für das Gesamtklinikum. Im Zuge der diversen Maßnahmen des Masterplans, der eine Zentralisierung der wesentlichen Teile der Krankenversorgung im Kerngelände ermöglichen soll, wird das gesamte Gelände umstrukturiert und verdichtet. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll auch der Abriss und Neubau des Wirtschaftsgebäudes (Großküche und Zentrallager) erfolgen. Hierbei soll die derzeitige Unterkellerung bestehen bleiben und in die neue Planung integriert werden. Kostenannahme: Derzeitig wird Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von ca. 35 700 000 EUR brutto ausgegangen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung) sowie der Prüfung und Fortschreibung der Projektgrundlagen zu beginnen. Stufenweise Beauftragung: Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Leistungsumfang | Siehe Punkt II.1.5 dieser Bekanntmachung. |
Informationen |
Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjEwbFtoXVdYW2lqW2JiWzZeX2pwYltoI19kXVtkX1traFskWls= angefordert werden. |
Projektadresse | DE-60590 Frankfurt am Main |
TED Dokumenten-Nr. | 300982-2012 |
Ergebnis anzeigen |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
Zu Händen von: Herrn Möller
60590 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herr Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herr Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MTZwX2xhW1xfbW5fZmZfOmJjbnRmX2wnY2hhX2hjX29sXyheXw==
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herr Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Frankfurt am Main.
NUTS-Code DE712
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
— Erarbeiten Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau /
Sanierung),
— Prüfen und Fortschreiben der Projektgrundlagen,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß §
33 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI,
Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 51
ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (KGU) in Frankfurt am
Main befindet sich am Theodor-Stern-Kai in den Stadtteilen Niederrad und
Sachsenhausen-Nord. In insgesamt 21 Zentren im Klinikum und Fachbereichen
sind 26 Kliniken mit ca. 1 250 Betten und 26 Forschungsinstitute
zusammengefasst. Hier arbeiten insgesamt ca. 4 300 Mitarbeiter, darunter
ca. 800 Ärzte und Wissenschaftler, sowie 1 300 Pflegekräfte, die pro Jahr
42 000 stationäre und 200 000 ambulante Patienten versorgen.
Gemeinsam mit dem Hessischen Baumanagement entwickelt und betreut das
Dezernat 4, das für die Vertretung der Interessen des Klinikums bei
Baumaßnahmen des Landes Hessen zuständig ist, die diversen Projekte der
Uniklinik. Darunter fallen Umbaumaßnahmen und Sanierungen auf dem
Klinikgelände sowie Neubauten und der projektierte Masterplan für das
Gesamtklinikum.
Im Zuge der diversen Maßnahmen des Masterplans, der eine Zentralisierung
der wesentlichen Teile der Krankenversorgung im Kerngelände ermöglichen
soll, wird das gesamte Gelände umstrukturiert und verdichtet.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll auch der Abriss und Neubau des
Wirtschaftsgebäudes (Großküche und Zentrallager) erfolgen. Hierbei soll
die derzeitige Unterkellerung bestehen bleiben und in die neue Planung
integriert werden.
Kostenannahme: Derzeitig wird Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von ca.
35 700 000 EUR brutto ausgegangen.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe mit dem
Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung) sowie der
Prüfung und Fortschreibung der Projektgrundlagen zu beginnen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe Punkt II.1.5 dieser Bekanntmachung.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: — Abbruchplanung Bestand (Abbruchgenehmigung /
Abbruchkonzept / Bauüberwachung Abbruch / etc.),
— Bestandsuntersuchung in statischer, baukonstruktiver und
brandschutztechnischer Hinsicht und Festlegung der notwenigen
Zusatzmaßnahmen,
— Betreuung der Logistikmaßnahmen Platanenhof.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2
500 000,- EUR, für sonstige Schäden: 2 500 000,- EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
d) Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder
Partnerschaftsregister) oder, in Ermangelung eines solchen, eine
gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies
erfordert.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
Siehe Punkt III.1.1 dieser Bekanntmachung.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Nachweis darf
nicht älter als 3 Monate sein.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen (Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33
HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden,
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Neubau für öffentliche
Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
— Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäuden
und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
b) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen (Küchenplanung gem. § 51 HOAI, Anlagengruppe 7, hier:
küchentechnische Anlagen) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis
zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in
Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Nutzung und Leistungsfähigkeit vergleichbar
(Wirtschaftsgebäude, Küche mit > 1 000 Essenseinheiten pro Tag),
— Das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
— Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppe 7 - hier: küchentechnische Anlagen (§§ 51 ff. HOAI)
beauftragt,
— Das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
c) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
Leistungen (Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI) aus den letzten 5
Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der
Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Neubau für öffentliche
Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49
HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
d) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebene
Leistung (Technische Ausrüstung gem. §§ 51 HOAI, Anlagengruppen 1-6 und 8)
aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden,
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Neubau für öffentliche
Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 1-6 und 8 (§§ 51 ff. HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
e) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebene
Leistung (Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI) aus den letzten 5
Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung).
Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der
Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Neubau für öffentliche
Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 500
(DIN 276) mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (>
1 000 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung
Freianlagen (§ 38 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8
(Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
zu belegen.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie
für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben
werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten
vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276).
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von
entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften
unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die
Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
— Fachliche Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1), hieraus:
Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal
6 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl
von 10 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (10
Referenzprojekte x max. 6 Punkte = max. 60 Punkte). Referenzprojekte die
vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Bewertung nicht
berücksichtigt.
a) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung Gebäude und
raumbildende Ausbauten wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Neubau für
öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB? Wenn ja, werden 1,5 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)?
Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR
brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30
000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden
0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR
x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5
000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR
/ 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte),
— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem.
§ 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden,
werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang
(weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach
HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem
Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,78
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte).
Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung
keine Berücksichtigung,
— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
b) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Küchenplanung gem. § 51
HOAI, Anlagengruppe 7, hier: küchentechnische Anlagen, wird wie folgt
vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung und
Leistungsfähigkeit vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche mit > 1 000
Essenseinheiten pro Tag)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer Nutzung
und vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist
(Wirtschaftsgebäude, Küche mit 1 000 Essenseinheiten pro Tag oder mehr)
werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerer Leistungsfähigkeit als 1 000
Essenseinheiten pro Tag wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit einer Leistung von 500
Essenseinheiten pro Tag werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode:
500 Essenseinheiten pro Tag / 1 000 Essenseinheiten pro Tag x 1,5 Punkte),
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR
brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30
000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden
0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR
x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5
000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR
/ 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppe 7 – hier: küchentechnische Anlagen (gem. §§ 51 ff. HOAI)
beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppe 7 (küchentechnische Anlagen) beauftragt wurden, werden 1,5
Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als
Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber
wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,80 Punkte
vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf.
erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine
Berücksichtigung,
— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
c) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Tragwerksplanung wird wie
folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Neubau für
öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB? Wenn ja, werden 1,5 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
—- Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR
brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30
000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden
0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR
x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5
000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR
/ 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte),
— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-6 (gem.
§ 49 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden,
werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang
(weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach
HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem
Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,45
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 94 v. H. / 97 v. H. x 1,5 Punkte).
Die ggf. erbrachte Leistungsphase 1 findet bei der Bewertung keine
Berücksichtigung,
— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
d) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppen 1-6 und 8 wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Neubau für
öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB? Wenn ja, werden 1,5 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR
brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30
000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden
0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR
x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5
000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR
/ 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung,
Anlagengruppe 1-6 und 8 (gem. §§ 51 ff. HOAI) beauftragt? Wenn die
Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-6 und 8
beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem,
beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die
tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
(LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt.
Hier werden 0,80 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 94 v. H.
x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der
Bewertung keine Berücksichtigung. Zudem kann eine Reduzierung der
Punktezahl erfolgen, wenn nicht alle geforderten Anlagengruppen 1-6 und 8
beauftragt wurden. Bei geringerem Leistungsumfang hinsichtlich der
Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den
geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3
beauftragt. Hier werden 0,64 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3
Anlagengruppen / 7 Anlagengruppen x 1,5 Punkte),
— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
e) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung Freianlagen
wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Neubau für
öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB? Wenn ja, werden 1,5 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 500 (DIN 276) mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
vergleichbar (> 1 000 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276)? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (1
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 1 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten der Kostengruppe
500 in Höhe von 500 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 500 000 EUR / 1 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei
dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI)
beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,5
Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als
Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen
den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber
wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,78 Punkte
vergeben. Berechnungsmethode: 49 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf.
erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine
Berücksichtigung,
— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5
Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung
(Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes
Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung
vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche)? Wenn ja, werden 2,5 Punkte
vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR
brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das
Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR
brutto oder mehr) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30
000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.:
Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden
1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR
x 2,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der
Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000 EUR brutto oder mehr) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren
Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear
interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5
000 000 EUR werden 1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR
/ 10 000 000 EUR x 2,5 Punkte). Der zur Wertung herangezogene
Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g.
Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars
beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
18.10.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.10.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei
Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjE5Y1JfVE5PUmBhUllZUi1VVmFnWVJfGlZbVFJbVlJiX1IbUVI=
angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
64278 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - Referat Ld II 2
Postfach 111431
60049 Frankfurt am Main
DEUTSCHLAND
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.9.2012
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Ausschreibung veröffentlicht | 24.09.2012 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 21.01.2013 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-119882 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 1956 |
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