Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Realisierungswettbewerb "Neugestaltung von Straßen und Plätzen in
Untergriesbach"
Marktplatz 24
Kontaktstelle(n): Markt Untergriesbach
Zu Händen von: Hrn. Lang
94107 Untergriesbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 85939009-18
E-Mail: MTRsa29wb3BhaGhhPHFqcGFuY25lYW9eXV9kKl5ddWFuaipgYQ==
Fax: +49 85939009-30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.untergriesbach.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Ziel des Wettbewerbs ist es, verschiedene Entwurfsvorschläge für die
Neugestaltung des Ortskerns von Untergriesbach, einer etwa 1,7 ha großen
Fläche, zu erhalten.
Der Markt Untergriesbach besitzt in seinem Verflechtungsbereich als
Unterzentrum eine durchaus bedeutende Rolle und hat sich auch als
Fremdenverkehrsort etabliert.
Nach wie vor sind vor allem im Marktplatz und auch in der Marktstraße
zahlreiche Ladenlokale, Gastronomien, Bäckereien, Metzgereien,
Dienstleister und vor allem in den Obergeschossen Wohnungen vorhanden, die
das Zentrum von Untergriesbach prägen.
Um nun diese Nutzungen auch künftig zu erhalten bzw. zu ermöglichen, soll
der öffentliche Raum in diesem Bereich neu gestaltet werden, zur
Verbesserung und Stärkung dieses Arbeits- und Wohnumfeldes und zur
Verbesserung der Erreichbarkeit (fließender und ruhender Verkehr) in
Kombination bzw. Überlagerung des Durchgangsverkehrs auf der B 388.
Durch die Neugestaltung dieses Bereiches soll also der Standort der
Einzelanwesen, vor allem aber das Gesamtensemble des Unterzentrums
Untergriesbach gestärkt und nachhaltig gesichert werden.
Es soll das Ortszentrum umgestaltet werden mit optimierter Funktionalität,
hoher Aufenthaltsqualität und Identifikation stiftender charakteristischer
Gestaltung.
Für die gestellte Aufgabe sollen alternative Lösungskonzepte entwickelt
werden, die den unterschiedlichen Anforderungen an Gestaltung,
Wirtschaftlichkeit und Funktionalität in gleicher Weise gerecht werden.
Gleichzeitig soll ein geeigneter Auftragnehmer für die weitere Planung
gefunden werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind am Tage der Auslobung 26.9.2012 im
Zulassungsbereich ansässige.
— Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Landschaftsachitekt/-in
befugt sind,
— Stadtplaner sind nur in ARGE mit Architekten oder Landschaftsarchitekten
zugelassen. Die Benennung kann bis spätestens zum Termin des Kolloquiums
erfolgen,
— Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt,
Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.
September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr.
L255 S. 22) entspricht,
— Juristische Personen, deren satzungemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen, wenn der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit oder
der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt,
— Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen
erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen als Teilnehmer
gestellt werden,
— Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften haben in der
Teilnahmeerklärung (Verfassererklärung) einen bevollmächtigten Vertreter
zu benennen,
— Die Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaner als Fachberater wird
empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom
Preisgericht festgelegt und den Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen
mitgeteilt.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26.11.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt eine
Wettbewerbssumme von 41.000,-€ netto zur Verfügung. Die Wettbewebssumme
wird als Preisgeld ausbezahlt:
1. Preis: 13 700 EUR,
2. Preis: 9 000 EUR,
3. Preis: 6 000 EUR,
4. Preis: 4 200 EUR.
3 Anerkennungen je 2 700 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
Beschluss anders zu verteilen.
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer
Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Rolf-Peter Klar, Ltd. BD Regierung von Niederbayern, Landshut
2. Petra Schober, Architektin BDA und Stadtplanerin SRL, München
3. Bernhard Landbrecht, Architekt BDA und Stadtplaner,
Regierungsbaumeister, München
4. Barbara Franz, Landschaftsarchitektin, Passau
5. Michael Nadler, Architekt BDA und Stadtplaner, Landshut (ständig
anwesender stellvertretender Fachpreisrichter)
6. Hermann Duschl, 1. Bürgermeister, Untergriesbach
7. Siegfried Seipelt, Gemeinderat, Untergriesbach
8. Georg Meier, Gemeinderat, Untergriesbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.9.2012