D-Frankfurt am Main: Stadtplanung
2008/S 129-171893
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Neugestaltung der Bahnhofsvorplätze am Hauptbahnhof in Frankfurt am Main, Stadt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt Braubachstraße 15, Kontakt ANP, z. Hd. von Anne Kirschbaum, D-60311 Frankfurt am Main. Tel. (49-561) 70 77 50. E-Mail: MjIwVVpSWyxOTVRaVFtSX2JbXlxYTWBmGVJSWRpQUQ==. Fax (49-561) 707 75 23.
Internet-Adresse(n):
www.wb-bahnhofsvorplatz-ffm.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Begrenzt offener interdisziplinärer städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb nach GRW 1995 im kooperativen Verfahren.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Der Frankfurter Hauptbahnhof ist jeden Tag für etwa 350 000 Besucher und Pendler der erste Berührungspunkt mit der Stadt Frankfurt am Main und bildet somit das "Tor zur Stadt". Damit ist der Hauptbahnhof der wichtigste Verkehrsknoten der Stadt und stellt zugleich mit dem Bahnhofsvorplatz einen der prägendsten innerstädtischen Plätze dar. Neben den regionalen und überregionalen Haltepunkten der Deutschen Bahn befinden sich am Hauptbahnhof auch Haltestellen des innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehrs wie S- und U-Bahn, Straßenbahn und mehrere Nahverkehrsbuslinien. Zusätzlich gibt es am Hauptbahnhof einen Haltepunkt für überregionale und internationale Buslinien, die Fahrgäste innerhalb von ganz Europa befördern. In dieser Funktion als Verkehrsknotenpunkt haben der Bahnhof und sein Umfeld eine sehr wichtige Funktion als Aushängeschild der Stadt. Dies ist nicht nur für die zahlreichen Messegäste und anderen internationalen Besucher der Stadt wichtig, sondern auch für die Frankfurter selbst, die den Bahnhof - eines der wenigen nach den Zerstörungen im zweiten Weltkrieg wieder instand gesetzten Gebäude - als ein Stück ihrer Stadt wahrnehmen. Damit der Hauptbahnhof diesen Aufgaben gerecht werden kann, sind nicht nur eine attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und der Seitenbereiche des Bahnhofs entscheidend, sondern zugleich auch die geschickte Anordnung und Abwicklung der zahlreichen Anforderungen, die an einen so bedeutenden öffentlichen Platz und an einen Verkehrsknoten an dieser zentralen Lage gestellt werden. Aufgabe des Wettbewerbes ist es daher, für diesen wichtigen innerstädtischen Ort eine sowohl funktionell durchdachte als auch räumlich und gestalterisch der Bedeutung des Hauptbahnhofs angemessene Konzeption zu entwickeln, die alle wesentlichen Anforderungen der verschiedenen Verkehre angemessen berücksichtigt. Die optimale Lösung für diese Aufgabenstellung soll über den hier ausgeschriebenen Wettbewerb unter 8 Planungsteams gefunden werden. Es handelt sich bei diesem Wettbewerb um einen begrenzt offenen städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb. Aufgrund der komplexen verkehrlichen Anforderungen ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekten, Stadtplanern bzw. Landschaftsplanern und Verkehrsplanern zwingend vorgeschrieben.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74251000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Aus dem Kreis der Bewerbergemeinschaften werden die Auslober diejenigen zur Teilnahme am Wettbewerb auswählen, die aufgrund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten im Hinblick auf vergleichbare Projekte im Bereich Städtebau, Freiraumplanung und Architektur (ca. 40 % Wichtung) und im Bereich Verkehrsplanung (ca. 40 % Wichtung) sowie ihrer Erfahrung, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (ca. 20 % Wichtung) für die Lösung der anstehenden Planungsaufgabe am geeignetsten erscheinen. Die Beurteilung der Qualitäten von vergleichbaren Projekten erfolgt anhand der beigefügten Referenzblätter. Zur Beurteilung der Erfahrung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit dienen die in den Formblättern angegebenen Daten; besonders relevant ist die verantwortliche Planung und Realisierung von vergleichbaren Projekten in den letzten 10 Jahren.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Städtebauarchitekt/Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt/Landschaftsplaner oder Ingenieur der Fachrichtung Verkehrsplanung/Verkehrstechnik berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt sind. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Zwingend vorgeschrieben ist die Zusammenarbeit zwischen Architekt oder Städtebauarchitekt/Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt/Landschaftsplaner und einem Ingenieur der Fachrichtung Verkehrsplanung/Verkehrstechnik. Jede Arbeitsgemeinschaft darf nur mit einer Bewerbung und bzw. einer Arbeit in diesem Verfahren vertreten sein. Mehrfachbewerbungen und Mehrfachbearbeitungen durch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft oder Zweigniederlassungen sind ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist erfüllt sein. Die Nichterfüllung einer der Anforderungen nach Ziff. III.2 ist ein Ausschlusskriterium.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 8.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
- Architektonische und städtebauliche Gestaltung und Integration, Denkmalschutz - freiraumplanerische Gestaltung und Integration - Verkehrstechnische und verkehrsplanerische Realisierbarkeit - Funktionalität - Wirtschaftlichkeit, technische Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 2.8.2008 - 00:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
2.8.2008 - 00:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
1.9.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Gesamtsumme Preise und Bearbeitungshonorare 105 000,00 EUR (netto).
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jeder ausgewählte Teilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 7 500 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (in Gesamtsumme IV 5.1 enthalten). Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Ja.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Das Preisgericht wird gemäß GRW besetzt.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Es ist beabsichtigt, insgesamt acht Teilnehmer zuzulassen, die über ein qualifiziertes Auswahlverfahren ermittelt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen (Ausschlusskriterium). Für die Bewerbung ist das unter www.wb-bahnhofsvorplatz-ffm.de abzurufende Formblatt auszufüllen und um die dort angegebenen Anlagen zu ergänzen. Dieses Formblatt ist einfach als Papierausdruck A4 sowie digital als PDF-Dokument ohne Schreibschutz/Druckschutz einzureichen (max. Dateigröße 1 MB). Die Referenzblätter dürfen 4 DIN A3 Seiten (quer) pro Bewerbung nicht überschreiten. Die Referenzblätter müssen zweifach farbig als Ausdruck sowie digital als PDF-Dokument (max. Größe 5 MB) eingereicht werden. Die Referenzunterlagen dienen als Werkbericht der Bewerbergemeinschaft. Hier können auch Projekte dargestellt werden, die in anderen Arbeitsgemeinschaften entstanden sind. In diesem Fall ist bitte die Rolle, die der Bewerber an den betreffenden Projekten inne hatte, und sein Anteil an der Gesamtleistung eindeutig darzustellen. Die Auswahl muss mindestens eines der unter Punkt 3.1.1 und eines der unter Punkt 3.2.1 des Formblattes aufgezählten realisierten Projekte enthalten. Ausdruck und Datei müssen identisch sein. Die Bewerbungsunterlagen sind rechtsverbindlich unterschrieben an die unter Ziff. I.1 angegebene Adresse zu übergeben (per Post/persönlich und im vorgegebenen Dateiformat).
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat IV 32, Wilhelminenstraße 1-3, D-64283 Darmstadt. Tel. (49-6151) 12 63 48. Fax (49-6151) 12 58 16.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.6.2008.