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  • DE-67433 Neustadt an der Weinstraße
  • 12/2008
  • Ergebnis
  • (ID 2-13322)

Objektplanung / Tragwerksplanung für die Herstellung der Ortsentlastungsstraße Lachen-Speyerdorf


 
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    Entscheidung 12/2008 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieurwesen
    Teilnehmer Bewerber: 22
    Gebäudetyp Verkehr
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Aufgabe
    Auftragsgegenstand ist die Objektplanung für die Herstellung der Ortsentlastungsstraße Lachen-Speyerdorf, Klassifizierung der Straße: Kreisstraße. Das Innovationszentrum Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH als 100 %ige Tochter der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen sein. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für Verkehrsanlagen und die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke, sowie die wasserrechtliche Planung mit Einholung der wasserwirtschaftlichen Genehmigung. Ziel der Herstellung der Ortsumgehung ist, die weitestgehende Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrten zu erreichen. Das Ergebnis eines Gesamtverkehrsplans mit Verkehrsuntersuchung im Jahr 2004 zeigt mögliche Straßenführungen als Varianten mit einer Empfehlung auf, die in einer Vorstudie 2007 weiter untersucht wurde. Insgesamt gehen aus der Vorstudie die folgenden Einzelmaßnahmen hervor: ca. 2 100 m anbaufreie Straße RQ 6,50 / 9,50 m, ca. 120 m Erschließungsstraße RQ 14,00 m (zwischenzeitlich bereits gebaut), ca. 380 m Erschließungsstraße RQ 12,50 m, Straßenbeleuchtung, insgesamt 5 Brücken, ggf. ca. 1 220 m Lärmschutzanlagen z. T. beidseitig, ca. 2 500 m Rad- und Wirtschaftswege, ca. 7 500 m 2 Retentionsmulden, 2-3 Straßenanschlüsse und ein Anschluss an einen bereits realisierten Kreisverkehrsplatz. Zu der Aufgabenstellung gehört auch, die o. g. Vorstudie auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und ggf. bei Bedarf anzupassen bzw. planerisch zu modifizieren.

    Aufgabe ist weiterhin, durch eine Variantenplanung zur Festlegung der endgültigen Straßenführung zu gelangen. Dabei können sich Abweichungen zu den o. g. Einzelmaßnahmen und Mengenangaben ergeben. Vermessungsleistungen, Landschaftsplanerische Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerische Begleitpläne), Ingenieurleistungen für Schallschutz, Baugrunduntersuchung und sonstige Ingenieurleistungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben.
    Informationen

    Vorstudie steht unter www.neustadt.eu, Rubrik Rathaus / Verwaltung / Ausschreibungen zum Download bereit.

    Projektadresse DE-67433 Neustadt an der Weinstraße
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • D-Neustadt an der Weinstraße: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2008/S 149-201204

      BEKANNTMACHUNG

      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Innovationszentrum Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH, Marktplatz 1, z. Hd. von Thomas Hammann, Christian Pörsch, D-67433 Neustadt an der Weinstraße. Tel.  (49-6321) 890 09 20, (49-6321) 85 55 31. E-Mail: MjE4YlZdW09hHFZPW1tPXFwuYWJPUmIbXGUcUlM=, MjEyV1xmXWdoXVViImRjWWZnV1w0Z2hVWGghYmsiWFk=. Fax  (49-6321) 89 00 92 99, (49-6321) 855 75 31.

      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des Auftraggebers: www.neustadt.eu.

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.

      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.

      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Stadtverwaltung Rathaus, Marktplatz 1, Kontakt Bauverwaltung Abt. 212, z. Hd. von Herrn Harald Niederhöfer, D-67433 Neustadt an der Weinstraße. Tel.  (49-6321) 85 52 97. Fax  (49-6321) 85 52 19.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Einrichtung des öffentlichen Rechts.
      Sonstiges: Förderung der Wirtschaftsentwicklung.
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

      Objektplanung für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke sowie Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke zur Herstellung der Ortsentlastungsstraße Lachen-Speyerdorf.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

      Dienstleistung.
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
      Hauptort der Dienstleistung: Südlich der K1 und nördlich der B39 im Bereich des Ortsbezirks Lachen-Speyerdorf.

      NUTS-Code: DEB36 .

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:

      Öffentlicher Auftrag.

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      Auftragsgegenstand ist die Objektplanung für die Herstellung der Ortsentlastungsstraße Lachen-Speyerdorf, Klassifizierung der Straße: Kreisstraße. Das Innovationszentrum Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH als 100 %ige Tochter der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen sein. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für Verkehrsanlagen und die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke, sowie die wasserrechtliche Planung mit Einholung der wasserwirtschaftlichen Genehmigung. Ziel der Herstellung der Ortsumgehung ist, die weitestgehende Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrten zu erreichen. Das Ergebnis eines Gesamtverkehrsplans mit Verkehrsuntersuchung im Jahr 2004 zeigt mögliche Straßenführungen als Varianten mit einer Empfehlung auf, die in einer Vorstudie 2007 weiter untersucht wurde. Insgesamt gehen aus der Vorstudie die folgenden Einzelmaßnahmen hervor: ca. 2 100 m anbaufreie Straße RQ 6,50 / 9,50 m, ca. 120 m Erschließungsstraße RQ 14,00 m (zwischenzeitlich bereits gebaut), ca. 380 m Erschließungsstraße RQ 12,50 m, Straßenbeleuchtung, insgesamt 5 Brücken, ggf. ca. 1 220 m Lärmschutzanlagen z. T. beidseitig, ca. 2 500 m Rad- und Wirtschaftswege, ca. 7 500 m 2 Retentionsmulden, 2-3 Straßenanschlüsse und ein Anschluss an einen bereits realisierten Kreisverkehrsplatz. Zu der Aufgabenstellung gehört auch, die o. g. Vorstudie auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und ggf. bei Bedarf anzupassen bzw. planerisch zu modifizieren. Die Vorstudie steht unter www.neustadt.eu, Rubrik Rathaus / Verwaltung / Ausschreibungen zum Download bereit. Aufgabe ist weiterhin, durch eine Variantenplanung zur Festlegung der endgültigen Straßenführung zu gelangen. Dabei können sich Abweichungen zu den o. g. Einzelmaßnahmen und Mengenangaben ergeben. Vermessungsleistungen, Landschaftsplanerische Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerische Begleitpläne), Ingenieurleistungen für Schallschutz, Baugrunduntersuchung und sonstige Ingenieurleistungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      74230000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

      Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose:

      Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

      Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil VII der HOAI für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen §55(2) HOAI Leistungsphase (LP) 1 -9, die Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil VIII der HOAI, §64(3) LP 2-6. Die Länge des Bauvorhabens beträgt ca. 2,1 km. Im Rahmen der Voruntersuchungen wurde für die Ausführung der Maßnahme ein Kostenrahmen von ca. 5 000 000 EUR Brutto (ohne Grunderwerb, ohne Baunebenkosten) ermittelt und auf dieser Basis ein Gesamthonorar in der Größenordnung von ca. 215 000 EUR netto.
      Es ist eine stufenweise Vergabe zunächst in den Stufen 1-3 und 4 vorgesehen. Die Objektplanung für Verkehrsanlagen hat nach den Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) und in der Qualität eines Planfeststellungsentwurfs zu erfolgen. Bei negativem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens erfolgt keine weitere Beauftragung. Ferner sind eine bauliche Umsetzung des Vorhabens sowie eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 4 nur in Abhängigkeit von der Gewährung von finanziellen Zuschüssen vorgesehen.
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 215 000 EUR.

      II.2.2) Optionen:

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:

      Dauer in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe).

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen bei Sach- und Vermögensschäden von min. 1 000 000 EUR und bei Personenschäden in Höhe von min. 2 000 000 EUR nachzuweisen. Dies gilt für die Übergangsfrist des novellierten VVG bis zum 1.1.2009.
      Bestehende Haftpflichtversicherungen sind im Laufe dieser Übergangsfrist auf das neue VVG anzupassen. Gefordert wird danach eine Deckungssumme von insgesamt 3 000 000 EUR. Spätestens zum Verhandlungsgespräch ist eine Bestätigung der Versicherung vorzulegen, dass im Auftragsfall die o. g. Haftungssumme gewährleistet werden kann. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits- /Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend):

      Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
      1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Gesellschaften (z. B. GbR, KG) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
      2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der Bietergemeinschaft.
      3. Im Falle der beabsichtigten Weitervergabe eines Teilauftrages Angabe und Beschreibung des Aufgabenteils mit Benennung des/der Nachunternehmer/s und einer Erklärung, dass die genannten Nachunternehmer im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
      4. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, §4 (4) VOF.
      5. Unabhängigkeitserklärung nach VOF §7(2) (wirtschaftliche Zusammenarbeit/Unabhängigkeit).
      6. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe nach VOF §11 vorliegen.
      7. Angaben zur Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung und spätestens zum Verhandlungsgespräch eine Versicherungsbestätigung, dass die geforderten Haftungssummen gewährleistet sind.
      8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 23 (2) und (3) VOF oder Nachweis gemäß der Richtlinie 2005/36EG vom 7.9.2005.
      9. Im Falle der Beauftragung ist die Planvorlageberechtigung nach § 110 Landeswassergesetz Fachbereich 4 (Entwässerung) nachzuweisen und zum Zeitpunkt des Verhandlungsgesprächs zumindest eine Bescheinigung über die Antragstellung vorzulegen.
      Werden die Angaben und Erklärungen unter Ziffer 1.-8. nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers. Dabei hat im Falle einer Bietergemeinschaft jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.- 8., im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern jeder Nachunternehmer die unter den Ziffern 1.- 6. geforderten Erklärungen / Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften und bei Beauftragung von Nachunternehmern muss die Federführung beim Verkehrsanlagenplaner liegen. Der bevollmächtigte Vertreter des federführenden Büros bzw. der Projektleiter des Generalplaners, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen und eine Vollmachtserklärung ist beizufügen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Einzelbewerber oder Nachunternehmer führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften bzw. Bewerber.

      Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird dringend empfohlen. Hinweis zum Download unter: www.neustadt.eu, Rubrik: Rathaus / Verwaltung / Ausschreibungen. Eingereichte Bewerberbögen mit Anlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die im Formularvordruck beschriebene Blattanzahl nicht überschreiten.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben der Bewerber:
      1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen (Ingenieurleistungen) / Wichtung 10 %
      2. Angabe der aktuellen Zahl und Qualifikation von festangestellten Führungskräften (FK) und Technischen Mitarbeitern (MA) / Wichtung 10 %
      3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur möglichst als grafische Darstellung mit namentlicher Zuordnung der konkreten FK bzw. MA und deren Qualifikation / Wichtung 5 % Werden die vorzulegenden Eignungsnachweise /-angaben unter Ziffer 1.-3 nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies nicht zwingend zum Ausschluß des Bewerbers. Die Nicht-Vorlage dieser Eignungsnachweise /-angaben führt jedoch zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Im Falle einer Bietergemeinschaft werden von jedem einzelnen Mitglied die unter den Ziffern 1.-3. geforderten Angaben verlangt, bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben unter Ziffer 1. und 2. addiert. Im Falle von Nachunternehmern sind die Angaben unter Ziffer 1. und 2. vorzulegen, die Nicht-Vorlage führt zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird dringend empfohlen. Hinweis zum Download etc. siehe unter Pkt.III.2.1).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben der Bewerber:
      1. Darstellung von einem ausgewählten Projekt eines öffentlichen Auftraggebers* ca. gleicher Größenordnung, vom Bewerber im eigenen Büro geplant und ausgeführt:
      Planung und Realisierung einer außerörtlichen Straße sowie Federführung in einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft oder als Generalplanerleistung mit mindestens den Leistungen der Objektplanung von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken in Form von Brücken-, Entwässerungs- und Lärmschutzbauwerken und der Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens.
      Fertigstellungsdatum innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.1998). Ergänzend zu dem ausgewählten Projekt sind Angaben zu Bauherr mit Ansprechpartner, zu Projektleiter im eigenen Büro, zu der Projektgröße (Länge des Bauwerks) sowie zu den erzielten Herstellungskosten der Verkehrsanlage brutto (vgl. AKS 85– Hauptgruppen 2-9, ohne Grunderwerb und Baunebenkosten) sowie zu den erbrachten eigenen Leistungen und der übrigen Generalplanerleistung bzw. koordinierten Ingenieurleistungen gemäß dem Leistungsbild der HOAI zu machen. Ferner ist von dem Referenzprojekt zur Verdeutlichung des ausgewählten Projektes eine zeichnerische Darstellung in Form eines Lageplans, max. Größe 2x DIN A3 Blätter beizufügen. / Wichtung 50 %.
      2. Vorlage von bis zu 3 schriftlichen Referenzen von öffentlichen Auftraggebern*, ausgestellt innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2003) insbesondere mit positiven Aussagen zur Kosten- und Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten während Planung und Ausführung / Wichtung 25 %.
      Werden die vorzulegenden Eignungsnachweise/-angaben unter Ziffer 1.- 2. nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt, führt dies nicht zwingend zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nicht- Vorlage der Eignungsnachweise /-angaben unter Ziffer 1.-2. führt jedoch zu einer Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Eignungsnachweise /-angaben zu der Ziffer 1. ausschließlich von dem federführenden Büro (Verkehrsplaner) vorzulegen. Eignungsnachweise unter Ziffer 2. können im Falle von Bietergemeinschaften oder Nachunternehmern auch von den übrigen Beteiligten zur Bewertung beigesteuert werden. Das Ergebnis der unter III.2.2) und 3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die besten 3-5 Bewerber zu einer Verhandlung aufgefordert werden. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird dringend empfohlen. Hinweis zum Download etc. siehe unter Pkt.III.2.1).
      *Aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass der Auftraggeber des ausgewählten Referenzprojektes bzw. des vorgelegten Referenzschreibens ein öffentlicher Auftraggeber ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Referenzprojekt / -schreiben bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

      Ja.
      Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 23 VOF (2) und (3) berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36 EG vom 7.9.2007 gewährleistet ist. Dies gilt auch für juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist. Ein Geschäftsführer einer juristischen Person, ein Geschäftsführer einer Gesellschaft und bevollmächtigte Vertreter von juristischen Personen und Gesellschaften sowie der verantwortliche Verfasser müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bietergemeinschaften oder Nachunternehmern muss jedes Mitglied genannt und jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Federführung muss beim Verkehrsanlagenplaner liegen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

      Ja.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart:

      Verhandlungsverfahren.
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

      Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:

      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien:

      Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
      1. Personelle Besetzung im Auftragsfall für das konkrete Projekt: Benennung von Projektleiter, Bauleiter, deren Stellvertreter sowie Mitarbeiter und deren Qualifikation bezogen auf die einzelnen Leistungsphasen (im Schwerpunkt für LP 1-4, perspektivisch LP 5-9). Gewichtung: 35 %.
      2. Wirtschaftlichkeit des Angebotes: Honorare für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Rahmen der HOAI, Nebenkosten (mit Angaben zu Fahrten, Vervielfältigungen, Telefon, Sitzungs- und Abstimmungsterminen, differenziert oder pauschalisiert). Gewichtung: 25 %.
      3. Fachliche Präsentation eines vergleichbaren Projektes mit Darstellung der Büroorganisation bezogen auf die einzelnen Leistungsphasen. Gewichtung: 40 %.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:

      Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      Die Bewerbungsunterlagen sind außen auf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen: "VOF-Verfahren S-Trasse".

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:

      Nein.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 4.9.2008.
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:

      4.9.2008 - 11:00.

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots:

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG:

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      Die unter II.3) benannte Vertragslaufzeit von ca. 48 Monaten ab Auftragsvergabe bezieht sich auf die Erbringung der Leistungsphasen 1-4 einschließlich Planfeststellungsverfahren.

      Der unter IV.3.3) genannte Termin bezieht sich auf das Abrufen bzw. Download des Bewerberbogens unter www.neustadt.eu.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      Vergabekammer Rheinl.-Pfalz, Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstr. 9, D-55116 Mainz. E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNnYWU1YmxrYWwjZ2FlI1la. Tel.  (49-6131) 16 22 34. Fax  (49-6131) 16 21 13.

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstr. 9, D-55116 Mainz. E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VkWmUcYFpeHFJT. Tel.  (49-6131) 16 22 34. Fax  (49-6131) 16 21 13.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      21.7.2008.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 06.01.2009
Zuletzt aktualisiert 05.01.2009
Wettbewerbs-ID 2-13322 Status
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