D-Berlin: Kunstwerke
2008/S 149-200782
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Fasanenstr. 87, Kontakt Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, z. Hd. von Frau Jacke-Ziegert, Frau Kauls, D-10623 Berlin. Tel. (49-30) 184 01 81 01. E-Mail: MTRdbl9kZXBhZ3BxbjxeXm4qXnFqYCpgYQ==. Fax (49-30) 184 01 81 09.
Internet-Adresse(n):
www.bbr.bund.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Interdisziplinärer offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb für Künstler und Landschaftsarchitekten für das Bundesarchiv in Berlin.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Das Bundesarchiv in Berlin ist seit 1994 provisorisch auf dem Gelände der 1878 erbauten Kadettenanstalt in Lichterfelde untergebracht. Die Liegenschaft wurde 1933 von der Leibstandarte SS Adolf Hitler übernommen und nach dem Krieg von amerikanischen Truppen genutzt. Nach Fertigstellung des Magazinneubaus und der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude wird das Bundesarchiv die Berliner Bereiche des Archivs in der Bundeshauptstadt präsentieren und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. In interdisziplinärer Zusammenarbeit von Künstlern und Landschaftsarchitekten soll ein Entwurf für den von Magazinneubau und ehemaligen Wirtschaftsgebäude gefassten Innenhof erarbeitet werden, der künstlerische und landschaftsarchitektonisch-gärtnerische Elemente zu einer Gesamtkomposition verbindet. Dabei ist es Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften die Art der Elemente und deren Gewichtung zu bestimmen. Darüber hinaus soll für den Vorplatzbereich ein künstlerischer Entwurf erarbeitet werden, der die neue Erschließungssituation verdeutlicht, den neuen Eingang markiert und mit der künstlerischen Gestaltung im Innenhof korrespondiert. Der vorgegebene Kostenrahmen beträgt insgesamt für beide Standorte 540 000 EUR brutto. Er bezieht sich auf die Baukosten der Außenanlagen und die Realisierung der künstlerischen Arbeiten. Die Realisierungskosten für das Kunstwerk umfassen Honorar, Reisekosten, Material- und Herstellungskosten, Transport- und Aufstellungskosten. Die anteilige Gliederung der Kosten in Kunst und Landschaftsarchitektur hat durch die Arbeitsgemeinschaften zu erfolgen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
92311000, 74252000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Als Zulassungsbereich gelten die Mitgliedstaaten des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (General Procurement Act) und der ergänzenden Abkommen. Bei Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Künstlern und Landschaftsarchitekten, muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Die Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtet in der Verfassererklärung ein Mitglied als federführend zu designieren. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind gemäß der offiziellen Wettbewerbsbekanntmachung im Supplement des EU-Amtsblatts vom 30.7.2008 berechtigt: - im Zulassungsbereich ansässige professionelle Künstler. - im Zulassungsbereich ansässige Personen, die gemäß den Regelungen ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu führen und freiberuflich tätig sind. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. - Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern mindestens ein Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Juristischen Personen muss der Name und die berufliche Qualifikation des für die Ausführung Verantwortlichen angegeben werden. - Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer. Mehrfachteilnahmen in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung des Wettbewerbes beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Preisgerichtes Einfluss nehmen könnten, sowie sämtliche am Preisgerichtsverfahren und der Vorprüfung beteiligte Personen. Gleiches gilt für deren Ehe- resp. Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades, ständige Projekt- und Geschäftspartner sowie Assistenten, Schüler und Studierende, deren Hochschullehrer am Wettbewerbsverfahren beteiligt sind. Bis zu 10 Teilnehmer sollen durch das Preisgericht für die 2. Phase ausgewählt werden.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die genaue Angabe erfolgt im Auslobungstext. U.a. werden folgende Kriterien genannt: Entwurfsidee, gestalterische und räumliche Qualität, Identifikationsmöglichkeit, Angemessenheit der eingesetzten Mittel.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 25.9.2008.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
25.9.2008.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
2.10.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: In der 2. Phase ist eine Wettbewerbssumme von 16 000,00 EUR brutto vorgesehen, die sich bei 3 Preisen wie folgt verteilt: 1. Preis: 8 000,00 EUR, 2. Preis: 5 000,00 EUR, 3. Preis: 3 000,00 EUR.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Teilnehmer der 1. Phase erhalten kein Bearbeitungshonorar. Jede Arbeitsgemeinschaft, die von der Jury für die 2. Phase ausgewählt wird und eine den Wettbewerbsbedingungen entsprechende, prüffähige Arbeit einreicht, erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 2 000,00 EUR brutto.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Dr. Brigitte Franzen, Westf. Landesmuseum Münster (angefragt).
2. Prof. Bogomir Ecker, Künstler Düsseldorf.
3. Fritz Balthaus, Künstler Berlin.
4. Prof. Dr. Udo Weilacher, Landschaftsarchitekt, Hannover.
5. Susanne Burger, Landschaftsarchitektin München.
6. Stephan Braunfels, Architekt Berlin.
7. Rainer Schlenkhoff, Architekt Berlin.
8. Prof. Dr. Angelika Menne-Harritz, Vizepräsidentin Bundesarchiv.
9. Florian Mausbach, Präsident BBR.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer offener, 2-phasiger Realisierungswettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Künstlern und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Das Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Dem Verfahren liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) zugrunde. Die Ausschreibung folgt den Empfehlungen des Leitfadens - Kunst am Bau, (BMVBW 2005). Die Bewerbung kann formlos per Fax oder Mail erfolgen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.7.2008.