loading
  • DE-38440 Wolfsburg
  • 02/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-136487)

Projekt: Neue Schule Wolfsburg - Neubau zur Erweiterung der Sekundarstufe I; Auftrag: Objektplanungsleistungen Lph 5-9 gemäß HOAI 2009 § 33


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 17.02.2014 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 10
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin (DE), Düsseldorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Siehe Ziff. II.1.1 sowie:
    Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt am Standort der ehemaligen Herrmann-Löns-Schule in der Heinrich-Heine-Straße 36 einen Neubau zur Erweiterung für die Sekundarstufe I der Neuen Schule Wolfsburg zu errichten. Das Bestandsgebäude besteht aus drei kammartig angeordneten Bestandsflügeln (A, B und C) aus den 1950er Jahren, welche über einen Verbindungsflur verbunden werden. Die Neue Schule Wolfsburg nutzt seit ihrer Eröffnung 2009 den Trakt C für den Primarbereich, der 2010 um einen kleinen Anbau in Verlängerung des Verbindungsgangs im Westen erweitert wurde. Außerdem wurden 2011 für die Sekundarstufe I bereits die Trakte A und B im Inneren umgebaut.
    Die Sekundarstufe I ist für den 4-zügigen Schulzweig der Neuen Schule ausgelegt. Der Neubau wird die allgemeinen Unterrichtsräume der Jahrgänge 7 bis 10, Fachräume für Natur/Technik/Kunst/Musik, Bereiche für Schulleitung/Lehrer/Verwaltung sowie den neuen Hauptversammlungs- und Veranstaltungsort der Schule, den zentralen Raum der „Gemeinsamen Mitte“ aufnehmen. Das pädagogische Konzept der Neuen Schule sieht u.a. fächer- und jahrgangsübergreifende Lehre, Interaktion zwischen den einzelnen Funktionsbereichen, Vernetzung mit den umliegenden Bildungs- und Kultureinrichtungen vor.
    Der geplante Neubau für die Sekundarstufe I soll auf dem heutigen Parkplatz direkt an der Heinrich-Heine-Straße im Norden errichtet und über den Verbindungsflur mit dem Bestand verbunden werden. Er orientiert sich in Geschossigkeit (2 Geschosse plus UG) und Höhe an den straßenraumprägenden, denkmalgeschützten Wohngebäuden an der Heinrich-Heine-Straße und an den Bestandsgebäuden der Schule. Im Untergeschoss (unter dem derzeitigen Grundwasserstand) sind Werkhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist in Massivbauweise als Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Fassadenkonzeption orientiert sich an den unterschiedlichen Nutzungen, im Unter- und Erdgeschoss ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion, im Obergeschoss eine Lochfassade vorgesehen. Folgender Energiestandard wird verbindlich: EnEV 2009 minus 30 %. Die bestehenden Raumstrukturen des Bestandes sollen im Wesentlichen beibehalten werden, Eingriffe in die Tragstruktur sind nur in geringem Umfang durch die Anbindung des Neubaus an den bestehenden Ver-bindungsflur und durch den Rückbau des Eingangsbaus erforderlich.
    Die vom Trägerverein Neue Schule e.V. beauftragte Planung befindet sich in der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33) und wird mit erteilter Baugenehmigung (voraussichtlich Ende 3.013) abgeschlossen. Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt diese Planung zu realisieren.
    Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schulgebäude; 2. Art der Baumaßnahme: überwiegend Neubau; 3. Größenordnung: rd. 7 500 m² BGF (davon ca. 430 m² BGF Umbau/Rückbau im Bestand). Geschätzte Baukosten nach DIN 276 Neu: Kostengruppe 300 ca. 9 000 000 EUR netto, Kostengruppe 400 ca. 2 500 000 EUR netto.
    Die vorgesehene Vergabe umfasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage für die Erweiterung der Neuen Schule, die Objektplanungsleistungen gem. §33 HOAI für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen: nahezu alle Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (Lph 7 ggf. nur teilweise, siehe Ziff. III.1.2).
    Zur Einarbeitung in die Aufgabenstellung ist eine intensive Auseinandersetzung mit der vorliegenden Planung erforderlich. Eventuell werden zusätzlich auch Teilleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 gem. HOAI §33 erforderlich und beauftragt.
    Die darüber hinaus erforderlichen und in die Gesamtplanung zu integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt (insb. Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Freianlagen).
    Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
    Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
    Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich 7.2013; 2. Geplante Baudurchführung: 2014 bis Sommer 2015; 3. Projektabschluss: im Nachgang.
    Leistungsumfang
    Objektplanungsleistungen gem. HOAI §33, siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 102678-2013
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Stadt Wolfsburg
      Porschestr. 49
      Ausschreibungsstelle (20-51)
      Frau Dübner
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361282475
      MjE2MWVjY1NYYlVZUmVeV2NjZFVcXFUwY2RRVGQeZ19cVmNSZWJXHlRV
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MTdzYmZmXms5aWVaZ25nYGxkbmVtbmsnXV4=
      +49 3021751859
      www.planungskultur.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse: Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung
      Bülowstr. 66
      Barbara Zimmer
      10783
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 3021751920
      MjExb15iYlpnNWVhVmNqY1xoYGphaWpnI1la
      +49 3021751859
      www.planungskultur.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Projekt: Neue Schule Wolfsburg - Neubau zur Erweiterung der Sekundarstufe I; Auftrag: Objektplanungsleistungen Lph 5-9 gemäß HOAI 2009 § 33

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      DienstleistungenDienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und AnalysenHauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wolfsburg, Deutschland.NUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Siehe Ziff. II.1.1 sowie:Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt am Standort der ehemaligen Herrmann-Löns-Schule in der Heinrich-Heine-Straße 36 einen Neubau zur Erweiterung für die Sekundarstufe I der Neuen Schule Wolfsburg zu errichten. Das Bestandsgebäude besteht aus drei kammartig angeordneten Bestandsflügeln (A, B und C) aus den 1950er Jahren, welche über einen Verbindungsflur verbunden werden. Die Neue Schule Wolfsburg nutzt seit ihrer Eröffnung 2009 den Trakt C für den Primarbereich, der 2010 um einen kleinen Anbau in Verlängerung des Verbindungsgangs im Westen erweitert wurde. Außerdem wurden 2011 für die Sekundarstufe I bereits die Trakte A und B im Inneren umgebaut.Die Sekundarstufe I ist für den 4-zügigen Schulzweig der Neuen Schule ausgelegt. Der Neubau wird die allgemeinen Unterrichtsräume der Jahrgänge 7 bis 10, Fachräume für Natur/Technik/Kunst/Musik, Bereiche für Schulleitung/Lehrer/Verwaltung sowie den neuen Hauptversammlungs- und Veranstaltungsort der Schule, den zentralen Raum der „Gemeinsamen Mitte“ aufnehmen. Das pädagogische Konzept der Neuen Schule sieht u.a. fächer- und jahrgangsübergreifende Lehre, Interaktion zwischen den einzelnen Funktionsbereichen, Vernetzung mit den umliegenden Bildungs- und Kultureinrichtungen vor.Der geplante Neubau für die Sekundarstufe I soll auf dem heutigen Parkplatz direkt an der Heinrich-Heine-Straße im Norden errichtet und über den Verbindungsflur mit dem Bestand verbunden werden. Er orientiert sich in Geschossigkeit (2 Geschosse plus UG) und Höhe an den straßenraumprägenden, denkmalgeschützten Wohngebäuden an der Heinrich-Heine-Straße und an den Bestandsgebäuden der Schule. Im Untergeschoss (unter dem derzeitigen Grundwasserstand) sind Werkhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist in Massivbauweise als Stahlbetonkonstruktion geplant. Die Fassadenkonzeption orientiert sich an den unterschiedlichen Nutzungen, im Unter- und Erdgeschoss ist eine Pfosten-Riegel-Konstruktion, im Obergeschoss eine Lochfassade vorgesehen. Folgender Energiestandard wird verbindlich: EnEV 2009 minus 30 %. Die bestehenden Raumstrukturen des Bestandes sollen im Wesentlichen beibehalten werden, Eingriffe in die Tragstruktur sind nur in geringem Umfang durch die Anbindung des Neubaus an den bestehenden Ver-bindungsflur und durch den Rückbau des Eingangsbaus erforderlich.Die vom Trägerverein Neue Schule e.V. beauftragte Planung befindet sich in der Genehmigungsplanung (LPh 4 HOAI §33) und wird mit erteilter Baugenehmigung (voraussichtlich Ende 3.013) abgeschlossen. Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt diese Planung zu realisieren.Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schulgebäude; 2. Art der Baumaßnahme: überwiegend Neubau; 3. Größenordnung: rd. 7 500 m² BGF (davon ca. 430 m² BGF Umbau/Rückbau im Bestand). Geschätzte Baukosten nach DIN 276 Neu: Kostengruppe 300 ca. 9 000 000 EUR netto, Kostengruppe 400 ca. 2 500 000 EUR netto.Die vorgesehene Vergabe umfasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg zur Objektvorlage für die Erweiterung der Neuen Schule, die Objektplanungsleistungen gem. §33 HOAI für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen: nahezu alle Leistungen der Leistungsphasen 5-9 (Lph 7 ggf. nur teilweise, siehe Ziff. III.1.2).Zur Einarbeitung in die Aufgabenstellung ist eine intensive Auseinandersetzung mit der vorliegenden Planung erforderlich. Eventuell werden zusätzlich auch Teilleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 gem. HOAI §33 erforderlich und beauftragt.Die darüber hinaus erforderlichen und in die Gesamtplanung zu integrierenden Fachplanungs-/Beraterleistungen werden separat beauftragt (insb. Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Brandschutz, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Freianlagen).Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.Zeitrahmen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich 7.2013; 2. Geplante Baudurchführung: 2014 bis Sommer 2015; 3. Projektabschluss: im Nachgang.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Objektplanungsleistungen gem. HOAI §33, siehe Pkt. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: jaBeschreibung der Optionen: (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, lediglich die Leistungsphasen 5-7 HOAI §33 zu beauftragen (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Eine Beauftragung steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Wolfsburg.Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:2. Stufe: Leistungsphase 8;3. Stufe: Leistungsphase 9.Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.(2) Optionen:- Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 gem. HOAI §33.- Beauftragung folgender Besonderer Leistungen (HOAI Anlage 2.6): Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz; Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes (Lph 8); Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen (Lph 8), Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 26 (ab Auftragsvergabe)
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular). Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Stand: Juni 2009).(2) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg.(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).(4) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u.a. NBauO/DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.(5) Festlegungen des AG: HOAI §33: Bei Ausschreibungen über die Ausschreibungsstelle der Stadt Wolfsburg wird abweichend von der HOAI die Leistung der Leistungsphase 7 HOAI §33 nicht in voller Höhe vergütet; HOAI §34: Honorarzone 4, maximal Mittelsatz; HOAI §35: Aufgrund des geringen Umbauanteiles am Bestand ist ein Verweis auf §35 nicht vorgesehen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter be-zeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt).Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: jaDarlegung der besonderen Bedingungen: - Die örtliche Präsenz in Wolfsburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.- Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.- Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Schulbetrieb erfolgen.- Weitere besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dassa. keine Ausschlussgründe gem. VOF §4 (6) vorliegen;b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zu-verlässigkeit in Frage stellen;e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozi-alversicherung nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;h. er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit;zur Verfügung stellt.(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.(4) Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular); vgl. Ziff. III.3.1.(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unterneh-men (Nachunternehmern), sind in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Erklärungen nach §4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausge-schlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012 (ggf. als Prognose)) insgesamt sowie für Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33.Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1 Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3 Unterpunkt 3 sind zu beachten).Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (1) Netto-Jahresumsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010, 2011, 2012) für Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2009 §33: Mindestanforderung größer/gleich 500 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt in:a. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33,b. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung,c. Architekten / Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit Schwerpunkt Vergabe/Objektüberwachung (LPh 6 bis 8 im Sinne HOAI 2009 §33).Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden.(2) Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung sowie – auch wenn personenidentisch – die Bauleitung / Stellvertretende Bauleitung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Projektlei-tung/stellvertretende Projektleitung: Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter, Bearbeitung ei-nes der Referenzprojekte (siehe Unterpunkt 4) in der Position als Planer und/oder in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter; Bauleitung/stellvertretende Bauleitung: Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 insgesamt und in der Position als Baulei-ter/stellvertretender Bauleiter; Bearbeitung eines der Referenzprojekte (Abschnitt 5 des Bewerbungsformulars) in der Position als Bauleiter/stellvertretender Bauleiter.(3) Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nach-unternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.(4) Für das in Ziff. II.1.5 aufgeführte Leistungsbild Angaben mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten mit einer BGF größer/gleich 2.500 qm die in den letzten 5 Jahren (3.2008 bis 2.2013) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2009 §33) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten, Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen bei Betreiber bzw. Bauherr einzuholen.Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerber-gemeinschaft insgesamt (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;- Auftraggeber;- Bei Bietergemeinschaften/ Nachunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. beteiligter Nachunternehmer);- Bruttogrundfläche BGF;- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2009 §33;- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2009 §33;- Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2009 §34;- Baukosten netto (KGr. 300-400 nach DIN 276 Neu);- Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau, Umbau-/Modernisierungsmaßnahme, Instandhaltungs/Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2009 §2);- Gebäudetypologie (Schule [Allgemeinbildende Schule / Berufliche Schule, Sonderschule, Weiterbildungseinrichtung] / Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung [(Hörsaal- bzw. Institutsgebäude] / Andere);Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind zusätzlich folgende Angaben zu tätigen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte): Versammlungsstätte im Sinne Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005); Planung/Realisierung von naturwissenschaftlichen Übungs-/Fachräumen (Physik und/oder Biologie, Chemie); Planung/Realisierung von technischen Fachräu-men/Werkstätten (Holz- und/oder Kunststoff-/Metallbearbeitung, Elektrotechnik); Planung/Realisierung von Nutzungsbereichen für Kunst und/oder Musik (Ateliers, Musik-/Proberäume, Bühnen); Planung/Realisierung eines geschoßübergreifenden offenen Raumverbundes; Planung/Realisierung dauerhaft im Grundwasser be-findlicher Gebäude/Gebäudeteile; Gebäudeoptimierungsmaßnahmen über die für das Projekt geltenden Ener-gierichtlinien (EnEV) hinaus; Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans; Realisierung bei laufendem Betrieb.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.:(1) Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt.(2) Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.(3) Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2009 §33 mit Schwerpunkt Vergabe/Objektüberwachung (LPh 6 bis 8 im Sinne HOAI 2009 §33) im Durchschnitt der letzten drei Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.(4) Für die mindestens 1 und maximal 3 zu benennenden Referenzprojekte, welche die unter Ziff. III.2.3, Unterpkt. 4 (Referenzprojekte), genannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:- mindestens 1 Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB §98;- mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI 2009 §2;- mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Schule bzw. Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung zuzuordnen ist;- mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 5 bis 8 im Sinne HOAI 2009 §33 vollständig und durchgängig erbracht wurden.Alle Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: jaVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3)Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure in der Fachrichtung Hochbau:1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      VerhandlungsverfahrenEinige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3, III.2.1, III.2.2 und III.2.3. (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1 340 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Projektspezifische Kapazitäten. Gewichtung 42. . Herangehensweise (Projektorganisation / Zusammenarbeit mit dem AG 3-fach; Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/ Bearbeitungsmethodik 4-fach; Konzepte zur Termin- und Kostensteuerung 4-fach). Gewichtung 113. fachtechnische Lösungsansätze (Ausführungsplanung (Lph 5) und Vorbereitung der Vergabe (Lph 6) 4-fach; Objektüberwachung 5-fach; Darstellung der Objektbetreuung und Dokumentati-on in Lph 9 2-fach; Instrumente zur Qualitätssicherung in der Bauausführung 3-fach). Gewichtung 144. Gesamteindruck/aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 55. Honorarangebot. Gewichtung 3

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      13-0089

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.4.2013 - 11:30Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      30.4.2013 - 11:30

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) heruntergeladen werden können. Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neue Schule Wolfsburg / Sek. I - Objektplanung“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Be-werbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT 13-0089 - VOF Neue Schule Wolfsburg / Sek. I – Teilnahmeantrag Objektplanung – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhält-lich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Neue Schule Wolfsburg / Sek. I - Objektplanung“ per Telefax an +49 3021751859 oder per E-Mail an MTZ0Y2dnX2w6amZbaG9oYW1lb2Zub2woXl8= zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet (http://www.planungskultur.de/Ausschreibungen/vof.html) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können.Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.Hinweise zu Ziff. IV.2.1 Zuschlagskriterien - Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehal-tene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug); 2 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende / plausible Aussagen); 3 Punkte: gut (überzeugende / projektspezifisch angemessene / innovative Aussagen). Es können maximal 111 Punkte erreicht werden. Beispiel: Kriterium Projektspezifische Kapazitäten: erreicht 3 Punkte / Gewichtung 4 / gewichtete Punkte 12.Die Bewertung der Honorarangebote erfolgt in Abhängigkeit vom Mittelwert, wobei Werte, die unter 80 % und über 115 % des Mittelwerts liegen, mit 1 Punkt bewertet werden. Angebote, die sich zwischen über 105 % und 115 % des Mittelwertes bewegen werden mit 2 Punkten, Angebote zwischen 80 % und 105 % des Mittelwertes werden mit 3 Punk-ten bewertet. Bei der Mittelwertbildung bleiben das höchste und das niedrigste Angebot unberücksichtigt.Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (Entwurfsplanung, Bodengutachten, Tragwerksplanung, Brandschutznachweis, Entwurfsplanung Wärmeschutz etc.) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr –Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): siehe §107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4:- unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.siehe §101b Abs. 2 GWB:- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss;- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      E-Mail: Telefon: Internet-Adresse: Fax: Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MTVccG5uXmNtYGRdcGlibm5vYGdnYDtub1xfbylyamdhbl1wbWIpX2A=
      +49 5361282475
      http://www.wolfsburg.de
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26.3.2013
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.03.2013
Ergebnis veröffentlicht 18.03.2014
Zuletzt aktualisiert 21.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-136487 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 1436