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  • DE-90513 Zirndorf
  • 12.07.2013
  • Ausschreibung
  • (ID 2-140760)

Konzession für Planung, Bau bzw. Sanierung, Finanzierung und Betrieb eines Hallen- und Freibades in Zirndorf


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 12.07.2013, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren sonstige Verfahren
    Berufsgruppen Investor*in, Bauunternehmen, Architektur
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Bauleistung / Betrieb / Finanzierung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Zirndorf, Zirndorf (DE)
    Betreuer Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB, Nürnberg (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Zirndorf - Eigenbetrieb Bibertbad (Art. 88 BayGO) - (Stadt) plant, auf dem Gelände des vor 10 Jahren errichteten Bibertbades (www.bibertbad.zirndorf.de) ihr Hallen- und Freibad durch einen Konzessionär sanieren oder ganz oder teilweise erneuern zu lassen. Erhalten oder neu errichtet werden soll in jedem Fall ein attraktives Hallenbad und bestimmte Teile des Freibades (Grundversorgungsbad). Der Konzessionär erhält das Recht, weitere Badbereiche (u.a. Sauna und Wellness) nach eigenem Ermessen zu attraktivieren und zu erweitern. Gegenstand der Konzession ist Planung, Sanierung bzw. Um- oder Neubau, Finanzierung und Betrieb zumindest des Grundversorgungsbades einschließlich ggf. weiterer Badbereiche ggf. einschließlich Parkierungsanlagen und weiterer Elemente ("neues Bibertbad") über einen Zeitraum von voraussichtlich 30 Jahren. Eine wesentliche Verpflichtung des Konzessionärs ist der Betrieb und die fortlaufende Attraktivierung des "neuen Biberbadades" auf eigene Rechnung (Betriebsrisiko). Der Konzessionär muss während der Laufzeit die Bestandsrisiken für das "neue Bibertbad" übernehmen. Es bleibt dem Konzessionär überlassen, das bestehende Bad ganz oder teilweise in sein Konzept zu integrieren oder neu zu errichten. Dem Konzessionär wird von der Stadt ein jährliches Entgelt gezahlt, dessen Höhe jährlich 1 000 000 EUR zzgl. gesetzl. USt. (berechnet auf der Basis der Refinanzierungszinssätze (Basiszinssatz EZB) Stand 5/2013) nicht übersteigen soll. Bei einer Änderung der Refinanzierungszinssätze zum Nachteil des Konzessionärs kann dies im Höchstfall zu einer jährlichen Zuzahlung von 1 200 000 EUR zzgl. gesetzl. USt. führen (absoluter Höchstbetrag). Es ist - soweit rechtlich möglich - vorgesehen, dass der Konzessionär das Personal des Bibertbades in Form einer Personalgestellung weiterbeschäftigt, wobei der Stadt hierfür eine marktangemessene Vergütung zu entrichten ist.
    Erforderlichenfalls erfolgt eine Absicherung des Entgelts durch die Stadt, z.B. in Form eines Forfaitierungsmodells (Einwendungs- und Einredeverzicht der Stadt hinsichtlich der tatsächlich erbrachten Planungs- und Bauleistungen). Vorgesehen ist die Bestellung eines Erbbaurechts für den Konzessionär. Der Konzessionär hat einen angemessenen Erbbauzins zu entrichten, dessen Höhe im Vergabeverfahren geklärt werden wird. Zur Steigerung der Attraktivität und der Gesamtwirtschaftlichkeit steht es dem Konzessionär frei, weitere bauliche Maßnahmen vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen zu ergreifen. Der Konzessionär soll hierfür die erforderlichen Finanzierungsleistungen erbringen.
    Leistungsumfang
    (1) Gegenstand des Auftrages sind Planung, Sanierung bzw. Bau, Finanzierung, Betrieb und Unterhaltung eines Hallen- und Freibades ggf. einschl. weiterer Badbereiche (z.B. Sauna und Wellness) am derzeitigen Standort des Bibertbades. Die Stadt ist Eigentümerin der Liegenschaft.
    (2) Die Stadt sucht einen Konzessionär, der aus einer Hand auf der Grundlage eines selbst erstellten Planentwurfes sowie eines eigenen Finanzierungs- und Betriebskonzeptes das neue Bad plant, saniert bzw. baut, finanziert, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt, die Bauunterhaltung durchführt und Bestandsrisiken (ohne Freibad) übernimmt;
    (3) Der Zugang zum Grundversorgungsbad soll auf der Basis der bisherigen Eintrittspreise unter Berücksichtigung von Qualitätsverbesserungen allen Besucherschichten möglich sein;
    (4) Die Stadt legt für das Grundversorgungsbad Wert auf einen familienfreundlichen Schwerpunkt. Es soll ein Bad für den Bedarf der lokalen Bevölkerung entstehen;
    (5) Die Schwerpunktsetzung und die Preisgestaltung für mögliche weitere Bereiche des Bades (z. B. Sauna- oder Wellnessbereich) ist dem Konzessionär vorbehalten;
    (6) Das bisherige Schul- und Vereinsschwimmen im Grundversorgungsbad muss aufrecht erhalten werden können. Sichergestellt werden muss, dass Schul- und Vereinsschwimmen bei teilweiser Doppelnutzung möglich sind;
    (7) Es ist ein 7-Tage-Betrieb des Bades vorgesehen. Die Öffnungszeiten des Grundversorgungsbades sollen im Wesentlichen beibehalten werden;
    (8) Um dem Charakter des Grundversorgungsbades Rechnung zu tragen, sind mindestens folgende Anforderungen bei der Errichtung zu erfüllen:
    (8.1) Betrieb oder Betriebsführung für das Hallenbad:
    (8.1.1) Schwimmerbecken/Sportbecken: mind. mit 5 Bahnen (12,50 m x 25 m), 1,80 m Wassertiefe, geeignet für Schulschwimmen;
    (8.1.2) Nichtschwimmerbecken, freizeitorientiert, Wasserfläche ca. 140 m², freie Formengestaltung;
    (8.1.3) Eltern-Kind-Planschbecken: Wasserfläche ca. 30 m², freie Formengestaltung;
    (8.2) Freibad: Erhaltung und Betrieb oder Betriebsführung zumindest für Teilbereiche des bestehenden Freibades:
    (8.2.1) Mehrzweckbecken mit insgesamt 500 m² Wasserfläche (nicht teilbar) mit: Schwimmerbereich, geometrisch gestaltet mit Längsausrichtung für Bahnenschwimmen, Wassertiefe 1,35 m - 1,80 m; Nichtschwimmerbereich, freie Formengestaltung, Wassertiefe 0,80 m - 1,35 m;
    (8.2.2) Eltern-Kind-Bereich/Planschbecken: eigenständiges Becken, Wasserfläche ca. 80 m², frei Formengestaltung, Wassertiefe 0,00 m - 0,40 m/ 0,60 m;
    (8.2.3) Zu ergänzende Bereiche, z.B. durch Vorgaben der KOK-Richtlinie um Nebennutzflächen etc.
    (9) Zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit und zur Abrundung des Angebotsspektrums des Bades können zusätzliche Bereiche erweitert werden, wie Sauna, Wellness, Gastronomie, Shop, Fitness und gesundheitsnahe Einrichtungen
    (10) Energiekonzept: Der Konzessionär trägt das Energiemengen- und grundsätzlich das Energiekostenrisiko.
    (11) Das gesamte Bad ist barrierefrei (behindertengerecht) entsprechend den geltenden anerkannten Regeln der Technik sowie familienfreundlich zu realisieren;
    (12) Der Konzessionär muss in Planungs-, in der Bau- und in der Betriebsphase angemessene Sicherheiten stellen.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 000 EUR
    Adresse des Bauherren DE-90513 Zirndorf
    TED Dokumenten-Nr. 167169-2013

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    •  

      Baukonzession

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Zirndorf
      Fürther Str. 8
      Kontaktstelle(n): Stadt Zirndorf
      Zu Händen von: Herrn Ersten Bürgermeister Thomas Zwingel
      90513 Zirndorf
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 9119600106
      E-Mail: MjE5Z2RWW1RSWS1nVl9bUVxfUxtRUg==
      Fax: +49 9119600129

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.zirndorf.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Bühner Rechtsanwälte
      DE 240/153/55553
      Stuttgarter Straße 40
      Zu Händen von: RA Arnd Bühner/RA Tobias Jordan
      90449 Nürnberg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 91125586522
      E-Mail: MjE5V1xfUU5bLU9iUlVbUl8aX05SG1FS
      Fax: +49 9113932115
      Internet-Adresse: http://www.buehner-rae.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Bühner Rechtsanwälte
      DE 240/153/55553
      Stuttgarter Straße 40
      Zu Händen von: RA Arnd Bühner/RA Tobias Jordan
      90449 Nürnberg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 91125586522
      E-Mail: MjE0XGFkVlNgMlRnV1pgV2QfZFNXIFZX
      Fax: +49 9113932115
      Internet-Adresse: http://www.buehner-rae.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bühner Rechtsanwälte
      DE 240/153/55553
      Stuttgarter Straße 40
      Zu Händen von: RA Arnd Bühner/RA Tobias Jordan
      90449 Nürnberg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 91125586522
      E-Mail: MTJobXBiX2w+YHNjZmxjcCtwX2MsYmM=
      Fax: +49 9113932115
      Internet-Adresse: http://www.buehner-rae.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Gebietskörperschaft
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand der Baukonzession

      II.1)Beschreibung der Baukonzession
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Konzession für Planung, Bau bzw. Sanierung, Finanzierung und Betrieb eines Hallen- und Freibades in Zirndorf
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung
      Planung und Ausführung

      NUTS-Code DE258

      Hauptausführungsort Zirndorf.
      II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags:

      Die Stadt Zirndorf - Eigenbetrieb Bibertbad (Art. 88 BayGO) - (Stadt) plant, auf dem Gelände des vor 10 Jahren errichteten Bibertbades (www.bibertbad.zirndorf.de) ihr Hallen- und Freibad durch einen Konzessionär sanieren oder ganz oder teilweise erneuern zu lassen. Erhalten oder neu errichtet werden soll in jedem Fall ein attraktives Hallenbad und bestimmte Teile des Freibades (Grundversorgungsbad). Der Konzessionär erhält das Recht, weitere Badbereiche (u.a. Sauna und Wellness) nach eigenem Ermessen zu attraktivieren und zu erweitern. Gegenstand der Konzession ist Planung, Sanierung bzw. Um- oder Neubau, Finanzierung und Betrieb zumindest des Grundversorgungsbades einschließlich ggf. weiterer Badbereiche ggf. einschließlich Parkierungsanlagen und weiterer Elemente ("neues Bibertbad") über einen Zeitraum von voraussichtlich 30 Jahren. Eine wesentliche Verpflichtung des Konzessionärs ist der Betrieb und die fortlaufende Attraktivierung des "neuen Biberbadades" auf eigene Rechnung (Betriebsrisiko). Der Konzessionär muss während der Laufzeit die Bestandsrisiken für das "neue Bibertbad" übernehmen. Es bleibt dem Konzessionär überlassen, das bestehende Bad ganz oder teilweise in sein Konzept zu integrieren oder neu zu errichten. Dem Konzessionär wird von der Stadt ein jährliches Entgelt gezahlt, dessen Höhe jährlich 1 000 000 EUR zzgl. gesetzl. USt. (berechnet auf der Basis der Refinanzierungszinssätze (Basiszinssatz EZB) Stand 5/2013) nicht übersteigen soll. Bei einer Änderung der Refinanzierungszinssätze zum Nachteil des Konzessionärs kann dies im Höchstfall zu einer jährlichen Zuzahlung von 1 200 000 EUR zzgl. gesetzl. USt. führen (absoluter Höchstbetrag). Es ist - soweit rechtlich möglich - vorgesehen, dass der Konzessionär das Personal des Bibertbades in Form einer Personalgestellung weiterbeschäftigt, wobei der Stadt hierfür eine marktangemessene Vergütung zu entrichten ist.

      Erforderlichenfalls erfolgt eine Absicherung des Entgelts durch die Stadt, z.B. in Form eines Forfaitierungsmodells (Einwendungs- und Einredeverzicht der Stadt hinsichtlich der tatsächlich erbrachten Planungs- und Bauleistungen). Vorgesehen ist die Bestellung eines Erbbaurechts für den Konzessionär. Der Konzessionär hat einen angemessenen Erbbauzins zu entrichten, dessen Höhe im Vergabeverfahren geklärt werden wird. Zur Steigerung der Attraktivität und der Gesamtwirtschaftlichkeit steht es dem Konzessionär frei, weitere bauliche Maßnahmen vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen zu ergreifen. Der Konzessionär soll hierfür die erforderlichen Finanzierungsleistungen erbringen.
      II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      452122124545300092610000

      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      (1) Gegenstand des Auftrages sind Planung, Sanierung bzw. Bau, Finanzierung, Betrieb und Unterhaltung eines Hallen- und Freibades ggf. einschl. weiterer Badbereiche (z.B. Sauna und Wellness) am derzeitigen Standort des Bibertbades. Die Stadt ist Eigentümerin der Liegenschaft.
      (2) Die Stadt sucht einen Konzessionär, der aus einer Hand auf der Grundlage eines selbst erstellten Planentwurfes sowie eines eigenen Finanzierungs- und Betriebskonzeptes das neue Bad plant, saniert bzw. baut, finanziert, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreibt, die Bauunterhaltung durchführt und Bestandsrisiken (ohne Freibad) übernimmt;
      (3) Der Zugang zum Grundversorgungsbad soll auf der Basis der bisherigen Eintrittspreise unter Berücksichtigung von Qualitätsverbesserungen allen Besucherschichten möglich sein;
      (4) Die Stadt legt für das Grundversorgungsbad Wert auf einen familienfreundlichen Schwerpunkt. Es soll ein Bad für den Bedarf der lokalen Bevölkerung entstehen;
      (5) Die Schwerpunktsetzung und die Preisgestaltung für mögliche weitere Bereiche des Bades (z. B. Sauna- oder Wellnessbereich) ist dem Konzessionär vorbehalten;
      (6) Das bisherige Schul- und Vereinsschwimmen im Grundversorgungsbad muss aufrecht erhalten werden können. Sichergestellt werden muss, dass Schul- und Vereinsschwimmen bei teilweiser Doppelnutzung möglich sind;
      (7) Es ist ein 7-Tage-Betrieb des Bades vorgesehen. Die Öffnungszeiten des Grundversorgungsbades sollen im Wesentlichen beibehalten werden;
      (8) Um dem Charakter des Grundversorgungsbades Rechnung zu tragen, sind mindestens folgende Anforderungen bei der Errichtung zu erfüllen:
      (8.1) Betrieb oder Betriebsführung für das Hallenbad:
      (8.1.1) Schwimmerbecken/Sportbecken: mind. mit 5 Bahnen (12,50 m x 25 m), 1,80 m Wassertiefe, geeignet für Schulschwimmen;
      (8.1.2) Nichtschwimmerbecken, freizeitorientiert, Wasserfläche ca. 140 m², freie Formengestaltung;
      (8.1.3) Eltern-Kind-Planschbecken: Wasserfläche ca. 30 m², freie Formengestaltung;
      (8.2) Freibad: Erhaltung und Betrieb oder Betriebsführung zumindest für Teilbereiche des bestehenden Freibades:
      (8.2.1) Mehrzweckbecken mit insgesamt 500 m² Wasserfläche (nicht teilbar) mit: Schwimmerbereich, geometrisch gestaltet mit Längsausrichtung für Bahnenschwimmen, Wassertiefe 1,35 m - 1,80 m; Nichtschwimmerbereich, freie Formengestaltung, Wassertiefe 0,80 m - 1,35 m;
      (8.2.2) Eltern-Kind-Bereich/Planschbecken: eigenständiges Becken, Wasserfläche ca. 80 m², frei Formengestaltung, Wassertiefe 0,00 m - 0,40 m/ 0,60 m;
      (8.2.3) Zu ergänzende Bereiche, z.B. durch Vorgaben der KOK-Richtlinie um Nebennutzflächen etc.
      (9) Zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit und zur Abrundung des Angebotsspektrums des Bades können zusätzliche Bereiche erweitert werden, wie Sauna, Wellness, Gastronomie, Shop, Fitness und gesundheitsnahe Einrichtungen
      (10) Energiekonzept: Der Konzessionär trägt das Energiemengen- und grundsätzlich das Energiekostenrisiko.
      (11) Das gesamte Bad ist barrierefrei (behindertengerecht) entsprechend den geltenden anerkannten Regeln der Technik sowie familienfreundlich zu realisieren;
      (12) Der Konzessionär muss in Planungs-, in der Bau- und in der Betriebsphase angemessene Sicherheiten stellen.
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 000 EUR
      II.2.2)Mindestprozentsatz der Arbeiten, die an Dritte vergeben werden:

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Amtsgerichtsbescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist, Auszüge aus Berufs- oder Handelsregister, Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Abs. 1 GewO. Bieter- bzw. Teilnehmergemeinschaften haben durch gemeinsam unterzeichnete Erklärung einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen und die Rechtsform der Gemeinschaft eindeutig zu bezeichnen. Alle Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein und sind für die Teilbereiche Planung, Bau/Sanierung und Betrieb beizubringen. Ausländische Bewerber haben entsprechende Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache vorzulegen. Für den Teilbereich Finanzierung ist eine unverbindliche Angabe des beabsichtigten Finanzierungspartners ausreichend. Der Finanzierungspartner kann im Laufe des Vergabeverfahrens ausgewechselt werden; eine Festlegung des Finanzierungspartners muss erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung erfolgen.
      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Zusammensetzung, Rechtsform und Organisation einer eventuell gebildeten Bietergemeinschaft und Absicherung einer im Falle der Zuschlagserteilung zu gründenden Projektgesellschaft gegen Insolvenz.
      Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Planung, Bau/Sanierung und Betriebsleistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
      Darstellung der Fachkunde mittels Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenne Geschäftsjahren (Zeitraum, Investitionsvolumen, Tätigkeiten) jeweils für Planungs-, Bau-, Sanierungs- und Betriebleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Planung,Bau/Sanierung, Betrieb) vergleichbar sind (Größe, Anspruch an Ausführungsfristen, Gestaltung, technischer Wert).
      Die Eignungskriterien teilen sich in die Bereiche Planung, Bau und Betrieb und werden mit insgesamt maximal 90 Bewertungspunkten (BP) bewertet.
      Je Referenz Planung "kombiniertes Hallen- und Freibad" 1 bis 5 BP auf Basis des Investitionsvolumens und der erbrachten Planungsleistungen sowie eines aussagekräftigen Referenzschreibens des Auftraggebers und des Erbringens der Leistungsphasen 1-8, Bewertung von jeweils 6 Referenzen mit jeweils maximal 5 BP, also insgesamt maximal 30 BP.
      Je Referenz Bau "kombiniertes Hallen- und Freibad" 1 bis 5 BP auf Basis der Herstellungskosten sowie eines aussagekräftigen Referenzschreibens des Auftraggebers und des Erbringens von Generalunternehmerleistungen im Rahmen einer kombinierten Ausschreibung von Planungs-, Bau-, Betreiber- und Finanzierungsleistungen, Bewertung von jeweils 6 Referenzen mit jeweils maximal 5 BP, also insgesamt maximal 30 BP.
      Je Referenz Betrieb "kombiniertes Hallen- und Freibad" 1 bis 5 BP, jeweils auf Basis des Erbringens wesentlicher Betreiberleistungen sowie eines aussagekräftigen Referenzschreibens des Auftraggebers und der Übernahme von Betriebsrisiken, Bewertung von jeweils 6 Referenzen mit jeweils maximal 5 BP, also insgesamt maximal 30 BP.
      Für qualitative Schlechtleistungen bei den genannten Referenzen kann ein Abzug von Bewertungspunkten erfolgen.
      Zur Überprüfung der Referenzen sind Ansprechpartner und Telefonnummern bei den jeweiligen Auftraggebern der Referenzobjekte zu nennen.
      III.1.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Eigenerklärung). Für die Leitung und Aufsicht vorgesehenes technisches Personal, Ausbildungsnachweis und Bescheinigung über die berufliche Befähigung der Unternehmer und der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Teilleistungen verantwortlichen Personen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Zuschlagskriterien:
      Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Die Zuschlagskriterien werden bei Eröffnung der Dialogphase den ausgewählten Dialogteilnehmern/Bewerbern im Rahmen der Aufgabenbeschreibung mitgeteilt (§ 3 Abs. 7 Nr. 5 S. 2 EG VOB/A).
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Anträge
      Tag: 12.7.2013 - 12:00
      IV.2.3)Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      Zur Vergabe der öffentlichen Baukonzession wird ein Wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem EU-weiten Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des EU-Legislativpakets (Vergaberecht) durchgeführt (Art. 1 Abs. 11 lit. c) Richtlinie 2004/18/EG v. 31.3.2004). Es ist beabsichtigt, 3 bis fünf Bewerber zur Dialogphase zuzulassen und 3 bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen werden nicht zurück gesandt, Aufwendungen werden nicht erstattet. Hiervon unberührt bleibt die angemessene Kostenerstattung nach § 3 Abs. 7 Nr. 9 EG VOB/A. Bewerber sind verpflichtet, bei der in Anhang A.I aufgeführten Anschrift weitere schriftliche Projektinformationen anzufordern (Beschreibung i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG v. 31.3.2004).
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
      Promenade 27
      91522 Ansbach
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaCRkZWhaWFdvW2hkNmhbXSNjXGgkWFdvW2hkJFpb
      Telefon: +49 981531277
      Internet-Adresse: http://www.reg-mfr.de
      Fax: +49 981531837

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.3.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
      Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
      Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
      Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.5.2013
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.05.2013
Zuletzt aktualisiert 02.08.2013
Wettbewerbs-ID 2-140760 Status Kostenpflichtig
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