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  • DE-10117 Berlin
  • 09/2013
  • Ergebnis
  • (ID 2-142669)

Erarbeitung von Vorschlägen für Instrumente zur stärkeren Nutzung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sowie Bearbeitung ausgewählter rechtlicher Fragestellungen in Bezug auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz – kurz: EEWärmeG)


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 13.09.2013 Entscheidung
    Verfahren Offenes Verfahren
    Berufsgruppen Energieplanung, TGA-Fachplanung, Juristische Beratung
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Art der Leistung Forschung, Entwicklung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Berlin (DE), Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich (DE)
    Aufgabe
    Der von der Bundesregierung am 19.12.2012 beschlossene Erfahrungsbericht nach § 18 EEWärmeG (BT-Drs. 17/11957) stellt eine Auswahl möglicher Instrumente und Instrumentenkombinationen dar, die einen dauerhaften und planbaren Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich insbesondere mittel- und langfristig ermöglichen könnten.
    Das Vorhaben soll daher im Schwerpunkt der Frage nachgehen, mit welchen Instrumenten der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hier insbesondere im Gebäudebestand erhöht werden kann. Hier soll insbesondere auf Grundlage von bereits erstellten Studien und des Erfahrungsberichts nach § 18 EEWärmeG ermittelt und anhand einer Gegenüberstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile dargestellt werden, welche erfolgversprechenden, weil rechtlich machbaren, politisch durchsetzbaren und wirksame Instrumentenoptionen und kombinationen für eine Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich geeignet sind.
    Außerdem soll das Vorhaben dazu dienen, weitere Rechtsfragen, die sich bei einer Novelle des EEWärmeG ergeben, rechtsgutachterlich sowie aus technisch-ökonomischer Sicht zu bearbeiten. Die Ergebnisse der Studie sollen zur Verminderung der CO2-Emmission durch Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien und – damit verbunden – auch zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich beitragen. Zielführende Handlungsvorschläge sind zu erarbeiten. Deren konkrete Ausgestaltung und ggf. Kombination sind der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vorbehalten.
    Leistungsumfang
    Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst mehrere Arbeitspakete (AP):
    — AP1: Bestandsaufnahme und Bewertung vorliegender Ansätze und Instrumentenoptionen,
    — AP2: Bewertung der Ansätze im Hinblick auf die Zielerreichung,
    — AP3: Herausarbeitung eines Instrumentenpaketes bzw. von Instrumentenkombinationen für die weitere Ausgestaltung des EEWärmeG,
    — AP4: Rechtliche Unterstützung bei der Novelle des EEWärmeG und Bearbeitung von Ad-hoc Fragen.
    Adresse des Bauherren DE-10117 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 198385-2013
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
      Stresemannstraße 128-130
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Sabrina Weigt
      10117
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      MjExaCNaXFxaZ2k1W28iX2paYV5YXSNZWg==

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Sabrina Weigt
      10969
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      MTRvKmFjY2FucDxidilmcWFoZV9kKmBh
      http://www.fz-juelich.de/ptj/

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Sabrina Weigt
      10969
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      MjE2Yx5VV1dVYmQwVmodWmVVXFlTWB5UVQ==
      http://www.fz-juelich.de/ptj/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
      Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Sabrina Weigt
      10969
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      MTdsJ15gYF5rbTlfcyZjbl5lYlxhJ11e
      http://www.fz-juelich.de/ptj/

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Umwelt

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erarbeitung von Vorschlägen für Instrumente zur stärkeren Nutzung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sowie Bearbeitung ausgewählter rechtlicher Fragestellungen in Bezug auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz – kurz: EEWärmeG).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
      NUTS-Code DE

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Der von der Bundesregierung am 19.12.2012 beschlossene Erfahrungsbericht nach § 18 EEWärmeG (BT-Drs. 17/11957) stellt eine Auswahl möglicher Instrumente und Instrumentenkombinationen dar, die einen dauerhaften und planbaren Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich insbesondere mittel- und langfristig ermöglichen könnten.
      Das Vorhaben soll daher im Schwerpunkt der Frage nachgehen, mit welchen Instrumenten der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und hier insbesondere im Gebäudebestand erhöht werden kann. Hier soll insbesondere auf Grundlage von bereits erstellten Studien und des Erfahrungsberichts nach § 18 EEWärmeG ermittelt und anhand einer Gegenüberstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile dargestellt werden, welche erfolgversprechenden, weil rechtlich machbaren, politisch durchsetzbaren und wirksame Instrumentenoptionen und kombinationen für eine Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich geeignet sind.
      Außerdem soll das Vorhaben dazu dienen, weitere Rechtsfragen, die sich bei einer Novelle des EEWärmeG ergeben, rechtsgutachterlich sowie aus technisch-ökonomischer Sicht zu bearbeiten. Die Ergebnisse der Studie sollen zur Verminderung der CO2-Emmission durch Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien und – damit verbunden – auch zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebereich beitragen. Zielführende Handlungsvorschläge sind zu erarbeiten. Deren konkrete Ausgestaltung und ggf. Kombination sind der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vorbehalten.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71350000, 71621000, 79100000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst mehrere Arbeitspakete (AP):
      — AP1: Bestandsaufnahme und Bewertung vorliegender Ansätze und Instrumentenoptionen,
      — AP2: Bewertung der Ansätze im Hinblick auf die Zielerreichung,
      — AP3: Herausarbeitung eines Instrumentenpaketes bzw. von Instrumentenkombinationen für die weitere Ausgestaltung des EEWärmeG,
      — AP4: Rechtliche Unterstützung bei der Novelle des EEWärmeG und Bearbeitung von Ad-hoc Fragen.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 26 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer.
      Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
      Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
      Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
      Persönliche Lage des Bieters
      — Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail).
      — Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
      — Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
      — Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
      — Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
      — Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (Achtung: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV.)
      — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      — Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
      Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
      — Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
      (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
      Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
      — gute Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, insbesondere des EEWärmeG, des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV), der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sowie des Mietrechtsänderungsgesetzes und der sich im Verfahren befindlichen Wärmelieferverordnung,
      — gute Kenntnisse der Förderlandschaft für erneuerbare Energien insbesondere im Gebäudebereich auf europäischer und nationaler Ebene, insbesondere des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien, des CO2-Gebäude-sanierungsprogramms und seiner Teilprogramme sowie des Programms Energiesparberatung-vor-Ort
      — Vorliegen einschlägiger und umfassender rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher/ ökonomischer Erfahrungen und Kenntnisse für die Weiterentwicklung des Wärmemarktes, insbesondere durch wissenschaftliche Ausarbeitungen über die Beseitigung von Hemmnissen für den Klimaschutz im Gebäudebereich, einschließlich der Berücksichtigung sozialer Aspekte,
      — sehr gutes rechtliches und technisch-naturwissenschaftliches Verständnis für den Bereich der Erneuerbaren Energien und hierbei insbesondere für den Gebäudebereich,
      — gute juristische Kenntnisse des Rechts der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie über Rechtskonzepte zur Verbesserung des Klimaschutzes im selbst genutzten und vermieteten Gebäudebestand (Nachweis durch entsprechende Referenzen),
      — Erfahrungen in der Erarbeitung von verständlichen Texten, grafischen Darstellungen sowie der Erarbeitung von Tabellen (Nachweis durch entsprechende Referenzen z. B. anhand einer Publikationsliste).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Offen

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      30.7.2013 - 15:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots
      bis: 30.9.2013

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
      Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
      Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird
      allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 18.7.2013 zu stellen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Straße 76
      53123
      Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
      Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
      Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
      Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
      Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14.6.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 18.06.2013
Ergebnis veröffentlicht 27.09.2013
Zuletzt aktualisiert 17.09.2019
Wettbewerbs-ID 2-142669 Status Kostenpflichtig
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