Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für eine Um- bzw. Neugestaltung verschiedener Teilbereiche des Rheinufers in Geisenheim (Rheingau).
Die innenstadtnah gelegenen Uferbereiche nehmen derzeit verschiedene Freizeit- und Erholungsfunktionen auf und werden von Geisenheimer Bürgern wie auch von Touristen intensiv genutzt. Insbesondere in den Sommermonaten ist das Besucheraufkommen hoch, es sind Spaziergänger ebenso wie Fahrradfahrer, die den Leinpfad entlang des Rheins nutzen. Im Bereich des Schiffsanlegers kommt die Funktion als Ankunfts- und Orientierungs- sowie Wartebereich für die ankommenden und abfahrenden Touristen dazu. Gastronomie sowie verschiedene bestehende Einrichtungen und Anlagen (Jugendzentrum, Angelverein, Skateranlage, Festplatz u.a.) ergänzen das Funktionsspektrum.
Das Geisenheimer Rheinufer soll in definierten Teilbereichen neu geordnet werden, um sowohl seine Funktionalität als auch die Nutzbarkeit und die gestalterische Qualität zu verbessern. Das Rheinufer ist als Stadtumbaugebiet definiert, die geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich aus Stadtumbaumitteln gefördert.
Es handelt sich dabei um sechs Maßnahmen für verschiedene Teilbereiche des Rheinufers. Sie sind Bestandteile des Maßnahmenkatalogs eines vorliegenden Teilräumlichen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (TSEK), das in der Objektplanung aufgenommen und weiter entwickelt bzw. konkretisiert werden soll. Das Gesamtbudget der Baukosten liegt bei rund 520.000 EUR (inkl. MwSt.).
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
a) Sitzstufenanlage und Strandbereich (Teile der Maßnahme Nr. 12 TSEK):
Es ist eine Sitzstufenanlage als Aufenthaltszone im unmittelbaren Uferbereich zu schaffen, ebenso ein Strandbereich, der bei entsprechenden Wasserständen des Rheins im strömungsberuhigten Buhnenbereich zwischen den Leitwerken genutzt werden kann; dabei ist eine vorhandene Rampenanlage zu erhalten. Es werden derzeit noch mehrere mögliche Standorte für diese Maßnahme diskutiert, der Standort wird noch abschließend durch die Stadt Geisenheim festgelegt werden.
b) Verlegung des Uferwegs (Maßnahme Nr. 13 TSEK):
Der bestehende Rad- und Fußweges ist durch die Wurzeln der wegbegleitenden Bestandsbäume (Platanen) geschädigt. Deshalb soll der Uferweg (als Rad- und Fußweg) verlegt werden, weg vom Traufbereich der Bäume weiter zurück in den Park. Der bestehende Weg ist rück- bzw. umzubauen, so dass lediglich ein schmaler befestigter Fußweg entlang der Böschungskrone verläuft. Außerdem ist hier die bestehende Rasenfläche bis zum Deckwerk zu erweitern, es sind Sitzmöglichkeiten zu schaffen bzw. wiederherzustellen.
Im bestehenden Park ist die Wegeführung teilweise neu zu ordnen, eine Wiese soll als Standort für Veranstaltungen oder Festivals nutzbar gemacht werden, das bestehende Fliegerdenkmal soll gestalterisch sinnvoll in den Park integriert und als Denkmal inszeniert werden. Dazu ist vorhandene Begrünung am Fuß des Denkmals zu entfernen.
c) Neugestaltung und Aufwertung der Rheinanlagen (Teile der Maßnahme Nr. 14 TSEK):
Hier soll vor allem im östlichen Teil des Parks die Aufenthaltsqualität und die Nutzbarkeit der bestehenden Parkanlage verbessert werden, Bestandsbäume sind dabei weitestgehend zu erhalten. Ein bestehender Kinderspielplatz ist zu modernisieren, dabei soll ein für Geisenheim spezifisches Thema gewählt werden (z.B. Wein, Weinverladung am Ufer, Rheinschifffahrt o. Ä.). Außerdem soll der Park mit Angeboten für generationenübergreifendes Spiel ergänzt werden, hier vor allem mit motorisch ausgerichteten Angeboten (Bewegung, Balance, Geschicklichkeit). Weitere punktuelle Angebote für Kinderspiel und generationenübergreifendes Spiel sind in Nähe des Weinprobierstandes/ Festplatzes zu schaffen.
d) Neugestaltung des Platzes am Weinprobierstand/ Schiffsanleger (Maßnahme Nr. 15 TSEK):
Dieser Platz zählt zu den zentralen, intensiv genutzten Bereichen am Rheinufer. Er soll als attraktiver Empfangs- und Aufenthaltsbereich neu geordnet und in seiner Aufenthalts- und Gestaltqualität insgesamt aufgewertet werden. Der Bereich am Schiffsanleger ist gestalterisch zu fassen, hier kommen vor allem an den Wochenenden zahlreiche Gäste an. Außerdem ist eine ruhigere Aufenthaltszone mit Bänken und schattenspendenden Bäumen (z.B. dachförmig geschnittene Linden) zu schaffen. Die Sicht auf den Rhein ist hier besonders relevant, evtl. vorhandene Spontanvegetation ist zu entfernen. Der Platz ist mit gestalterisch angemessener Außenmöblierung auszustatten.
Zu beachten ist, dass die vorhandene Rampenanlage neben dem Schiffsanleger nicht zur Disposition steht, sondern funktionsfähig erhalten werden soll. Dieser Bereich ist einer der möglichen Standorte für die o.g. Maßnahme "Sitzstufenanlage und Strandbereich".
e) Neuordnung der Erschließung des zentralen Bereichs am Bootshaus/ Schiffsanleger/ Weinprobierstand (Maßnahme Nr. 16 TSEK):
Derzeit ist hier eine Zufahrt für Kfz von der B42 her möglich. Diese Zufahrt soll geschlossen werden, lediglich die Zufahrt für Feuerwehr /Rettungsfahrzeuge (durch eine Schrankenanlage geregelt) muss möglich bleiben. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen (vorh. Parkplätze) sind rückzubauen und neu zu gestalten. Fuß- und Radwege sind in diesem Bereich neu zu ordnen und anzulegen, ebenso können Aufenthalts- und Spielbereiche neu geschaffen werden.
Die Andienung der Gebäude von Restaurant/ Weinprobierstand, Jugendzentrum und Bootsverein erfolgt über eine neue Zufahrt, die im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der Parkplätze geschaffen werden wird. (Die Planung dieser letztgenannten Verkehrsanlagen ist nicht Bestandteil der hier beschriebenen Planungsleistung.)
f) Neugestaltung des Festplatzes (Maßnahme Nr. 17 TSEK):
Der bestehende Festplatz befindet sich zwischen dem Jugendzentrum und einer Skateranlage. Der Bereich ist funktional und gestalterisch neu zu ordnen, unter Berücksichtigung einer bestehenden, eventuell zu erweiternden Boulebahn. Der Freiraum soll weiterhin in seiner Funktion als Festplatz nutzbar sein, ein Bühnenbereich ist in diesem Zusammenhang neu zu definieren und infrastrukturell entsprechend auszustatten.
Im Rahmen der Neuordnung dieses Bereichs ist auch mit gestalterischen Mitteln und durch Präsentation von Informationen über die Historie des Ortes auf den auf dem Nachbargrundstück (ein Firmengelände) befindlichen Geisenheimer "Hiwwel" hinzuweisen und erkennbar zu machen. Dabei handelt es sich um einen kleinen Hügel, der traditionell ein romantischer Treffpunkt der Geisenheimer Liebespaare war, heute jedoch nicht mehr zugänglich ist.
Bei allen geplanten Maßnahmen ist zu beachten, dass sie sich im Überschwemmungsbereich befinden. Technische Lösungen, Materialien und Ausstattungsobjekte müssen das berücksichtigen.
Bei Maßnahmen unmittelbar am Rhein sind wasserrechtliche Belange und die Belange der Schifffahrt zu beachten.
Bei diesem Projekt ist die enge Abstimmung der Planungen mit den zu beteiligenden Behörden, insbesondere mit den Wasser- und Naturschutzbehörden, von besonderer Bedeutung. Ebenso relevant ist die Kooperation mit lokalen Interessensgruppen (AK Rheinufergestaltung, Bouleverein), sowie die Mitwirkung der Planer an der Bürgerbeteiligung.
Ein Lageplan ist als Datei beigefügt (s. Ziff. 10, Lageplan).
Weitere Details können dem Teilräumlichen Städtebaulichen Entwicklungskonzept Rheinufer Geisenheim entnommen werden, das unter
http://www.geisenheim.de/ausschreibung zum Download verfügbar ist.
Gemäß § 4 Abs. 5 Hessisches Vergabegesetz soll im Rahmen der Vergabefreigrenzen - wie vorliegend - ein formloses Interessenbekundungsverfahren außerhalb förmlicher Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB in der HAD durchgeführt werden. Formlose Interessenbekundungsverfahren sind kein Teilnahmewettbewerb nach dem EU-Vergaberegime.
Die Bewerbungsunterlagen mit den unter Ziff. 7 genannten Nachweisen/ Inhalten sind ausschließlich postalisch an den:
Magistrat der Stadt Geisenheim
z.Hd. Herrn Erich Dumbeck
Rüdesheimer Straße 48
65366 Geisenheim
zu senden (s. Ziff. 9, keine eMails).
Auf dem Umschlag ist anzugeben: "Kennwort: Rheinufer Geisenheim/ Freianlagen"
Ein Anspruch auf weitere Teilnahme/ Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht nicht. Der AG behält sich vor, im Zuge der Angebotsphase weitere Nachweise zur Feststellung der Eignung zu fordern.
Folgende Architekten- und Ingenieurleistungen werden auf Grundlage der am 17.07.2013 in Kraft getretenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 ausgeschrieben: Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff HOAI.
Der Auftrag umfasst nicht zwingend alle Leistungsphasen, er kann stufenweise erteilt werden.
Eine zügige Umsetzung aller beauftragen Leistungsphasen wird vorausgesetzt.