Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Bochum und Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vertreten durch Drees & Sommer
Harenberg City Center Königswall 21
Drees & Sommer
Zu Händen von: Frau Britta Voß
44137
Dortmund
DEUTSCHLAND
+49 2319125697-9514
MTVdbWRvb1wpcWpubjtfbWBuaileamg=
+49 2319125697-9511
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bochum.de_bzw._www.blb.nrw.de_bzw._www.dreso.com
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Stadt Bochum: Regional- oder Lokalbehörde; BLB NRW: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption Stadtquartier Viktoriastraße.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
In der Bochumer Innenstadt eröffnet sich an der Viktoriastraße zwischen Husemannplatz und Willy-Brandt-Platz mit dem anstehenden Umzug der Justiz zusammen mit dem weitestgehend leer stehenden Telekomgebäude eine Perspektive für eine großflächige Entwicklung. Hier soll das künftige „Stadtquartier Viktoriastraße“ mit Schwerpunkt auf Einzelhandel und Dienstleistung entstehen. Justizblock und Telekomgebäude sind heute - durch die Immobilien Dritter sowie durch die Junggesellenstraße - getrennte Flächen. Städtebauliches Ziel ist es, dass sich der gesamte Bereich an der Viktoriastraße als ein in die Innenstadt integriertes Stadtquartier entfaltet. Hierzu loben der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als Grundstücksveräußerer der Justizfläche für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Stadt Bochum als Eigentümerin der städtischen Flächen und als Trägerin der Planungshoheit gemeinsam ein „Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption“ aus. Das Verfahren soll zum Ergebnis die Wahl eines Investors haben, der auf den veräußerten Grundstücken die Entwicklung und den Bau eines integrierten Stadtquartiers mit max. 20.000 m² Verkaufsfläche in der Bochumer Innenstadt sicher stellt. Hierbei sind max. 15.000 m² Verkaufsfläche auf dem Justizblock und weitere 5.000 m² Verkaufsfläche im übrigen Interventionsbereich vorgesehen. Der Investor wird mit seiner Konzeption sowohl nach dem städtebaulichen Entwurf als auch nach der Wirtschaftlichkeit ausgewählt. Konzeptionelle Aufgabe der Teilnehmer am Verfahren ist die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts sowie eines städtebaulichen Entwurfs für den oben dargestellten Interventionsbereich mit heutigem Justizareal, dem Telekomblock sowie den angrenzenden öffentlichen Flächen. Darüber hinaus ist der Teilnehmer zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes für das heutige Justizareal des BLB NRW sowie für ggf. einzubeziehende öffentliche Flächen der Stadt Bochum aufgefordert. Der sogenannte Telekomblock ist nicht Gegenstand des Kaufgrundstückes, ist aber in das städtebauliche Konzept einzubeziehen.
Wettbewerbsvoraussetzung ist, dass der Teilnehmer ein Gebot für den Justizblock und für ggf. in Anspruch genommene städtische Flächen abgibt, das in der Höhe mindestens dem folgenden Mindestgebot entspricht und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, dieses Gebot nach Zuschlag zu zahlen. Das Unterschreiten des Mindestgebots führt zum Ausschluss vom Wettbewerb nach der Vorprüfung.
Die Mindestgebote an die beiden Grundstücksveräußerer BLB NRW und Stadt Bochum müssen aus öffentlich-rechtlichen Gründen für deren Grundstücke jeweils getrennt voneinander erreicht werden und sind unabhängig von den Entschädigungen an etwaige Dritte abzugeben. In einem Gebot müssen diese beiden Positionen entsprechend getrennt dargestellt werden.
Das Mindestgebot für den Kauf des Justizblocks des BLB NRW beträgt 12 Mio. EUR.
Das Mindestgebot für den Kauf von Flächen der Stadt Bochum beträgt
— in den Zonen 1 und 2: 500,00 EUR je m² und
— in der Zone 3: 1.750,00 EUR je m².
Die Jury mit Vertretern der Stadt Bochum und des BLB NRW sowie mit externen Fach- und Sachpreisrichtern und fachlichen Beratern beurteilen die städtebaulichen Konzeptionen der für die Jurysitzung zugelassenen Beiträge. Ziel der Jury ist es, mindestens zwei Entwürfe mit gleichwertigem ersten Preis auszuzeichnen, die im Anschluss vom Rat der Stadt Bochum zur weiteren Planung frei gegeben werden. Der BLB NRW tritt danach mit den Investoren der prämierten und vom Rat beschlossenen Entwürfe in die Kaufvertragsverhandlungen ein. Der BLB NRW wählt dann nach dem Höchstgebotsverfahren den Investor aus, an den das Grundstück der Justiz veräußert wird. Sollten öffentliche Fläche betroffen sein, schließt sich die Stadt Bochum der wirtschaftlichen Auswahl an. Der Auslober behält sich vor, dass der BLB NRW in Kaufvertragsverhandlungen mit nur einem Investor treten wird, wenn die Juryentscheidung oder der Ratsbeschluss nur einen Entwurf prämieren bzw. zur weiteren Planung frei gibt, da dieser so deutlich in seiner Qualität von allen anderen Entwürfen abweicht. Spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kaufvertragsverhandlungen hat der Investor eine Finanzierungsbestätigung eines oder mehrerer Geldinstitute mit Sitz im Zulassungsbereich nach 2.5. vorzulegen, die das zu erwartenden Gesamtinvestitionsvolumen (Gebotspreis(e), Entschädigung für Rechte und geschätzte Baukosten) umfasst. Die Finanzierungsbestätigung kann unter dem Vorbehalt eines Vertragsabschlusses und dem Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen abgegeben werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
70122100, 70121100, 71220000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Teilnahme am Verfahren ist beschränkt.
Allen interessierten Investoren wird im Rahmen der europaweiten Veröffentlichung ein Internetlink zu einer Projekt-Kommunikations-Managementplattform (PKM) zur Verfügung gestellt. Potenzielle Bewerber können sich auf dieser Plattform registrieren und sich um die Teilnahme am Wettbewerb bewerben:
https://www.pkmserver.de/Stadtquartier-Viktoriastrasse Der Registrierungsschlüssel lautet 2013.
Für die Zulassung zu Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption bedarf es einer erfolgreichen Präqualifikation im Rahmen eines Teilnahmeantrages.
Den interessierten und registrierten Investoren über den PKM Server die Auslobungsunterlage samt der ersten drei Anlagen (Teilnahmeantrag, Formblätter zum Teilnahmeantrag und Teilnahmevoraussetzungen) zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Anlagen zur Auslobung werden erst nach erfolgreicher Präqualifikation freigeschaltet.
Teilnahmevoraussetzung für den Wettbewerb ist eine erfolgreiche Präqualifikation des Bewerbers zu folgenden drei Punkten:
1. Nachweis der Eignung des Bewerbers
Vollständiger Teilnahmeantrag:
Die Unterlagen zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen und Auskünfte zu Umsatz, Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, Handelsregister, Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern / Abgaben / Beiträgen zu geben.
2. Referenznachweise des Bewerbers
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass und durch wen er die geforderten Planungsleistungen erbringen wird. Hierzu hat er jeweils die entsprechenden Formblätter auszufüllen. Darüber hinaus erfolgt die fachliche Eignung des Investors auf Seiten des Bewerbers über die beigefügten Formblätter in Form der Angaben zu Referenzobjekten
3. Erklärung Mindestgebot
Wettbewerbsvoraussetzung ist, dass der Teilnehmer Gebote für den Justizblock und für ggf. in Anspruch genommene städtische Flächen abgibt, welcher in der Höhe mindestens den im Folgenden genannten Mindestgebote entsprechen und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, diese Gebote nach Zuschlag zu zahlen.
Das Mindestgebot für den Kauf des Justizblocks des BLB NRW beträgt 12 Mio. EUR.
Das Mindestgebot für den Kauf von Flächen der Stadt Bochum beträgt
Junggesellenstraße und Viktoriastraße I: 500,00 EUR je m² und
Viktoriastraße II (Stadt Bochum): 1.750,00 EUR je m².
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Die Planungsleistungen sind von einem in die Architektenkammer oder vergleichbaren ausländischen Berufskammern eingetragenen Architekten oder Stadtplaner zu erbringen.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GATT) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Stadtplaner berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Beurteilung der städtebaulichen Konzeption sind:
— Quantitative Erweiterung des Einzelhandels;
— Qualitative Erweiterung des Einzelhandels;
— Architektur;
— Städtebau;
— Integration und Öffnung;
— Stadtgerechter Nutzungsmix;
— Umgang mit den städtebaulichen Restriktionen.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
-
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 11.8.2013 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26.8.2013 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 9.9.2013
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige keine
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Vorraussichtliche Besetzung des Preisgerichtes siehe VI.2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, dieses Verfahren europaweit bekannt zu machen, um ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb zu erzielen.
Die Bekanntmachung fällt insofern auch nicht unter eine Richtlinie EG (hier: Richtlinie 2004/18/EG - siehe Seite 1 der Bekanntmachung. Die Angabe wurde ausschließlich deswegen gemacht, da das Formular eine Auswahl aus technischen Gründen zwingend erfordert hat).
Preisgericht:
Preisrichter/lnnen:
— Dr. Martin Chaumet, Geschäftsführer des BLB NRW; Düsseldorf;
— Wolfgang Cordes, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (Die Grünen), Bochum;
— Prof. Carl Fingerhuth, Zürich/ Basel;
— Heinz-Dieter Fleskes, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (SPD), Bochum;
— Evamaria Küppers-Ullrich, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Düsseldorf;
— Helmut Heitkamp, Leiter der Niederlassung Dortmund des BLB NRW, Dortmund;
— Manuel Jahn, GfK GeoMarketing GmbH, Hamburg;
— Prof. Petra Kahlfeldt, Berlin;
— Dr. Ernst Kratzsch, Stadtbaurat der Stadt Bochum, Bochum;
— Eckart Kröck, Amtsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Bochum;
— Prof. Christoph Mäckler, Frankfurt am Main/ Dortmund;
— Roland Mitschke, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung (CDU), Bochum;
— Prof. Ursula Ringleben, Wuppertal/ Düsseldorf;
— Heiner Sommer, Geschäftsbereichsleiter Planen und Bauen des BLB NRW, Düsseldorf;
— Dr. Reginbert Taube, Geschäftsbereichsleiter Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf.
Stellvertretende Preisrichter/innen
— Heinz-Martin Dirks, Leiter der Wirtschaftsförderung der Stadt Bochum, Bochum;
— Kerstin Böhnke-Obermann, Geschäftsbereich Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf;
— Noemi David, Geschäftsbereich Eigentumsmanagement des BLB NRW, Düsseldorf;
— Reinhard Daniel, Niederlassung Dortmund des BLB NRW, Dortmund;
— Dieter Heldt, Bezirksbürgermeister Bochum-Mitte, Bochum;
— Dagmar Stallmann, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Bochum;
— Dr. Karoline Friemann, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Düsseldorf;
— Dietmar Riecks, Bochum;
— Holger Rübsamen, Bochum.
Sachverständige Berater/Innen (ohne Stimmrecht):
— Andor Baltz, Cityforum Bochum;
— Stefan Kruse, Junker + Kruse Stadtforschung und Planung, Dortmund;
— Stefan Postert, Geschäftsbereichsleiter Handel/ Demografie/ Gesundheit der Industrie- und Handelskammer mittleres Ruhrgebiet (angefragt);
— Stefan Lenk, Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe e. V.
Die Auslober behalten sich bis zur Freigabe der vollständigen Unterlagen Änderungen oder Erweiterungen des Preisgerichtes vor.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entfällt, da kein Beschaffungsvorgang.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.7.2013