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  • DE-85716 Unterschleißheim
  • 09/2013
  • Ergebnis
  • (ID 2-146581)

Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim – Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 3-9


 
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    Entscheidung 10.09.2013 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen TGA-Fachplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 8
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim, Unterschleißheim (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim.
    Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 3-9.
    Leistungsumfang
    Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim.
    Seitens des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim ist der Neubau der Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim in Unterschleißheim beabsichtigt.
    Die Therese-Giehse-Realschule soll den Bestandsbau in Unterschleißheim südlich des Münchner Rings ersetzen. Die Realisierung erfolgt in einem Bauabschnitt ohne Interimslösung; d. h. nach Inbetriebnahme des Neubaus erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes. Das Gebäude gliedert sich in 4 differenzierte Baukörper, um eine Maßstäblichkeit zwischen den bestehenden Schulbauten und der angrenzenden Wohnbebauung herzustellen.
    Nach dem Rückbau des Bestandsbaus bildet der Neubau mit der angrenzenden Sporthalle und dem Gymnasium einen großzügig dimensionierten Pausenhof.
    Das Gebäude bildet die innere Funktion mit den einzelnen Baukörpern nach außen ab. Die jeweils am Ende liegenden Gebäudeteile beinhalten über jeweils 3 Geschosse die einzelnen Jahrgangscluster. Der mittlere 4-geschossige Gebäudeteil signalisiert durch seine Höhe und Ausrichtung die Hauptzugangssituation mit 2-geschossiger Pausenhalle und Verwaltung. Im angrenzenden 3-geschossigen Gebäudekomplex sind im Erdgeschoss die Mittagsbetreuung mit Mensa; in den Obergeschossen Lehrerbereiche und Fachklassen untergebracht.
    Das westliche Jahrgangscluster soll bei Bedarf mit einem 4. Geschoss erweitert werden können.
    Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst insgesamt ca. 13 967 m³ BGF und ca. 58 982 m³ BRI. Der Neubau soll in Stahlbetonbauweise mit hinterlüfteter Vorhangfassade mit Mineralwolledämmung und geschosshohen Fenster ausgeführt werden. Das Dach wird in Teilen mit Photovoltaik belegt.
    Geschätzte Gesamtkosten: ca. 35,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200 – 700, DIN 276).
    Stufenweise Beauftragung:
    Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
    Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Die bisher erbrachten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 werden für die Verhandlungsgespräche in der 2. Runde des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
    Adresse des Bauherren DE-85716 Unterschleißheim
    TED Dokumenten-Nr. 257649-2013
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim
      Rathausplatz 1
      Zu Händen von: Wolfgang Stöckl
      85716
      Unterschleißheim
      DEUTSCHLAND
      MjIwY19gW1FPV1gsYV9UGk5NZVFeWhpQUQ==

      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRcXWhuYFlmIV1iW1liXVlpZlkiWFk=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Schulzweckverband

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Bildung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim – Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 3-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Unterschleißheim.
      NUTS-Code DE21H

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim.
      Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 3-9.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Neubau Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim.
      Seitens des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim ist der Neubau der Therese-Giehse-Realschule Unterschleißheim in Unterschleißheim beabsichtigt.
      Die Therese-Giehse-Realschule soll den Bestandsbau in Unterschleißheim südlich des Münchner Rings ersetzen. Die Realisierung erfolgt in einem Bauabschnitt ohne Interimslösung; d. h. nach Inbetriebnahme des Neubaus erfolgt der Rückbau des Bestandsgebäudes. Das Gebäude gliedert sich in 4 differenzierte Baukörper, um eine Maßstäblichkeit zwischen den bestehenden Schulbauten und der angrenzenden Wohnbebauung herzustellen.
      Nach dem Rückbau des Bestandsbaus bildet der Neubau mit der angrenzenden Sporthalle und dem Gymnasium einen großzügig dimensionierten Pausenhof.
      Das Gebäude bildet die innere Funktion mit den einzelnen Baukörpern nach außen ab. Die jeweils am Ende liegenden Gebäudeteile beinhalten über jeweils 3 Geschosse die einzelnen Jahrgangscluster. Der mittlere 4-geschossige Gebäudeteil signalisiert durch seine Höhe und Ausrichtung die Hauptzugangssituation mit 2-geschossiger Pausenhalle und Verwaltung. Im angrenzenden 3-geschossigen Gebäudekomplex sind im Erdgeschoss die Mittagsbetreuung mit Mensa; in den Obergeschossen Lehrerbereiche und Fachklassen untergebracht.
      Das westliche Jahrgangscluster soll bei Bedarf mit einem 4. Geschoss erweitert werden können.
      Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst insgesamt ca. 13 967 m³ BGF und ca. 58 982 m³ BRI. Der Neubau soll in Stahlbetonbauweise mit hinterlüfteter Vorhangfassade mit Mineralwolledämmung und geschosshohen Fenster ausgeführt werden. Das Dach wird in Teilen mit Photovoltaik belegt.
      Geschätzte Gesamtkosten: ca. 35,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200 – 700, DIN 276).
      Stufenweise Beauftragung:
      Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
      Die bisher erbrachten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 werden für die Verhandlungsgespräche in der 2. Runde des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000 EUR
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (gültige Fassung)

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      — für Personenschäden: 1 500 000 EUR,
      — für sonstige Schäden: 1 500 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 – Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2008 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulbau (Neubau, Sanierung oder Erweiterung),
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700 > 20 Mio. EUR brutto),
      — mindestens Leistungsphasen 3-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt,
      — mindestens Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 3 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2 – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulbau (Neubau, Sanierung oder Erweiterung),
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700 > 20 Mio. EUR brutto),
      — Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
      Insolvenz des Auftragnehmers der Leistungsphasen 1+2.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
      — Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus:
      Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden.
      D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
      — Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbau (Neubau, Sanierung oder Erweiterung)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulbau zuzuordnen ist (z. B. Kindertagesstätte, Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume, Institutsgebäude, Sporthallenbau ohne gleichzeitigem
      Schulbau, o. ä) werden 2,0 Punkte vergeben.
      — Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10,0 Mio. EUR werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10,0 Mio. EUR / 20,0 Mio. EUR x 4,0 Punkte).
      — Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 88 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-5 beauftragt. Hier werden 1,86 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 41 v. H. / 88 v. H. x 4,0 Punkte).
      — Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. § 51 HOAI beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem Beauftragungsumfang hinsichtlich der Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1 und 2 beauftragt. Hier werden 1,6 Punktevergeben. Berechnungsmethode: 2 Anlagengruppen / 5 Anlagengruppen x 4,0 Punkte).
      — Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
      — Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus:
      Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
      — Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbau (Neubau, Sanierung oder Erweiterung)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulbau zuzuordnen ist (z. B. Kindertagesstätte, Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume, Institutsgebäude, Sporthallenbau ohne gleichzeitigem Schulbau, o. ä) werden 2,0 Punkte vergeben.
      — Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10,0 Mio. EUR / 20,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte).
      — Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 55 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 88 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (z. B. Leistungsphasen 1, 2 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 3-5 erbracht. Hier werden 1,40 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 41 v. H. / 88 v. H. x 3,0 Punkte).
      Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.8.2013 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      12.8.2013 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjE0aFdkWVNUV2VmV15eVzJaW2ZsXldkH1tgWVdgW1dnZFcgVlc=, Fax +49 8925559511 angefordert werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538
      München
      DEUTSCHLAND
      MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVRtdUBxQT2dTYFwcUlM=
      +49 8921762411
      http://www.regierung-oberbayern.de
      +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim
      Rathausplatz 1
      85716
      Unterschleißheim
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30.7.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.08.2013
Ergebnis veröffentlicht 16.09.2013
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-146581 Status Kostenpflichtig
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