Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Bad Schwalbach, vertr. durch Bürgermeister Martin Hußmann
Adolfstraße 38
Zu Händen von: Hrn. Michael Rossel, Fachbereich 3 „Stadtentwicklung, Bauen, Liegenschaftsmanagement“
65307
Bad Schwalbach
DEUTSCHLAND
+49 6124500133
MTRpZV9kXWFoKm5rb29haDxeXWApb19kc11oXl1fZCpgYQ==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stadt-bad-schwalbach.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://landesgartenschau.bad-schwalbach.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Johann Senner, BDLA, SRL
Breitlestr. 21
Zu Händen von: Frau Volz, Frau Hekeler
88662
Überlingen
DEUTSCHLAND
+49 7551919916
MTVjYGZgZ2BtO2tnXGlub1xvbyhuYGlpYG0pX2A=
http://www.planstatt-senner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
: Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Johann Senner, BDLA, SRL
Breitlestraße 21
Zu Händen von: Johanna Baumstark
88662
Überlingen
DEUTSCHLAND
+49 755191990
MTNma2NsPW1pXmtwcV5xcSpwYmtrYm8rYWI=
http://www.planstatt-senner.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
offener landschaftsarchitektonischer und städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb zur 6. Hessischen Landesgartenschau Bad Schwalbach
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Kurstadt Bad Schwalbach hat für das Jahr 2018 den Zuschlag zur Ausrichtung der 6. Hessischen Landesgartenschau erhalten. Mit der Durchführung der Landesgartenschau wird das Ziel verbunden, wichtige Impulse für eine zukunftsweisende und nachhaltige Stadtentwicklung zu setzen und mit den zu realisierenden Maßnahmen die Grünstrukturen in den Parkanlagen zu verbessern und die Möglichkeiten der attraktiven Freiraumnutzung in der Kurstadt zu erhöhen.
Bad Schwalbach war über viele Jahrhunderte Kurstadt mit hohem Rang. Infolge tiefgreifender Veränderungen im Kurwesen in den letzten Jahrzehnten, haben sich jedoch die wirtschaftlichen Grundlagen der Kurstadt gravierend verändert, mit negativen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, es bedarf daher neuer Ideen und Lösungsansätze, wie diesem Trend der Vergangenheit entgegengewirkt werden kann.
Der Umgang mit den denkmalgeschützten Kur- und Parkanlagen in der Kurstadt wird bei den Planungen eine wichtige Rolle spielen. Ehemals dem Kurwesen vorbehaltene Gebäude und Freiräume sollen neuen zukunftsorientierten Nutzungen zugeführt werden. Der räumliche Zusammenhang zwischen der Stadt und dem Kurpark soll durch grünplanerische, verkehrsplanerische und städtebauliche Maßnahmen wiederhergestellt werden.
Der Realisierungsteil beinhaltet die beiden Kurparkteile im Rödelbach- und im Menzebachtal, sowie die Nahtstelle zwischen den Parkanlagen und den historischen Kurgebäuden. Der Ideenteil umfasst die Bundesstraße am Kurpark mit ZOB bis in die Adolfstraße, den Städtebau auf dem Areal der Paracelsusklinik und die Verflechtungsräume in die freie Landschaft bis zu den Moorgruben im Menzebachtal. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von 32 ha, davon sind 28 ha im Realisierungsteil.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn oder ArchitektIn oder StadtplanerIn/StädtebauarchitektIn zu führen.
Befähigungsnachweise zur Führung der Berufsbezeichnung sind der Verfassererklärung beizufügen.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als LandschaftsarchitektIn oder ArchitektIn oder StadtplanerIn/StädtebauarchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei der Teilnahme von ArchitektInnen und/oder StadtplanerInnen/ StädtebauarchitektInnen ist eine Arbeitsgemeinschaft mit LandschaftsarchitektInnen gefordert, die Federführung liegt bei den LandschaftsarchitektInnen.
Bei der Teilnahme von LandschaftsarchitektInnen wird eine Arbeitsgemeinschaft mit StadtplanerInnen/StädtebauarchitektInnen dringend empfohlen.
Die Hinzuziehung von Fachplanern aus der Verkehrsplanung wird empfohlen.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die fachlichen Anforderungen erfüllt sind: wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsaufgabe die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW und in § 4 VOF beschrieben.
Die Verfasserinnen / Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird die Bewertung der Arbeiten an Hand der folgenden Kriterien vornehmen, wobei die Reihenfolge keine Gewichtung darstellt:
— städtebauliche und landschaftsarchitektonische Leitidee
— freiräumliche Qualität der Daueranlagen
— ökologische Anforderungen, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit
— Umgang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen
— Berücksichtigung des ortstypischen Charakters
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Folgekosten
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 6.9.2013
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25.10.2013 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Grundsätzlich ist angedacht, für das gesamte Gebiet drei Preise und ggf. Anerkennungen zu vergeben. Das Preisgericht behält sich vor, für den begründeten Fall und bei einstimmigem Beschluss, für Teilbereiche unterschiedliche Rangfolgen zu bilden und unterschiedliche Preise zu vergeben. Insgesamt stehen für Preisgelder und Anerkennungen 86 000 EUR zur Verfügung.
An Preisen und Anerkennungen werden ausgelobt:
1. Preis 34 000 EUR netto
2. Preis 22 000 EUR netto
3. Preis 13 000 EUR netto
Zusätzlich werden zwei Anerkennungen zu je 8 500 EUR netto vergeben.
Die Wettbewerbssumme ist auf Basis der HOAI 2009 §38/39 ermittelt worden.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. s. VI.2 Sonstige Informationen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Preisgericht
Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor Abfassung der endgültigen Auslobung gehört.
Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Preisrichter mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer („Fachpreisrichter“, mit Stimmrecht)
1. Hr. Till Rehwaldt, Freier Landschaftsarchitekt, Dresden
2. Fr. Heike Roos, Freie Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Denstedt bei Weimar
3. Hr. Klaus Bierbaum, Freier Landschaftsarchitekt Mainz
4. Hr. Dieter Pfrommer, Freier Landschaftsarchitekt Stuttgart
5. Hr. Thomas Wirth, Freier Landschaftsarchitekt Kitzingen
6. Hr. Detleff Wierzbitzki, Landschaftsarchitekt und Geschäftsführer der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH
7. Hr. Kunibert Braukschulte, Bauassessor, Diplomingenieur Stadtplanung
Stadt Bad Schwalbach
8. Hr. Jürgen Patscha, Diplomingenieur Stadtplanung Stadt Bad Nauheim
Stellvertretende ständig anwesende Preisrichter mit der beruflichen Qualifikation der Teilnehmer („Fachpreisrichter“, ohne Stimmrecht)
1. Hr. Werner Alkewitz, Freier Landschaftsarchitekt, Erfurt
2. Hr. Stefan Dittrich, Freier Landschaftsarchitekt, Erfurt
Preisrichter als Vertreter der Ausloberin („Sachpreisrichter“, mit Stimmrecht)
1. Hr. Martin Hußmann, Bürgermeister Bad Schwalbach
2. Hr. Burkhard Albers, Landrat Rheingau-Taunus-Kreis
3. Hr. Alexander Born, Vorsitzender Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt, Energie und Verkehr, Stadtverordneter (CDU) Bad Schwalbach
4. Hr. Klaus Mauer, Stadtverordneter (SPD) Bad Schwalbach
5. Hr. Jürgen Barten, Stadtrat (BSB) Bad Schwalbach
6. Hr. Peter Neugebauer, Stadtverordneter (Bündnis 90/Die Grünen) Bad Schwalbach
7. Fr. Waltraud Godau, Stadträtin (SWA) Bad Schwalbach
Stellvertretende ständig anwesende Preisrichter als Vertreter der Ausloberin („Sachpreisrichter“, ohne Stimmrecht)
1. Hr. Peter Sörries, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
2. Hr. Prof. Andreas Paul, Landschaftsarchitekt, Hochschule Geisenheim University
3. Hr. Dr. med. Gerhard Müller, Ärztliche Leitung Median Rheingau-Taunus-Klinik GmbH & Co. KG Bad Schwalbach
4. Fr. Sylvia Westermann, Geschäftsführerin Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH Oestrich-Winkel
5. Hr. Klaus Gerhardt-Thies, Stadtrat (Bündnis 90 / Die Grünen) Bad Schwalbach
Sachverständige (ohne Stimmrecht)
1. Hr. Wenzel Bratner, Landesamt für Denkmalpflege Hessen
2. Hr. Achim Staab, Koordinierungsstelle für die Landesgartenschau innerhalb der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises, Bad Schwalbach
3. Fr. Antje Schulz, Fachdienst Umwelt des Rheingau-Taunus-Kreises, Bad Schwalbach
4. Hr. Hans-Peter Schuy, Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz des Rheingau-Taunus-Kreises, Bad Schwalbach
5. Hr. Dr. Karsten Schulz, Hessen Forst Forstamt Bad Schwalbach
6. Hr. Dieter Broy, Eigenbetrieb „Staatsbad Bad Schwalbach“
7. Hr. Helmut Eigemann, Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wiesbaden
8. Hr. Jens Heger, Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. Wiesbaden
9. Hr. Reiner Meisel, Dipl.-Ing. und Architekt Darmstadt
10. Hr. Josef Grimm, 1. Stadtrat (CDU) Bad Schwalbach
11. Hr. Dr. Horst Neis, Stadtverordneter (FDP) Bad Schwalbach
12. Hr. Wolfgang Heiss, Stadtverordneter (SPD) Bad Schwalbach
13. Fr. Doris Tyson, Ethnobiologin Taunusstein
14. Fr. Hildegard Vonrhein, Landschaftsplanerin Bad Schwalbach
15. Fr. Ulrike Neugebauer, amtierende Stadtverordnetenvorsteherin Bad Schwalbach
16. Hr. Prof. Dr.-Ing. Jörg von Mörner, Verkehrsplaner Darmstadt
Gast/Beobachter
Hr. Hartmut Kind, fachlicher Berater, Bad Nauheim
Die Ausloberin behält sich vor, nachträglich Gäste/Beobachter zu benennen.
Vorprüfung (RPW Anlage VI)
Die Vorprüfung erfolgt durch Vertreter der Stadt Bad Schwalbach und durch die Wettbewerbsbetreuung Planstatt für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung Johann Senner.
Beauftragung
Bei der Umsetzung des Projekts sind einer oder mehrere Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der weiteren Planungsleistung des Realisierungsteils (Leistungsphase 2 bis 5) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Preisträger erhalten von der Ausloberin die Möglichkeit, ihre Arbeiten im Rahmen eines VOF-Verfahrens zu überarbeiten und in einem Termin zu den Auftragskriterien Stellung zu beziehen. Zeitpunkt und Ort des VOF-Verfahrens werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Auftragskriterien und deren Gewichtung werden wie folgt festgelegt:
— Wettbewerbsergebnis 50 %
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 15 %
— Wirtschaftlichkeit/Kostenplanung 15 %
— Leistungsfähigkeit des Büros, des Projektteams 15 %
— Honorarangebot/Nebenkosten 5 %
Entsprechend der Einordnung der Preisträger bei den Auftragskriterien werden jeweils 5, 4, 3, 2, 1 Punkte vergeben.
Für den Ideenteil Straße „Am Kurpark“, ZOB, Adolfstraße wird der Preisträger bis zum Entwurf (Leistungsphase 3) beauftragt.
Für den Städtebau der Paracelsusklinik ist der B-Plan bereits vergeben. Hier wünscht die Ausloberin die Zuarbeit des Preisträgers im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs.
Sollte es für das Ausstellungskonzept zu einem späteren Zeitpunkt eine Mehrfachbeauftragung geben, so ist der Preisträger als Teilnehmer gesetzt.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten (Urheberrecht) ist im §8(3) der RPW 2013 geregelt.
Termine
Ausgabe der
Wettbewerbsunterlagen 9.8.2013 bis 6.9.2013
Rückfragen bis einschl. 23.8.2013
in schriftlicher Form an Herrn Michael Rossel
FB 3 Stadtentwicklung, Bauen, Liegenschaftsmanagement,
Stadt Bad Schwalbach
E-Mail: MjE4W1dRVk9TWhxgXWFhU1ouUE9SG2FRVmVPWlBPUVYcUlNgFGNjW1opUVlUYE9VU1wbWV1aWl1fY1djWw== 30.8.2013
10.00 Uhr bis 12.30 Uhr Rundgang durch das Wettbewerbsgebiet, Treffpunkt Alleesaal
Ab 14.00 Kolloquium im Alleesaal
Abgabe der Wettbewerbsarbeit bis 25.10.2013
Bei persönlicher Abgabe bis 25.10.2013, bis 12.00 Uhr
Ort: Planstatt Senner Überlingen,
Frau Baumstark
Breitlestr. 21,
88662 Überlingen
Sitzung des Preisgerichts 05./06. Dezember 2013
Offizielle Preisvergabe 14.12.2013 11.00 Uhr im Kurhaus
Ausstellung der
Wettbewerbsarbeiten 9.12.2013 bis 20.12.2013 im Kurhaus
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283
Darmstadt
DEUTSCHLAND
+49 6151126601
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283
Darmstadt
DEUTSCHLAND
+49 6151126601
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.8.2013