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  • DE-38440 Wolfsburg
  • 03/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-148385)

Sanierungsmanagement im Sanierungsgebiet Handwerkerviertel, Stadtmitte Wolfsburg


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 10.03.2014 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Projektsteuerung / sonstige
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer carsten meier architekten stadtplaner, Braunschweig (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Das Sanierungsmanagement soll die bisherigen Strategien, Aktivitäten und Akteure der Vorbereitenden Untersuchung sowie der Rahmenplanung mit folgenden Inhalten weiterentwickeln:
    Mieter- und Eigentümerberatung als Quartiersarchitekt/in (40 %)
    — Wohnungs- und hausbezogene Eigentümerberatung
    — Erarbeitung von Modernisierungs- oder Sanierungsideen für private Immobilieneigentümer (Erstberatung / - skizzen)
    — Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle
    — Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Sanierungsprozess
    Bürger- und Akteursbeteiligung (20 %)
    — Vorortpräsens im Sanierungsbüro mit mindestens 3 Stunden/Woche
    — Information und Einbeziehung der lokalen Akteure
    — Moderation von Beteiligungsprozessen
    — Anleitung und Unterstützung von Projektträgern bei der Projektentwicklung sowie
    — Aufbau einer Imagekampagne
    Unterstützung der Stadt Wolfsburg (30 %)
    — Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung der Eigentümer
    — Mitwirkung in der verwaltungsinternen Projektgruppe
    — Geschäftsführung des Sanierungsbeirats
    — Öffentlichkeitsarbeit im Binnen- und Außenmarketing
    — Mitwirkung bei der Erstellung sanierungsrechtlicher Stellungnahmen
    — Mitwirkung bei der Berichterstattung
    Mitwirkung bei Wettbewerbsbeiträgen Projektentwicklung (10 %)
    — Mitwirkung bei Entwicklung neuer Projekte, z.B. der Aufwertung Stadtteileingänge, Initiierung innovativer und urbaner Wohnformen
    — Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Maßnahmenplanes
    — Aufbau und Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
    Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.12.2014 begrenzt. Danach kann der Auftrag durch die Inanspruchnahme jährlicher Option (geplanter Projektzeitraum ca. 8 Jahre) von der Stadt Wolfsburg verlängert werden. Dies geschieht immer unter dem Vorbehalt notwendiger Ratsbeschlüsse.
    Leistungsumfang
    siehe II.1.5
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 287432-2013
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      Zu Händen von: Frau Dübner
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361282475
      MjE4T2NhYVFWYFNXUGNcVWFhYlNaWlMuYWJPUmIcZV1aVGFQY2BVHFJT
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      carsten meier architekten stadtplaner
      Kastanienallee 40
      carsten meier architekten stadtplaner
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MTRya2I8X11ub3BhamlhZWFuKl9raQ==
      +49 5312273439
      www.carstenmeier.com

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      carsten meier architekten stadtplaner
      Kastanienallee 40
      carsten meier architekten stadtplaner
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MjIwYltSLE9NXl9gUVpZUVVRXhpPW1k=
      +49 5312273439
      www.carstenmeier.com

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Sanierungsmanagement im Sanierungsgebiet Handwerkerviertel, Stadtmitte Wolfsburg

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland, Wolfsburg
      NUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Sanierungsmanagement soll die bisherigen Strategien, Aktivitäten und Akteure der Vorbereitenden Untersuchung sowie der Rahmenplanung mit folgenden Inhalten weiterentwickeln:
      Mieter- und Eigentümerberatung als Quartiersarchitekt/in (40 %)
      — Wohnungs- und hausbezogene Eigentümerberatung
      — Erarbeitung von Modernisierungs- oder Sanierungsideen für private Immobilieneigentümer (Erstberatung / - skizzen)
      — Information über Förderprogramme und Finanzierungsmodelle
      — Motivation der Mieter und Eigentümer zur Beteiligung am Sanierungsprozess
      Bürger- und Akteursbeteiligung (20 %)
      — Vorortpräsens im Sanierungsbüro mit mindestens 3 Stunden/Woche
      — Information und Einbeziehung der lokalen Akteure
      — Moderation von Beteiligungsprozessen
      — Anleitung und Unterstützung von Projektträgern bei der Projektentwicklung sowie
      — Aufbau einer Imagekampagne
      Unterstützung der Stadt Wolfsburg (30 %)
      — Mitbetreuung von Workshops und Wettbewerben unter Beteiligung der Eigentümer
      — Mitwirkung in der verwaltungsinternen Projektgruppe
      — Geschäftsführung des Sanierungsbeirats
      — Öffentlichkeitsarbeit im Binnen- und Außenmarketing
      — Mitwirkung bei der Erstellung sanierungsrechtlicher Stellungnahmen
      — Mitwirkung bei der Berichterstattung
      Mitwirkung bei Wettbewerbsbeiträgen Projektentwicklung (10 %)
      — Mitwirkung bei Entwicklung neuer Projekte, z.B. der Aufwertung Stadtteileingänge, Initiierung innovativer und urbaner Wohnformen
      — Aktualisierung und Weiterentwicklung des vorhandenen Maßnahmenplanes
      — Aufbau und Mitwirkung an der Verfahrensevaluation
      Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
      Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Die Vertragslaufzeit wird bis zum 31.12.2014 begrenzt. Danach kann der Auftrag durch die Inanspruchnahme jährlicher Option (geplanter Projektzeitraum ca. 8 Jahre) von der Stadt Wolfsburg verlängert werden. Dies geschieht immer unter dem Vorbehalt notwendiger Ratsbeschlüsse.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71410000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      siehe II.1.5

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: (1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
      Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Projektstufe 2 - Planung - in den Handlungsfeldern A bis E beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt und beinhalten:
      2. Stufe: Projektstufe 3 - Ausführungsvorbereitung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
      3. Stufe: Projektstufe 4 - Ausführung, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist;
      4. Stufe: Projektstufe 5 - Projektabschluss, Handlungsfelder A bis E, soweit diese nach Ziffer II.1.5 Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist.
      Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie der Objektbeschluss (Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Wolfsburg).

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 37 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg. (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (3) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u.a. NBauO/ DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.
      (4) Festlegungen des AG: für Architektenleistungen die HOAI 2013, §35, jeweils Mindestsatz.
      Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt mehrmals jährlich auf der Basis der angebotenen Stun- den und des Stundensatzes und schließt alle Nebenkosten und -leistungen ein.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
      Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
      Die örtliche Präsenz in Wolfsburg ist zwingend sicherzustellen.
      Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen. Ein personeller Wechsel innerhalb der Vertragslaufzeit ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
      Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
      Anlage 1: Erklärung / Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft
      Anlagen 5, 6: Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung)
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
      Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen in Anlage 4 angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Anlage 2: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Folgende Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt):
      — Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl aller Mitarbeiter einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte)sowie der Mitarbeiter aus planenden Berufen mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
      — Mindestanforderung: keine.
      — Darstellung der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte)
      — Anlage 8: Darstellung der fachlichen Qualifikation des Personals - Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen des vorgesehenen Personals durch Vorlage des Lebenslaufs mit Angaben zu folgenden Bereichen: Architektur und Stadtplanung, Projektentwicklung und -steuerung, Moderations- und Kommunikationskenntnisse in Planungsverfahren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kenntnisse im Planungs- und Baurecht, Verwaltungserfahrung
      — Anlage 4: Nachweis von genau einer Referenz bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen). Folgende Referenzen werden gewertet:
      Referenzen zu vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich Stadterneuerung und als Quartiersarchitekt. Bitte nennen Sie auch Ansprechpartner bei den Referenzauftraggebern. Nicht nachprüfbare Referenzen können nicht anerkannt werden. Referenzen zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, zur Akquisition von staatlichen und privaten Fördermitteln vorrangig in der Städtebauförderung; Referenzen zu Moderations- und Kommunikationskenntnissen, Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Referenzen zu Kenntnissen in Planungs- und Baurecht. Das Referenzprojekt sollte mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und das Projektende möglichst nicht älter als 5 Jahre sein. Diese Referenz ist auf dem abzurufenden Formblatt nachzuweisen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Das Unternehmen muss genau eine Referenz im Bereich der jeweiligen Leistungen vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
      - Darstellung zur technischen Ausstattung im Hard- und Softwarebereich

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
      Für den Aufgabenbereich des Quartiersarchitekten sind natürliche Personen, die entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu tragen, sind zur Teilnahme am Verfahren zugelassen. Dies gilt jedoch nur für den Quartiersarchitekten (im Rahmen einer Arge bspw.)
      Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen mit Gewichtung: 1. Referenz Projekt (Anlage 04 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35 %, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 2. Referenzen Schlüsselpersonen (Anlage 08 mit städtebaulichem Sanierungsprojekt 35%, Quartiersarchitekt 35 %, Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen und Städtebauförderung 30 %) mit 40 % 3. Technische Leistungsfähigkeit (Anlage 03) mit 10 % 4. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Anlage 02) mit 10 % Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Qualität des vorgestellten Konzepts für den Quartiersarchitekten beim Verhandlungsgespräch. Gewichtung 30
      2. Projektleitung (eigener Erfahrungshintergrund und persönliches Auftreten). Gewichtung 20
      3. Diskursive Qualität und Ideen zur Weiterentwicklung des Sanierungsgebiets. Gewichtung 25
      4. Honorar und Kosten. Gewichtung 15
      5. Präsentation der Referenzen. Gewichtung 5
      6. Gesamteindruck. Gewichtung 5

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      13-0363

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.10.2013 - 11:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      8.10.2013 - 11:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
      Die Formblätter können auch bei der im Anhang A.I genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0363 VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der im Anhang A.I genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Sanierungsmanagement Handwerkerviertel Wolfsburg - “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an MTltZl03WlhpamtcZWRcYFxpJVpmZA== zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_smh/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. Die im Zusammenhang mit der Sanierung des Handwerkerviertel bereits erstellten Gutachten/Unterlagen stehen im Internet (http://www.wolfsburg.de , Stichwort: Handwerkerviertel) zur Verfügung.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
      Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
      Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MjE0U2dlZVVaZFdbVGdgWWVlZldeXlcyZWZTVmYgaWFeWGVUZ2RZIFZX
      +49 5361282475
      http://www.wolfsburg.de
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26.8.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.08.2013
Ergebnis veröffentlicht 24.03.2014
Zuletzt aktualisiert 06.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-148385 Status Kostenpflichtig
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