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  • DE-38440 Wolfsburg
  • 03/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-148714)

Planung der Öffentlichen Flächen im Umfeld Theater, Planetarium, CongressPark und Schulhofflächen Neue Schule Wolfsburg


 
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    Entscheidung 03/2014 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 28
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer carsten meier architekten stadtplaner, Braunschweig (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Mit der Gründung und Entwicklung der „Neuen Schule Wolfsburg“ ergibt sich am Fuße des Klieversberg die Chance, aus dem sowohl inhaltlichen wie auch räumlichen Verbund sämtlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen einen „Bildungscampus“ zu etablieren.
    Der Freiraum vernetzt sowohl Stadt und Bildungscampus als auch die einzelnen Standorte selber. Durch eine großzügige Strukturierung entstehen vielfältige Außenräume als Topografische Bänder, Wege, Plätze und Lernfelder, die als öffentlicher Raum das Prinzip der Kooperation und Integration verfolgen. Hierzu ist neben der räumlichen und gestalterischen Optimierung des Areals vor allem die Verbesserung der Anbindung und des Wegesystems unbedingte Voraussetzung.
    Orientiert an den Geländehöhen dienen die „Topografischen Bänder“ als längs gerichtete interne Hauptverbindungsstränge in Form von multicodierten Weg-Platz-Flächen. Gemeinsam mit den quer dazu verlaufenden Campuswegen bilden sie ein gut ablesbares Wegesystem und durch die Akzentuierung der Übergänge verknüpfen sie den Klieversberg mit der Stadt.
    Die „Lern-Felder“ sind flexibel durch die Kultur- und Bildungseinrichtungen nutzbare und thematisch besetzbare Flächen, welche gleichzeitig als „Schaufenster“ des Bildungscampus im Freiraum dienen.
    Im Rahmen des Gesamtprojektes Bildungscampus am Klieversberg sollen in diesem ersten Bauabschnitt öffentliche Grünflächen auf der Grundlage des vom Büro bgmr aus Berlin erarbeiteten Freiraumkonzepts für die spätere Umsetzung entworfen und die Kosten für die Realisierung berechnet werden. Die in diesem Freiraumkonzept enthaltene Wegeführung nördlich und südlich des Theaters entspricht noch nicht den denkmalpflegerischen Kriterien. Sie ist daher lediglich als „Platzhalter“ zu verstehen.
    1. Öffentliche Flächen im Umfeld Theater und barrierefreier Campusweg.
    Bei dem Theatergebäude, vom Architekten Hans Scharoun Anfang der 1970er Jahre geplant und gebaut, handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,, welches ab Mitte 2014 kernsaniert und mit zusätzlichen Nebeneinrichtungen versehen wird. Dementsprechend ist bei der Planung der Freiräume im Umfeld des Theaters dem Erfordernis der barrierefreien Erschließung ebenso, wie dem Denkmalschutz gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird auf die ursprüngliche Freiraumplanung Scharouns hingewiesen.
    Dieser erste Abschnitt der „Topografischen Bänder“ verläuft auf der Stadtseite des Theaters, vom Haupteingang bis zur Zufahrt zum Bühneneingang und reicht bis an das Gebäude bzw. die vorgelagerten Treppen- und Terrassenanlagen heran. Die Bepflanzung beiderseits der Zufahrt zum Bühneneingang soll ebenfalls überarbeitet werden. (ca. 8 400 qm). Planungsinhalt ist in diesem Zusammenhang ein barrierefrei und denkmalverträglich zu gestaltender Campusweg (Fuß-/Radweg) vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums über den Haupteingangsbereich des Theaters zum Klieversberg (s. Anlage „Planungsbereiche“). Die Funktionen Fußweg und Radweg sind im Eingangsbereich des Theaters voneinander zu trennen. (ca. 2 250 qm).
    Die Beleuchtung in diesem Bereich ist auf der Basis eines bestehenden Beleuchtungskonzepts für den Bildungscampus und in Abstimmung mit der Gebäudeplanung, der Lichtplanung und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu integrieren.
    Auf dem Hanggelände am Klieversberg ist mit drückendem Hang- und Schichtenwasser zu rechnen.
    2. Öffentliche Flächen im Umfeld Planetarium und CongressPark sowie Schulhofflächen im Süden der Neuen Schule Wolfsburg.
    Beim zweiten Abschnitt der Topografischen Bänder, vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums bis zum Parkplatz vor dem CongressPark, (s. Anlage „Planungsbereiche“) handelt es sich um einen Teil des zentralen Bandes, das die öffentliche Haupt-Fuß- und Radwegeerschließung des Bildungscampus darstellt (ca. 8 000 qm).
    Im Hinblick auf die Errichtung eines neuen Bildungshauses (VHS, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und Medienzentrum) in absehbarer Zukunft, wird die gestalterische Ordnung der vielfältigen Wege- und Platzsituationen in diesem Bereich notwendig. Zu integrieren sind hierbei die Wegebeziehungen des Planetariums und des Gebäudes des CongressParks auf dessen Nord-Ost-Seite.
    Unmittelbar oberhalb dieses Wegeabschnitts befinden sich die südlichen Schulhofflächen der Neuen Schule Wolfsburg, welche in diesem Zusammenhang ebenfalls neu gestaltet werden sollen (ca. 3 700 qm). Diese Schulhofflächen können, im Unterschied zu den nördlich und westlich der Gebäude gelegenen Schulflächen, bei denen Beläge im Vordergrund stehen, einen vegetationsbetonten Schwerpunkt erhalten.
    Die genannten Schulhofbereiche sollen vorwiegend Schülern der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt werden.
    Mit diesen Maßnahmen wird beabsichtigt, die öffentlichen Flächen im Umfeld des Theaters im Sinne des Freiraumkonzeptes, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, zu entwickeln, die Hauptwegeverbindung in West-Ost-Richtung zu gestalten und zu stärken sowie die Anbindung der Innenstadt an den zukünftigen Bildungscampus und den Klieversberg zu verbessern.
    Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe (Erarbeitung von Konzeptskizzen, parallele Direktbeauftragung nach § 20(3) VOF mit Honorierung) aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
    Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Beauftragt werden sollen die Arbeiten von der Vorplanung bis einschließlich der Objektüberwachung (LPH 2-8 § 39 HOAI 2013).
    In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg im 9.2013, die Leistungsphasen 2 und 3 für eine Gesamtbetrachtung beider Abschnitte beauftragt. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) wird aufgrund der vorliegenden und für den Bewerber bzw. Bieter einzusehenden Rahmenplanung nicht beauftragt.
    In einem zweiten Schritt werden die Leistungsphasen 4-8 separat für beide Abschnitte zu beauftragen sein. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Beschlüsse, da diese von den Planungsergebnissen des ersten Schrittes abhängig sind. Insofern stehen diese Aufträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, ein Rechtsanspruch für teilnehmende Bieter auf Beauftragung dieser Leistungen oder Ersatz von Angebotskosten/Kosten der Teilnahme am Verfahren besteht deshalb nicht.
    Ausführungszeitraum: Beginn: 1.2014, Ende: 12.2015
    Leistungsumfang
    Siehe II.1.5.
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 293481-2013
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      Zu Händen von: Petra Stübner
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361281766
      MjE0U2dlZVVaZFdbVGdgWWVlZldeXlcyZWZTVmYgaWFeWGVUZ2RZIFZX
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.wbw.carstenmeier.com
      Weitere Auskünfte erteilen:
      carsten meier architekten stadtplaner (cmas)
      Kastanienallee 40
      carsten meier architekten stadtplaner (cmas)
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MjE1Z2BXMVRSY2RlVl9eVlpWYx9UYF4=
      +49 5312273439
      http://www.wbw.carstenmeier.com

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      carsten meier architekten stadtplaner
      Kastanienallee 40
      carsten meier architekten stadtplaner
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MTJ0bWQ+YV9wcXJjbGtjZ2NwLGFtaw==
      +49 5312273439
      www.carstenmeier.com

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Planung der Öffentlichen Flächen im Umfeld Theater, Planetarium, CongressPark und Schulhofflächen Neue Schule Wolfsburg.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland, Wolfsburg.
      NUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Mit der Gründung und Entwicklung der „Neuen Schule Wolfsburg“ ergibt sich am Fuße des Klieversberg die Chance, aus dem sowohl inhaltlichen wie auch räumlichen Verbund sämtlicher Kultur- und Bildungseinrichtungen einen „Bildungscampus“ zu etablieren.
      Der Freiraum vernetzt sowohl Stadt und Bildungscampus als auch die einzelnen Standorte selber. Durch eine großzügige Strukturierung entstehen vielfältige Außenräume als Topografische Bänder, Wege, Plätze und Lernfelder, die als öffentlicher Raum das Prinzip der Kooperation und Integration verfolgen. Hierzu ist neben der räumlichen und gestalterischen Optimierung des Areals vor allem die Verbesserung der Anbindung und des Wegesystems unbedingte Voraussetzung.
      Orientiert an den Geländehöhen dienen die „Topografischen Bänder“ als längs gerichtete interne Hauptverbindungsstränge in Form von multicodierten Weg-Platz-Flächen. Gemeinsam mit den quer dazu verlaufenden Campuswegen bilden sie ein gut ablesbares Wegesystem und durch die Akzentuierung der Übergänge verknüpfen sie den Klieversberg mit der Stadt.
      Die „Lern-Felder“ sind flexibel durch die Kultur- und Bildungseinrichtungen nutzbare und thematisch besetzbare Flächen, welche gleichzeitig als „Schaufenster“ des Bildungscampus im Freiraum dienen.
      Im Rahmen des Gesamtprojektes Bildungscampus am Klieversberg sollen in diesem ersten Bauabschnitt öffentliche Grünflächen auf der Grundlage des vom Büro bgmr aus Berlin erarbeiteten Freiraumkonzepts für die spätere Umsetzung entworfen und die Kosten für die Realisierung berechnet werden. Die in diesem Freiraumkonzept enthaltene Wegeführung nördlich und südlich des Theaters entspricht noch nicht den denkmalpflegerischen Kriterien. Sie ist daher lediglich als „Platzhalter“ zu verstehen.
      1. Öffentliche Flächen im Umfeld Theater und barrierefreier Campusweg.
      Bei dem Theatergebäude, vom Architekten Hans Scharoun Anfang der 1970er Jahre geplant und gebaut, handelt es sich um ein Einzelbaudenkmal gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz,, welches ab Mitte 2014 kernsaniert und mit zusätzlichen Nebeneinrichtungen versehen wird. Dementsprechend ist bei der Planung der Freiräume im Umfeld des Theaters dem Erfordernis der barrierefreien Erschließung ebenso, wie dem Denkmalschutz gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird auf die ursprüngliche Freiraumplanung Scharouns hingewiesen.
      Dieser erste Abschnitt der „Topografischen Bänder“ verläuft auf der Stadtseite des Theaters, vom Haupteingang bis zur Zufahrt zum Bühneneingang und reicht bis an das Gebäude bzw. die vorgelagerten Treppen- und Terrassenanlagen heran. Die Bepflanzung beiderseits der Zufahrt zum Bühneneingang soll ebenfalls überarbeitet werden. (ca. 8 400 qm). Planungsinhalt ist in diesem Zusammenhang ein barrierefrei und denkmalverträglich zu gestaltender Campusweg (Fuß-/Radweg) vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums über den Haupteingangsbereich des Theaters zum Klieversberg (s. Anlage „Planungsbereiche“). Die Funktionen Fußweg und Radweg sind im Eingangsbereich des Theaters voneinander zu trennen. (ca. 2 250 qm).
      Die Beleuchtung in diesem Bereich ist auf der Basis eines bestehenden Beleuchtungskonzepts für den Bildungscampus und in Abstimmung mit der Gebäudeplanung, der Lichtplanung und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes zu integrieren.
      Auf dem Hanggelände am Klieversberg ist mit drückendem Hang- und Schichtenwasser zu rechnen.
      2. Öffentliche Flächen im Umfeld Planetarium und CongressPark sowie Schulhofflächen im Süden der Neuen Schule Wolfsburg.
      Beim zweiten Abschnitt der Topografischen Bänder, vom Wegeknotenpunkt östlich des Planetariums bis zum Parkplatz vor dem CongressPark, (s. Anlage „Planungsbereiche“) handelt es sich um einen Teil des zentralen Bandes, das die öffentliche Haupt-Fuß- und Radwegeerschließung des Bildungscampus darstellt (ca. 8 000 qm).
      Im Hinblick auf die Errichtung eines neuen Bildungshauses (VHS, Stadtbibliothek, Sekundarstufe II der Neuen Schule Wolfsburg und Medienzentrum) in absehbarer Zukunft, wird die gestalterische Ordnung der vielfältigen Wege- und Platzsituationen in diesem Bereich notwendig. Zu integrieren sind hierbei die Wegebeziehungen des Planetariums und des Gebäudes des CongressParks auf dessen Nord-Ost-Seite.
      Unmittelbar oberhalb dieses Wegeabschnitts befinden sich die südlichen Schulhofflächen der Neuen Schule Wolfsburg, welche in diesem Zusammenhang ebenfalls neu gestaltet werden sollen (ca. 3 700 qm). Diese Schulhofflächen können, im Unterschied zu den nördlich und westlich der Gebäude gelegenen Schulflächen, bei denen Beläge im Vordergrund stehen, einen vegetationsbetonten Schwerpunkt erhalten.
      Die genannten Schulhofbereiche sollen vorwiegend Schülern der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung gestellt werden.
      Mit diesen Maßnahmen wird beabsichtigt, die öffentlichen Flächen im Umfeld des Theaters im Sinne des Freiraumkonzeptes, unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte, zu entwickeln, die Hauptwegeverbindung in West-Ost-Richtung zu gestalten und zu stärken sowie die Anbindung der Innenstadt an den zukünftigen Bildungscampus und den Klieversberg zu verbessern.
      Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 5, zur Angebotsabgabe (Erarbeitung von Konzeptskizzen, parallele Direktbeauftragung nach § 20(3) VOF mit Honorierung) aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
      Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Beauftragt werden sollen die Arbeiten von der Vorplanung bis einschließlich der Objektüberwachung (LPH 2-8 § 39 HOAI 2013).
      In einem ersten Schritt werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Wolfsburg im 9.2013, die Leistungsphasen 2 und 3 für eine Gesamtbetrachtung beider Abschnitte beauftragt. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) wird aufgrund der vorliegenden und für den Bewerber bzw. Bieter einzusehenden Rahmenplanung nicht beauftragt.
      In einem zweiten Schritt werden die Leistungsphasen 4-8 separat für beide Abschnitte zu beauftragen sein. Hierfür gibt es derzeit keine politischen Beschlüsse, da diese von den Planungsergebnissen des ersten Schrittes abhängig sind. Insofern stehen diese Aufträge unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, ein Rechtsanspruch für teilnehmende Bieter auf Beauftragung dieser Leistungen oder Ersatz von Angebotskosten/Kosten der Teilnahme am Verfahren besteht deshalb nicht.
      Ausführungszeitraum: Beginn: 1.2014, Ende: 12.2015

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71400000, 71420000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe II.1.5.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg.
      (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (3) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u. a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u. a. NBauO/ DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, SchulBauR (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.
      (4) Festlegungen des AG: § b40 und Anlage 11.2 Objektliste, HOAI 2013: Honorarzone IV, Mindestsatz.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
      Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
      Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
      Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
      Anlage 1: Erklärung/Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
      Anlagen 5, 6: Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung).
      Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
      Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen in Anlage 4 angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Anlage 2: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz muss mind. 500 000 EUR betragen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Anlage 3: Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter aus planenden Berufen (Freiraumplanung) mit mind. Bachelor-oder Diplomabschluss (oder gleichwertig) einschl. freien Mitarbeitern (ohne Praktikanten und Hilfskräfte) gem. § 5 Abs. 5d VOF in den letzten 3 Geschäftsjahren.
      — Mindestanforderung: Die gemittelte Anzahl der genannten Mitarbeiter/innen muss mind. 3 betragen.
      Anlage 4: Nachweis von mind. einer, jedoch maximal fünf Referenzen bezogen auf das Unternehmen/Büro und die Schlüsselpersonen (= Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie 2 Teilprojektleitungen) der letzten 3 Jahre. Folgende Referenzen werden gewertet:
      1. Freiraumplanung, Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 § 39 HOAI 2013.
      Diese Referenzen sind auf dem abzurufenden und in entsprechender Anzahl zu vervielfältigendem Formblatt nachzuweisen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Unternehmen muss mind. eine, maximal jedoch 5 Referenz(en) im Bereich der Freiraumplanung vorweisen können. Gleiches gilt jeweils für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung. Dies kann auch dasselbe Projekt sein, sofern die Bearbeitung bereits zusammen stattgefunden hat.
      Anlage 7: Name, Werdegang und Qualifikationsnachweise der letzten 3 Jahre aller im Projektteam mitwirkenden Schlüsselpersonen.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
      Zur Teilnahme am Verfahren zugelassen sind natürliche Personen, die entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in zu tragen.
      Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser des Verfahrensbeitrags muss die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1. sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Auswahlkriterien anhand der Bewerbungsunterlagen, die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar:
      1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Anlage 02),
      2. Technische Leistungsfähigkeit (Anlage 03),
      3. Projektbezogene Erfahrung (Referenzen Büro, Anlage(n) 04),
      4. Projektbezogene Erfahrung (Referenzen Schlüsselpersonen, Anlage(n) 07).
      Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      13-0362

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      1.10.2013 - 10:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
      Die Formblätter können auch bei der unter I.1 genannten Adresse schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „Angebot 13-0362 - VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Öffentliche Flächen Klieversberg Wolfsburg“ – per Telefax an +49 5312273439 oder per E-Mail an MTVxamE7Xlxtbm9gaWhgZGBtKV5qaA== zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/nn/) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen (insb. Rahmenplanung bgmr vom 6.2013) können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
      Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
      Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Wolfsburg Ausschreibungsstelle
      Porschestraße 49
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MjEyVWlnZ1dcZlldVmliW2dnaFlgYFk0Z2hVWGgia2NgWmdWaWZbIlhZ
      +49 5361282475
      http://www.wolfsburg.de
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      29.8.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.09.2013
Ergebnis veröffentlicht 10.04.2014
Zuletzt aktualisiert 06.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-148714 Status Kostenpflichtig
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