Auslober: Stadt Gütersloh
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
"Quartier an der Kaiserstraße", Gütersloh
Wettbewerbsbetreuung
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel.: 05205-7298-18, Fax: 05205-22679
Email: MjE4V1xUXS5SVl4bYVNcXFNhYk9SYhxSUw==
Internet: www.dhp-sennestadt.de
Der Auslobung liegen die "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben RAW 2004" zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer W 15/13 registriert.
Wettbewerbsaufgabe
Das zwischen der Gütersloher Innenstadt und dem Bahnhof gelegene Quartier „An der Kaiserstraße“ soll städtebaulich entwickelt werden.
Bereits seit einigen Jahren ist die Situation durch die Aufgabe mehrerer Nutzungen und dem Verkauf einiger Flächen ungeklärt.
Erste Überlegungen durch Investoren, sehr große Einzelhandelsflächen zu schaffen, wurden als zu starke Konkurrenz für die zentralen Einkaufslagen gesehen und daher letztendlich abgelehnt.
Die angestrebte Quartiersentwicklung auf dem ca. 1,1 ha großen Areal zwischen der Kaiserstraße, der Friedrich-Ebert-Straße, der Eickhoff- und der Strengerstraße soll vielmehr ein breites Spektrum innerstädtischer Nutzungen aufweisen und eine für den Ort angemessene Bebauungsstruktur finden.
Neben einer maximalen Verkaufsfläche von 9.000 m² sollen Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen das Quartier zu einem langfristig lebendigen Ort entwickeln.
In einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Planungswerkstätten, an denen interessierte Bürger und Bürgerinnen mitwirkten, sind diese Rahmenbedingungen für die städtebauliche Entwicklung diskutiert worden, die die Grundlage für die weiteren Beratungen in Politik und Verwaltung darstellten und die in diese Auslobung eingeflossen sind.
Dieser städtebauliche Realisierungswettbewerb soll auf Grundlage der Vorüberlegungen eine große Bandbreite von Vorschlägen für die Neuorganisation dieses verkehrsgünstig, am Rand der Innenstadt gelegenen Bereiches, der das „Tor zur Innenstadt“ vom Bahnhof aus gesehen darstellt, aufzeigen.
Für die sukzessive Umsetzung der Quartiersentwicklung wird ein modular aufgebautes räumliches Konzept notwendig sein, das auf die Eigentumsverhältnisse und zu berücksichtigenden vorhandenen Bebauungsstrukturen eingeht - und darüber hinaus u.U. weitergehende Entwicklungsziele anvisiert.
Für die Plausibilität der Entwurfskonzepte sind die horizontalen und vertikalen Erschließungssysteme sowie die Nutzungen darzustellen.
Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Stadtplaner.
Dabei sind jeweils teilnahmeberechtigt natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Stadtplaner nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
• der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
• zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
• der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten oder Stadtplaner zugelassen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren und Mitarbeiter, die am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wettbewerbsverfahren /Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als begrenzter städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 18 angestrebt, davon werden 8 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 23.09.2013 (12.00 Uhr)
ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de (Bewerbung zur Teilnahme)
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
• Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
• Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung
• Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
10 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Stadt Gütersloh aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 8 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und werden eingeladen:
1. beckmann.architekten, Güteresloh
2. Bolles+Wilson, Münster (angefragt)
3. GJL Freie Architekten BDA Grube Jakel Löffler Büscher, Karlsruhe / Gütersloh
4. AG Hauer & Heitmann Dipl.-Ing. Architekten, Gütersloh
5. Architekten Herzog & Kordtomeikel Partnerschaft, Gütersloh
6. Pfeiffer Ellermann Preckel GmbH - Architekten+Stadtplaner, Münster
7. Schmersahl / Biermann / Prüßner PlanungsGmbH & Co.KG Architekten + Stadtplaner, Bad Salzuflen
8. studioinges Architektur und Städtebau, Berlin
Termine
Bewerbungsfrist 10.09. - 23.09.2013 (12.00 Uhr)
Losziehung 24.09.2013
Versand der Unterlagen 30.09.2013
Frist für Rückfragen 03.11.2013
Kolloquium 05.11.2013
Abgabe Planunterlagen 13.01.2014
Abgabe Modell 20.01.2014
Preisgericht 11.02.2014
Ausstellungseröffnung 15.02.2014
Preisgericht
Ihm gehören an (jeweils alphabetisch):
Stimmberechtigtes Preisgericht
1. Prof. Walter Ackers, Stadtplaner, Architekt, Braunschweig
2. Prof. Oliver Hall, Stadtplaner, Architekt, Köln
3. Birgit Melisch, Architektin, Vorsitzende Gestaltungsbeirat Stadt Gütersloh
4. Norbert Nellen, Gütersloh
5. Henning Schulz, Leiter Geschäftsbereich Bau und Verkehr Stadt Gütersloh
6. Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt a.M.
7. Dr. Michael Zirbel, Fachbereichsleiter Stadtplanung Stadt Gütersloh
Stellvertretendes Preisgericht
8. Karin Kellner, Stadtplanerin, Architektin, Hannover
9. Heiner Kollmeyer, Vors. Planungsausschuss Stadt Gütersloh, CDU
10. Planungssprecher bzw. Fraktionsmitglied SPD
11. Planungssprecher bzw. Fraktionsmitglied B90 / Die Grünen
12. Planungssprecher bzw. Fraktionsmitglied Bürger für Gütersloh
13. Planungssprecher bzw. Fraktionsmitglied FDP
14. Planungssprecher bzw. Fraktionsmitglied Unabhängige Wählergemeinschaft
15. Manfred Reese, Fraktionsloses Mitglied im Planungsausschuss
Sachverständige Berater/in
16. Renate Ahrens, Fachbereich Stadtplanung Stadt Gütersloh
17. Carsten Boberg, Architekt, Bielefeld (angefragt)
18. Thomas Kunz, Hauptgeschäftsführung Handelsverband Ostwestfalen-Lippe e.V., Bielefeld (angefragt)
19. Wolfgang Schmelz, Vorstand Bauverein Gütersloh eG
20. Rainer Venhaus, Fachbereichsleiter Immobilienmanagement und Wirtschaftsförderung Stadt Gütersloh
21. Bernd Winkler, Fachbereichsleiter Grünflächen Stadt Gütersloh
Preise
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 24.000 € zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 9.000,00 €
2. Preis 6.000,00 €
3. Preis 4.000,00 €
4. Preis 2.000,00 €
Anerkennungen 3.000,00 € (z.B. 2 à 1.500 €)
Die Umsatzsteuer (MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.