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  • DE-20457 Hamburg
  • 02/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-153997)

Revitalisierung des Congress Centrum Hamburg (CCH) mit Fassadenwettbewerb


 
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    Entscheidung 02/2014 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 9
    Gebäudetyp Messe-, Kongressgebäude
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Fassadenplanung
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 55.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (DE), ReGe Hamburg / Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Jürgen Böge, Bodo Hafke, Prof. Manfred Hegger, Prof. Carsten Roth, Prof. Jörn Walter , Andreas Kellner
    Kammer Hamburgische Architektenkammer (Reg.-Nr.: NO_20_13_HRW)
    Aufgabe
    Vergabeverfahren Objektplanung für die Revitalisierung des Congress Centrum Hamburg (CCH) mit Fassadenwettbewerb während des Verhandlungsverfahrens und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

    Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will ihre strategische Position als internationale Kongressstadt weiter ausbauen und dafür das Congress Center Hamburg (CCH) grundlegend modernisieren. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Anzahl der Kongressteilnehmer mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf die leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftscluster der Metropolregion Hamburg. Nach der Erweiterung des Zentrums im Jahr 2007 soll jetzt dafür eine Restrukturierung und bedarfsgerechte Erneuerung des 1973 errichteten Altbaus erfolgen. Vorbehaltlich abschließender politischer Entscheidungen ist die Umsetzung für die Jahre 2017/18 geplant.
    Das CCH verfügt gegenwärtig über 23 flexibel nutzbare Säle mit bis zu 12 500 Sitzplätzen im normalen Betrieb. Es hat eine Brutto-Grundfläche von 96 364 qm inklusive Tiefgarage. Die derzeitige bauliche Situation ist durch 2 gegensätzliche Gebäudeteile geprägt: Auf der einen Seite steht der 2007 eröffnete neue Westteil des Gebäudes, der mit einer großen Ausstellungshalle (7 000 qm Nutzfläche) sowie sieben Sälen und Foyerflächen (Nutzfläche insgesamt 2 751 qm) den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Auf der anderen Seite steht der Altbau, der seinerzeit als „Multifunktionsbau“ mit 2 großen, theaterbestuhlten Sälen, 3 weiteren großen Sälen sowie elf kleineren Gruppenräumen – größtenteils ohne Tageslicht – errichtet wurde. Seit Errichtung des Altbaus haben sich der Raumbedarf und der Ablauf von Kongressen deutlich verändert. Die Veranstalter erwarten neben einem großen Plenarsaal vor allem zahlreiche flexibel teilbare Gruppenräume, die bei Bedarf mit bis zu mehreren Hundert Sitzplätzen ausgestattet werden können. Zusätzlich werden Ausstellungsflächen und Kommunikationsflächen gefordert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ein weiteres Wachstum bei der Auslastung des CCH zu ermöglichen, muss die Raumstruktur des CCH entsprechend angepasst werden.
    Die Eckpunkte für eine Umstrukturierung liegen in einem Konzept für die künftige Betriebsorganisation im CCH vor. Nach diesem Betriebsorganisationskonzept sind:
    — das CCH betrieblich in einen West-, einen Mittel- und einen Ostteil zu gliedern,
    — der Raumzuschnitt des Altbaus durch Verzicht auf den Saal 2 zu verändern, um mehr Tagungs-, Ausstellungs- und Foyerflächen zu erhalten,
    — die Besucherströme zu Tagungen, Kongressen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die zur selben Zeit im CCH stattfinden, zu trennen und getrennte Wegeführungen für Besucher und Versorgung (Catering, Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten etc.) vorzusehen.
    Außerdem soll die technische Gebäudeausstattung modernisiert werden.
    Die Realisierbarkeit der vorgenannten Ziele wurde von einer Planungsgemeinschaft aus B&Z Architekten und der gmp Generalplanungs GmbH (nachfolgend „Planungsgemeinschaft gmp“) in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie überprüft. Die erstellten Unterlagen werden Grundlage für den Fassadenwettbewerb und die zu vergebenden Objektplanungsleistungen. Die Planungsgemeinschaft gmp und die an dieser beteiligten Architekturbüros sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
    Weitere (Machbarkeits-) Studien wurden zu einem früheren Zeitpunkt erstellt von Schmucker und Partner Architekten, Grimshaw Brauer Architekten und von Bassewitz, Limbrock Partner GmbH (BHL). Die an diesen weiteren Studien beteiligen Architekturbüros sind ebenfalls nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
    Zusammen mit der Sanierung und Umstrukturierung des CCH-Gebäudes soll auch das Vorfahrtbauwerk saniert werden, das Bestandteil des städtebaulichen Ensembles aus CCH, Hotelgebäude und Vorfahrtbauwerk ist. Das Vorfahrtbauwerk bildet auf seiner unteren Ebene (E -1) die Zufahrt zu den gemeinsamen Garagen von CCH und Hotel sowie zur Vorfahrt des CCH. Außerdem stellt seine obere Ebene den Vorplatz zum CCH und benachbarten Hotel dar. Das 40 Jahre alte Vorfahrtbauwerk weist einen hohen Instandsetzungsstau auf. Aufgrund geänderter verkehrspolitischer Anforderungen soll bei der Sanierung die bestehende öffentliche Durchfahrtsmöglichkeit unter dem Vorfahrtbauwerk aufgehoben werden. Die gewonnene Fläche soll in bewirtschafteten Parkraum umgewandelt werden. Außerdem soll der Vorplatz neu gestaltet werden. Der Vorplatz ist der einzige fußläufige Zugang zum CCH und zum benachbarten Hotel und zugleich Verbindung der beiden Parks Planten un Blomen und Wallanlagen. Die bestehende Zuwegung vom Dammtor ist nicht barrierefrei (Treppe) und insgesamt wenig einladend. An dieser Stelle soll eine städtebaulich attraktive und barrierefreie Lösung gefunden werden. Auch dieser Aspekt wurde in der oben angeführten Machbarkeitsstudie von der Planungsgemeinschaft gmp berücksichtigt.
    Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen sind nach der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) eine Kostenschätzung und nach der Leistungsphase 3 (Entwurfs-planung) eine Kostenberechnung vorzulegen. Auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung und Entwurfsplanung werden Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg voraussichtlich Ende 2014/Anfang 2015 über die Realisierung des Vorhabens entscheiden.
    Das Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Umstrukturierung des CCH inkl. Fassaden und Vorfahrtbauwerk) beträgt 125 Millionen Euro netto (KG 300+400).
    Im Rahmen des gegenständlichen Fassadenwettbewerbes sind Vorschläge zur Gestaltung der Süd-/West-Fassade und eines Teils der Süd-/Ost-Fassade zu unterbreiten. Insgesamt ist eine Fassadenfläche von ca. 6.500 qm zu bearbeiten. Die Fassade wird in diesem Bereich neu errichtet. Dabei sollen Materialität, Gliederung und Gesamtgestaltung der neuen Fassade den nutzungsspezifischen Charakter des Objekts widerspiegeln und ein repräsentatives Gebäude mit hoher Ausstrahlungskraft erzeugen. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange soll eine Fassadenlösung entwickelt werden, die mit einer Betonung der horizontalen Gliederung und der Materialien in einer zeitgemäßen Formensprache den Ensemblecharakter betont. Die Beurteilung der Beiträge zum Fassadenwettbewerb erfolgt nach den Kriterien gemäß IV.3.
    Die Wettbewerbsbeiträge sollen außerdem Vorschläge zur Neugestaltung von angrenzenden Teilen des vorhandenen Gebäudes und von angrenzenden Teilen des neu zu errichtenden Foyers mit umfassen. Dem Fassadenwettbewerb liegt eine Realisierungsabsicht hinsichtlich des Gesamtvorhabens zugrunde (Realisierungswettbewerb).
    Die Baukosten (KG 300+400 gemäß DIN 276) für die zu bearbeitende Fassade und die weiteren Wettbewerbsgegenstände betragen voraussichtlich ca. 8,0 Millionen EUR netto.
    Die Planung der Nord-/Ost-Fassade und der Fassade des Erweiterungsbaus im Westen, die Revitalisierung bzw. Umstrukturierung der Innenbereiche des Altbaus und die Sanierung des Vorfahrtbauwerks einschließlich der Neugestaltung des Vorplatzes sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme, aber nicht Bestandteil der zu bearbeitenden Wettbewerbsaufgabe.
    Der Fassadenwettbewerb erfolgt gemäß RPW 2010 – Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg und wurde von der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO_20_13_HRW registriert.
    Die zu vergebenden Leistungen umfassen für das Gesamtvorhaben
    — Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI;
    — Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (ganz oder teilweise - mindestens jedoch jene Leistungen, die erforderlich sind, um die Qualität des Wettbewerbsentwurfs sicherzustellen, z. B. ggf. Leitdetails);
    — Leistungsphase 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI (künstlerische Oberleitung).
    Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
    — Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI;
    — Stufe 2: Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (ganz oder teilweise mindestens jedoch jene Leistungen, die erforderlich sind, um die Qualität des Wettbewerbsentwurfs sicherzustellen, z.B. ggf. Leitdetails);
    — Stufe 3: Leistungsphase 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI (nur künstlerische Oberleitung).
    Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
    Informationen

    oraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
    Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 20.12.2013; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 6. KW 2014; Preisgerichtssitzung: 9. KW 2014

    Adresse des Bauherren DE-20457 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 381893-2013
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 5.000.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 5.000.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre 1.000.000 Euro
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Ja
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 1 Referenz
    Zeitraum für Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) vergleichbar
    Leistungsphasen der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Ja
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Ja
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      CCH Immobilien GmbH & Co. KG
      Überseeallee 1
      ReGe Hamburg GmbH
      Zu Händen von: Armin Daum
      20457
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 4038088068
      MTlYaWRgZSVbWGxkN2lcXlwkX1hkWWxpXiVbXA==
      +49 4038088010

      Weitere Auskünfte erteilen:
      D&K drost consult GmbH
      Kajen 10
      Zu Händen von: Susanne Gassert
      20459
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 4036098417
      MTVuKWJcbm5gbW87X21qbm8oXmppbnBnbylfYA==
      +49 4036098411
      www.drost-consult.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      D&K drost consult GmbH
      Kajen 10
      Zu Händen von: Susanne Gassert
      20459
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 4036098417
      MjEyZyJbVWdnWWZoNFhmY2doIVdjYmdpYGgiWFk=
      +49 4036098411
      www.drost-consult.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      D&K drost consult GmbH
      Kajen 10
      Zu Händen von: Susanne Gassert
      20459
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      +49 4036098417
      MjE5YBtUTmBgUl9hLVFfXGBhGlBcW2BiWWEbUVI=
      +49 4036098411
      www.drost-consult.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Öffentliches Unternehmen

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Immobilienbesitz sowie Revitalisierung und Vermietung des CCH

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Vergabeverfahren Objektplanung für die Revitalisierung des Congress Centrum Hamburg (CCH) mit Fassadenwettbewerb während des Verhandlungsverfahrens und vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will ihre strategische Position als internationale Kongressstadt weiter ausbauen und dafür das Congress Center Hamburg (CCH) grundlegend modernisieren. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Anzahl der Kongressteilnehmer mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf die leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftscluster der Metropolregion Hamburg. Nach der Erweiterung des Zentrums im Jahr 2007 soll jetzt dafür eine Restrukturierung und bedarfsgerechte Erneuerung des 1973 errichteten Altbaus erfolgen. Vorbehaltlich abschließender politischer Entscheidungen ist die Umsetzung für die Jahre 2017/18 geplant.
      Das CCH verfügt gegenwärtig über 23 flexibel nutzbare Säle mit bis zu 12 500 Sitzplätzen im normalen Betrieb. Es hat eine Brutto-Grundfläche von 96 364 qm inklusive Tiefgarage. Die derzeitige bauliche Situation ist durch 2 gegensätzliche Gebäudeteile geprägt: Auf der einen Seite steht der 2007 eröffnete neue Westteil des Gebäudes, der mit einer großen Ausstellungshalle (7 000 qm Nutzfläche) sowie sieben Sälen und Foyerflächen (Nutzfläche insgesamt 2 751 qm) den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Auf der anderen Seite steht der Altbau, der seinerzeit als „Multifunktionsbau“ mit 2 großen, theaterbestuhlten Sälen, 3 weiteren großen Sälen sowie elf kleineren Gruppenräumen – größtenteils ohne Tageslicht – errichtet wurde. Seit Errichtung des Altbaus haben sich der Raumbedarf und der Ablauf von Kongressen deutlich verändert. Die Veranstalter erwarten neben einem großen Plenarsaal vor allem zahlreiche flexibel teilbare Gruppenräume, die bei Bedarf mit bis zu mehreren Hundert Sitzplätzen ausgestattet werden können. Zusätzlich werden Ausstellungsflächen und Kommunikationsflächen gefordert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ein weiteres Wachstum bei der Auslastung des CCH zu ermöglichen, muss die Raumstruktur des CCH entsprechend angepasst werden.
      Die Eckpunkte für eine Umstrukturierung liegen in einem Konzept für die künftige Betriebsorganisation im CCH vor. Nach diesem Betriebsorganisationskonzept sind:
      — das CCH betrieblich in einen West-, einen Mittel- und einen Ostteil zu gliedern,
      — der Raumzuschnitt des Altbaus durch Verzicht auf den Saal 2 zu verändern, um mehr Tagungs-, Ausstellungs- und Foyerflächen zu erhalten,
      — die Besucherströme zu Tagungen, Kongressen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die zur selben Zeit im CCH stattfinden, zu trennen und getrennte Wegeführungen für Besucher und Versorgung (Catering, Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten etc.) vorzusehen.
      Außerdem soll die technische Gebäudeausstattung modernisiert werden.
      Die Realisierbarkeit der vorgenannten Ziele wurde von einer Planungsgemeinschaft aus B&Z Architekten und der gmp Generalplanungs GmbH (nachfolgend „Planungsgemeinschaft gmp“) in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie überprüft. Die erstellten Unterlagen werden Grundlage für den Fassadenwettbewerb und die zu vergebenden Objektplanungsleistungen. Die Planungsgemeinschaft gmp und die an dieser beteiligten Architekturbüros sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
      Weitere (Machbarkeits-) Studien wurden zu einem früheren Zeitpunkt erstellt von Schmucker und Partner Architekten, Grimshaw Brauer Architekten und von Bassewitz, Limbrock Partner GmbH (BHL). Die an diesen weiteren Studien beteiligen Architekturbüros sind ebenfalls nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
      Zusammen mit der Sanierung und Umstrukturierung des CCH-Gebäudes soll auch das Vorfahrtbauwerk saniert werden, das Bestandteil des städtebaulichen Ensembles aus CCH, Hotelgebäude und Vorfahrtbauwerk ist. Das Vorfahrtbauwerk bildet auf seiner unteren Ebene (E -1) die Zufahrt zu den gemeinsamen Garagen von CCH und Hotel sowie zur Vorfahrt des CCH. Außerdem stellt seine obere Ebene den Vorplatz zum CCH und benachbarten Hotel dar. Das 40 Jahre alte Vorfahrtbauwerk weist einen hohen Instandsetzungsstau auf. Aufgrund geänderter verkehrspolitischer Anforderungen soll bei der Sanierung die bestehende öffentliche Durchfahrtsmöglichkeit unter dem Vorfahrtbauwerk aufgehoben werden. Die gewonnene Fläche soll in bewirtschafteten Parkraum umgewandelt werden. Außerdem soll der Vorplatz neu gestaltet werden. Der Vorplatz ist der einzige fußläufige Zugang zum CCH und zum benachbarten Hotel und zugleich Verbindung der beiden Parks Planten un Blomen und Wallanlagen. Die bestehende Zuwegung vom Dammtor ist nicht barrierefrei (Treppe) und insgesamt wenig einladend. An dieser Stelle soll eine städtebaulich attraktive und barrierefreie Lösung gefunden werden. Auch dieser Aspekt wurde in der oben angeführten Machbarkeitsstudie von der Planungsgemeinschaft gmp berücksichtigt.
      Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen sind nach der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) eine Kostenschätzung und nach der Leistungsphase 3 (Entwurfs-planung) eine Kostenberechnung vorzulegen. Auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung und Entwurfsplanung werden Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg voraussichtlich Ende 2014/Anfang 2015 über die Realisierung des Vorhabens entscheiden.
      Das Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Umstrukturierung des CCH inkl. Fassaden und Vorfahrtbauwerk) beträgt 125 Millionen Euro netto (KG 300+400).
      Im Rahmen des gegenständlichen Fassadenwettbewerbes sind Vorschläge zur Gestaltung der Süd-/West-Fassade und eines Teils der Süd-/Ost-Fassade zu unterbreiten. Insgesamt ist eine Fassadenfläche von ca. 6.500 qm zu bearbeiten. Die Fassade wird in diesem Bereich neu errichtet. Dabei sollen Materialität, Gliederung und Gesamtgestaltung der neuen Fassade den nutzungsspezifischen Charakter des Objekts widerspiegeln und ein repräsentatives Gebäude mit hoher Ausstrahlungskraft erzeugen. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange soll eine Fassadenlösung entwickelt werden, die mit einer Betonung der horizontalen Gliederung und der Materialien in einer zeitgemäßen Formensprache den Ensemblecharakter betont. Die Beurteilung der Beiträge zum Fassadenwettbewerb erfolgt nach den Kriterien gemäß IV.3.
      Die Wettbewerbsbeiträge sollen außerdem Vorschläge zur Neugestaltung von angrenzenden Teilen des vorhandenen Gebäudes und von angrenzenden Teilen des neu zu errichtenden Foyers mit umfassen. Dem Fassadenwettbewerb liegt eine Realisierungsabsicht hinsichtlich des Gesamtvorhabens zugrunde (Realisierungswettbewerb).
      Die Baukosten (KG 300+400 gemäß DIN 276) für die zu bearbeitende Fassade und die weiteren Wettbewerbsgegenstände betragen voraussichtlich ca. 8,0 Millionen EUR netto.
      Die Planung der Nord-/Ost-Fassade und der Fassade des Erweiterungsbaus im Westen, die Revitalisierung bzw. Umstrukturierung der Innenbereiche des Altbaus und die Sanierung des Vorfahrtbauwerks einschließlich der Neugestaltung des Vorplatzes sind Bestandteil der Gesamtmaßnahme, aber nicht Bestandteil der zu bearbeitenden Wettbewerbsaufgabe.
      Der Fassadenwettbewerb erfolgt gemäß RPW 2010 – Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg und wurde von der Hamburgischen Architektenkammer unter der Nummer NO_20_13_HRW registriert.
      Die zu vergebenden Leistungen umfassen für das Gesamtvorhaben
      — Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI;
      — Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (ganz oder teilweise - mindestens jedoch jene Leistungen, die erforderlich sind, um die Qualität des Wettbewerbsentwurfs sicherzustellen, z. B. ggf. Leitdetails);
      — Leistungsphase 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI (künstlerische Oberleitung).
      Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
      — Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI;
      — Stufe 2: Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (ganz oder teilweise mindestens jedoch jene Leistungen, die erforderlich sind, um die Qualität des Wettbewerbsentwurfs sicherzustellen, z.B. ggf. Leitdetails);
      — Stufe 3: Leistungsphase 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI (nur künstlerische Oberleitung).
      Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Es wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen 10 Bewerber ausgewählt werden.
      Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (Zulassungsbereich).
      Bewerber haben für ihren Teilnahmeantrag zwingend den vom Auslober vorgegebenen Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke zu verwenden. Diese sind erhältlich auf der Internetseite www.drost-consult.de. Für den Zugang zu den Bewerbungsunterlagen ist eine Registrierung unter Angabe des Namens, der Firma und der Email-Adresse auf der Internetseite www.drost-consult.de notwendig. Alternativ können die Unterlagen auch schriftlich oder unter der Email-Adresse MjE2Yx5XUWNjVWJkMFRiX2NkHVNfXmNlXGQeVFU= angefordert werden.
      Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin (Ziff. IV.4.3) im Original einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bei folgender Adresse fristgerecht einzureichen: D&K drost consult GmbH, Kajen 10, 20459 Hamburg. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
      Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
      Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
      — ausgefüllter Bewerbungsbogen (Vordruck);
      — Anlage 1A: (falls zutreffend) Angaben zu Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmern (Vordruck);
      — Anlage 1B: Erklärung darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck);
      — Anlage 1C: Erklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber in relevanter Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist (Vordruck);
      — Anlage 1D: (falls zutreffend) Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck);
      — Anlage 1E: (falls zutreffend) Unterauftragnehmererklärung (Vordruck);
      — Anlage 2A: Nachweis (oder Erklärung zur Versicherbarkeit, siehe unten) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck, Nachweis in Kopie)
      Hinweis: Der Auftraggeber erwägt, für das Bauprojekt „Revitalisierung CCH“ eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für alle Baubeteiligten, einschließlich des Objektplaners, nach deutschem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Baubeteiligten umzulegen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
      — Anlage 2B: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) mit Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012). Mindestbedingung: Der Umsatz mit den vorgenannten Leistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1 000 000 EUR netto erreichen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
      — Anlage 2C: Erklärung zur Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure in den letzten 3 Kalenderjahren (2011, 2012, 2013). Dabei sind für jedes Kalenderjahr mind. 10 festangestellte Architekten/Ingenieure im Durchschnitt nachzuweisen (Mindestbedingung). Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Architek-ten/Ingenieure aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
      — Anlage 3A: Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, mit Modernisierungen oder Umbauten sowie mit Projekten über 25 Mio. EUR Baukosten netto (KG 300+400 nach DIN 276) nachweisen. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den Referenzpro-jekten aus Anlage 3B. (Vordruck).
      — Anlage 3B: Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten. Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR; Gebäude oder Gebäudekomplex mit Kapazität > 1 500 Personen; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 HOAI; das Referenzprojekt muss nach dem Stichtag 01.01.2003 fertiggestellt worden sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des beteiligten Unternehmens/Büros mindestens 50 % der Objektpla-nungsleistungen gem. § 34 HOAI in jeder der Leistungsphasen 1–4 ausmachen (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen);
      — Anlage 3C: Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der eingesetzte Projektleiter mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Anlage 1B und die Anlage 1C für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für jeden im Bewerbungsbogen angegebenen Unterauftragnehmer einzureichen. Ansonsten sind die vorgenannten Unterlagen auch im Falle von Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern jeweils nur einmal einzureichen.
      Von der Übersendung von Unterlagen, die über die vorstehend Genannten hinausgehen, bitten wir abzusehen.
      Der Bewerbungsbogen und die die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
      Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
      Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
      Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
      Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
      Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen.
      Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungs-bogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.2 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1D) als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen; unzulässig ist auch die gleichzeitige Beteiligung am Teilnahmewettbewerb als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Unterauftragnehmer eines anderen Bewerbers. Der Auslober behält sich vor, alle dergestalt Beteiligten auszuschließen.
      Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.2 dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ (Anlage 1E) von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauf-tragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
      Die Ausloberin wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sollten mehr als 10 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auslober eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auslober folgenden Wertungsmechanismus an:
      Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle in der Anlage 3B angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
      1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“)
      Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276, netto) können pro Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
      1) Baukosten 25 – 75 Mio. EUR = 4 Punkte (Mindestanforderung),
      2) Baukosten > EUR 75 – 125 Mio. = 7 Punkte,
      3) Baukosten > 125 Mio. = 9 Punkte.
      Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 18 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
      1) Gebäude oder Gebäudekomplex mit Kapazität > 1 500 Personen = 3 Punkte (Mindestanforderung),
      2) Ausführung von 1) als Versammlungsstätte mit mindestens einem Veranstaltungsraum > 400 Personen = 2 Punkte,
      3) Versammlungsstätten mit parallelen Veranstaltungsmöglichkeiten = 2 Punkte,
      4) mindestens ein geschossübergreifender Brandabschnitt = 1 Punkt,
      5) Fassade als Sonderkonstruktion mit Zustimmung im Einzelfall = 1 Punkt,
      6) Planung eines Gebäudes mit DGNB Standard Gold oder eines vergleichbaren Standards = 1 Punkt,
      7) Betonsanierung = 1 Punkt,
      8) Berücksichtigung von Denkmalschutzanforderungen = 1 Punkt,
      9) Schadstoffsanierung = 1 Punkt,
      10) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 1-4 nach § 34 HOAI = 3 Punkte (Mindestanforderung),
      11) Erbrachte Planungsleistungen umfassen zusätzlich auch Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI = 2 Punkte,
      2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“).
      Auf der 2-ten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 u.s.w.
      Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechst-beste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert u.s.w.
      Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.
      Beispiel:
      Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP).
      Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die in der Anlage 3C angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts EUR 25 Mio. (KG 300+400 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte.
      Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (vgl. Ziff. III.1) ansässige:
      — natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufs-bezeichnung Architekt/in nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatlandes berechtigt sind. Ist in einem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/in“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist;
      — juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind;
      Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 10

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Beurteilung der Beiträge zum Fassadenwettbewerb erfolgt nach den Kriterien:
      — Einfügen in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden
      Bereichen,
      — Attraktivität zu der öffentlichen Parkanlage,
      — Idee, Image und Identifikationspotenzial,
      — Gestaltungselemente (Material, Konstruktion),
      — Einhaltung denkmalpflegerischer Vorgaben,
      — Bautechnische und statische Realisierbarkeit,
      — Wirtschaftlichkeit (Herstellung, Unterhaltung),
      — Verschattungs- und Verdunkelungsmöglichkeiten,
      — Integration einer Fassadenbefahranlage,
      — Techniken und Baustoffe,
      — Qualität der Gebäudezugänge in der Fassade,
      — Integration von Gastronomieflächen an der Fassade.
      Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      CCH_OPL

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 9.12.2013 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 9.12.2013 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 20.12.2013

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt 55 000,- EUR (netto). Es sollen vier Preise vergeben werden. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Preissumme zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer an dem Fassadenwettbewerb zu verteilen (siehe IV.5.2).
      Die Preissumme für die vier Preisträger beträgt 27 500,- EUR (netto) und teilt sich wie folgt auf:
      1. Preis : 11 000,- EUR (netto),
      2. Preis : 8 250,- EUR (netto),
      3. Preis : 5 500,- EUR (netto),
      4. Preis : 2 750,- EUR (netto).

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      Jeder Teilnehmer, der zum Fassadenwettbewerb aufgefordert wurde und eine mit den Auslobungsbedingungen konforme Wettbewerbsarbeit fristgerecht eingereicht hat, erhält Bearbeitungshonorar. Hierfür stellt der Auslober eine Summe von 27 500 EUR zur Verfügung, die je zu gleichen Teilen an die Büros ausgeschüttet wird.

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden parallel zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die ausgewählten Bewerber erhalten die Wettbewerbsunterlagen sowie die Unterlagen für die Erstellung des Angebotes unaufgefordert zugesandt.
      Die Angebote werden nicht Bestandteil des Fassadenwettbewerbs, sondern des parallelen Verhandlungsverfahrens. Sie gelangen bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung nicht zur Kenntnis des Preisgerichts.
      Mit allen Preisträgern des Fassadenwettbewerbs (und nur mit diesen) werden anschließend Verhandlungen über den Auftrag auf der Grundlage der Angebote geführt. Nach Abschluss der Verhandlungen und nach Auswertung (anhand der noch bekanntzugebenden Zuschlagskriterien) wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot der Zuschlag erteilt.
      Für das Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen der VOF. Für den Fassadenwettbewerb gelten ergänzend die RPW 2010 – Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg.
      Die Zusammenstellung des Preisgerichts ist noch nicht abgeschlossen und wird spätestens mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
      Voraussichtliche Termine des Wettbewerbs:
      Versendung der Auslobung an die ausgewählten Teilnehmer: 20.12.2013; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 6. KW 2014; Preisgerichtssitzung: 9. KW 2014.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      21109
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1PYGIbVU5aT2JfVBtRUg==
      +49 40428402441
      +49 40428402039

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
      — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      21109
      Hamburg
      DEUTSCHLAND
      MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxP2FydC1nYGxhdHFmLWNk
      +49 40428402441
      +49 40428402039

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      8.11.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.11.2013
Ergebnis veröffentlicht 14.05.2014
Zuletzt aktualisiert 04.01.2023
Wettbewerbs-ID 2-153997 Status
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