D-Halle an der Saale: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2009/S 34-049784
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Kulturstiftung des Bundes, Franckeplatz 1, z. Hd. von Herr Dr. von Saint André, D-06110 Halle an der Saale. Tel. +49 3452997103. E-Mail: MTldXGlbYGVYZVslbWZlalhgZWtYZVtpXDdibGNrbGlqa2Bda2xlXiRZbGVbJVtc. Fax +49 3452997333.
Internet-Adresse(n):
www.kulturstiftung-bund.de/neubau
Weitere Auskünfte erteilen: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Ref. A 2 Fasanenstr. 87, z. Hd. von Herrn Dittrich, D-10623 Berlin. Tel. +49 30184018103. E-Mail: MTVcbV5jZG9gZm9wbTtdXW0pXXBpXylfYA==.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung / Partnerschaft, Wurzener Str. 15a, z. Hd. von Frau Christiane Gunst, D-01127 Dresden.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges: Stiftung Bürgerlichen Rechts.
Freizeit, Kultur und Religion.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Neubau des Sitzes der Kulturstiftung des Bundes.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Auf einem ca. 760 m² großen Grundstück der Franckeschen Stiftungen am Franckeplatz in Halle an der Saale soll der Sitz der Kulturstiftung des Bundes mit ca. 950 m² Nutzfläche neu errichtet werden. Die Ausloberin erwartet innovative Vorschläge zur Einfügung eines zeitgenössischen, nachhaltigen und kostengünstigen Bürogebäudes für eine kulturnahe, international verflochtene Einrichtung in eine bestehende frühneuzeitliche Häuserzeile, die Teil eines historischen Ensembles ist, das auf der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe geführt wird. Die am Wettbewerb Teilnehmenden sollen einen Gebäudeentwurf entwickeln, der im Rahmen des Budgets von 2 500 000 Euro entweder durch einen Investor oder ggf. als Zuwendungsmaßnahme mit Bundesmitteln umgesetzt werden kann.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71221000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Erfahrung, nachgewiesen durch:
A. Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen: Frist- und formgerechtes Vorliegen der folgenden Unterlagen:
1. Vollständig ausgefüllter und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter des federführenden Architekten rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Formular);
2. Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern siehe III.2;
3. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärungen nach VOF §§ 7(2) und 11(Formular);
4. Ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis (bei juristischen Personen durch Handelsregisterauszug; bei Bietergemeinschaften durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des Bevollmächtigten Vertreters);
5. Umsatz mit Architektur-Planungsleistungen (HOAI § 15, Leistungsphasen 1-9, oder vergleichbar) von mind. 50 000 EUR netto im Durchschnitt der Jahre 2006-2008;
6. Nachweis mind. eines realisierten (d.h. Bauausführung - HOAI § 15, LP 8 oder vergleichbar abgeschlossen) Projekts mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 oder vergleichbar von mind. 600 000 EUR netto und Leistungsumfang mind. Vorplanung bis Ausführungsplanung (HOAI § 15, Leistungsphasen 2-5, oder vergleichbar);
B. Auswahlkriterien: Gestalterische Qualität, nachgewiesen durch genau 2 Referenzprojekte, darunter das unter A.6 geforderte, realisierte Projekt. Darstellung auf max. 2 einseitig bedruckten DIN A3-Seiten. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Bewertung nicht herangezogen. Doppel- und Mehrfachbewerbungen, auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Architekten. Teilnahmeberechtigt sind
— Natürliche Personen, die am Tag der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und freiberuflich tätig sind,
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigemn Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern zumindest ein Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche Verfasser der Entwurfsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
- Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen und juristischen Personen, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: Mindestzahl 15 / Höchstzahl 25.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Gestalterische und technische Qualität des architektonischen und städtebaulichen Konzepts, sensibler Umgang mit der umgebenden und vorhandenen Bausubstanz, Funktionalität und Qualität der Arbeitsplätze, Einhaltung des Kostenrahmens, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb (im Detail siehe Auslobungstext).
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 19.3.2009 - 16:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
19.3.2009 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
22.4.2009.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt 30 000 brutto. 1. Preis 15 000; 2. Preis 7 000; 3. Preis 3 500; 3 Ankäufe je 1 500.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. D.Fioretti, Berlin.
2. Prof. P.Kulka, Köln/Dresden.
3. A.Nieuwenhuizen, Berlin.
4. S.Schellenberg-Thaut,Leipzig.
5. V.Giezek, Dresden.
6. M.Westhaus, Berlin.
7. sowie 5 weitere Preisrichter.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Die weitere Beauftragung ist abhängig von der Realisierung des Projekts als Investorenmodell oder Zuwendungsmaßnahme. Hierüber ist noch nicht entschieden.
A. Investorenmodell
(1) Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts gemäß HOAI die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie mindestens die Teile der LP 5, die zur Sicherstellung der Entwurfsqualität erforderlich sind, an den ersten Preisträger zu vergeben. Sollte sie im Einvernehmen mit der Ausloberin aus triftigen Gründen von der Empfehlung des Preisgerichtes abweichen wollen, wird sie unter allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VOF § 5 Abs. 2c) durchführen, im Rahmen dessen sie im Einvernehmen mit der Ausloberin die oben genannten Leistungen an einen der Preisträger vergeben wird;
(2) Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten;
(3) Die Grundstückseigentümerin wird sodann eine Investorenausschreibung für Bau- und Finanzierungsleistungen durchführen. Dabei wird der zur Realisierung vorgesehene Entwurf Grundlage der Angebote sein. Dem Investor wird das Grundstück nur unter der Voraussetzung überlassen, dass die zur Ausführung vorgesehene, prämierte Wettbewerbsarbeit unter vollständiger Wahrung des dem Verfasser zustehenden Urheberrechts realisiert wird, und dass zur Absicherung der Ziele des Auslobers im Grundstücksüberlassungsvertrag Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen sind, dass der prämierte Entwurf nach Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt. Die Realisierung des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfs setzt voraus, dass mindestens ein wirtschaftlich annehmbares Angebot eines Investors innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens vorliegt;
B. Zuwendungsmaßnahme Sofern für dieses Bauvorhaben Zuwendungsmittel des Bundes aus dem Konjunkturprogramm bereitgestellt werden, erfolgt die Realisierung des Projekts als Zuwendungsmaßnahme. Die Beauftragung kann sich dann auch auf die LP 6-9 erstrecken, wobei die Abweichmöglichkeit von der Empfehlung des Preisgerichts — A. (1) - sowie die Möglichkeit der stufenweisen Beauftragung, — A. (2) -angepasst an die jeweilige Situation bestehen bleiben. A. (3) entfällt.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
17.2.2009.