Aufgabe |
Fachplanerauswahlverfahren - "Neubau Hallenbad Sportpark Friedrichshafen" mit der Planungsleistung Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI + AHO, Heft 3. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird Stufe 1 (LPH 2 (50 %)-4) beauftragt. Zur Projektvorbereitung wird eine Gewerke übergreifende Systemplanung erarbeitet, die den Fachplanern als Leitfaden für die weitere Planung dient
VOF-Verfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen für den Neubau des Hallenbades in Friedrichshafen mit einem 25-Meter-Sportbecken, Lehrschwimmbecken, Kleinkindbecken, Erlebnisrutsche sowie einem Saunabereich am Standort "Sportpark". Des Weiteren soll ein abgetrennter Bereich mit einer Schwimmhalle für Schulen und Vereine und einem Kursbecken realisiert werden. Bei der Planung soll auf Großzügigkeit geachtet werden. Abweichungen hiervon können sich im Verlauf der Planung ergeben, bedürfen aber der Zustimmung des Gemeinderates.
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Leistungsumfang |
Basis: Hallenbad: — 25-Meter-Schwimmbecken mit 6 Bahnen (25 x 15,40 m), Wassertiefe 1,80 m — Lehrschwimmbecken (16 2/3 x 10 m), Wassertiefe 0,60 bis 1,30 m — Kleinkindbecken, Wasseroberfläche 40 qm, Wassertiefe 0,0 bis 0,30 m — Erlebnisrutsche, 80 m mit separatem Landebecken Abtrennbarer Bereich mit Schwimmhalle für Schulen und Vereine: — Multifunktionales 25-Meter-Becken mit 5 Bahnen (12,50 x 25 m) mit Teilhubboden und Sprunganlage 1- und 3-m-Brett und einem 5 m-Turm Abtrennbarer Bereich mit Kursbecken mit Hubboden (10 x 12 m), 0,0 bis 1,80 m Solebecken außen, Wasseroberfläche ca. 100 qm, Wassertiefe 1,30 m Komfortsauna Die zu erbringende Leistung wird stufenweise beauftragt. Zunächst wird Stufe 1 (LPH 2 (50 %)-4) beauftragt. Zur Projektvorbereitung wird eine Gewerke übergreifende Systemplanung erarbeitet, die den Fachplanern als Leitfaden für die weitere Planung dient. Die Gewerke übergreifende Systemplanung beinhaltet die Grundlagenermittlung, die konzeptionellen Teile der Vorplanung, die mit ca. 50 % einer konventionellen Vorplanung verglichen werden können, Systemsimulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Energiekonzeptvarianten sowie die Empfehlung für ein Energiekonzept mit ersten bauphysikalischen Qualitäten und ersten konzeptionelle Überlegungen zu den Tragstrukturen der Gebäude. Die Gewerke übergreifende Systemplanung wird den Fachplanern als Leitfaden für die weitere Planung zum Projektbeginn zur Verfügung gestellt. Die Fachplaner haben die Systemplanung zu prüfen, inhaltlich zu bestätigen und darauf aufbauend die weitere Planung eigenverantwortlich zu betreiben. Die weitere Beauftragung erfolgt mit positivem Gemeinderatsbeschluss.
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