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  • DE-73547 Lorch
  • 10/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-163705)

Umgestaltung Schillerplatz und Remsanlagen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 09.10.2014 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideenwettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Architektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 38
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 17
    Federführung Landschaftsarchitekten
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 42.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Lorch, Lorch (DE)
    Betreuer die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart (DE), Dresden (DE), Heilbronn (DE), Freiburg im Breisgau (DE), Glauchau (DE)
    Preisrichter Stefan Fromm, Michael Glück, Stefan Helleckes, Rüdiger Krisch, Oliver Lambrecht, Prof. Wolfgang Schreiber [Vorsitz], Matthias Schuster, Johann Senner, Markus Weismann , Karl Bühler, Gerhard Hackner, Helga Knödler, Mario Capezzuto
    Aufgabe
    Im September 2012 wurde das neue Feuerwehrgerätehaus an der Maierhofstraße in Lorch seiner Bestimmung übergeben. Seither steht das alte Feuerwehrgerätehaus hinter dem Bürgerhaus Schillerschule leer. Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat beschlossen das bestehende Gebäude abzubrechen und die frei werdende Fläche neu überplanen zu lassen. Da darüber hinaus im Jahr 2019 die Interkommunale Gartenschau Remstal mit dem Titel: „Stadt.Land.Rems 2019“ stattfindet, nimmt dies die Stadt Lorch zum Anlass, eine attraktive Gestaltung von Teilen des Remsufers und der angrenzenden öffentlichen Flächen in einer Gesamtkonzeption anzugehen.
    Insgesamt 16 Städte und Gemeinden von der Quelle bis zur Mündung der Rems sind Gastgeber der interkommunalen Gartenschau. Unter dem Motto „Perlen an der Rems“ bildet jede Kommune eine individuelle Perle in der Kette entlang des Remstals. Auf einer Länge von über 80 km soll ein einmaliger Landschaftsraum entstehen.
    Die Zielsetzung ist eine nachhaltige Aufwertung des Remstals für Natur und Mensch. Projekte entlang des Flusses werden als Bühne für Ausstellungen, Installationen und Events dienen und so im Ausstellungsjahr die nachhaltige Landschaftsentwicklung sichtbar und erlebbar werden. Außerdem sollen landschaftliche Besonderheiten und städtebauliche Akzente die Rems „in Szene setzen“.
    Den Rahmen für die interkommunale Gartenschau Remstal 2019 stellen Projektideen der Region Stuttgart aus dem Jahr 2007 zum Landschaftspark Rems. Damit der Landschaftspark Rems als Einheit sichtbar und erlebbar wird, definiert der Masterplan übergreifend, die Oberthemen für die Kommunen. Die Kommunen setzen die konkreten Projekte dann aber selbstständig vor Ort um. Im Sinne einer Nachhaltigkeit soll eine ganzheitliche Aufwertung der Region über den Zeitraum der Gartenschau hinaus erfolgen.
    Landschaftlich einerseits reizvoll eingebunden in den Naturpark Schwäbisch Fränkischer Wald im Norden und in den Schurwald im Süden sowie als Tor zur Metropolregion Stuttgart gelegen hat die Stadt Lorch beste Ausgangsbedingungen für eine positive Entwicklung. Mit der historischen Innenstadt, dem ehemaligen Benediktinerkloster und dem UNESCO-Welterbe Limes bietet die Stadt Lorch eine große Anzahl an Sehenswürdigkeiten.
    Es ist deshalb wichtig, einen städtebaulichen Wettbewerb als Grundlage für die weitere Entwicklung zu initiieren. Die Umgestaltung des Schillerplatzes und ein Remsgarten mit der Erlebbarmachung der Rems für Bewohner und Gäste stehen im Fokus der Projektfläche.
    Ziel ist es, durch den Wettbewerb und seine Ergebnisse eine qualitätvolle Umgestaltung der öffentlichen Freiflächen Schillerplatz, Remsufer, Schulhof sowie des Umfeldes der Stadthalle zu erreichen.
    Die Aufgabe ist im Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.
    Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,93 ha.
    Projektadresse DE-73547 Lorch
    TED Dokumenten-Nr. 82374-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Lorch
      2014-1-4
      Hauptstr. 19
      Zu Händen von: Herrn Tursic
      73547
      Lorch
      DEUTSCHLAND
      +49 7172180113
      MjEyaGlmZ11XNGdoVVhoIWBjZldcIlhZ
      +49 7172180159

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stadt-lorch.de
      Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.steg.de
      Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.steg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die STEG Stadtentwicklung GmbH
      2014-1-4
      Olgastraße 54
      70182
      Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      +49 71121068182
      MjE5XVVWWVZdXRtVUlZRVl9WLWBhUlQbUVI=
      http://www.steg.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die STEG Stadtentwicklung GmbH
      2014-1-4
      Olgastraße 54
      70182
      Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      +49 71121068182
      MTVrY2RnZGtrKWNgZF9kbWQ7bm9gYilfYA==
      http://www.steg.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      die STEG Stadtentwicklung GmbH
      Olgastraße 54
      70182
      Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      +49 71121068182
      MjE5XVVWWVZdXRtVUlZRVl9WLWBhUlQbUVI=
      http://www.steg.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
      Freizeit, Kultur und Religion

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Offener zweiphasiger freiraumplanerischer Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Im September 2012 wurde das neue Feuerwehrgerätehaus an der Maierhofstraße in Lorch seiner Bestimmung übergeben. Seither steht das alte Feuerwehrgerätehaus hinter dem Bürgerhaus Schillerschule leer. Der Gemeinderat der Stadt Lorch hat beschlossen das bestehende Gebäude abzubrechen und die frei werdende Fläche neu überplanen zu lassen. Da darüber hinaus im Jahr 2019 die Interkommunale Gartenschau Remstal mit dem Titel: „Stadt.Land.Rems 2019“ stattfindet, nimmt dies die Stadt Lorch zum Anlass, eine attraktive Gestaltung von Teilen des Remsufers und der angrenzenden öffentlichen Flächen in einer Gesamtkonzeption anzugehen.
      Insgesamt 16 Städte und Gemeinden von der Quelle bis zur Mündung der Rems sind Gastgeber der interkommunalen Gartenschau. Unter dem Motto „Perlen an der Rems“ bildet jede Kommune eine individuelle Perle in der Kette entlang des Remstals. Auf einer Länge von über 80 km soll ein einmaliger Landschaftsraum entstehen.
      Die Zielsetzung ist eine nachhaltige Aufwertung des Remstals für Natur und Mensch. Projekte entlang des Flusses werden als Bühne für Ausstellungen, Installationen und Events dienen und so im Ausstellungsjahr die nachhaltige Landschaftsentwicklung sichtbar und erlebbar werden. Außerdem sollen landschaftliche Besonderheiten und städtebauliche Akzente die Rems „in Szene setzen“.
      Den Rahmen für die interkommunale Gartenschau Remstal 2019 stellen Projektideen der Region Stuttgart aus dem Jahr 2007 zum Landschaftspark Rems. Damit der Landschaftspark Rems als Einheit sichtbar und erlebbar wird, definiert der Masterplan übergreifend, die Oberthemen für die Kommunen. Die Kommunen setzen die konkreten Projekte dann aber selbstständig vor Ort um. Im Sinne einer Nachhaltigkeit soll eine ganzheitliche Aufwertung der Region über den Zeitraum der Gartenschau hinaus erfolgen.
      Landschaftlich einerseits reizvoll eingebunden in den Naturpark Schwäbisch Fränkischer Wald im Norden und in den Schurwald im Süden sowie als Tor zur Metropolregion Stuttgart gelegen hat die Stadt Lorch beste Ausgangsbedingungen für eine positive Entwicklung. Mit der historischen Innenstadt, dem ehemaligen Benediktinerkloster und dem UNESCO-Welterbe Limes bietet die Stadt Lorch eine große Anzahl an Sehenswürdigkeiten.
      Es ist deshalb wichtig, einen städtebaulichen Wettbewerb als Grundlage für die weitere Entwicklung zu initiieren. Die Umgestaltung des Schillerplatzes und ein Remsgarten mit der Erlebbarmachung der Rems für Bewohner und Gäste stehen im Fokus der Projektfläche.
      Ziel ist es, durch den Wettbewerb und seine Ergebnisse eine qualitätvolle Umgestaltung der öffentlichen Freiflächen Schillerplatz, Remsufer, Schulhof sowie des Umfeldes der Stadthalle zu erreichen.
      Die Aufgabe ist im Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.
      Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,93 ha.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71222000, 71200000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die doppelte Schreibweise (männlich/weiblich) für Berufs- und Personenbezeichnungen verzichtet.
      Teilnahmeberechtigt :
      — Landschaftsarchitekten,
      — Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern,
      — Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Architekten,
      — Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und Architekten.
      Eine Zusammenarbeit mit einem Architekt und/oder Stadtplaner wird empfohlen. Ebenso wird empfohlen einen Verkehrsplaner als Berater hinzuzuziehen.
      Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) der RPW 2013 beschrieben.
      Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft darf zwischen der 1. Phase und der 2. Phase nicht verändert werden. Alle Entwurfsverfasser müssen zur 1. Phase bereits benannt sein.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Für die Teilnahmeberechtigung notwendige Voraussetzungen müssen am Tag der Bekanntmachung der Auslobung erfüllt sein. Teilnehmen dürfen keine anderen Verfasser als die in der Verfassererklärung genannten Personen. Mehrfachbewerbungen oder -teilnahmen von natürlichen oder juristischen Personen oder Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Beteiligten zur Folge. Die Teilnehmer dürfen keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter, außer der in der Verfassererklärung genannten, beteiligen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen, er bestätigt dies in der Verfassererklärung. Die Teilnahmeberechtigung wird von einer neutralen Stelle vor der 2. Phase überprüft.
      Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater dürfen nicht teilnahmeberechtigt sein.
      Berufliche Qualifikation.
      Bei natürlichen Personen sind die Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt und/oder Architekt und/oder Stadtplaner zu führen.
      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
      Bei juristischen Personen sind die formalen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
      Bei Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen hat die Arbeitsgemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist. Als Nachweis ist die Kopie der Eintragungsurkunde bzw. eines sonstigen Befähigungsnachweises beizufügen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Offen

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:
      — städtebauliche Gesamtidee,
      — gestalterische und räumliche Qualität des freiraumplanerischen Entwurfs,
      — städtebauliche und freiräumliche Vernetzung des umgebenden Stadtgebiets,
      — Einbindung in Gesamtkonzept Interkommunale Gartenschau 2019,
      — Nachhaltigkeit der Entwurfsidee,
      — ökologische Qualitäten,
      — Wirtschaftlichkeit.
      Die Auflistung der Kriterien stellt keine Rangfolge dar und kann durch das Preisgericht präzisiert und verfeinert werden.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.5.2014
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 16.5.2014 - 16:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
      1. Preis 13 500 EUR,
      2. Preis 9 000 EUR,
      3. Preis 6 300 EUR,
      4. Preis 4 200 EUR.
      Anerkennungen 9 000 EUR.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Johann Senner, Landschaftsarchitekt, Überlingen
      2. Matthias Schuster, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
      3. Prof. Wolfgang Schreiber, Landschaftsarchitekt, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
      4. Oliver Lambrecht, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart
      5. Stefan Fromm, Landschaftsarchitekt, Dettenhausen
      6. Stefan Helleckes, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
      7. Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
      8. Rüdiger Krisch, Architekt und Stadtplaner, Tübingen
      9. Markus Weismann, Architekt, Stuttgart

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      5.3.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.03.2014
Ergebnis veröffentlicht 15.10.2014
Zuletzt aktualisiert 12.12.2019
Wettbewerbs-ID 2-163705 Status
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