Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
14-0095 Neubau Berufsfeuerwehr, VOF-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen Elektrotechnik gem. HOAI, Leistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 und 5.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wolfsburg.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, nach §§ 53 ff. HOAI 2013.
Die Stadt Wolfsburg beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache (FRW). Die bestehende Feuer- und Rettungswache erfüllt nicht mehr die technischen und funktionalen Anforderungen an eine zeitgemäße Wache und soll daher aufgegeben werden. Für den Neubau steht ein innenstadtnahes Grundstück in der Dieselstraße zur Verfügung, das aufgrund der Nähe zu Wohngebieten besondere Anforderungen an die nachbarlichen Belange stellt und infolge einer Ecksituation auch von hoher städtebaulicher Bedeutung ist. Das Projekt umfasst den Neubau unterschiedlicher Funktionsbereiche wie u. a. Werkstätten, Fahrzeughallen, Ruheräumen und einer Leitstelle in einer Größenordnung von etwa 18.000 m² BGF sowie den Neubau einer Parkpalette für ca. 170 Einstellplätze. Die Inbetriebnahme ist für 2018 vorgesehen. Ein Realisierungswettbewerb zur Auswahl eines geeigneten Konzeptes und der anschließenden Beauftragung der Architektenleistungen wird derzeit durchgeführt.
Die vorgesehene Vergabe umfasst folgende Leistungen gem. § 55 HOAI:
Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 (1 und 2 teilweise).
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 sofort vergeben. Der Abruf der Leistungsphasen 4 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ausführungszeitraum: Beginn: Mai 2014, Ende: Dezember 2018.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
siehe II.1.5.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Abruf der Leistungsphasen 4 bis 9 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 54 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen und vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und das dieses Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF §5 [3] wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber muss im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abgeben.
Die örtliche Präsenz in Wolfsburg während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß den Erfordernissen sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1.
a) Angabe des Namens bzw. der Firma / Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten / Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
2.
a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungen ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogengeleistet.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 (9) VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1 bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Die Angaben zu 1. und 2. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsformblatt gemacht.
3.
a) Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung (siehe Anlage: Erklärung / Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.) im Original vorzulegen. Hierin erfolgt die Benennung eine bevollmächtigen Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Diese Anlage ist nur für Bietergemeinschaften notwendig, bei Einzelbewerbungen entfällt die Notwendigkeit.
b) Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung). Dritte und/oder Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung (siehe Anlagen) mit dem Teilnahmeantrag zu unterzeichnen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) im Auftragsfall einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers für Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, gemäß HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011 – 2013) betreffen (siehe Anlage). Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz (2011–2013) für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, muss mind. 500 000 EUR netto betragen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt in:
a. Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI,
b. Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
— Mindestanforderung: Die gemittelte Anzahl der unter a. genannten Mitarbeiter/innen aus den Jahren 2011 bis 2013 muss mind. 5 betragen.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
— Berechtigungen und Zertifikate (Brandmelde- und Sprachalarmanlagen gem. DIN 14675),— Studiennachweise und Bescheinigungen.
2. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung / Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI, insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI, Bearbeitung eines der Referenzprojekte in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter.
3. Darstellung von Angaben für die in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen (s. Bewerbungsformular) mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten, die in den letzten 5 Jahren (01/2009 bis 12/2013) erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8 HOAI §55 [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber]) wurden und die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
— Auftraggeber (Name und Angabe ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne GWB §98);
— Bei Bietergemeinschaften/ Nachunterunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer);
— Datum Abschluss Leistungsphase 8 HOAI §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
— Projektkosten in EUR, netto (KGr. 300+400 nach DIN 276);
— Bruttogrundfläche BGF;
— Bearbeitete Leistungsphasen § 55 HOAI;
— Gebäudetypologie.
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das Unternehmen muss mind. eine Referenz im Bereich der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI, vorweisen können.
4. Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bietergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF §5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/ die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: VOF §19 (1) bis (3) Teilnahmeberechtigt sind Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 4: und Höchstzahl 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1. bis III.2.3 sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an letzter Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
14-0095
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.4.2014 - 11:00
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.4.2014 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bietergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.wbw.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch unter 0049 531 2273439 schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Technische Ausrüstung ELT Feuer- und Rettungswache Wolfsburg“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4 der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT 14-0095 - VOF Technische Ausrüstung ELT Feuer- und Rettungswache Wolfsburg – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Technische Ausrüstung ELT Feuer- und Rettungswache Wolfsburg - “ per Telefax an +49 (0) 531 2273439 oder per E-Mail an MjE4ZF1ULlFPYGFiU1xbU1dTYBxRXVsUXFBhXiloYw== senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Seite (http://www.carstenmeier.com/vof_fww_elt) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bietergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.3.2014