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  • DE-22083 Hamburg
  • 08/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-16624)

Sanierung, Umbau, Abriss, Neubau, Betrieb und Bewirtschaftung von Beruflichen Schulen


 
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    Entscheidung 08/2012 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Private Bauherren, Architektur, Bauingenieurwesen
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg | Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg (DE)
    Aufgabe
    Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist Träger von 45 beruflichen Schulen. Der bauliche Zustand der Schulgebäude ist teilweise nicht zufriedenstellend. In der Vergangenheit haben die finanziellen Mittel nicht ausgereicht, um die Substanz der Gebäude nachhaltig zu erhalten und bei aktuellen und zukünftig auftretenden Schäden zeitnah die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Um die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die berufliche Bildung erfüllen zu können, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und diverse Zubauten erforderlich. Zudem werden einige Neubauten für die sinnvolle Zusammenlegung und Zentralisierung einiger Berufsschulen benötigt.

    Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg die Objektplanung und Sanierung, den teilweisen Neubau, teilweisen Umbau, teilweisen Abbruch und die Bewirtschaftungsleistungen von 14 ausgewählten beruflichen Schulen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) an einen privaten Partner zu vergeben.
    Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

    Für eine der ausgewählten Schulen (die sog. Medienschule) hat ein Architektenwettbewerb stattgefunden, dessen Ergebnisse grundsätzlich in das Ausschreibungsverfahren integriert werden.

    Das ÖPP-Projekt "Berufliche Schulen Hamburg" umfasst 14 Berufsschulen mit einer gesamten BGF-Fläche von rund 170 000 m². Die Schulgebäude sind zwischen 1920 und 1970 erbaut worden, einige der Standorte sind als denkmalwürdig eingestuft worden. Die Schulen verteilen sich auf 6 Doppelstandorte (inklusive 2 kleinen Außenstellen) sowie 2 Einzelstandorte. Zurzeit werden die 14 Berufsschulen von rund 17 200 Voll- und Teilzeitschülern besucht.

    Der private Partner hat die Schulen für insgesamt 30 Jahre zu bewirtschaften. Innerhalb der maximal ersten 5 Jahre hat er diese zu sanieren bzw. neu zu errichten. Der private Partner hat folgende Leistungen zu erbringen: Bauleistungen inkl. der hierfür erforderlichen Planungsleistungen, Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Medienversorgung, Unterhaltsreinigung, gegebenenfalls Hausmeisterleistungen, teilweise Einbau und Unterstützung der immobilen Ausstattung, Außenanlagenpflege. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 30 Jahre.

    Derzeit befindet sich ein Sondervermögen "Hamburger Schulen" in Gründung. Das Sondervermögen wird nach seiner Gründung das Verfahren möglicherweise von Seiten der FHH übernehmen bzw. weiterführen.
    Informationen

    Ergänzung (TED 30.04.09 - 2009/S 83-118785):
    Mögliche Aufnahme einer weiteren Schule in das Ausschreibungsverfahren: Einer der vorgesehenen Doppelstandorte soll ggf. durch einen vollständigen Neubau für eine weitere Berufsschule in Zukunft zu einem Dreifach-Standort entwickelt werden. Die ggf. neu in die Ausschreibung aufzunehmende 15. Schule würde von ca. 700 weiteren Voll- und Teilzeitschülern besucht. Die BGF-Fläche würde sich insgesamt auf rd. 176 500 m² erhöhen; da es sich vollständig um einen Neubau handelt, erhöhte sich die Neubaufläche entsprechend auf ca. 58 500 m² BGF.

    Projektadresse Hamburger Straße 131
    DE-22083 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 110643-2009
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • D-Hamburg: Bau von Berufsschulen

      2009/S 83-118785

      Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Hamburger Straße 131, BSB/Bauabteilung, attn: Frau Sabine Krips, D-22083 Hamburg. Tel.  +49 40428633981. E-mail: MTdMWltiZ14nRGtiaWw5W2xbJ2FaZltua2AnXV4=. Fax  +49 40428633481.

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 22.4.2009, 2009/S 77-110643)

      Betr.:
      CPV: 45214310, 71000000, 90919300.

      Bau von Berufsschulen.

      Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.

      Reinigung von Schulen.

      Weitere zusätzliche Informationen

      Mögliche Aufnahme einer weiteren Schule in das Ausschreibungsverfahren: Einer der vorgesehenen Doppelstandorte soll ggf. durch einen vollständigen Neubau für eine weitere Berufsschule in Zukunft zu einem Dreifach-Standort entwickelt werden. Die ggf. neu in die Ausschreibung aufzunehmende 15. Schule würde von ca. 700 weiteren Voll- und Teilzeitschülern besucht. Die BGF-Fläche würde sich insgesamt auf rd. 176 500 m² erhöhen; da es sich vollständig um einen Neubau handelt, erhöhte sich die Neubaufläche entsprechend auf ca. 58 500 m² BGF.

      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      D-Hamburg: Bau von Berufsschulen

      2009/S 77-110643

      BEKANNTMACHUNG

      Bauauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

      Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Hamburger Straße 131, Kontakt BSB/Bauabteilung, z. Hd. von Frau Sabine Krips, D-22083 Hamburg. Tel.  +49 40428633981. E-Mail: MjEyR1VWXWJZIj9mXWRnNFZnViJcVWFWaWZbIlhZ. Fax  +49 40428633481.

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.hamburg.de/bsb/.

      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.

      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.

      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

      Regional- oder Lokalbehörde.
      Allgemeine öffentliche Verwaltung.
      Bildung.
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

      Sanierung, teilweise Umbau, teilweise Abriss, teilweise Neubau, Betrieb und Bewirtschaftung von Beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg als ÖPP-Projekt, gegebenenfalls inklusive Finanzierung.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

      Bauleistung.
      Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen.
      Hauptausführungsort: Hamburg/DEUTSCHLAND. Verschiedene Schulstandorte im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

      NUTS-Code: DED21 .

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:

      Öffentlicher Auftrag.

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

      Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist Träger von 45 beruflichen Schulen. Der bauliche Zustand der Schulgebäude ist teilweise nicht zufriedenstellend. In der Vergangenheit haben die finanziellen Mittel nicht ausgereicht, um die Substanz der Gebäude nachhaltig zu erhalten und bei aktuellen und zukünftig auftretenden Schäden zeitnah die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Um die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die berufliche Bildung erfüllen zu können, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und diverse Zubauten erforderlich. Zudem werden einige Neubauten für die sinnvolle Zusammenlegung und Zentralisierung einiger Berufsschulen benötigt.
      Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg die Objektplanung und Sanierung, den teilweisen Neubau, teilweisen Umbau, teilweisen Abbruch und die Bewirtschaftungsleistungen von 14 ausgewählten beruflichen Schulen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) an einen privaten Partner zu vergeben.
      Der Abschluss der Verträge (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung von Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.

      Für eine der ausgewählten Schulen (die sog. Medienschule) hat ein Architektenwettbewerb stattgefunden (TED 2008/S 164-221283), dessen Ergebnisse grundsätzlich in das Ausschreibungsverfahren integriert werden.

      Das ÖPP-Projekt "Berufliche Schulen Hamburg" umfasst 14 Berufsschulen mit einer gesamten BGF-Fläche von rund 170 000 m². Die Schulgebäude sind zwischen 1920 und 1970 erbaut worden, einige der Standorte sind als denkmalwürdig eingestuft worden. Die Schulen verteilen sich auf 6 Doppelstandorte (inklusive 2 kleinen Außenstellen) sowie 2 Einzelstandorte. Zurzeit werden die 14 Berufsschulen von rund 17 200 Voll- und Teilzeitschülern besucht.
      Der private Partner hat die Schulen für insgesamt 30 Jahre zu bewirtschaften. Innerhalb der maximal ersten 5 Jahre hat er diese zu sanieren bzw. neu zu errichten. Der private Partner hat folgende Leistungen zu erbringen: Bauleistungen inkl. der hierfür erforderlichen Planungsleistungen, Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Medienversorgung, Unterhaltsreinigung, gegebenenfalls Hausmeisterleistungen, teilweise Einbau und Unterstützung der immobilen Ausstattung, Außenanlagenpflege. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt 30 Jahre.
      Derzeit befindet sich ein Sondervermögen "Hamburger Schulen" in Gründung. Das Sondervermögen wird nach seiner Gründung das Verfahren möglicherweise von Seiten der FHH übernehmen bzw. weiterführen.
      Bewerber können bei der unter I.1 genannten Stelle Formblätter und weitere Informationen anfordern.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

      45214310 - DA03, 71000000 - DA03, 90919300 - DA03.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

      Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose:

      Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

      Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      Nach derzeitiger und unverbindlicher Schätzung der FHH entfallen auf den Neubau ca. 52 000 m² BGF, für Sanierung ca. 100 000 m² BGF und für Abbruch ca. 18 000 m² BGF. Die Grundstücksflächen betragen ca. 200 000 m².

      II.2.2) Optionen:

      Nein.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:

      Dauer in Monaten: 360 (ab Auftragsvergabe).

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      Folgendes Sicherheitenkonzept ist derzeit vorgesehen:
      (i) Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase in Höhe von max. 10 % der Baukosten;
      (ii) Einrichtung eines Instandhaltungskontos;
      (iii) Ggf. Durchgriffsrechte der BSB auf die Gesellschafter einer möglichen Projektgesellschaft;
      (iv) Vereinbarung von Malusregelungen im Zusammenhang mit Service Level Agreements;
      (v) Betriebsbürgschaft als Bankbürgschaft in Höhe eines 1,25-fachen Jahres-Betriebsentgeltes, welche sich im Zuge der Vertragslaufzeit regelmäßig reduziert und in den letzten 5 Jahren der Vertragslaufzeit wieder auf maximal ein Jahres-Betriebsentgelt anwächst.
      Das Sicherheitenkonzept wird im Laufe des Verhandlunsgverfahrens fortentwickelt. Weitere Informationen folgen mit Versand der Verdingungsunterlagen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend):

      Unter der Voraussetzung, dass es zur Gründung des (kreditfähigen) Sondervermögens "Hamburger Schulen" kommt (siehe dazu oben II.1.5) ist beabsichtigt, die Langfristfinanzierung beizustellen (Eigenfinanzierung).
      Sollte das Sondervermögen "Hamburger Schulen" nicht gegründet werden, wird für die Langfristfinanzierung durch den privaten Partner voraussichtlich eine Forfaitierung mit Einredeverzicht ermöglicht werden.
      Die Bauzwischenfinanzierung soll in beiden Varianten voraussichtlich der private Partner übernehmen. Änderungen zu der dargestellten Finanzierungsform behält sich die FHH ausdrücklich vor. Die Einzelheiten zur Finanzierung werden in den Verdingungsunterlagen geregelt.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

      Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben:
      — dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben werden,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Projektes zu beschreiben, die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen und einen bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) belegen.
      Eine Lockerung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Vertragslaufzeit (Bau/ Betrieb) ist verhandelbar.
      Die Gründung einer Projektgesellschaft kommt unter Umständen in Betracht. Die Voraussetzungen werden im Verhandlungsverfahren konkretisiert.
      Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
      Für die unter III.1.3) abgeforderten Erklärungen steht ein Formblatt des Auftraggebers zur Verfügung, das bei der unter I.1 genannten Stelle abgefordert werden kann. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:

      Nein.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Im Wege einer Selbstdarstellung hat der Bewerber sein Unternehmen (Corporate Governance, Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen) zu beschreiben.
      Insbesondere ist zu erläutern, welche Unternehmen die Leistungen Objektplanung (Architekt), Bau und Betrieb verantworten. Die Selbstdarstellung ist in jedem Fall auf maximal 3 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
      Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Selbstdarstellung für jedes einzelne Mitglied vorzunehmen, die Arbeitsteilung der einzelnen Mitglieder bezogen auf das Projekt ist zu skizzieren;
      b) Der Bewerber hat zu erklären, dass kein Ausschlussgrund i.S.v. § 8 Nr. 5 Abs. 1 a)-f) VOB/ A vorliegt.
      Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben;
      c) Ein Bewerber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat zum Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung i.S.v. § 8 Nr. 5 d) VOB/A Bescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und mindestens einer Krankenkasse vorzulegen. Ein Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten hat entsprechende Nachweise zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat. Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die Nachweise zu erbringen. Nachweise dürfen nicht vor dem 1.10.2008 ausgestellt und müssen noch gültig sein.
      Für die unter III. 2.1) abgeforderten Erklärungen und Nachweise steht ein Formblatt des Auftraggebers zur Verfügung, das bei der Stelle gemäß I.1 abgefordert werden kann. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Der Bewerber hat eine aktuelle allgemeine Bankauskunft über seine wirtschaftliche Situation und/oder sein Zahlungsverhalten vorzulegen.
      Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Bankauskünfte von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen;
      b) Der Bewerber hat eine Erklärung über seinen Gesamtumsatz und den Umsatz mit Hochbauprojekten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008, 2007, 2006) abzugeben. Sofern der Jahresabschluss für das Jahr 2008 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegt, sind entsprechende Erklärungen für die Jahre 2005 bis einschließlich 2007 abzugeben. Sollte das sich bewerbende Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind nur Erklärungen für die Jahre abzugeben, die das Unternehmen besteht. Es ist zudem gesondert zu erklären, dass das Unternehmen erst seit einem kürzeren Zeitraum besteht.
      Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Umsatzerklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
      c) Durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigte Angabe der Eigenkapitalquote (Verhältnis aus Eigenkapital und Bilanzsumme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
      Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
      d) Projektstrukturorganigramm mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten und Strukturen während der Bau- und der Betriebsphase;
      e) Angaben zur personellen Ausstattung, aufgegliedert in die Bereiche Objektplanung, Bau und Betrieb: Anzahl der Gesamtbeschäftigten; Anzahl, Qualifikation und Berufserfahrung der Projektbearbeiter; Einordnung der Projektbearbeiter in die Firmenstruktur.
      Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
      Für die unter III.2.2) abgeforderten Erklärungen steht ein Formblatt des Auftraggebers zur Verfügung, das bei der Stelle gemäß I.1 abgefordert werden kann. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Die verantwortlichen Unternehmen haben für die von ihnen verantworteten Bereiche (Objektplanung, Bau und Betrieb) folgende Referenzen anzugeben:
      aa) Im Bereich Objektplanung (§ 15 HOAI):
      Planung von Berufsschulen, öffentlichen Bildungseinrichtungen, anderen öffentlichen Hochbauten, denkmalgeschützten Gebäuden, Vorhaben mit einem vergleichbaren Bauvolumen;
      bb) Im Bereich Bau:
      Neubau/Sanierung von Bildungseinrichtungen (insbesondere im laufenden Betrieb), Bauvorhaben mit einem vergleichbaren Bauvolumen, ÖPP-Hochbauprojekte;
      cc) Im Bereich Betrieb:
      Betrieb von Bildungseinrichtungen, Betrieb von ÖPP- Hochbauprojekten, Betrieb von Verwaltungs- und sonstigen Gebäuden;
      b) Die geforderten Referenzen sollten u.a. folgende Informationen enthalten: Kurze Darstellung des Auftragsumfanges (ggfs. Art des Projektes; handelte es sich um Neubau und/ oder Sanierung und/oder Erweiterungsvorhaben); Auftrags-/ Rechnungswert; Datum der Beauftragung; Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung; Zeitpunkt der Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistungen; Angabe der Ansprechpartner (mit Adresse und Telefonnummer) für die angegebenen Referenzen. Referenzen werden nur gewertet, wenn die Beauftragung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Die Anzahl der Referenzen ist für jeden Bereich (Planung, Bau, Betrieb) auf mindestens eine und maximal 10 begrenzt. Diese Begrenzung ist zu beachten. Projekte dürfen nur mehrfach benannt werden, wenn sie unterschiedliche Leistungsbereiche (Bau/ Objektplanung/ Gebäudemanagement) abdecken.
      Bietergemeinschaften haben eindeutig anzugeben, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
      Für die unter III.2.3) abgeforderten Erklärungen steht ein Formblatt des Auftraggebers zur Verfügung, das bei der Stelle gemäß I.1 abgefordert werden kann. Das Formblatt ist zwingend zu verwenden.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:

      Nein.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart:

      Verhandlungsverfahren.
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

      Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 7
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Entscheidend ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
      Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet.
      Die Zuverlässigkeit wird anhand der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. III. 2.1. b) und c) festgestellt. Nur der Bewerber, welcher die Erklärungen und Nachweise anforderungsgemäß abgibt, kann als zuverlässig und damit geeignet betrachtet werden.
      Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 30 % zu 70 % gewertet. Die Leistungsfähigkeit untergliedert sich in wirtschaftliche (20 %) und personelle (5 %) Leistungsfähigkeit sowie in Projektstrukturorganisation (5 %). Die Fachkunde unterteilt sich in die Aspekte Objektplanung (20 %), Bau (20 %) und Betrieb (30 %).
      Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Nachweise unter III.2.2. qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die wirtschaftlichen, personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
      Die Fachkunde wird anhand der Referenzen (III.2.3.) qualitativ bewertet. Entscheidend ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die speziellen objektbezogenen Fachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Maßgebend sind in einer Gesamtschau die Quantität und die Qualität der eingereichten Referenzen (Vergleichbarkeit mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung).

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:

      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien:

      Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:

      Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:

      Vorinformation

      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2008/S 229-304392 vom 25.11.2008.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:

      Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:

      29.5.2009 - 15:00.

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots:

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG:

      Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

      Ja.
      Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt: Es ist beabsichtigt, Mittel der Europäischen Investitionsbank und der KfW Bankengruppe einzubinden.
      Weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN:

      1) Der Bewerber, der die nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen unter Verwendung des bereitgestellten Formblattes nicht vollständig vorlegt, kann vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die FHH behält sich vor, fehlende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Der Bewerber kann nicht auf das Nachfordern vertrauen;
      2) Will sich der Bewerber für die Leistungsbereiche Objektplanung, Bau oder Betrieb (z.B. für den Nachweis der Referenzen gem. III 2.3 auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen (§ 8a Nr. 10 VOB/A) muss er nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Sollte im Laufe des Verfahrens beabsichtigt werden, einen solchen Nachunternehmer auszuwechseln, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat;
      3) Der Bieter, der nach Abgabe eines wertbaren Angebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ausscheidet und dem daher nicht der Zuschlag erteilt wird, erhält vom Auftraggeber unter Nachweis seiner Kosten eine Entschädigung in Höhe von max. 25 000 EUR. Die Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch werden in den Verdingungsunterlagen konkretisiert;
      4) Auf die §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes, das zum 1.1.2009 in Kraft trat, wird hingewiesen (u.a. Tariftreueerklärung bezüglich Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie Nachunternehmereinsatz);
      5) Bei der unter I.1 genannten Stelle können Bewerber weitere Informationen und Formblätter für den Teilnahmewettbewerb anfordern;
      6) Es wird während des Teilnahmewettbewerbes eine Bewerberkonferenz stattfinden. Ort und Zeit können bei der unter I.1 genannten Stelle erfragt werden. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden dokumentiert und können im Anschluss von allen Bewerbern bei der unter I.1 genannten Stelle angefordert werden.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Düsternstraße 10, D-20355 Hamburg. Fax  +49 40428402039.

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

      17.4.2009.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.04.2009
Ergebnis veröffentlicht 04.10.2012
Zuletzt aktualisiert 23.11.2017
Wettbewerbs-ID 2-16624 Status
Seitenaufrufe 4826