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  • DE-85049 Ingolstadt
  • 11/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-172006)

Erweiterung und Teilsanierung Grundschule an der Lessingstraße Ingolstadt – Generalplanerleistungen


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 11/2014 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Generalplanerleistung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 6.000.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Ingolstadt, Ingolstadt (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die vierzügige Grundschule an der Lessingstraße zu erweitern und in Teilbereichen zu sanieren. Seitens der Regierung von Oberbayern wird langfristig unter Berücksichtigung der Inklusion von einem schulischen Flächenbedarf in Höhe von 2 930 m² (hiervon 812 m² für Ganztagesangebote und Inklusion) ausgegangen.
    Im neu zu erstellenden Erweiterungsbau sind folgende Räume unterzubringen:
    — 8 Klassenräume (jeweils ca. 58 m²),
    — 4 Gruppenräume (jeweils ca. 24 m²),
    — Mehrzweckraum (ca. 90 m²),
    — Lehrer- und Bibliotheksbereich (in Summe ca. 140 m²),
    — Räume für die Verwaltung (in Summe ca. 130 m²),
    — Räume für das Reinigungspersonal (ca. 13 m²),
    — Pausenhalle inkl. Bühne (ca. 234 m²),
    — Räume für die Ganztagesschule (hier: Verteilerküche, Vorrat, Kühlung, Personalraum, WC, Speisesäle) (in Summe ca. 190 m²),
    — Räume für die Inklusion (in Summe ca. 40 m²).
    Derzeitig wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 6 000 000 EUR brutto ausgegangen.
    Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf:
    Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 10), Tragwerksplanung (§§ 49 ff., Leistungsphasen 1 bis 6 i. V. m. Anlage 14), Leistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 15), beauftragt werden die Anlagengruppen 1 bis 8 des § 53 Abs. 2 HOAI, hinsichtlich der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) werden beauftragt: Küchentechnik, Labortechnik, Feuerlöschtechnik, Medientechnik und Bühnentechnik (soweit dem üblichen Ausstattungsgrad einer Grundschule entsprechend).
    Weiterhin ist Gegenstand der Generalplanerleistungen die Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, weiterhin Leistungen für Schallschutz, Bau- und Raumakustik sowie Leistungen der thermischen Bauphysik inkl. Energiebedarfsberechnungen, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination, die Planung und Baubegleitung der Schadstoff-Entsorgung, die Koordination der Schadstoff-Entsorgung, die Erstellung eines Bodengutachtens, schließlich die notwendigen Leistungen hinsichtlich des Brandschutzes (Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis).
    Leistungsumfang
    Generalplanerleistungen für die Erweiterung und Teilsanierung der Grundschule an der Lessingstraße in Ingolstadt.
    Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf:
    Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 10), Tragwerksplanung (§§ 49 ff., Leistungsphasen 1 bis 6 i. V. m. Anlage 14), Leistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 15), beauftragt werden die Anlagengruppen 1 bis 8 des § 53 Abs. 2 HOAI, hinsichtlich der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) werden beauftragt: Küchentechnik, Labortechnik, Feuerlöschtechnik, Medientechnik u. Bühnentechnik (soweit dem üblichen Ausstattungsgrad einer Grundschule entsprechend).
    Weiterhin ist Gegenstand der Generalplanerleistungen die Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, weiterhin Leistungen für Schallschutz, Bau- und Raumakustik sowie Leistungen der thermischen Bauphysik inkl. Energiebedarfsberechnungen, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination, die Planung und Baubegleitung der Schadstoff-Entsorgung, die Koordination der Schadstoff-Entsorgung, die Erstellung eines Bodengutachtens, schließlich die notwendigen Leistungen hinsichtlich des Brandschutzes (Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis).
    Zunächst sollen die zugehörigen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung sowie Genehmigungsplanung) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-85049 Ingolstadt
    TED Dokumenten-Nr. 207294-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Ingolstadt
      Spitalstraße 3
      Zu Händen von: Hoch- und Tiefbaureferat
      85049
      Ingolstadt
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTRyYW5jXV5hb3BhaGhhPGRlcHZoYW4pZWpjYWplYXFuYSpgYQ==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erweiterung und Teilsanierung Grundschule an der Lessingstraße Ingolstadt – Generalplanerleistungen.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ingolstadt.
      NUTS-Code DE211

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die vierzügige Grundschule an der Lessingstraße zu erweitern und in Teilbereichen zu sanieren. Seitens der Regierung von Oberbayern wird langfristig unter Berücksichtigung der Inklusion von einem schulischen Flächenbedarf in Höhe von 2 930 m² (hiervon 812 m² für Ganztagesangebote und Inklusion) ausgegangen.
      Im neu zu erstellenden Erweiterungsbau sind folgende Räume unterzubringen:
      — 8 Klassenräume (jeweils ca. 58 m²),
      — 4 Gruppenräume (jeweils ca. 24 m²),
      — Mehrzweckraum (ca. 90 m²),
      — Lehrer- und Bibliotheksbereich (in Summe ca. 140 m²),
      — Räume für die Verwaltung (in Summe ca. 130 m²),
      — Räume für das Reinigungspersonal (ca. 13 m²),
      — Pausenhalle inkl. Bühne (ca. 234 m²),
      — Räume für die Ganztagesschule (hier: Verteilerküche, Vorrat, Kühlung, Personalraum, WC, Speisesäle) (in Summe ca. 190 m²),
      — Räume für die Inklusion (in Summe ca. 40 m²).
      Derzeitig wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 6 000 000 EUR brutto ausgegangen.
      Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf:
      Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 10), Tragwerksplanung (§§ 49 ff., Leistungsphasen 1 bis 6 i. V. m. Anlage 14), Leistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 15), beauftragt werden die Anlagengruppen 1 bis 8 des § 53 Abs. 2 HOAI, hinsichtlich der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) werden beauftragt: Küchentechnik, Labortechnik, Feuerlöschtechnik, Medientechnik und Bühnentechnik (soweit dem üblichen Ausstattungsgrad einer Grundschule entsprechend).
      Weiterhin ist Gegenstand der Generalplanerleistungen die Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, weiterhin Leistungen für Schallschutz, Bau- und Raumakustik sowie Leistungen der thermischen Bauphysik inkl. Energiebedarfsberechnungen, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination, die Planung und Baubegleitung der Schadstoff-Entsorgung, die Koordination der Schadstoff-Entsorgung, die Erstellung eines Bodengutachtens, schließlich die notwendigen Leistungen hinsichtlich des Brandschutzes (Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis).

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Generalplanerleistungen für die Erweiterung und Teilsanierung der Grundschule an der Lessingstraße in Ingolstadt.
      Die Generalplanungsleistungen beziehen sich auf:
      Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 10), Tragwerksplanung (§§ 49 ff., Leistungsphasen 1 bis 6 i. V. m. Anlage 14), Leistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 i. V. m. Anlage 15), beauftragt werden die Anlagengruppen 1 bis 8 des § 53 Abs. 2 HOAI, hinsichtlich der Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen) werden beauftragt: Küchentechnik, Labortechnik, Feuerlöschtechnik, Medientechnik u. Bühnentechnik (soweit dem üblichen Ausstattungsgrad einer Grundschule entsprechend).
      Weiterhin ist Gegenstand der Generalplanerleistungen die Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, weiterhin Leistungen für Schallschutz, Bau- und Raumakustik sowie Leistungen der thermischen Bauphysik inkl. Energiebedarfsberechnungen, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination, die Planung und Baubegleitung der Schadstoff-Entsorgung, die Koordination der Schadstoff-Entsorgung, die Erstellung eines Bodengutachtens, schließlich die notwendigen Leistungen hinsichtlich des Brandschutzes (Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis).
      Zunächst sollen die zugehörigen Leistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung sowie Genehmigungsplanung) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Zugehörige Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (stufenweise abrufbar).
      Besondere Leistungen: u. a. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
      für Personenschäden: 2 500 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Generalplaner oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB) der Stadt Ingolstadt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung werden zur Vertragsgrundlage für die Ausführung.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 2 500 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 2 500 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF:
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen sowie Leistungen vorliegen.
      III.2.3.2 – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      A1 – Darstellung von maximal 2 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2009 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2009 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude o. ä.),
      — im Rahmen der Bearbeitung des Referenzprojektes wurden durch den Bewerber mind. die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) erbracht,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto).
      A2 – Darstellung von maximal 2 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2009 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2009 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude o.ä.),
      — im Rahmen der Bearbeitung des Referenzprojektes wurden durch den Bewerber mind. die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOIA) erbracht,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto).
      A3 – Darstellung von maximal 2 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2009 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2009 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude o. ä.),
      — im Rahmen der Bearbeitung des Referenzprojektes wurden durch den Bewerber mind. die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOIA) erbracht,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto).
      Eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte für die verschiedenen Leistungsbereiche nach HOAI (d. h. sowohl für A1(Objektplanung Gebäude und Innenräume), als auch A2 (Tragwerksplanung), als auch A3 (Technische Ausrüstung)) ist zulässig.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 6 Referenzprojekte in die Wertung ein.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollten bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude o. ä.),
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) > 6 000 000 EUR brutto).
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Angabe der erbrachten Leistungsphasen bei den jeweiligen Referenzprojekten.
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Gesamtmitarbeiterzahl: mind. 20 Mitarbeiter.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:-Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A),hieraus:Referenzprojekte 60 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten, die in die Wertung fließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 60 Punkte). Dabei ist dabei darauf zu achten, dass jeweils 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (A1), 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Tragwerksplanung (A2) sowie 2 Referenprojekte aus dem Bereich Technische Ausrüstung (A3) sind.Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. ausschließlich Sanierung Schulgebäude, o. ä.) werden 1,5 Punkte vergeben. - Wurden durch den Bewerber bei der Bearbeitung des Referenzprojektes Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume mind. die Leistungspasen 2-8 (für A1) bzw. Tragwerksplanungsleistungen mind. die Leistungsphasen 2-6 (für A2) bzw. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mind. die Leistungsphasen 2-8 (für A3) erbracht? Wenn Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) die Leistungsphasen 2-8 (für A1) bzw. Tragwerksplanungsleistungen (§§ 49 ff. HOAI) die Leistungsphasen 2-6 (für A2) bzw. Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 53 ff. HOAI) Leistungsphasen 2-8 (für A3) erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume (A1) bzw. Tragwerksplanung (A2) bzw. Technische Ausrüstung (A3) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Objektplanung Gebäude und Innenräume (A1) LPH 2-8 = 96 v. H., Tragwerksplanung (A2) LPH 2-6 = 97 v. H., Technische Ausrüstung (A3) LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 der Objektplanung Gebäude und Innenräume beauftragt. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 2,0 Punkte).- Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3,0 Mio. EUR / 6,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte).Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B),hieraus:Technische Leitung (Projektleiter+Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Erweiterung und Sanierung Schulgebäude)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. ausschließlich Sanierung Schulgebäude, o. ä.) werden 2,0 Punkte vergeben.- Wurde das angegebene Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 6,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (6,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 6,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 3,0 Mio. EUR werden 2,00 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3,0 Mio. EUR / 6,0 Mio. EUR x 4,0 Punkte).Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.7.2014 - 12:00

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      18.7.2014 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxUVWBmWFFeGVVaU1FaVVFhXlEaUFE= angefordert werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 981531277
      +49 981531837

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Ingolstadt
      Spitalstraße 3
      85049
      Ingolstadt
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.6.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.06.2014
Ergebnis veröffentlicht 17.11.2014
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-172006 Status Kostenpflichtig
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