loading
  • DE-54338 Schweich
  • 01/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-174720)

Integratives Schulprojekt


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 23.01.2015 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 20
    Tatsächliche Teilnehmer: 18
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 90.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 18.000.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landkreis Trier-Saarburg, Trier (DE), Verbandsgemeinde Schweich, Schweich (DE)
    Betreuer frankundfeil, Bad Kreuznach (DE)
    Preisrichter Klaus-Dieter Aichele, Prof. Ulrich Elwert †, Prof. Gerhard Freising, Prof. Ulrich Hamann BDA, Prof. Ulrich Königs, Prof. Kunibert Wachten [Vorsitz] , Christiane Horsch, Otmar Rößler, Günther Schartz, Christina Steinmetz, Franz-Josef Schwaller
    Aufgabe
    Allgemeines vorab:
    Die Auslober beabsichtigten, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
    Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 und Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.
    Die Leistungen sind bei folgendem Bauvorhaben zu erbringen:
    Der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße beabsichtigen ein gemeinsames neues Schulzentrum für eine Grundschule, eine Förderschule und eine Dreifeldsporthalle zu errichten.
    Lage:
    Die Errichtung des neuen Schulzentrums soll auf dem Gelände westlich entlang der K39 und nordwestlich des Neubaugebietes „Ermesgraben“ in Schweich ausgeführt werden. Sowohl die derzeitige Grundschule der Stadt Schweich (Grundschule „Am Bodenländchen“ im Ortszentrum) als auch die derzeitige Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung der Stadt Trier („Trevererschule“ in Trier) sind an ihrem herkömmlichen Standort für zukünftige Anforderungen nicht erweiterungsfähig. Daher wurde ein neuer gemeinsamer Standort für die beiden vorgenannten Schularten entwickelt. Zusätzlich wurde der Bedarf an Sporthallenflächen sowohl für die Belange der Grundschule als auch für die der Förderschule festgestellt, der nun in Form einer gemeinsamen Dreifeldsporthalle realisiert werden soll.
    Wesentliche Wettbewerbsziele:
    Um die Integration von Schulkindern mit einer Behinderung zu verbessern, sollen auf einer gemeinsamen Fläche die Grundschule, die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung und eine Dreifeldhalle zu dem „Integrativen Schulprojekt Schweich“ geplant und realisiert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur „Inklusion“ geleistet, der am bisherigen Standort Trier nicht möglich war. Es handelt sich für die Region um ein bedeutendes Projekt, bei dem durch die bauliche Konzeption der Verzahnung der Schultypen Grundschule und Förderschule ein Schulprojekt mit Modellcharakter im Sinne der „Inklusion“ entstehen soll.
    Planungsaufgabe:
    Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf eines funktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das den Stellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werden die funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm und die Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden von den Auslobern als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt. Die Planung des Geländes mit den Freiflächen für die Schüler-/innen, den Erschließungsstraßen sowie den Flächen für den ruhenden Verkehr und die Aufstellflächen (überdachtes Busterminal) für die Fahrzeuge der Schüler-/innen der Förderschule verlangen eine differenzierte Planung des Freigeländes. Im Wettbewerbsentwurf ist auf die bauliche Barrierefreiheit (Flur- und Türbreiten, Rampen, erforderliche Bewegungsflächen etc.) in allen Nutzungsbereichen zu achten.
    Raumprogramm und Funktionsbereiche:
    Für die genannten Nutzungen und Nutzer sind 4 Funktionsbereiche im Raumprogramm eingestellt.
    1.) Für die 4-zügige Grundschule mit rd. 384 Schüler-/innen ist eine Nettogrundfläche mit rd. 1.370 m² vorgesehen, bestehend aus 16 Unterrichtsräumen, 8 Förderräumen, 6 Verwaltungsräumen und 2 Ganztagesschul-Betreuungsräumen.
    2.) Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung (für die Schüler-/innen der derzeitigen „Treverer Schule“ in Trier) mit rd. 80 Schüler-/innen, ist eine Nettogrundfläche von rd. 3.000 m² vorgesehen, bestehend aus einer Unter/Mittelstufe, einer Mittel-/Oberstufe, einer Ober-/Werkstufe (jeweils 4 bis 5 Unterrichtsräume, 1 Förderraum, 2 bis 4 Pflegeräume, Therapieräume, Abstellräume, Teeküche etc.), Therapie-, Förder- und Beratungsräume (insgesamt 10 Einzelräume inklusive Neben- und Materialraum), 10 Fachunterrichtsräume, 7 Verwaltungs- und Beratungsräume, Lehrmittelräume und ein Bewegungsbad, Umkleide- und Sanitärräume für Schüler-/innen und Lehrer-/innen.
    3.) Für Grundschule und Förderschule ist eine Nettogrundfläche von rd. 1 900 m² als gemeinsam genutzte Fläche vorgesehen, bestehend aus Geschäftszimmer, Lehrerzimmer mit Nebenräumen, Bibliothek, Mensa mit Nebenräumen, Mehrzweck- und Fachraum, Pausenhalle, Hausmeisterräumen, Lehrer-/innen- und Schüler-/innen-WCs.
    4.) Eine Dreifeldhalle mit rd. 1 770 m² Nettogrundfläche, im Wesentlichen mit den Flächen und Räumen gemäß der DIN 18032-1:2003-09 (Sporthalle 27 x 45 m, teilbar in 3 Teile à 15 x 27 m, Sanitär- und Umkleideräume, Geräteraum).
    Energie, Ressourcen und Wirtschaftlichkeit:
    Durch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen soll ein möglichst geringer Energiebedarf im Winter wie im Sommer gewährleistet sein. Die Auslober legen Wert auf ein ausgewogenes Gebäudekonzept, das Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes durch geeignete Fensterflächenanteile, Sonnenschutz, Orientierung und Speichermassen aufweist. Der Anteil erneuerbarer Energien sollte bei der Projektumsetzung den gesetzlichen Anteil nach EEWärmeGesetz 2008, aktueller Stand, prozentual überschreiten und die mögliche Anwendung der wichtigsten Komponenten im Entwurf erkennen lassen. Aussagen und Planungen zu technischen Details des Energiekonzeptes werden im Planungswettbewerb nicht verlangt. Im Sinne von geringen Lebenszykluskosten ist ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten) durch bauliche und technische Maßnahmen anzustreben.
    Wettbewerbsleistungen:
    Es werden voraussichtlich die folgenden Wettbewerbsleistungen verlangt: Lageplan, Grundrisse aller Ebenen, notwendige Schnitte, Ansichten, Fassadenschnitt sowie ein Massenmodell (Maßstab 1 500) auf einer zur Verfügung gestellten Einsatzplatte verlangt. Ferner ist ein Erläuterungsbericht mit Aussagen zur Gebäudekonzeption, zum Städtebau, zu den Materialien der Bauteile sowie zu den übergeordneten planerischen Aspekten des Energiekonzepts anzufertigen.
    Ausstellung Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist in der Zeit vom 18.02.2015 bis 25.02.2015 im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstraße 26, 54338 Schweich zu besichtigen.

    Die Öffnungszeiten sind:
    18.02.2015 ab 13:00 bis 16:00 Uhr,
    19.02. und 20.02.2015 von 08:00 bis 16:00 Uhr,
    21.02.2015 von 10:00 bis 16:00 Uhr,
    Sonntag 22.02.2015 geschlossen,
    23.02. bis 25.02.2015 von 08:00 bis 16:00 Uhr.
    Projektadresse DE-54338 Schweich
    TED Dokumenten-Nr. 244861-2014
      Ergebnis anzeigen

  • Auswahlkriterien

    maximieren

    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 3.000.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 2.000.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Ja
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE möglich
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 3 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) explizit: eindeutige Kriterien, z.B. gleicher Gebäudetyp, gleiche Projektgröße
    Leistungsphasen der Referenzen: Lph 1(2) - 8
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Ja
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Ja
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landkreis Trier-Saarburg und Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
      Willy-Brandt-Platz 1
      Landkreis Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
      Zu Händen von: Frau Ulrike Stein
      54290
      Trier
      DEUTSCHLAND
      +49 651715416
      MjE5YllfVlhSG2BhUlZbLWFfVlJfGmBOTl9PYl9UG1FS
      +49 65171517640

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.trier-saarburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) im Rahmen eines VOF-Verfahrens für den Neubau „Integratives Schulprojekt Schweich“.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Allgemeines vorab:
      Die Auslober beabsichtigten, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen:
      Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 und Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.
      Die Leistungen sind bei folgendem Bauvorhaben zu erbringen:
      Der Landkreis Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße beabsichtigen ein gemeinsames neues Schulzentrum für eine Grundschule, eine Förderschule und eine Dreifeldsporthalle zu errichten.
      Lage:
      Die Errichtung des neuen Schulzentrums soll auf dem Gelände westlich entlang der K39 und nordwestlich des Neubaugebietes „Ermesgraben“ in Schweich ausgeführt werden. Sowohl die derzeitige Grundschule der Stadt Schweich (Grundschule „Am Bodenländchen“ im Ortszentrum) als auch die derzeitige Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung der Stadt Trier („Trevererschule“ in Trier) sind an ihrem herkömmlichen Standort für zukünftige Anforderungen nicht erweiterungsfähig. Daher wurde ein neuer gemeinsamer Standort für die beiden vorgenannten Schularten entwickelt. Zusätzlich wurde der Bedarf an Sporthallenflächen sowohl für die Belange der Grundschule als auch für die der Förderschule festgestellt, der nun in Form einer gemeinsamen Dreifeldsporthalle realisiert werden soll.
      Wesentliche Wettbewerbsziele:
      Um die Integration von Schulkindern mit einer Behinderung zu verbessern, sollen auf einer gemeinsamen Fläche die Grundschule, die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung und eine Dreifeldhalle zu dem „Integrativen Schulprojekt Schweich“ geplant und realisiert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur „Inklusion“ geleistet, der am bisherigen Standort Trier nicht möglich war. Es handelt sich für die Region um ein bedeutendes Projekt, bei dem durch die bauliche Konzeption der Verzahnung der Schultypen Grundschule und Förderschule ein Schulprojekt mit Modellcharakter im Sinne der „Inklusion“ entstehen soll.
      Planungsaufgabe:
      Der Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe liegt in dem Entwurf eines funktional und gestalterisch qualitätsvollen Schulzentrums, das den Stellenwert des Projektes als Inklusionsmodell abbildet. Erwartet werden die funktionale Integration der geforderten Räume gemäß Raumprogramm und die Erarbeitung einer wirtschaftlichen Gebäudekonzeption in Bezug auf Planung, Herstellung und Betrieb. Die Einhaltung der vorgegebenen Flächen des Raumprogramms sowie die Planung eines kompakten Baukörpers werden von den Auslobern als Basis für eine wirtschaftliche Gebäudekonzeption vorausgesetzt. Die Planung des Geländes mit den Freiflächen für die Schüler-/innen, den Erschließungsstraßen sowie den Flächen für den ruhenden Verkehr und die Aufstellflächen (überdachtes Busterminal) für die Fahrzeuge der Schüler-/innen der Förderschule verlangen eine differenzierte Planung des Freigeländes. Im Wettbewerbsentwurf ist auf die bauliche Barrierefreiheit (Flur- und Türbreiten, Rampen, erforderliche Bewegungsflächen etc.) in allen Nutzungsbereichen zu achten.
      Raumprogramm und Funktionsbereiche:
      Für die genannten Nutzungen und Nutzer sind 4 Funktionsbereiche im Raumprogramm eingestellt.
      1.) Für die 4-zügige Grundschule mit rd. 384 Schüler-/innen ist eine Nettogrundfläche mit rd. 1.370 m² vorgesehen, bestehend aus 16 Unterrichtsräumen, 8 Förderräumen, 6 Verwaltungsräumen und 2 Ganztagesschul-Betreuungsräumen.
      2.) Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische Entwicklung (für die Schüler-/innen der derzeitigen „Treverer Schule“ in Trier) mit rd. 80 Schüler-/innen, ist eine Nettogrundfläche von rd. 3.000 m² vorgesehen, bestehend aus einer Unter/Mittelstufe, einer Mittel-/Oberstufe, einer Ober-/Werkstufe (jeweils 4 bis 5 Unterrichtsräume, 1 Förderraum, 2 bis 4 Pflegeräume, Therapieräume, Abstellräume, Teeküche etc.), Therapie-, Förder- und Beratungsräume (insgesamt 10 Einzelräume inklusive Neben- und Materialraum), 10 Fachunterrichtsräume, 7 Verwaltungs- und Beratungsräume, Lehrmittelräume und ein Bewegungsbad, Umkleide- und Sanitärräume für Schüler-/innen und Lehrer-/innen.
      3.) Für Grundschule und Förderschule ist eine Nettogrundfläche von rd. 1 900 m² als gemeinsam genutzte Fläche vorgesehen, bestehend aus Geschäftszimmer, Lehrerzimmer mit Nebenräumen, Bibliothek, Mensa mit Nebenräumen, Mehrzweck- und Fachraum, Pausenhalle, Hausmeisterräumen, Lehrer-/innen- und Schüler-/innen-WCs.
      4.) Eine Dreifeldhalle mit rd. 1 770 m² Nettogrundfläche, im Wesentlichen mit den Flächen und Räumen gemäß der DIN 18032-1:2003-09 (Sporthalle 27 x 45 m, teilbar in 3 Teile à 15 x 27 m, Sanitär- und Umkleideräume, Geräteraum).
      Energie, Ressourcen und Wirtschaftlichkeit:
      Durch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen soll ein möglichst geringer Energiebedarf im Winter wie im Sommer gewährleistet sein. Die Auslober legen Wert auf ein ausgewogenes Gebäudekonzept, das Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes durch geeignete Fensterflächenanteile, Sonnenschutz, Orientierung und Speichermassen aufweist. Der Anteil erneuerbarer Energien sollte bei der Projektumsetzung den gesetzlichen Anteil nach EEWärmeGesetz 2008, aktueller Stand, prozentual überschreiten und die mögliche Anwendung der wichtigsten Komponenten im Entwurf erkennen lassen. Aussagen und Planungen zu technischen Details des Energiekonzeptes werden im Planungswettbewerb nicht verlangt. Im Sinne von geringen Lebenszykluskosten ist ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten) durch bauliche und technische Maßnahmen anzustreben.
      Wettbewerbsleistungen:
      Es werden voraussichtlich die folgenden Wettbewerbsleistungen verlangt: Lageplan, Grundrisse aller Ebenen, notwendige Schnitte, Ansichten, Fassadenschnitt sowie ein Massenmodell (Maßstab 1 500) auf einer zur Verfügung gestellten Einsatzplatte verlangt. Ferner ist ein Erläuterungsbericht mit Aussagen zur Gebäudekonzeption, zum Städtebau, zu den Materialien der Bauteile sowie zu den übergeordneten planerischen Aspekten des Energiekonzepts anzufertigen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000, 71221000, 71222000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      1.) Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Vollständigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und zur Prüfung auf Vollständigkeit:
      1.1) Nachweis der Unterschriftsberechtigung für den Unterzeichner des Teilnahmeantrags durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes des Bieters oder, sofern ein solcher nicht vorhanden ist, durch Nachweis der Vertretungsmacht durch Vollmacht.
      1.2) Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
      1.3) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
      1.4) Unabhängigkeitserklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
      1.5) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
      1.6) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß §19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am 18.6.2013, für den zuständigen Architekten und Landschaftsarchitekten oder zuständigen Architekten und Landschaftsarchitekten in einer Arbeits- /Bietergemeinschaft.
      1.7) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.6) nachweisen.
      1.8) Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Nachweise nach Ziffern 1.3) bis 1.7) vorzulegen.
      1.9.) Im Falle einer Arbeits- und Beitergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1) bis 1.7) geforderten Nachweise vorzulegen.
      1.10) Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1.1) bis 1.9) nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.4.3) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
      1.11) Alle Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1.1) bis 1.10) sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
      1.12) Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärungen sowie die geforderten Nachweise gemäß der Ziffern 1.3) bis 1.7) der Nachunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
      2.) Prüfung und Bewertung der finanziellen/wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung). Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind, hier zur Leistung Architektur:
      2.1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen Objektplanungen für Gebäude in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013).
      Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 400 000 EUR netto erforderlich.
      Bei Umsatz bei Umsatz bei Umsatz 2.2) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013).
      Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 3 Architekten erforderlich.
      Bei 2 Architekten werden 3 Punkte erteilt,
      bei 1 Architekten wird 1 Punkt erteilt.
      2.3) Referenzprojekt 1:
      Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt) geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat:
      Neubau einer allgemein bildenden Schule (Grund-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium oder vergleichbares Schulprojekt). Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.
      Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
      Projektbezeichnung;
      Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
      Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;
      Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG 400);
      Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
      Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig für das Projekt;
      Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.
      Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.
      Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.3).
      2.3.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.
      Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.
      Bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten 2.3.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 18 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.
      Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wird dann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.3.1) und 2.3.2) zu erzielenden Punkte werden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      2.4) Referenzprojekt 2:
      Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt) geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Förder- oder Sonderschule oder einer Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zur behinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger (hier auch Wohngebäude) oder eines Pflegeheims, eines Sanatoriums oder eines Krankenhauses, das die baulichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.
      Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
      Projektbezeichnung;
      Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
      Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;
      Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG 400);
      Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
      Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig für das Projekt;
      Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.
      Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden.
      Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.3).
      2.4.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) können maximal 10 Punkte von 18 Punkten erreicht werden.
      Zur Erreichung von 10 Punkten sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.
      Bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten 2.4.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 20 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 1,92 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.
      Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wird dann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.4.1) und 2.4.2) zu erzielenden Punkte werden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      2.5) Referenzprojekt 3:
      Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt) geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Sporthalle. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.
      Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
      Projektbezeichnung;
      Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
      Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes;
      Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG 400);
      Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
      Projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro, zuständig für das Projekt;
      Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.
      Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.
      Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.3).
      2.5.1) Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) können maximal 6 Punkte von 10 Punkten erreicht werden.
      Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 2 500 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + 400) erforderlich.
      Bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten bei Bauwerkskosten 2.5.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 10 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Gebäude nach § 34 Abs. 2 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 0,96 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.
      Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 01.01.2005 gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem 01.01.2005 erbracht wurden, werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wird dann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.5.1) und 2.5.2) zu erzielenden Punkte werden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      2.6) Technische Leitung (Architektur):
      2.6.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen hauptverantwortlichen Architekten (Gesamtprojektleiter). Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.
      a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkt erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkte erteilt.
      Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehend genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.
      b) Ausgeübte Projektleitung oder ausgeübte stellvertetende Projektleitung bei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5) (maximal 8 Punkte von 10 Punkten):
      Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der unter a) benannte vorgesehene hauptverantwortliche Architekt für die unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5) angegebenen Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.
      Die ausgeübte Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt.
      2.6.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenen Objektüberwacher (Bauüberwacher). Es können insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.
      a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 10 Punkten):
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkt erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkte erteilt.
      Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehend genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.
      b) Ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nach HOAI § 34) bei den Referenzprojekten 1 bis 3 unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5) (maximal 8 Punkte von 10 Punkten):
      Je Projekt werden 2 667 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene hauptverantwortliche Bauleiter für die unter den Ziffern 2.3), 2.4) und 2.5) benannten Referenzprojekte 1, 2 und 3 die Objektüberwachung im Sinne der LP 8 ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.
      Die Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu Ziffer 2.6.4) 0 Punkte erteilt.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.6.1) und 2.6.2) zu erzielenden Punkte werden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind, ab hier zur Leistung Landschaftsarchitektur:
      2.7) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen bei Freianlagen,
      in den letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013).
      Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 300 000 EUR netto erforderlich.
      Bei Umsatz bei Umsatz bei Umsatz 2.8) Referenzprojekt 4:
      Darstellung einer ausgewählten Freianlage, die der Bewerber (Landschaftsarchitekt) geplant und deren Bauausführung er überwacht hat: Gestaltung einer großflächig zusammenhängenden Freifläche für pädagogische Einrichtungen (Kindergarten, Schule, Hochschule, Einrichtung für Weiterbildung,
      Förderschule, Sonderschule, Einrichtung aus der Eingliederungshilfe zur behinderungsgerechten Betreuung und Versorgung Minderjähriger). Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab 1.1.2005 erbracht wurden.
      Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
      Projektbezeichnung;
      Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
      Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Außenanlage;
      Kosten der Außenanlagen brutto (KG 500);
      Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen;
      Projektleitender und stellvertretend projektleitender Landschaftsarchitekt im Büro, zuständig für das Projekt.
      Objektüberwacher im Büro, zuständig für das Projekt.
      Es können insgesamt maximal 14 Punkte erreicht werden.
      Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.3).
      2.8.1) Für die Projektgröße gemessen an den Kosten der Außenanlagen brutto (KG 500) können maximal 6 Punkte von 14 Punkten erreicht werden.
      Zur Erreichung von 6 Punkten sind mindestens 500 000 EUR brutto Kosten der Außenanlagen (KG 500) erforderlich.
      Bei Kosten der Außenanlagen bei Kosten der Außenanlagen bei Kosten der Außenanlagen bei Kosten der Außenanlagen 2.8.2) Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 8 Punkte von 14 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für die Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Freianlagen nach § 39 Abs. 3 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9-100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 29 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 12,5 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 8 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 2,32 Punkte von maximal 8 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 39 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 3 %, LP 2 Vorplanung 10 %, LP 3 Entwurfsplanung 16 %, LP 4 Genehmigungsplanung 4 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 7 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 3 %, LP 8 Objektüberwachung 30 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.
      Für die Bewertung der LP 1 bis 8 gilt: Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungszeitraum ab 1.1.2005 gewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Nicht abgeschlossene einzelne Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem 1.1.2005 erbracht wurden, werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Für die Bewertung der LP 9 gilt: LP 9 wird dann gewertet, wenn mit deren Bearbeitung begonnen wurde.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.8.1) und 2.8.2) zu erzielenden Punkte werden addiert. Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      2.9) Technische Leitung (Landschaftsarchitektur):
      2.9.1) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen Landschaftsarchitekten (Projektleiter). Es können insgesamt maximal 4 Punkte erreicht werden.
      a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 4 Punkten):
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von mindestens 11-14 Jahren wird 1 Punkt erteilt.
      Bei einer Berufserfahrung von weniger als 11 Jahren werden 0,5 Punkte erteilt.
      Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6). Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab der Führung der vorstehend genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hierzu 0 Punkte erteilt.
      b) Ausgeübte Projektleitung bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8) (maximal 2 Punkte von 4 Punkten):
      Es werden 2 Punkte erteilt, wenn der vorgesehene projektleitende Landschaftsarchitekt für das unter der Ziffer 2.8 (Referenzprojekt 4) benannte Referenzprojekt die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt.
      Die Projektleitung unter b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch b) 0 Punkte erteilt.
      2.9.2) Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenen Objektüberwacher (Bauüberwacher). Es können maximal 2 Punkte erreicht werden.
      Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6) oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF.
      Für die ausgeübte Objektüberwachung (im Sinne der Leistungsphase 8 nach HOAI § 39) bei Referenzprojekt 4 unter der Ziffer 2.8) werden 2 Punkte erteilt, wenn der vorgesehene Objektüberwacher für das unter der Ziffer 2.8 (Referenzprojekt 4) benannte Referenzprojekt die Bauüberwachung ausgeübt hat. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung zu führen. Wird die Eigenerklärung nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. Die ausgeübte Objektüberwachung wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden zu Ziffer 2.9.2) insgesamt 0 Punkte erteilt.
      Die einzelnen unter den Ziffern 2.9.1) und 2.9.2) zu erzielenden Punkte werden addiert.Bei fehlenden Angaben zu Einzelaspekten werden jeweils 0 Punkte erteilt.
      3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen der Ziffern 1.) und 2.):
      3.1) Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 2.1) und 2.2) getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 2.1) und 2.2) addiert.
      3.2) Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8) und die Darstellung der technischen Leitung zu den Ziffern 2.6) und 2.9)
      entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in den Referenzprojekten abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
      3.3) Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2, 3 und 4 zu den Ziffern 2.3), 2.4), 2.5) und 2.8) ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 4 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt werden 0 Punkte erteilt.
      3.4) Fehlen Angaben und Nachweise in der Bewerbungsunterlage erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Kontaktstelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Stufe 1.) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen der Stufe 2.) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
      3.5) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros.
      3.6) Das Ergebnis der oben unter den Stufen 1.) und 2.) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge.
      Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bieter die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber, die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 4 und 5 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält Rang 6. Es ist beabsichtigt zur Teilnahme am Architektenwettbewerb, die Bieter auf den Rangstellen 1 bis 20 aufzufordern. Bewerber mit einer höheren Rangstelle als 20 werden also in keinem Fall zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 19 (1) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 20

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
      1. Gestalterische Qualität der/des Baukörper/s und der Freiraumplanung unter Berücksichtigung des Umfeldes.
      2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließungen, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität.
      3. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb.
      4. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption.
      Die dargestellte Reihenfolge der Kriterien wird nicht als Rangfolge herangezogen.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Die Bewerbungsunterlagen sind außen auf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen: „Wettbewerb Integratives Schulprojekt Schweich – nicht öffnen!“.

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.8.2014
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 19.8.2014 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 18.9.2014

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis 36 000 EUR netto
      2. Preis 22 500 EUR netto
      3. Preis 13 500 EUR netto
      sowie 3 Anerkennungen à 6 000 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Siehe unter VI.2) Zusätzliche Angaben, Ziffer 9.)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      1.) Zum Teilnahmewettbewerb:
      Informationen zum Wettbewerbsgebiet (Lageplan/Wettbewerbsgrundstück) sowie der Bewerbungsbogen werden auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburg www.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ bereitgestellt.
      Für die Bewerbungen wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Bewerbungsbogen kann bis zum 19.8.2014 unter www.trier-saarburg.de unter der Rubrik „Bürger“/„Download“ abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist bis spätestens am 19.8.2014 um 12:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem Aktenzeichen „Wettbewerb Integratives Schulprojekt Schweich – nicht öffnen!“ bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll den Bewerbungsbogen mit den beschriebenen Anlagen nicht überschreiten.
      Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle bis zum 12.8.2014 um 12:00 Uhr entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet.
      Die allgemeinen Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage des Auslobers, Pfad siehe oben, geführt.
      Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (in Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form(im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
      Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für den Versand der Auslobungsunterlage zum Architektenwettbewerb und für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Kontaktstelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros.
      2.) Termine für den Architektenwettbewerb:
      Voraussichtlicher Versand der Auslobungsunterlage an die zum Architektenwettbewerb ausgewählten Teilnehmer ist am 18.9.2014, voraussichtlicher Termin Kolloquium am 2.10.2014 (kein Pflichtkolloquium). Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist voraussichtlich der 4.12.2014, für das Modell der 11.12.2014 jeweils bis 16:00 Uhr. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Wettbewerbsarbeiten bei der Kontaktstelle.
      3.) Zuschlagskriterien:
      Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den 3 Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt, nicht jedoch mit den mit einer Anerkannung bedachten Büros. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:
      1. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Wichtungsfaktor 40.
      2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 15.
      3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Terminkontrolle in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 10.
      4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Wichtungsfaktor 20.
      5. Honorarangebot nach HOAI für die Grundleistungen Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1., Leistungsphasen 1-9. Für die Angebotsbearbeitung ist von folgenden Honorarzonen und von folgenden anrechenbaren Kosten auszugehen:
      Für das Schulgebäude: Anrechenbare Kosten 14 900 000 EUR netto. Nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte von Honorarzone IV auszugehen sein. Für die Dreifeldhalle: Anrechenbare Kosten 3 100 000 EUR netto. Nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte von Honorarzone III auszugehen sein.
      Unterkriterien:
      5.1 Schulgebäude:
      5.1.1 Honorarsatz, 15 Punkte.
      5.1.2 Zeithonorar, 15 Punkte.
      5.1.3 Nebenkosten, 15 Punkte.
      5.1.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 15 Punkte.
      5.1.5 Zahlungsfristen, 15 Punkte.
      5.2 Dreifeldhalle:
      5.2.1 Honorarsatz, 3 Punkte.
      5.2.2 Zeithonorar, 3 Punkte.
      5.2.3 Nebenkosten, 3 Punkte.
      5.2.4 Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.
      5.2.5 Zahlungsfristen, 3 Punkte.
      Wichtungsfaktor 10.
      6. Honorarangebot für die Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1., Leistungsphasen 1-9.
      Für die Angebotsbearbeitung: Nach derzeitiger Einschätzung des Auftraggebers dürfte von Honorarzone IV und von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1 300 000 EUR netto auszugehen sein.
      Unterkriterien:
      6.1. Honorarsatz, 3 Punkte.
      6.2. Zeithonorar, 3 Punkte.
      6.3. Nebenkosten, 3 Punkte.
      6.4. Entfall von Grundleistungen bei dem geplanten Objekt, 3 Punkte.
      6.5. Zahlungsfristen, 3 Punkte.
      Wichtungsfaktor 5.
      4.) Bedingungen für den Auftrag:
      Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten und Landschaftsarchitekten, siehe Abschnitt II.1.1). Die Auslober beabsichtigen die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LP) 1-9 und die Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen die folgenden Stufen – nach Objekten aufgeteilt – gebildet werden:
      Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
      Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
      Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9.
      Die Leistungen für Gebäude nach § 34 HOAI und Freianlagen nach § 39 HOAI werden nicht zwingend parallel beauftragt, sondern ggf. auch zeitlich nacheinander. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. Es ist beabsichtigt eine Baukostenobergrenze für das Gesamtprojekt in dem zu schließenden Auftrag festzulegen.
      5.) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
      6.) Vergütung:
      Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend den Bestimmungen des § 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) wird im Falle einer weiteren Beauftragung die Preissumme auf die entsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      7.) Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
      Erläuterungen zu sämtliche Oberkriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1-6):
      Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1 bis 6 erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich der Oberkriterien erhält bei jedem Oberkriterium 30 Punkte von 30 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält zehn Punkte weniger als der beste Bewerber, also 20 Punkte. Der jeweils drittbeste Bewerber erhält zehn Punkt weniger als der jeweils Zweitbeste, also 10 Punkte. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von 2 oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rangstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten also beispeilsweise 2 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 30 Punkte, wobei die Rangstelle 2 nicht besetzt wird.
      Die Gesamtzahl der Wichtungsfaktoren beträgt 100. Die maximale Punktzahl je Oberkriterium beträgt, wie ausgeführt, 30. Unter Anwendung der Summe der Wichtungsfaktoren ergibt dies eine maximal erreichbare Punktzahl von 30 x (40 + 15 + 10 + 20 + 10 + 5) = 3.000 für sämtliche Oberkriterien zusammen.
      Die in dem jeweiligen Oberkriterium erreichte Punktzahl (30 Punkte oder 20 Punkte oder 10 Punkte) wird mit dem jeweils angegebenen Wichtungsfaktor multipliziert. Die Summe der so erreichten Punkte sämtlicher Oberkriterien ergibt die Rangfolge der Bieter in Bezug auf die Zuschlagskriterien.
      Ergänzende Erläuterungen zu dem Zuschlagskriterium (Oberkriterium) 1:
      Das Ranking richtet sich nach dem Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Der 1. Preisträger erhält also 30 Punkte, der 2. Preisträger 20 Punkte und der 3. Preisträger 10 Punkte.
      Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) Nr. 2 bis 4:
      Die Auswertung der Angebot zu den Oberkriterien Ziffer 2. bis 4. erfolgt in einem Ranking, wie oben bereits dargelegt. Der jeweils beste Bewerber erhält jeweils 30 Punkte, der jeweils zweitbeste 20 usw. Hinsichtlich der Mehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das oben Gesagte.
      Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (Oberkriterien) 5. und 6.:
      Die Kriterien 5 und 6 enthalten Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird mit der in der oben aufgeführten Matrix angegebenen Punktzahl wie folgt bewertet: Bei den Unterkriterien 5.1.1. bis 5.1.5 erhält der jeweils beste Bewerber je Unterkriterium 15 Punkte, der jeweils zweitbeste 10, der jeweils drittbeste 5 Punkte. Bei den Unterkriterien 5.2.1. bis 5.2.5. und 6.1. bis 6.5. erhält der jeweils beste Bewerber je Unterkriterium 3 Punkte, der jeweils zweitbeste 2 Punkte, der jeweils drittbeste 1 Punkt.
      Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien in 5. und 6. erfolgt dabei ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber erhält also 30 Punkte, der zweitbeste Bewerber 20 Punkte, der drittbeste Bewerber 10 Punkte. Hinsichtlich der Mehrfachbesetzung einer Rangstelle gilt das oben Gesagte. Die Punktzahl des Oberkriteriums (30 oder 20 oder 10 Punkte) ergibt sich aus der Addition der bei den betreffenden Unterkriterien durch den jeweiligen Bieter erreichten Punkte. Derjenige Bieter, der in der Summe der Unterkriterien des jeweiligen Oberkriteriums die im Verhältnis aller Bieter höchste Punktzahl erreicht hat, erhält also bei dem jeweiligen Oberkriterium die erste Rangstelle mit der Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Derjenige Bieter der in der Summe der Unterkriterien die im Verhältnis aller Bieter zweithöchste Punktzahl erreicht hat, erhält bei den jeweiligen Oberkriterien die zweite Rangstellen mit 20 Punkten usw.
      8.) Ablauf des Zuschlagsverfahrens nach Abschluss des Architektenwettbewerbs:
      Die verbliebenen drei Bieter werden rechtzeitig vor Durchführung des Verhandlungsverfahrens über den Ablauf des Zuschlagsverfahrens nach Abschluss des Architektenwettbewerbs schriftlich unterrichtet.
      9.) Namen der ausgewählten Preisrichter:
      1. Klaus-Dieter Aichele, Mainz, (Fachpreisrichter)
      2. Prof. Ulrich Elwert, Ravensburg, (Fachpreisrichter)
      3. Prof. Gerhard Freising, Trier, (Fachpreisrichter)
      4. Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt, (Fachpreisrichter)
      5. Christiane Horsch, Bürgermeisterin VG Schweich, (Sachpreisrichterin)
      6. Prof. Ulrich Königs, Köln, (Fachpreisrichter)
      7. Otmar Rößler, Stadtbürgermeister Schweich, (Sachpreisrichter)
      8. Günther Schartz, Landrat Kreis Trier-Saarburg, (Sachpreisrichter)
      9. Prof. Kunibert Wachten, Aachen, (Fachpreisrichter)
      10. Christina Steinmetz, Grundschule Schweich, (Sachpreisrichterin)
      11. Franz-Josef Schwaller, Treverer-Schule Trier, (Sachpreisrichter)
      Stellvertreter:
      Wolfgang Deutsch, Büroleiter VGV Schweich, (Sachpreisrichter, stellv. für Christiane Horsch)
      Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter KV Trier-Saarburg (Sachpreisrichter, stellv. für Günther Schartz)
      Prof. Kuno Mauritius Schneider, Trier (Fachpreisrichter)
      Prof. Oskar Spital-Frenking, Dortmund (Fachpreisrichter).

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
      Stiftsstraße 9
      55116
      Mainz
      DEUTSCHLAND
      MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5CPEAwXWdbVVweYlxgHlRV
      +49 6131162234
      +49 6131162113

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
      1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung
      Stiftsstraße 9
      55116
      Mainz
      DEUTSCHLAND
      MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VZU1ocYFpeHFJT
      +49 6131162234
      +49 6131162113

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.7.2014

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 18.07.2014
Ergebnis veröffentlicht 19.02.2015
Zuletzt aktualisiert 18.05.2020
Wettbewerbs-ID 2-174720 Status
Seitenaufrufe 7475