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  • DE-65189 Wiesbaden
  • 04/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-176332)

Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Fortschreibung des Flächennutzungsplanes inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht


 
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    Entscheidung 24.04.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / Umweltverträglichkeitsstudie / Bauleitplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Wiesbaden (DE)
    Betreuer Stadtbauplan GmbH, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen der Gesellschaft und ihrer Folgen für die Gemeinden sowie der aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognosen werden auch in Wiesbaden Diskussionen über die Zukunft der Stadt geführt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden erfüllt mit ca. 280.000 Einwohnern vielfältige oberzentrale Funktionen in der Wachstumsregion Rhein-Main. Mit der historischen Kernstadt und der landschaftlich reizvollen Lage umgeben von Taunus und Rheingau besitzt die Stadt eine Vielzahl stadt- und landschaftsräumlicher Qualitäten. Wiesbaden ist über das Straßen- und Schienennetz sowie den internationalen Flughafen Frankfurt Main sehr gut verkehrlich angebunden. Mit dieser hohen Lebensqualität ist die Stadt attraktiver Standort u. a. für die Wohnbevölkerung, Arbeitskräfte und Unternehmen. Aktuelle Handlungsfelder sind neben den Themen Wohnen, Gewerbe, Mobilität u. a. die Integration des US-Hauptquartiers und die Weiterentwicklung als Gesundheitsstandort.
    Stadtentwicklungskonzept
    Das Stadtentwicklungskonzept soll als Orientierungsrahmen dienen. Als Navigationshilfe zeigt es die wesentlichen quantitativen und qualitativen Faktoren auf, an denen die Entwicklung Wiesbadens bis 2030 ausgerichtet werden soll. Mit Stadtentwicklung ist aber nicht nur die baulich-räumliche Komponente von Stadtplanung gemeint, sondern sie beinhaltet auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle, ökologische und ästhetische Aspekte. Die Erarbeitung des Wiesbadener integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist als Diskurs mit der Stadtgesellschaft zu verstehen. Das Stadtentwicklungskonzept ist damit Navigationshilfe, Impulsgeber und Diskussionsplattform zugleich und dient damit der kommunalpolitische Diskussion und Entscheidungsfindung.
    Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sind eine nachhaltige Siedlungs- und Gewerbeentwicklung mit den Handlungsfeldern Wohnen und Gewerbe zentrale Bausteine des Stadtentwicklungskonzeptes. Darüber hinaus gehören zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung weitere Handlungsfelder, wie beispielsweise das Handlungsfeld Stadtgesellschaft, mit den Themen soziale Entwicklung, Integration, übergeordnete Bildungsplanung, Hochschulstandort, sowie die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung , Freiraumentwicklung, Natur und Umwelt, Mobilität und Infrastruktur. Aber auch die Kooperation in der Region Rhein-Main, Wiesbaden als Gesundheitsstandort und Hauptquartier der US-Army sowie das Handlungsfeld Baukultur/Ästhetik/kulturelles Erbe sind von besonderer Bedeutung.
    Im Sinne einer informellen Planung soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als Leitkonzept für die Landeshauptstadt zu Grunde gelegt werden. Es soll dabei, trotz Konkretisierung und Verbindlichkeit ein dynamisches Instrument bleiben. Um eine breite Akzeptanz zu erreichen sind unter Einbeziehung aller handelnden Akteure aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft differenzierte räumliche Zielaussagen zu entwickeln. Dabei soll auch eine Abstimmung mit den angrenzenden Städten und Kommunen erfolgen. Die räumlich wirksamen Zielaussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sollen im weiteren Prozess die Basis sowohl für den neuen Flächennutzungsplan als auch für weitere teilräumliche und fachspezifische Konzepte bilden. Gegenstand des Auftrages ist es daher, die Prozesse „Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“, „Verkehrsentwicklungsplan“ und die „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes“ zusammenzuführen. Dabei soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als eigenständige informelle Planung verstetigt werden. Durch seinen informellen und fachübergreifenden Ansatz ist es eine ideale Grundlage und Ergänzung für den räumlich wirksamen Flächennutzungsplan.
    Für Teilbereiche der Stadt liegen räumliche Entwicklungskonzepte vor und zu unterschiedlichen Themenfeldern wurden Fachkonzepte erarbeitet, die in das Stadtentwicklungskonzept zu integrieren sind.
    Außerdem wird parallel die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt – dessen Entwicklung soll mit dem Stadtentwicklungskonzept verzahnt werden.
    Über die o. g. Punkte hinaus werden folgende Leistungen erwartet:
    1. Prozessmoderation
    Moderation eines umfassenden Beteiligungsprozesses von Bürgern, Politikern und Experten
    2. Textliche bzw. zeichnerische Darstellungen:
    Stufe 1 Bestandsanalyse: Stärken- und Schwächenanalyse (SWOT-Analyse), Ableitung von Handlungsschwerpunkten, Abbildung in thematischen Karten
    Stufe 2 Entwicklung von Konzepten: Räumliche Darstellung von Handlungsschwerpunkten inkl. möglicher Maßnahmen oder Leitprojekte, thematische Darstellung von Handlungsschwerpunkten inkl. möglicher Managementstrategien der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Qualitätssicherung und Umsetzung, mögliche weitere Strategie für die Institutionalisierung der Verstetigung des Stadtentwicklungskonzeptes
    Flächennutzungsplan
    Ebenfalls Gegenstand dieses Auftrages ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden inkl. der nach den gesetzlichen Grundlagen vorgeschriebenen Umweltprüfung.
    Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist von 2003. Er basiert auf Prognosen und Daten, die zusammen mit den damaligen städtebaulichen Leitbildern und Entwicklungszielen die Grundlage für die Darstellungen im Flächennutzungsplan bildeten. Mit Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt derzeit eine regelmäßige Überprüfung der Flächennutzungsplandarstellungen in den jeweiligen Plangebieten. Diese Überprüfungen führten zu ca. 53 Änderungsverfahren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes von denen ca. 2/3 rechtskräftig wurden.
    Öffentlichkeitsbeteiligung
    Die Landeshauptstadt Wiesbaden legt bei beiden Planungsprozessen besonderen Wert auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerschaft und aller gesellschaftlich relevanten Akteure. Die Bürgerschaft soll, über das gesetzlich geforderte Maß hinaus, in die Planungsprozesse eingebunden werden, so dass möglichst viele Menschen ihre Bedürfnisse und Erfahrungen in Entscheidungsprozesse einbringen können. Dazu wird hier vom Auftragnehmer die Entwicklung von innovativen Strategien und Konzepten zur Initiierung, Steuerung und Moderation der frühzeitigen und intensiven Einbindung erwartet. Bei der Entwicklung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist die Einbindung der (Fach-) Öffentlichkeit von besonders großer Bedeutung um eine möglichst hohe Akzeptanz und Identifikation mit den Entwicklungszielen der Stadt zu erreichen, die dann im rechtlich verbindlichen Flächennutzungsplan ihre räumliche Darstellung finden.
    Leistungsumfang
    Vgl. II.1.5).
    Adresse des Bauherren DE-65189 Wiesbaden
    TED Dokumenten-Nr. 268076-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadtplanungsamt
      Gustav-Stresemann-Ring 15
      Zu Händen von: Herrn Thomas Metz
      65189
      Wiesbaden
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      Zu Händen von: Herrn Jan Nicolin
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 615199570
      MjEwbV9pW2E2aWpXWmpYV2tmYldkJFpb
      +49 6151995730
      www.stadtbauplan.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      Zu Händen von: Herrn Jan Nicolin
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 615199570
      MjExbF5oWmA1aGlWWWlXVmplYVZjI1la
      +49 6151995730
      www.stadtbauplan.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      Zu Händen von: Herrn Jan Nicolin
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 615199570
      MjE0aVtlV10yZWZTVmZUU2diXlNgIFZX
      +49 6151995730
      www.stadtbauplan.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Fortschreibung des Flächennutzungsplanes inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden.
      NUTS-Code DE714

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen der Gesellschaft und ihrer Folgen für die Gemeinden sowie der aktuell vorliegenden Bevölkerungsprognosen werden auch in Wiesbaden Diskussionen über die Zukunft der Stadt geführt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden erfüllt mit ca. 280.000 Einwohnern vielfältige oberzentrale Funktionen in der Wachstumsregion Rhein-Main. Mit der historischen Kernstadt und der landschaftlich reizvollen Lage umgeben von Taunus und Rheingau besitzt die Stadt eine Vielzahl stadt- und landschaftsräumlicher Qualitäten. Wiesbaden ist über das Straßen- und Schienennetz sowie den internationalen Flughafen Frankfurt Main sehr gut verkehrlich angebunden. Mit dieser hohen Lebensqualität ist die Stadt attraktiver Standort u. a. für die Wohnbevölkerung, Arbeitskräfte und Unternehmen. Aktuelle Handlungsfelder sind neben den Themen Wohnen, Gewerbe, Mobilität u. a. die Integration des US-Hauptquartiers und die Weiterentwicklung als Gesundheitsstandort.
      Stadtentwicklungskonzept
      Das Stadtentwicklungskonzept soll als Orientierungsrahmen dienen. Als Navigationshilfe zeigt es die wesentlichen quantitativen und qualitativen Faktoren auf, an denen die Entwicklung Wiesbadens bis 2030 ausgerichtet werden soll. Mit Stadtentwicklung ist aber nicht nur die baulich-räumliche Komponente von Stadtplanung gemeint, sondern sie beinhaltet auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle, ökologische und ästhetische Aspekte. Die Erarbeitung des Wiesbadener integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist als Diskurs mit der Stadtgesellschaft zu verstehen. Das Stadtentwicklungskonzept ist damit Navigationshilfe, Impulsgeber und Diskussionsplattform zugleich und dient damit der kommunalpolitische Diskussion und Entscheidungsfindung.
      Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sind eine nachhaltige Siedlungs- und Gewerbeentwicklung mit den Handlungsfeldern Wohnen und Gewerbe zentrale Bausteine des Stadtentwicklungskonzeptes. Darüber hinaus gehören zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung weitere Handlungsfelder, wie beispielsweise das Handlungsfeld Stadtgesellschaft, mit den Themen soziale Entwicklung, Integration, übergeordnete Bildungsplanung, Hochschulstandort, sowie die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimaanpassung , Freiraumentwicklung, Natur und Umwelt, Mobilität und Infrastruktur. Aber auch die Kooperation in der Region Rhein-Main, Wiesbaden als Gesundheitsstandort und Hauptquartier der US-Army sowie das Handlungsfeld Baukultur/Ästhetik/kulturelles Erbe sind von besonderer Bedeutung.
      Im Sinne einer informellen Planung soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als Leitkonzept für die Landeshauptstadt zu Grunde gelegt werden. Es soll dabei, trotz Konkretisierung und Verbindlichkeit ein dynamisches Instrument bleiben. Um eine breite Akzeptanz zu erreichen sind unter Einbeziehung aller handelnden Akteure aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft differenzierte räumliche Zielaussagen zu entwickeln. Dabei soll auch eine Abstimmung mit den angrenzenden Städten und Kommunen erfolgen. Die räumlich wirksamen Zielaussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sollen im weiteren Prozess die Basis sowohl für den neuen Flächennutzungsplan als auch für weitere teilräumliche und fachspezifische Konzepte bilden. Gegenstand des Auftrages ist es daher, die Prozesse „Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“, „Verkehrsentwicklungsplan“ und die „Fortschreibung des Flächennutzungsplanes“ zusammenzuführen. Dabei soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als eigenständige informelle Planung verstetigt werden. Durch seinen informellen und fachübergreifenden Ansatz ist es eine ideale Grundlage und Ergänzung für den räumlich wirksamen Flächennutzungsplan.
      Für Teilbereiche der Stadt liegen räumliche Entwicklungskonzepte vor und zu unterschiedlichen Themenfeldern wurden Fachkonzepte erarbeitet, die in das Stadtentwicklungskonzept zu integrieren sind.
      Außerdem wird parallel die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt – dessen Entwicklung soll mit dem Stadtentwicklungskonzept verzahnt werden.
      Über die o. g. Punkte hinaus werden folgende Leistungen erwartet:
      1. Prozessmoderation
      Moderation eines umfassenden Beteiligungsprozesses von Bürgern, Politikern und Experten
      2. Textliche bzw. zeichnerische Darstellungen:
      Stufe 1 Bestandsanalyse: Stärken- und Schwächenanalyse (SWOT-Analyse), Ableitung von Handlungsschwerpunkten, Abbildung in thematischen Karten
      Stufe 2 Entwicklung von Konzepten: Räumliche Darstellung von Handlungsschwerpunkten inkl. möglicher Maßnahmen oder Leitprojekte, thematische Darstellung von Handlungsschwerpunkten inkl. möglicher Managementstrategien der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Qualitätssicherung und Umsetzung, mögliche weitere Strategie für die Institutionalisierung der Verstetigung des Stadtentwicklungskonzeptes
      Flächennutzungsplan
      Ebenfalls Gegenstand dieses Auftrages ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden inkl. der nach den gesetzlichen Grundlagen vorgeschriebenen Umweltprüfung.
      Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden ist von 2003. Er basiert auf Prognosen und Daten, die zusammen mit den damaligen städtebaulichen Leitbildern und Entwicklungszielen die Grundlage für die Darstellungen im Flächennutzungsplan bildeten. Mit Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt derzeit eine regelmäßige Überprüfung der Flächennutzungsplandarstellungen in den jeweiligen Plangebieten. Diese Überprüfungen führten zu ca. 53 Änderungsverfahren seit Rechtskraft des Flächennutzungsplanes von denen ca. 2/3 rechtskräftig wurden.
      Öffentlichkeitsbeteiligung
      Die Landeshauptstadt Wiesbaden legt bei beiden Planungsprozessen besonderen Wert auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerschaft und aller gesellschaftlich relevanten Akteure. Die Bürgerschaft soll, über das gesetzlich geforderte Maß hinaus, in die Planungsprozesse eingebunden werden, so dass möglichst viele Menschen ihre Bedürfnisse und Erfahrungen in Entscheidungsprozesse einbringen können. Dazu wird hier vom Auftragnehmer die Entwicklung von innovativen Strategien und Konzepten zur Initiierung, Steuerung und Moderation der frühzeitigen und intensiven Einbindung erwartet. Bei der Entwicklung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist die Einbindung der (Fach-) Öffentlichkeit von besonders großer Bedeutung um eine möglichst hohe Akzeptanz und Identifikation mit den Entwicklungszielen der Stadt zu erreichen, die dann im rechtlich verbindlichen Flächennutzungsplan ihre räumliche Darstellung finden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71410000, 79416000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Vgl. II.1.5).

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften sind zugelassen; gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist eine unterschriebene Erklärung (Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ im Teilnahmeantrag) vorzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Arbeitsgemeinschaft wird und gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein allein vertretungsbrechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
      — Bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug (Kopie genügt). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes,
      — Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten,
      — Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß § 5 Abs. 5h VOF. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen,
      — Angaben zu § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Bewerbungsbogen versichert.
      Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
      Hinweis:
      Zur Bewerbung ist zwingend der vom Auftraggeber erstellte Teilnahmeantrag zu verwenden! Der von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnete Teilnahmeantrag mit Anlagen ist unterschrieben und fristgerecht in Papierform bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Adresse einzureichen (Büro Stadtbauplan, Darmstadt). Der Teilnahmeantrag mit Anlagen ist von der Internetseite des verfahrensbetreuenden Büros Stadtbauplan unter „www.stadtbauplan.de/verfahren“ herunterzuladen.
      Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, deren Leistungsfähigkeit sich der Bewerber zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Nachunternehmer nachzuweisen.
      Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
      Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Absichtserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und 150 000 EUR für sonstige Schäden im Falle einer Beauftragung soweit noch nicht vorhanden. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet,
      — Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro netto für vergleichbare Leistungen (Leistungen der Flächenplanung).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindesteignung: Umsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von 500 000 EUR netto für vergleichbare Leistungen (Leistungen der Flächenplanung).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für konzeptionelle/strategische Planung in einem Mittel- oder Oberzentrum mit Angaben zu Projektbeschreibung, Leistungsumfang und -zeitraum und Auftraggeber;
      Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für vorbereitende Bauleitplanung in einem Mittel- oder Oberzentrum mit Angaben zu Projektbeschreibung, Leistungsumfang und –zeitraum und Auftraggeber;
      Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für aktivierende/partizipatorische Öffentlichkeitsbeteiligung mit Angaben zu Projektbeschreibung, Leistungsumfang und -zeitraum und Auftraggeber;
      Hinweis:
      Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag! Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden bzw. spiraliert sein oder in Ordnern eingereicht werden – Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen.
      Des Weiteren werden Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros zugelassen, soweit eine Bescheinigung des Auftraggebers oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
      Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Mindesteignung: Jeweils mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) in einem Mittel- oder Oberzentrum für konzeptionelle/strategische Planung eines Stadtteils und für vorbereitende Bauleitplanung.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand des abgefragten Umsatzes und der Referenzen in folgender Gewichtung:
      Insgesamt werden 100 Punkte vergeben, davon für
      A – Umsatz – 10 %
      B – Referenzen für konzeptionelle/strategische Planung – 40 %
      C – Referenzen für vorbereitende Bauleitplanung – 30 %
      D – Referenzen zu Öffentlichkeitsbeteiligung – 20 %
      Bewertung Umsatz:
      A – Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen aus dem Bereich Städtebau bzw. Flächenplanung
      Mindesteignung: Durchschnittlicher Umsatz von 500 000 EUR netto = 0 Punkte, ab 1 000 000 EUR netto = 10 Punkte, Zwischenwerte werden interpoliert
      Bewertung Referenzen:
      B – Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für konzeptionelle/strategische Planung in einem Mittel- oder Oberzentrum, dazu werden gewertet:
      B1 – eine Referenz zu konzeptioneller/strategischer Planung für die Gesamtstadt (Mittel- oder Oberzentrum) mit max. 10 Punkten
      B2 – 3 Referenzen zu konzeptioneller/strategischer Planung für einen oder mehrere Stadtteile (Mittel- oder Oberzentrum) mit jeweils max. 10 Punkten (nicht mit B1 identisch)
      C – Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für vorbereitende Bauleitplanung in einem Mittel- oder Oberzentrum, dazu werden gewertet:
      C1 – bis zu 3 Referenzen zu Leistungen bei FNP für Mittel- oder Oberzentren mit zusammen mind. 5 000 ha (überwiegend Siedlungsgebiet) mit insgesamt max. 30 Punkten,
      Für volle Punktzahl müssen bei den gewerteten Referenzen insgesamt alle Leistungen gem. § 18 HOAI 2013 sowie mind. einmal die bes. Leistungen „Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung“ und „Erarbeiten des Umweltberichtes“ erbracht worden sein.
      D – Referenzprojekte der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) für aktivierende/partizipatorische Öffentlichkeitsbeteiligung, dazu werden gewertet:
      D1 – 2 Referenzen zur Durchführung aktivierender/partizipatorischer Beteiligungsprozesse (Planungswerkstatt o.Ä.) mit jeweils max. 10 Punkten bei umfassender Leistungserbringung (Vorbereitung/Konzeption, Durchführung/Moderation, Nachbereitung/Auswertung/Übernahme in Planungsprozess)
      Alle Referenzen werden anhand der Vergleichbarkeit des erbrachten Leistungsumfangs bewertet:
      voll vergleichbar: 100 %
      weitgehend vergleichbar: 67 %
      teilweise vergleichbar: 33 %
      kaum vergleichbar: 0 %
      Mindesteignung: Jeweils mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistungen nach 07/2004) in einem Mittel- oder Oberzentrum für konzeptionelle/strategische Planung eines Stadtteils und für vorbereitende Bauleitplanung.
      Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Bewerber.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Personaleinsatzkonzept/Projektorganisation. Gewichtung 25
      2. Projektanalyse/Herangehensweise. Gewichtung 60
      3. Honorarangebot. Gewichtung 15

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      61-805/14

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.8.2014 - 14:00

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      1.9.2014 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      nachr. HAD-Ref. : 2916/143
      nachr. V-Nr/AKZ : 61-805/14

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 6151125816 / 6151126834

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
      Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 6151125816 / 6151126834

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      1.8.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.08.2014
Ergebnis veröffentlicht 07.05.2015
Zuletzt aktualisiert 23.10.2018
Wettbewerbs-ID 2-176332 Status Kostenpflichtig
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