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  • DE-38100 Braunschweig
  • 05/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-184480)

Verbindungsstraße Nördliches Ringgebiet Braunschweig


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 20.05.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 6
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Braunschweig, Braunschweig (DE)
    Betreuer carsten meier architekten stadtplaner, Braunschweig (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Braunschweig plant derzeit ein ca. 20 ha umfassendes neues innerstädtisches Wohngebiet. Zur Erschließung dieses Gebietes wird eine neue innerstädtische Hauptverkehrsstraße von ca. 1,5 km Länge benötigt, deren umfassende Planung Inhalt dieses Auftrages sein soll. Für den Bau der Straße ist ein Planfeststellungsverfahen notwendig, dessen Bearbeitung ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe ist. Neben der Planung der Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI sind daher auch die Gutachten für Flora und Fauna sowie Schall und Erschütterungen zu bearbeiten.
    Die Kernaufgabe besteht in der Planung und Rechtsetzung der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße einer Länge von ca. 1,5 km. Die Straße ist noch nicht existent.
    Es ist eine rechtssichere Betrachtung aller sinnvollerweise infrage kommenden Trassenvarianten vorzunehmen. Es wird Grunderwerb erforderlich werden.
    Die Vorzugsvariante ist so zu dokumentieren und zu begründen, dass auf dieser Basis eine Grundsatzbeschlussfassung der Gremien der Stadt Braunschweig möglich ist. Es wird vom AN fachliche Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit erwartet.
    Bei der hierfür erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung wird die maßgebliche Unterstützung durch den AN vorausgesetzt. Die auftretenden planerischen Probleme sollen vom AN gelöst werden. Der städtische Projektleiter (Dipl.-Ing.) unterstützt hierbei.
    Auf Basis des Grundsatzbeschlusses der Gremien der Stadt Braunschweig sind Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten und das Planfeststellungsverfahren ist fachlich zu begleiten. Die Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Braunschweig. Besonderer Wert wird auf die rechtssichere Bewältigung aller Aspekte des Umweltrechtes und der Eingriffsthematik gelegt.
    Es wird erwartet, dass der Themenkomplex Schall und Erschütterung genauso sorgfältig bearbeitet wird wie die Aspekte von Fauna und Flora. Das Vorhandensein seltener Tierarten ist bekannt. Es wird angeregt, sich ggfs. der Mitarbeit von in diesem Bereich qualifizierten Fachbüros zu bedienen.
    Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit den Planungsleistungen LPH 1 bis 4 gem. § 47 HOAI sowie den notwendigen Gutachten Schall & Erschütterung sowie Flora & Fauna zum Planfeststellungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
    Nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses sollen die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 gem § 47 der HOAI erbracht werden. Eine ergänzende Beauftragung weiterer Büros durch die Stadt mit Teilaufgaben ist nicht gewünscht und nicht beabsichtigt. Erwartet wird eine vollständige Aufgabenerledigung mit nur einem Ansprechpartner für die Stadt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-38100 Braunschweig
    TED Dokumenten-Nr. 390858-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Braunschweig
      Platz der Deutschen Einheit 1
      Abt. 66.02, zentrale Vergabestelle, Bohlweg 30, 38100 Braunschweig
      Zu Händen von: Fr. Hahne
      38100
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5314703437
      MjE4T1xYTxxWT1ZcUy5QYE9jXGFRVmVTV1UcUlM=
      +49 5314702920

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.braunschweig.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      carsten meier architekten stadtplaner
      Kastanienallee 40
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MTltZl03WlhpamtcZWRcYFxpJVpmZA==
      +49 5312273439
      http://www.carstenmeier.com

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      carsten meier architekten stadtplaner
      Kastanienallee 40
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38104
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MTltZl03WlhpamtcZWRcYFxpJVpmZA==
      +49 5312273439
      http://www.carstenmeier.com

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Verbindungsstraße Nördliches Ringgebiet Braunschweig.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Braunschweig.
      NUTS-Code DE911

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Braunschweig plant derzeit ein ca. 20 ha umfassendes neues innerstädtisches Wohngebiet. Zur Erschließung dieses Gebietes wird eine neue innerstädtische Hauptverkehrsstraße von ca. 1,5 km Länge benötigt, deren umfassende Planung Inhalt dieses Auftrages sein soll. Für den Bau der Straße ist ein Planfeststellungsverfahen notwendig, dessen Bearbeitung ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe ist. Neben der Planung der Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI sind daher auch die Gutachten für Flora und Fauna sowie Schall und Erschütterungen zu bearbeiten.
      Die Kernaufgabe besteht in der Planung und Rechtsetzung der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße einer Länge von ca. 1,5 km. Die Straße ist noch nicht existent.
      Es ist eine rechtssichere Betrachtung aller sinnvollerweise infrage kommenden Trassenvarianten vorzunehmen. Es wird Grunderwerb erforderlich werden.
      Die Vorzugsvariante ist so zu dokumentieren und zu begründen, dass auf dieser Basis eine Grundsatzbeschlussfassung der Gremien der Stadt Braunschweig möglich ist. Es wird vom AN fachliche Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit erwartet.
      Bei der hierfür erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung wird die maßgebliche Unterstützung durch den AN vorausgesetzt. Die auftretenden planerischen Probleme sollen vom AN gelöst werden. Der städtische Projektleiter (Dipl.-Ing.) unterstützt hierbei.
      Auf Basis des Grundsatzbeschlusses der Gremien der Stadt Braunschweig sind Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten und das Planfeststellungsverfahren ist fachlich zu begleiten. Die Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Braunschweig. Besonderer Wert wird auf die rechtssichere Bewältigung aller Aspekte des Umweltrechtes und der Eingriffsthematik gelegt.
      Es wird erwartet, dass der Themenkomplex Schall und Erschütterung genauso sorgfältig bearbeitet wird wie die Aspekte von Fauna und Flora. Das Vorhandensein seltener Tierarten ist bekannt. Es wird angeregt, sich ggfs. der Mitarbeit von in diesem Bereich qualifizierten Fachbüros zu bedienen.
      Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit den Planungsleistungen LPH 1 bis 4 gem. § 47 HOAI sowie den notwendigen Gutachten Schall & Erschütterung sowie Flora & Fauna zum Planfeststellungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
      Nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses sollen die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 gem § 47 der HOAI erbracht werden. Eine ergänzende Beauftragung weiterer Büros durch die Stadt mit Teilaufgaben ist nicht gewünscht und nicht beabsichtigt. Erwartet wird eine vollständige Aufgabenerledigung mit nur einem Ansprechpartner für die Stadt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71322500, 71313000, 71319000, 71350000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Der Abruf der Leistungsphasen 5 bis 8 wird optional vereinbart. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB).
      (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (3) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html).
      Dies ist keine abschließende Auflistung.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften sind zugelassen und vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
      Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und das dieses Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
      Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber muss im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abgeben.
      Die örtliche Präsenz in Braunschweig während der Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß den Erfordernissen sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
      Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
      1.
      a) Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Faxnummer und Emailadresse.
      Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
      b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
      2.
      a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungen ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
      b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogengeleistet.
      c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 (9) VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
      d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
      Die Angaben zu 1. und 2. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsformblatt gemacht.
      3.
      a) Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung (siehe Anlage: Erklärung / Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.) im Original vorzulegen. Hierin erfolgt die Benennung eine bevollmächtigen Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Diese Anlage ist nur für Bietergemeinschaften notwendig, bei Einzelbewerbungen entfällt die Notwendigkeit.
      b) Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung). Dritte und/oder Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung (siehe Anlagen) mit dem Teilnahmeantrag zu unterzeichnen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
      Der Auftraggeber fordert aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1 i. V. m. § 23) im Auftragsfall einen Gewerbezentralregisterauszug bzw. ein Führungszeugnis der Bewerber direkt von der zuständigen Stelle oder ggf. vom Bewerber an.
      Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen.
      Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers für Leistungen der Planung von Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs gemäß § 47 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011-2013) betreffen (siehe Anlage). Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz (2011-2013) für Dienstleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs gem. § 47 HOAI muss mind. 500 000 EUR netto betragen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich beschäftigten mitarbeitenden Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) insgesamt und aufgeschlüsselt in:
      a. Mitarbeitende Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI,
      b. Mitarbeitende Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
      Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
      — Studiennachweise und Bescheinigungen.
      2. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Personen, die für die zu vergebenden Leistungen vorgesehen sind. Die Angaben sind auf die Projektleitung/Stellvertretende Projektleitung zu beschränken. Folgende Angaben sind zu tätigen: Name; Akademischer Grad/Titel; Dauer der Berufserfahrung im Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI, insgesamt und in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im Leistungsbild Verkehrsanlagen § 47 HOAI.
      3. Darstellung von Angaben für die in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen (s. Bewerbungsformular) mindestens zu 1 und maximal zu 3 Referenzprojekten, die in den letzten 5 Jahren (12/2009 bis 12/2014) erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8 § 47 HOAI [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber]) wurden und die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
      Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
      Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
      — Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
      — Auftraggeber (Name und Angabe ob öffentlicher Auftraggeber im Sinne GWB § 98),
      — Bei Bietergemeinschaften/Nachunterunternehmern zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
      — Projektabschluss: Datum Abschluss Leistungsphase 8 HOAI §47 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber),
      — Gesamtinvestitionskosten des Projektes,
      — Schwierigkeitsgrad des Projektes,
      — Bearbeitete Leistungsphasen § 47 HOAI,
      —Planfeststellungsverfahren bearbeitet,
      — Straßenneubau,
      — Gutachten Flora und Fauna bearbeitet,
      — Gutachten Schall und Erschütterung bearbeitet.
      Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
      4. Darstellung (s. Bewerbungsformular), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber/die Bietergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer schon mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. VOF § 5, Absatz 6), ansonsten wird der Bewerber/ die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Als Nachweis ist zwingend das Formblatt „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Bewerbungsformular als Anhang beizulegen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Die gemittelte Anzahl der unter a. genannten Mitarbeiter/innen aus den Jahren 2011 bis 2013 muss mind. 8 betragen.
      Das Unternehmen muss mind. eine Referenz im Bereich der Verkehrsanlagen § 45 HOAI, vorweisen können, in dem die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. § 47 HOAI sowie ein Planfeststellungsverfahren bearbeitet wurden.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Diplom-Ingenieur/Master/Bsc. FR Straßenplanung/Straßenbau zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur der Fachrichtung Straßenplanung/Straßenbau tätig zu werden.
      2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
      3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1) bis III.2.3) sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich der Auftraggeber auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren – unabhängig vom Verfahrensstand – ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      15.12.2014 - 13:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bietergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
      Die Formblätter können auch unter 0049 531 2273439 schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Verbindungsstraße“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „ANGEBOT – VOF Verbindungsstraße – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF Verbindungsstraße“ per E-Mail an MTF1bmU/YmBxcnNkbWxkaGRxLWJubA== (oder per Telefax an +49 5312273439) zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf einer zugangsbeschränkten Verfahrensseite (Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anmeldung) kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bietergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) – GWB- unzulässig, soweit
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
      Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      11.11.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.11.2014
Ergebnis veröffentlicht 16.07.2015
Zuletzt aktualisiert 06.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-184480 Status Kostenpflichtig
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