Entscheidung |
09.10.2015
Änderung am Dec 12, 2014 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 5 |
Gebäudetyp | Verkehr |
Art der Leistung | Objektplanung Ingenieurbauwerke / Objektplanung Verkehrsanlagen |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Leipzig, Leipzig (DE) |
Betreuer | Funke Management + Bauberatung, Leipzig (DE) |
Aufgabe |
Mit dieser Auftragsbekanntmachung soll die Planung der bauzeitliche Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken und die bahnseitige Anpassungsarbeiten an Anlagen der DB als Planungsabschnitt zur Gesamtbaumaßnahme „Ersatzbau Georg-Schwarz-Brücken in Leipzig und Umbau Am Ritterschlösschen“ vergeben werden.
Beschreibung der Gesamtbaumassnahme: Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands der Georg-Schwarz-Brücken Leipzig beabsichtigt die Stadt Leipzig als zuständiger Baulastträger deren Ersatzneubau. Es handelt sich hierbei um 2 aufeinander folgende Brückenbauwerke mit Zwischendamm im Stadtteil Leutzsch, welche die Georg-Schwarz-Straße sowie Straßenbahnanlagen der LVB über Gleis- und Nebenanlagen der DB überführen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken beabsichtigt die Stadt Leipzig weiterhin den Ausbau der angrenzenden Straßenbereiche. Dabei soll einerseits der derzeit bestehende Doppelknoten im Bereich Am Ritterschlösschen/Leipziger Straße/Georg-Schwarz-Straße/Heinrich-Heine-Straße und Einbindung Ludwig-Hupfeld-Straße/Georg-Schwarz-Straße zu einem Verkehrsknotenpunkt zusammengefasst werden. Dieser wird sich später über die nordwestliche Georg-Schwarz-Brücke (BW 1) erstrecken, mit entsprechender Auswirkung auf die Brückengeometrie des Neubaus. Der Knotenumbau soll so erfolgen, dass Dimensionierung und künftige Knotenpunktgestaltung einen leistungsfähigen und sicheren Verkehrsablauf für die zu erwartenden Verkehrsmengen und -beziehungen gewährleisten. Für den Knotenumbau müssten zusätzliche Flächen der DB sowie privater Eigentümer in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zum Umbau des Verkehrsknotens sollen angrenzende Straßenbereiche ausgebaut werden. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme sind möglicherweise Stützbauwerke zu errichten bzw. anzupassen. Ob und in welchem Umfang Maßnahmen an Stützbauwerken erforderlich sind, ergibt die weitere Planung der Straßen- und Brückenanlagen. Zusätzlich zu den Lärmschutzanlagen der DB wird möglicherweise die Errichtung weiterer Schallschutzeinrichtungen erforderlich. Schallschutzuntersuchungen im Rahmen der Planung geben genaueren Aufschluss über Erfordernis und deren Lage. Im Bereich der Gesamtbaumaßnahme verkehren die Straßenbahnlinie 7 sowie Buslinien 80 und N 3 und N 5 der LVB. Haltestellen, Gleisanlagen und sonstige Anlagen der LVB werden erneuert und entsprechend der Erfordernisse umgebaut. Die Baumaßnahmen der LVB müssen mit den Straßen-/Brückenbaumaßnahmen abgestimmt und bauzeitlich koordiniert werden. Erläuterungen zur Planungsaufgabe: Die örtliche Verkehrsinfrastruktur bietet wenige Möglichkeiten für Verkehrsumleitungen über das vorhandene Straßen- und Schienennetz der Straßenbahn. Jedoch ist die Aufrechterhaltung von ÖPNV und MIV zwischen den angrenzenden Stadtteilen sowie des Fußgängerverkehrs, insbesondere zu den Haltepunkten der DB im Brückenbereich notwendig. Deshalb ist die Errichtung von bauzeitlichen Verkehrsverbindungen erforderlich. Bei einer umfassenden Variantenuntersuchung werden derzeit mögliche bauzeitliche Verkehrsführungen untersucht und bewertet. Als Vorzugsvariante zeigt sich derzeit die Errichtung einer Behelfstrasse nordöstlich der Georg-Schwarz-Brücken, bestehend aus einem Behelfsdamm und zwei Behelfsbrücken über die beiden Bahnstrecken der DB. Die Behelfsstrecke dient der bauzeitlichen Überführung von Straßenbahn und MIV. Die im Bereich der Georg-Schwarz-Brücken sowie des bauzeitlichen Behelfsbauwerks befindlichen DB-Anlagen sind an die sich durch die Baumaßnahmen ergebenden Erfordernisse anzupassen. Die Anpassungen sowie bauzeitliche Behelfszustände und Sicherungsmaßnahmen an den Bahnanlagen sind in enger Abstimmung mit der DB zu planen. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme ist eine Anpassung der vorhandenen Rampen-/Treppenanlagen und Aufzüge zu den Bahnsteigbereichen erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Änderung der Brückengeometrie der nordwestlichen Georg-Schwarz-Brücke sind Lage und Anschlüsse der Rampen voraussichtlich umzubauen. Die behindertengerechte Erschließung der Bahnsteige durch den Personenverkehr muss bauzeitlich sichergestellt werden. Nach aktueller Terminplanung beginnen die Bautätigkeiten Mitte 2020. Die Planungen der zu vergeben Leistungen zur Planung der Behelfsbrücken und der bahnseitigen Anpassungsmaßnahmen sind darauf auszurichten. Die Vergabe der Planungsleistungen für die LP 2 bis LP 7 für die Behelfsbrücken und die bahnseitigen Anpassungsarbeiten erfolgt auf Basis dieser Auftragsbekanntmachung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst erfolgt nur die LP 2 – Vorplanung zur Planung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken. Außerdem wird in der ersten Stufe die Planung der bahnseitigen Anpassungen an die Anlagen der DB AG bis zur Genehmigungsplanung (LP 4) für den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken beauftragt. Die Baukosten wurden wie folgt geschätzt: Behelfsbrücken ca. 1 800 000 EUR netto, Verkehrswege inkl. Damm der Behelfsumfahrung ca. 800 000 EUR und Bahnseitige Anpassungen ca. 2 700 000 EUR netto. |
Leistungsumfang | Mit dieser Ausschreibung werden folgenden Leistungen vergeben: 1. Für die Errichtung der Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken wird als Stufe 1 vergeben: — die Objektplanung gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2, — die Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI 2013 § 47 LP 2 und — die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2. 2. Für die Planung der bahnseitigen Anpassungsmassnahmen wird als Stufe 1 vergeben: 2.a) in Bezug auf die Planung für Behelfsumfahrung inkl. der Behelfsbrücken: — die Objektplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2, — die Tragwerksplanung der anschließenden Treppen und Bahnsteige bzw. Rampen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 und — die Planung der Anbindung der Aufzugsanlage und der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vorplanung). 2.b) in Bezug auf den Ersatzneubau der Georg-Schwarz-Brücken: — die Objektplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 43 LP 2 bis LP 4, — die Tragwerksplanung der drei Treppenanlagen gemäß HOAI 2013 § 51 LP 2 bis LP 4, — die Planung der Eingriffe in die DB-Anlagen (Vor- bis Genehmigungsplanung) und — die dazugehörige Planung der notwendigen Sperrpausenanmeldung, Sicherheitsleistungen und Kreuzungsvereinbarungen. 2.c) Als weitere besondere Leistungen, die die vorgenannten Planungsstufen begleiten: — Projektbegleitung/Projektkoordinierung, — Vorbereitung und Durchführung von Ortsbegehungen, — Erstellung und Fortschreibung von Grunderwerbsplan/Grunderwerbsverzeichnis und — Erstellung und Fortschreibung des koordinierten Leitungsplans für den Bahnbereich. |
Adresse des Bauherren | DE-04092 Leipzig |
TED Dokumenten-Nr. | 392747-2014 |
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Ausschreibung veröffentlicht | 18.11.2014 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 19.10.2015 | ||
Zuletzt aktualisiert | 17.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-184630 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 1516 |
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