Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bischöfliches Generalvikariat Bistum Trier
Hinter dem Dom 6
Zu Händen von: Herrn WJ Hauth
54290
Trier
DEUTSCHLAND
+49 6517105325
walter.hauth@bgv-trier.de
+49 6517105516
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.bistum-trier.de
Weitere Auskünfte erteilen:
Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Hilpertstraße 20
Zu Händen von: Herrn Cañas
64295
Darmstadt
DEUTSCHLAND
+49 61518850
vergabeverfahren@kuk.de
+49 6151885170
kuk.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD)
s. Internet-Adresse
s. Internetadresse
DEUTSCHLAND
Download unter http://www.had.de/langfassung (vgl. Ziffer VI.3))
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH
Hilpertstraße 20
Zu Händen von: Herrn Cañas
64295
Darmstadt
DEUTSCHLAND
+49 61518850
vergabeverfahren@kuk.de
+49 6151885170
kuk.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Kirchliche Organisation
I.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Religion, Bildung und Schule
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erweiterung der Bischöflichen Realschule in Koblenz.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Thielenstraße 3, 56073 Koblenz.
NUTS-Code DEB11
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs zur Erweiterung des schulischen Betriebs des Auftraggebers, soll der Bestand (4 500 m² BGF) der Bischöflichen Realschule teilweise umgebaut und erweitert werden. Die angestrebte Schulform „Realschule plus“ mit zweizügiger Fachoberstufe und Ganztagsbereich soll 2017 mit einer gesamt BGF von ca. 6 900 m² fertiggestellt werden. Für den Erweiterungsbau sind ca. 2 400 m² veranschlagt. Dieser soll am Bestand anschließen. Auf 3 Geschossen sollen neue PC-, NAWI-, Musik-, Kunsträume, eine Bibliothek, Mensa, Kapelle, Lehrküche und ein Mehrzweckraum entstehen. Im Bestand sollen Räumlichkeiten saniert, umgelegt und/oder zusammengefasst werden. Dies betrifft, neben Unterrichtsräumen, auch Teile der Verwaltung. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Barrierefreiheit in Teilbereichen hergestellt.
Ein baugrundtechnisches Gutachten wurde bis dato nicht erstellt. Somit ist die Gründungsvariante noch unklar. Eine Schadstoffuntersuchung hat ergeben, dass der Baugrund nicht belastet ist. Der Neubau ist mit einer Heizungsanlage auszustatten, deren Dimensionierung die Wärmeversorgung für den Neubau sowie kurzfristig auch für den Altbau absichern kann.
Auf der Ostseite des Neubaus befindet sich der Schulhof. Im Rahmen des Projektes ist dieser neu zu gestalten sowie um die bis dato ungenutzte Fläche auf der Westseite des Geländes zu erweitern. Die Schulhoffläche misst in Summe ca. 4 200 m².
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Generalplanung maßgeblich bestehend aus Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)), Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1-6) und Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1-2 (Teilleistungen) und Lph 3-9 (vollumfänglich)).
Planungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.
Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionelle Planungsleistung durchzuführen.
Eine genaue Spezifizierung der Leistungen erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.
Erweiterungsbau:
KG 200 – 30 000 EUR,
KG 300 – 2 410 000 EUR,
KG 400 – 1 750 000 EUR,
KG 500 – 510 000 EUR,
KG 600 – 320 000 EUR.
Umbau im Gebäudebestand:
KG 300 – 340 000 EUR,
KG 400 – 220 000 EUR.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung ab der Leistungsphase 5 HOAI.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 27 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Auftragsfall für Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Bruttoauftragssumme.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß den Vergabeunterlagen und der VOF.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird, ist mit dem Angebot im Hinblick auf den Auftragsfall eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, aus der die gesamtschuldnerische Haftung und ein vertretungsbefugtes Mitglied hervorgeht. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber online zu Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden (vgl. Ziffer VI.3)).
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 VOF vorliegen hinsichtlich der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 des StGB), der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a des StGB), krimineller und terroristischer Vereinigung im Ausland (§ 129b des StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 des StGB), Betrug (§ 263 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Subventionsbetrug (§ 264 des StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, Bestechung (§ 334 des StGB), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung) oder Verhalten nach § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Ferner Abgabe der erforderlichen Eigenerklärungen, dass gem. § 4 Abs. 9 VOF über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, das Unternehmen der Verpflichtung von Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Darüber hinaus ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber stellt Formblätter für den Teilnahmeantrag online zur Verfügung (vgl. Ziffer VI.3)), die als Eigenerklärung gem. VOF einzureichen sind, um eine Vergleichbarkeit der Bewerber zu gewährleisten.
Vorzulegen ist der Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens (§ 5 Abs. 4 c VOF) sowie der Umsatz bezüglich der Planungsleistungen im Hochbau aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Verbindlich festgelegte Mindestkriterien: Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (gem. § 5 Abs. 4 a VOF) in Höhe 2 500 000 EUR jeweils für Personen und sonstige Schäden vorgelegt wird.
I. Wertungskriterium Unternehmensumsatz:
Der Unternehmensumsatz muss in den letzten vergangenen 3 Geschäftsjahren im Mittel (durchschnittliche Gesamtumsatz) mindestens 1 500 000 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt eine Berücksichtigung der Mindestanforderungen durch Summierung, weshalb die gekennzeichneten Unterlagen von jedem Mitglied einzureichen sind. Eine Summierung ist nur zwischen den Hauptleistungsträgern (Objektplanung; Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) möglich.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Auftraggeber stellt Formblätter für den Teilnahmeantrag online zur Verfügung (vgl. Ziffer VI.3)), die als Eigenerklärung gem. VOF einzureichen sind, um eine Vergleichbarkeit der Bewerber zu gewährleisten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es folgen die Mindestanforderungen für die Wertungskriterien „Personal“ und „Referenzen“ (gem. § 5 Abs. 5 d unf b VOF):
II. Wertungskriterium Personal:
In den letzten vergangenen 3 Geschäftsjahren müssen im Mittel mindestens 10 Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekt/oder gleichwertig) festangestellt gewesen sein.
III. Wertungskriterium Referenzen:
Es sind mindestens 3 wertbare Referenzen einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemseinschaften. Die Leistungen müssen in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein. Referenzen werden erst ab anrechenbare Kosten (KG 300 + 400 (DIN 276)) von mindestens 1 000 000 (netto) EUR bewertet.
Folgenden Planungsleistungen müssen unter den eingereichten Referenzen vorzufinden sein:
Objektplanung (Lph 1-9) im Schulbau – § 34 HOAI,
Tragwerksplanung (LPh 1-6) Hochbau – § 51 HOAI,
Technische Ausrüstung (Lph 1-9) im Schulbau – § 55 HOAI.
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung im Bundesland Rheinland Pfalz. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerber die Mindestanforderungen an einen berücksichtigungsfähigen Teilnahmeantrag erfüllt haben. Hierzu gehört die Einreichung aller erforderlichen Erklärungen und Nachweise (ggf. nach einer Nachforderungsrunde, sofern von der Vergabestelle veranlasst), des Weiteren das Vorliegen auch inhaltlich einwandfreier Erklärungen (gem. Ziffer III.2.1)), das Erreichen des unter III.2.2) genannten Mindestumsatzes in Höhe von 1 500 000 EUR (netto) durchschnittlich pro Jahr, die Vorlage von mindestens drei bewertbare Referenzen für vergleichbare Leistungen und die Vorlage der durchschnittlichen Personalstärke (gem. III.2.3)).
Bewerber, die die vorgenannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Unter den verbleibenden Bewerbern wird eine Rangfolge auf Basis folgender Wertungsgesichtspunkte (maximal 100 Punkte) gebildet:
I. Wertungskriterium Unternehmensumsatz (max. 20 von 100 Punkten):
Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Umsatzhöhe verteilt. Gewertet wird der Umsatz (netto) im Mittel aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Punkte werden folgendermaßen verteilt:
Jahresumsatz 1,5 bis 2,0 Mio. EUR = 5 Punkte,
Jahresumsatz > 2,0 bis 2,5 Mio. EUR = 10 Punkte,
Jahresumsatz > 2,5 bis 3,0 Mio. EUR = 15 Punkte,
Jahresumsatz > 3,0 Mio. EUR = 20 Punkte.
II. Wertungskriterium Personal (max. 20 von 100 Punkte):
Aus den vergangenen drei Geschäftsjahren ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekten/oder gleichwertig), sonstige Projektmitarbeiter (Techniker/Bauzeichner) und Sekretariat/Assistenz anzugeben. Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Personalstärke verteilt. Bewertet wird immer die Anzahl der Beschäftigten im Mittel (kaufmännisch gerundet) über die letzten 3 vergangenen Geschäftsjahre. Die Punkte (P.) werden folgendermaßen verteilt:
Festangestellte Mitarbeiter (Dipl.-Ing./Master Architekten/oder gleichwertig):
1 bis 8 = 3 P.; 9 bis 16 = 6 P.; 17 bis 24 = 9 P.; mehr als 24 = 12 P.
Sonstige Projektmitarbeiter (Techniker/Bauzeichner):
1 bis 5 = 1 P.; 6 bis 10 = 2 P.; mehr als 10 = 6 P.
Sekretariat/Assistenz:
1 = 0,5 P.; 2 = 1 P.; 3 = 1,5 P.; mehr als 3 = 2 P.
Büroinhaber/GF/Partner zählen als festangestellte Mitarbeiter.
III. Wertungskriterium Referenzen (max. 60 von 100 Punkten):
Pro Referenz können max. 15 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien und Punkteverteilungen werden pro Referenz angesetzt:
— Anrechenbare Kosten (KG 300 + 400 (DIN 276); netto).
von 1,0 bis 1,5 Mio. EUR = 1 Punkt,
über 1,5 bis 2,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
über 2,5 bis 3,5 Mio. EUR = 3 Punkte,
über 3,5 bis 4,5 Mio. EUR = 4 Punkte,
über 4,5 bis 5,5 Mio. EUR = 3 Punkte,
über 5,5 bis 6,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
über 6,5 bis 7,5 Mio. EUR = 1 Punkt,
über 7,5 Mio. EUR = 0 Punkte,
— erbrachte Objektplanung = 1 Punkt,
— erbrachte Fachplanung Technische Ausrüstung = 1 Punkt,
— erbrachte Fachplanung Tragwerksplanung = 1 Punkt,
— erbrachte Generalplanung = 2 Punkte,
— Schulbau als Referenzprojekt = 2 Punkte,
— kirchliche Organisation als AG = 1 Punkt,
— Projekt im Rahmen einer Förderung = 1 Punkt,
— Erfüllung „Schulbau“, „kirchliche Organisation als AG“ und „Förderung“ = 2 Punkte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2014 0413
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.12.2014 - 10:00
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
18.12.2014 - 10:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
19.1.2015
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
— Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
— Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
— Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
— Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern – sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt – mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
— Es werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.2.3)) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als 4 eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
— Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
— Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist in schriftlicher Form an die E-Mail Adresse „vergabeverfahren@kuk.de“ zu senden.
— Der für die Versendung des Treilnahmeantrages verwendete Umschlag ist mit „VOF – BGV Trier“ zu beschriften.
— Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen. Die Formulare werden auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbak (HAD) zum Download bereitgestellt. Die Unterlagen sind wie folgt zu erhalten:
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=GGQJ88KIMH1MG1MHNachr. HAD-Ref.: 3966/246
Nachr. V-Nr/AKZ: 2014 0413.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
DEUTSCHLAND
vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammern Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
DEUTSCHLAND
vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
+49 6131162234
http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
+49 6131162113
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren wird auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 107 GWB hingewiesen. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag insbesondere unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammern Rheinland-Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
DEUTSCHLAND
vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.11.2014