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  • DE-88131 Lindau (Bodensee), DE-88131 Lindau (Bodensee)
  • 07/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-190870)

Ersatzneubau der Thierschbrücke


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 31.07.2015 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 5
    Federführung Bauingenieure
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 62.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Lindau, Lindau am Bodensee (DE)
    Betreuer f64 Architekten, Kempten (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Gerd Aufmkolk, Prof. Dr. Oliver Fischer, Karl Goj [Vorsitz], Michael Katz, Prof. Ludwig Wappner , Dr. Gerhard Ecker, Karl Schober
    Kammer Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Reg.-Nr.: IW-401-15-01)
    Aufgabe
    Die bestehende Thierschbrücke mit einer Länge von ca. 50 m und einer Breite von ca. 8 m überführt die städtische Thierschstraße über das nördliche Bahnhofsvorfeld des Inselbahnhofs Lindau (B) und stellt die einzige Straßenverbindung zur westlichen Insel der Stadt Lindau dar. Das 110 Jahre alte Bauwerk erfüllt hinsichtlich Fahrbahnbreite, Tragkraft und Erhaltungszustand nicht die künftigen Anforderungen des Auslobers. Im Hinblick auf die umfangreichen Gestaltungsarbeiten der Stadt Lindau im Zusammenhang mit der Landesgartenschau ab 2018 sowie der geplanten Elektrifizierung der Bahnstrecke soll ein zukunftsfähiges neues Brückenbauwerk errichtet werden. In diesem Zuge soll für den Ersatzneubau der Thierschbrücke mit Neuplanung der beiden anschließenden Straßenabschnitte und der zugehörigen Freianlagenplanung ein einphasiger Planungswettbewerb durchgeführt werden. Der Planungswettbewerb wird als Realisierungswettbewerb auf Grundlage der RPW 2013 durchgeführt.
    Das neue Brückenbauwerk soll geplant werden mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m für einen gemischten KFZ- und Radverkehr, einer Breite von 3,50 m für einen einseitigen Gehweg und einer Tragkraft von 60/30 Tonnen nach der zivilen Lastklasse.
    Für die Belange des verbleibenden Bahnverkehrs zum Inselbahnhof ist ein Gleisbereich mit einem Lichtraumprofil von ca. 40 m lichter Weite und einer lichten Höhe von bis zu 6,20 m (gegenüber jetzt 5,20 m) erforderlich. Östlich und westlich an den Gleisbereich anschließend sind für den öffentlichen Verkehr zusätzlich Lichtweiten von jeweils ca. 6 m mit einer lichten Höhe von 4,50 m vorzusehen.
    Östlich und westlich des Bahndammes liegen die Sternschanze und die Lindenschanze, Bestandteile des Denkmals Stadtbefestigung Lindau aus dem 17. Jahrhundert. Eine bessere städtebauliche Eingliederung des neuen Brückenbauwerkes soll diese historischen Schanzen zu Erlebnisbereichen aufwerten. Trotz bestandsorientierter Trassierung der Thierschstraße sollen die sensiblen Schanzenbereiche hinsichtlich der Wahl der neuen Widerlagerstandorte möglichst wenig beeinträchtigt werden.
    Das bestehende Fuß- und Radwegenetz ist, unter Berücksichtigung der Denkmalbereiche und des schützenswerten Baumbestandes, in den neuen einseitigen Gehweg außerhalb des Brückenbauwerkes einzubinden. Während der Bauzeit muss der Schienenverkehr bis auf eine Sperrpause von max. zwei Wochen gewährleistet werden. Die Erschließung der westlichen Insel für den Fahr- und Fußgängerverkehr muss zumindest einspurig mit wechselseitiger Verkehrsführung immer gewährleistet werden.
    Übergeordnetes Ziel des Verfahrens ist es, auf Basis der vorliegenden Rahmenbedingungen einen technisch-konstruktiv und architektonisch hochwertigen sowie technisch und zeitlich realisierbaren Entwurf zu erarbeiten. Für die gestellte Aufgabe sollen optimale Lösungen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Anforderungen insbesondere an Bauabwicklung, Naturschutz, Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität gerecht werden.
    Die Wettbewerbsarbeiten müssen bei Planungsbeginn 01/2016 eine Fertigstellung des Bauwerks und der beiden anschließenden Straßenabschnitte im Herbst 2018 ermöglichen.
    Informationen

    Die Teilnehmer erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 9.000 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Ausstellung Die Ausstellungseröffnung findet statt am Donnerstag, den 06. August 2015 um 18:00 Uhr im
    Großen Sitzungssaal des Alten Rathauses
    Bismarckplatz 4
    88131 Lindau (B)

    Im Anschluss daran werden die Wettbewerbsarbeiten vom Freitag, den 07. August bis zum Freitag, den 21. August ausgestellt in der Stadtverwaltung der Stadt Lindau (B)
    Bregenzer Straße 8
    88131 Lindau (B)
    Öffnungszeiten:
    Mo. – Fr. 07.30 Uhr – 12.30. Uhr
    Mi. 14.00 Uhr – 17.30. Uhr
    Projektadresse DE-88131 Lindau (Bodensee)
    Adresse des Bauherren DE-88131 Lindau (Bodensee)
    TED Dokumenten-Nr. 45950-2015
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 3.000.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre 200.000 Euro
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Nein
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE verpflichtend: alle Büros der ARGE müssen Referenzen einreichen
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 7 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) explizit: eindeutige Kriterien, z.B. gleicher Gebäudetyp, gleiche Projektgröße, Wettbewerbserfolg(e) als Referenz(en)
    Leistungsphasen der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Ja
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Lindau (Bodensee)
      Bregenzer Straße 6
      Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
      Zu Händen von: Herrn Kai Kattau
      88131
      Lindau (Bodensee)
      DEUTSCHLAND
      +49 8382918650
      MTFqYGgtamBzc2B0P2tobWNgdC1jZA==
      +49 8382918391

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.lindau.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      F64 Architekten BDA
      Füssener Straße 64
      Zu Händen von: Herrn Stephan Walter
      Kempten (Allgäu)
      DEUTSCHLAND
      +49 83196016813
      MjEyZ2hZZFxVYiJrVWBoWWY0WiooVWZXXF1oWV9oWWIiWFk=
      http://www.f64architekten.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      F64 Architekten BDA
      Füssener Straße 64
      Zu Händen von: Herrn Stephan Walter
      Kempten (Allgäu)
      DEUTSCHLAND
      +49 83196016813
      MTJxcmNuZl9sLHVfanJjcD5kNDJfcGFmZ3JjaXJjbCxiYw==
      http://www.f64architekten.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      F64 Architekten BDA
      Füssener Straße 64
      Zu Händen von: Herrn Stephan Walter
      Kempten (Allgäu)
      DEUTSCHLAND
      +49 83196016813
      MjEyZ2hZZFxVYiJrVWBoWWY0WiooVWZXXF1oWV9oWWIiWFk=
      http://www.f64architekten.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Ersatzneubau der Thierschbrücke in Lindau (B): Nichtoffener Realisierungswettbewerb auf Grundlage der RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Die bestehende Thierschbrücke mit einer Länge von ca. 50 m und einer Breite von ca. 8 m überführt die städtische Thierschstraße über das nördliche Bahnhofsvorfeld des Inselbahnhofs Lindau (B) und stellt die einzige Straßenverbindung zur westlichen Insel der Stadt Lindau dar. Das 110 Jahre alte Bauwerk erfüllt hinsichtlich Fahrbahnbreite, Tragkraft und Erhaltungszustand nicht die künftigen Anforderungen des Auslobers. Im Hinblick auf die umfangreichen Gestaltungsarbeiten der Stadt Lindau im Zusammenhang mit der Landesgartenschau ab 2018 sowie der geplanten Elektrifizierung der Bahnstrecke soll ein zukunftsfähiges neues Brückenbauwerk errichtet werden. In diesem Zuge soll für den Ersatzneubau der Thierschbrücke mit Neuplanung der beiden anschließenden Straßenabschnitte und der zugehörigen Freianlagenplanung ein einphasiger Planungswettbewerb durchgeführt werden. Der Planungswettbewerb wird als Realisierungswettbewerb auf Grundlage der RPW 2013 durchgeführt.
      Das neue Brückenbauwerk soll geplant werden mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m für einen gemischten KFZ- und Radverkehr, einer Breite von 3,50 m für einen einseitigen Gehweg und einer Tragkraft von 60/30 Tonnen nach der zivilen Lastklasse.
      Für die Belange des verbleibenden Bahnverkehrs zum Inselbahnhof ist ein Gleisbereich mit einem Lichtraumprofil von ca. 40 m lichter Weite und einer lichten Höhe von bis zu 6,20 m (gegenüber jetzt 5,20 m) erforderlich. Östlich und westlich an den Gleisbereich anschließend sind für den öffentlichen Verkehr zusätzlich Lichtweiten von jeweils ca. 6 m mit einer lichten Höhe von 4,50 m vorzusehen.
      Östlich und westlich des Bahndammes liegen die Sternschanze und die Lindenschanze, Bestandteile des Denkmals Stadtbefestigung Lindau aus dem 17. Jahrhundert. Eine bessere städtebauliche Eingliederung des neuen Brückenbauwerkes soll diese historischen Schanzen zu Erlebnisbereichen aufwerten. Trotz bestandsorientierter Trassierung der Thierschstraße sollen die sensiblen Schanzenbereiche hinsichtlich der Wahl der neuen Widerlagerstandorte möglichst wenig beeinträchtigt werden.
      Das bestehende Fuß- und Radwegenetz ist, unter Berücksichtigung der Denkmalbereiche und des schützenswerten Baumbestandes, in den neuen einseitigen Gehweg außerhalb des Brückenbauwerkes einzubinden. Während der Bauzeit muss der Schienenverkehr bis auf eine Sperrpause von max. zwei Wochen gewährleistet werden. Die Erschließung der westlichen Insel für den Fahr- und Fußgängerverkehr muss zumindest einspurig mit wechselseitiger Verkehrsführung immer gewährleistet werden.
      Übergeordnetes Ziel des Verfahrens ist es, auf Basis der vorliegenden Rahmenbedingungen einen technisch-konstruktiv und architektonisch hochwertigen sowie technisch und zeitlich realisierbaren Entwurf zu erarbeiten. Für die gestellte Aufgabe sollen optimale Lösungen entwickelt werden, die den unterschiedlichen Anforderungen insbesondere an Bauabwicklung, Naturschutz, Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität gerecht werden.
      Die Wettbewerbsarbeiten müssen bei Planungsbeginn 01/2016 eine Fertigstellung des Bauwerks und der beiden anschließenden Straßenabschnitte im Herbst 2018 ermöglichen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71322300
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Es werden Bewerbergemeinschaften aus Bauingenieure/innen, Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von Brückenanlagen, insbesondere innerstädtischer Brücken mit mindestens 2 Millionen EUR Gesamtbaukosten nachweisen können. Die Erfahrungen sind innerhalb der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
      Es werden mindestens fünf Bewerbergemeinschaften zum Planungswettbewerb zugelassen. Es wird ein Auswahlverfahren vorgeschaltet.
      Zur Prüfung der fachlichen Eignung wird ein vom Auftraggeber berufenes Beratungsgremium gebildet, dem neben einem Vertreter des Auftraggebers ein/e Bauingenieur/in und ein/e Architekt/in angehören. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl der Teilnehmer bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
      Bewerbungen sind nur mit Teilnahmeantrag (Formblatt „Bewerbererklärung“) möglich, formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
      Weitere Unterlagen über die verlangten Nachweise, Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Bewerbungen sind in Papierform, als lose Blätter nicht gebunden und nicht spiralgeheftet einzureichen. Elektronisch übermittelte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auslober. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
      Für das Auswahlverfahren wird der Auslober ein gewichtetes Punktesystem anwenden für folgende Bereiche:
      Bereich 2: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gewichtet mit 20 %.
      Bereich 3: Fachliche Eignung Allgemein, gewichtet mit 60 %.
      Bereich 4: Fachliche Eignung Wettbewerbe, gewichtet mit 20 %.
      Jedes Einzelkriterium der drei Bereiche wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Ausgewählt werden mindestens fünf Bewerbungen mit den höchsten Punktzahlen. Der Auslober behält sich vor, bei gleicher Punktzahl zu losen.
      Im Rahmen des Auswahlverfahrens sind von den Bewerbern folgende Unterlagen im Rahmen des Teilnahmeantrags abzuliefern:
      1. Allgemeine Kriterien:
      1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Ausschlusskriterium):
      Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 Buchstabe a bis g sowie Abs. 9 Buchstabe a bis d der VOF (Ausgabe 2009) vorliegen.
      1.2 Nachweis der Teilnahmeberechtigung durch Kopie der Eintragungsurkunde mit Nachweis der Abdeckung der drei Fachbereiche Bauingenieurwesen, Architektur und Landschaftsarchitektur.
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich ansässig und entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind die Berufsbezeichnung Bauingenieur/in, Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in zu führen.
      Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers ein für die Durchführung der Aufgabe verantwortlicher Entwurfsverfasser benannt wird, der die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und die im Auftragsfall Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
      Ausgewählte Bewerber dürfen am Wettbewerb keine weiteren Entwurfsverfasser außer den in der Bewerbung genannten beteiligen.
      1.3 Berufshaftpflichtversicherung:
      Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 3 000 000 EUR für Sachschäden, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
      Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen.
      1.4 Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
      2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit § 5 (4c) VOF (gewichtet insgesamt mit 20 %):
      Gesamtjahresumsatz: Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren 2012-2014.
      Beträgt oder übersteigt der Gesamtumsatz der Jahre 2012, 2013 und 2014 der Fachbereiche.
      Bauingenieur: 200 000 EUR (brutto), Architekt: 100 000 EUR (brutto), Landschaftsarchitekt: 100 000 EUR (brutto)?
      Gewichtung: 20 %.
      3. Fachliche Eignung Allgemein (gewichtet insgesamt mit 60 %):
      3.1 Organigramm Bearbeitungsteam: Organigramm des Bearbeitungsteams, welches für die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Planungswettbewerbs und darüber hinaus vorgesehen ist. Hierbei sind mindestens die folgenden Inhalte zu definieren: Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams (inkl. Benennung der drei Fachbereiche und jeweiligen Ansprechpartner), Benennung Projekt-/Teamleiter und sein Stellvertreter, Ansprechpartner Geschäftsführung. Die Federführung (Projektleitung) des Bearbeitungsteams liegt beim Bauingenieur/in.
      Gewichtung: 5 %.
      3.2 Qualifikation und Berufserfahrung der Projektbearbeiter:
      Für die im Organigramm (3.1) des Bearbeitungsteams aufgeführten Personen ist ein Nachweis der Qualifikation zu erbringen. Zu den einzelnen Personen sind jeweils die folgenden Unterlagen abzugeben: Nachweis der Berufszulassung z. B. Kammerzulassung, Studiennachweise und Bescheinigungen und Angabe der Berufserfahrung in Jahren Gewichtung: 10 %
      3.3 Referenzen Bauingenieur/in (Projektleiter, bzw. Gesamtprojektleiter):
      Benennung von 3 Referenzprojekten (Brückenbauwerken) der letzten 5 Jahre (d. h. Projekte, die vor dem 1.1.2010 abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt) mit jeweils folgenden Angaben: Name und Kontaktdaten des Auftraggebers, wesentliche Kenndaten der Brücke (Art, Gesamtlänge, Spannweite, Breite), kurze Projektbeschreibung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI, anrechenbare Baukosten (netto), Zeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellungsjahr. Sollten mehr als 3 Referenzprojekte abgegeben werden, so werden nur die ersten drei Projekte (Reihenfolge in den Unterlagen) zur Bewertung zugelassen.
      Gewichtung: 20 %.
      3.4 Referenzen Architekt/in:
      Benennung von 2 Referenzprojekten (Brücken) der letzten 8 Jahre (d. h. Projekte, die vor dem 1.1.2007 abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt) mit jeweils folgenden Angaben: Name und Kontaktdaten des Auftraggebers, wesentliche Kenndaten der Brücke (Art, Gesamtlänge, Spannweite, Breite), kurze Projektbeschreibung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI, anrechenbare Baukosten (netto), Zeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellungsjahr. Sollten mehr als 2 Referenzprojekte abgegeben werden, so werden nur die ersten zwei Projekte (Reihenfolge in den Unterlagen) zur Bewertung zugelassen.
      Gewichtung: 10 %.
      3.5 Referenzen Landschaftsarchitekt/in:
      Benennung von 2 Referenzprojekten (Freianlagen im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen) der letzten 8 Jahre (d. h. Projekte, die vor dem 1.1.2007 abgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt) mit jeweils folgenden Angaben: Name und Kontaktdaten des Auftraggebers, wesentliche Kenndaten des Projekts, kurze Projektbeschreibung, erbrachte Leistungen, anrechenbare Baukosten (netto), Zeitraum der Leistungserbringung, Fertigstellungsjahr. Sollten mehr als 2 Referenzprojekte abgegeben werden, so werden nur die ersten zwei Projekte (Reihenfolge in den Unterlagen) zur Bewertung zugelassen.
      Gewichtung: 10 %.
      3.6 Gewährleistung Qualität: Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers, bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität über alle Leistungsphasen Gewichtung: 5 %.
      4. Fachliche Eignung Wettbewerb:
      Teilnahme an Wettbewerben und Wettbewerbserfolge: Nennung von bis zu 5 Wettbewerbsteilnahmen mit der jeweiligen Platzierung im Zeitraum 2009-2015 (Stichtag ist die Preisgerichtssitzung), an denen sich die oben genannten natürlichen Personen aus den Berufsgruppen Bauingenieur/in, Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in beteiligt haben. Aus jeder Berufsgruppe soll mindestens eine Wettbewerbsteilnahme genannt werden.
      Gewichtung: 20 %.
      Es werden im Rahmen des vorgeschalteten Auswahlverfahrens keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtige Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt.
      Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Die Teilnahme ist folgendem Berufsstand vorbehalten: Bauingenieur/in, Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in.
      Weitere Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
      Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist erfüllt sein.
      Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 5

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Vorläufige Grundkriterien:
      — Statisch-konstruktive Konzeption;
      — Architektonische Gestaltung;
      — Technische Realisierbarkeit;
      — Vorgeschlagenes Bauverfahren;
      — Eingriffe in den Straßen- und Schienenverkehr;
      — Berücksichtigung der Denkmalbereiche und Einpassung in den Landschaftsraum;
      — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhaltung und Unterhalt.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      Projektnummer: 6300095220

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 9.3.2015 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 56 000 EUR und verteilt sich dabei wie folgt: 42 000 EUR für Bearbeitungshonorar, 14 000 EUR für Preise.
      Die ausgewählten Teilnehmer des Planungswettbewerbs erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 8 400 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Bearbeitungshonorar wird nur bei vollständiger Abgabe der geforderten Leistungen gezahlt.
      Die Preisgeldsumme von 14 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird wie folgt auf die Preisgelder verteilt:
      1. Preis: 7 000 EUR (50 % der Preisgeldsumme),
      2. Preis: 4 200 EUR (30 % der Preisgeldsumme),
      3. Preis: 2 800 EUR (20 % der Preisgeldsumme),
      Die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt jeweils hinzu.
      Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise beschließen. Die Teilnehmer haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Herr Ministerialrat Dipl.-Ing. Karl Goj, Bauingenieur, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
      2. Herr Prof. Dr.-Ing. Oliver Fischer, Bauingenieur, Technische Universität München
      3. Herr Prof. Dipl.-Ing. Ludwig Wappner, Architekt, München
      4. Herr Prof. Dipl.-Ing. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg (angefragt)
      5. N.N. (Bauingenieur), Vertreter der Deutschen Bahn AG (angefragt)
      6. Herr Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister, Lindau (B)
      7. Herr Karl Schober, 2. Bürgermeister, Lindau (B)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die für den Teilnahmeantrag zwingend zu verwendenden Bewerbungsbögen können unter Angabe der Kontaktdaten unter der E-Mail-Adresse „MTJxcmNuZl9sLHVfanJjcD5kNDJfcGFmZ3JjaXJjbCxiYyRqYm9zbTk= angefordert werden.
      Die Teilnahmeanträge sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung („Teilnahmeantrag Planungswettbewerb Ersatzneubau Thierschbrücke in Lindau (B)“) bei der unter „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ benannten Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Das Einreichen von Teilnahmeanträgen per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
      Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Kolloquien im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nicht vorgesehen. Rückfragen oder Hinweise zum Teilnahmeantrag sind an die unter „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Weitere Auskünfte erteilen“ benannte Kontaktstelle zu richten.
      Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bewerber per E-Mail auch an alle anderen Bewerber versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Abruf des Bewerbungsbogens angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch alle anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 7 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen. Spätere Rückfragen oder Hinweise können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet/bearbeitet werden.
      Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Für anderssprachige Erklärungen und Nachweise ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538
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      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      a. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
      b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
      c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
      d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      2.2.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 09.02.2015
Ergebnis veröffentlicht 07.08.2015
Zuletzt aktualisiert 02.11.2021
Wettbewerbs-ID 2-190870 Status
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