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© RAUMZEIT für springmeier architekten

  • DE-38448 Wolfsburg, DE-38440 Wolfsburg
  • 09/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-192045)

Neubau der Grundschule Leonardo da Vinci


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 23.09.2015 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 4
    Tatsächliche Teilnehmer: 13
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR, Schweiz
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 30.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 6.500.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Wolfsburg
    Betreuer carsten meier architekten stadtplaner, Braunschweig (DE) Büroprofil
    Preisrichter Hannes Beinhoff, Prof. Frank Hausmann [Vorsitz], Andreas Kopp [Stellvertreter], Patrick Ostrop, Ingrid Spengler, Monika Thomas , Iris Bothe, Astrid Dageförde, Immacolata Glosemeyer, Hiltrud Jeworrek
    Aufgabe
    Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau der zweizügigen Primarstufe Leonardo da Vinci mit einer Bruttogrundfläche von ca. 2 550 m2 .
    Im Zuge der Neuausrichtung der Schulen im Wolfsburger Norden wurden die beiden Schulzentren Kreuzheide und Vorsfelde am Standort Vorsfelde zusammengelegt. Dadurch wurde im Sommer 2012 der Umzug der Leonardo da Vinci Gesamtschule in das frei gewordene ehemalige Schulzentrum Kreuzheide möglich. Die Leonardo da Vinci Grundschule verblieb dagegen seinerzeit am alten Standort.
    Die Planung eines Neubaus der Leonardo da Vinci Grundschule auf dem Gelände der gleichnamigen Gesamtschule führt diese beiden inhaltlich eng verbundenen Schulen am neuen Standort wieder zusammen. Eine Konzeptstudie aus dem Jahr 2011 (Architekten: Dohle+Lohse, Braunschweig) hat hierzu seinerzeit räumliche Varianten untersucht, die Unterlagen werden im Rahmen der Auslobung allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
    Für das Bauvorhaben der Grundschule sind Gesamtbaukosten nach DIN 276 von maximal 6 500 000 EUR brutto (KG 300-400 5 000 000 EUR brutto und KG 700 1 500 000 EUR brutto) als Kostenobergrenze einzuhalten.
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wolfsburg.
    Leistungsumfang
    Siehe II. 1.5.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Dohle + Lohse Architekten, Braunschweig
    2. Koller Heitmann Schütz, Wolfsburg
    3. Springmeier architekten, Braunschweig
    4. Böge Lindner K2, Hamburg
    Ausstellung Im Anschluss an die Preisverleihung wird die Ausstellung der Arbeiten vom 15. - 30. Oktober im Rathaus der Stadt Wolfsburg vereinbart.
    Projektadresse DE-38448 Wolfsburg
    Adresse des Bauherren DE-38440 Wolfsburg
    TED Dokumenten-Nr. 63480-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Wolfsburg
      Porschestr. 49
      Ausschreibungsstelle der Stadt Wolfsburg
      Zu Händen von: Frau Wertmann
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361281107
      MjE1UmZkZFRZY1ZaU2ZfWGRkZVZdXVYxZGVSVWUfaGBdV2RTZmNYH1VW
      +49 5361282057

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wolfsburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Carsten Meier Architekten Stadtplaner
      Am Wendenwehr 3
      Zu Händen von: Carsten Meier
      38144
      Braunschweig
      DEUTSCHLAND
      +49 5312273438
      MjIwY05jLE9NXl9gUVpZUVVRXhpPW1k=
      +49 5312273439
      http://www.wolfsburg.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Stadt Wolfsburg
      Porschestraße 49
      Zu Händen von: Frau Wertmann
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      +49 5361281107
      MjEwV2tpaVleaFtfWGtkXWlpaltiYls2aWpXWmokbWViXGlYa2hdJFpb
      +49 5361282057
      http://www.wolfsburg.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      15-0041 Hochbaulicher Realisierungswettbewerb für den Neubau der Grundschule Leonardo da Vinci Wolfsburg auf Grundlage der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wolfsburg.
      NUTS-Code DE913

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau der zweizügigen Primarstufe Leonardo da Vinci mit einer Bruttogrundfläche von ca. 2 550 m2.
      Im Zuge der Neuausrichtung der Schulen im Wolfsburger Norden wurden die beiden Schulzentren Kreuzheide und Vorsfelde am Standort Vorsfelde zusammengelegt. Dadurch wurde im Sommer 2012 der Umzug der Leonardo da Vinci Gesamtschule in das frei gewordene ehemalige Schulzentrum Kreuzheide möglich. Die Leonardo da Vinci Grundschule verblieb dagegen seinerzeit am alten Standort.
      Die Planung eines Neubaus der Leonardo da Vinci Grundschule auf dem Gelände der gleichnamigen Gesamtschule führt diese beiden inhaltlich eng verbundenen Schulen am neuen Standort wieder zusammen. Eine Konzeptstudie aus dem Jahr 2011 (Architekten: Dohle+Lohse, Braunschweig) hat hierzu seinerzeit räumliche Varianten untersucht, die Unterlagen werden im Rahmen der Auslobung allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
      Für das Bauvorhaben der Grundschule sind Gesamtbaukosten nach DIN 276 von maximal 6 500 000 EUR brutto (KG 300-400 5 000 000 EUR brutto und KG 700 1 500 000 EUR brutto) als Kostenobergrenze einzuhalten.
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wolfsburg.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe II. 1.5.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2 500 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      (1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Stadt Wolfsburg. (2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
      (3) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u.a. http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u.a. NBauO/ DVO-NBauO, LHO/VV-LHO, NVStättVO, (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bei einer Bietergemeinschaft ist die Nennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten erforderlich, der in Vertretung und auf Rechnung aller handeln kann. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Der Bewerber muss im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abgeben.
      Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis von formellen, quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte.
      Sofern mehr qualifizierte Bewerber zugelassen werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los (unter Aufsicht eines Justiziars/Notars).
      Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen.
      Junge Büros
      Um gemäß VOF § 4 (5) und § 1 (5) RPW auch Berufsanfänger angemessen zu beteiligen, behält die Ausloberin sich vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die den oben genannten Nachweis nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Bauwerksplanungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten 5 Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Bauaufgabe geeignet sind. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer der Teilnahmeberechtigung (III.2)) vergleichbaren Befähigung angehören.
      Als junges Büro gilt ein Büro, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntmachung alle Büroinhaber als Architekt/in in die Liste der jeweiligen Architektenkammer eingetragen sind und ihre Diplome nicht älter als 6 Jahre sind. Die Diplomurkunden müssen der Bewerbung in Kopie beigelegt werden. Die eigenverantwortliche Einordnung in diese Kategorie auf dem Bewerbungsformblatt ist notwendig.
      Die Kriterien sind:
      1. Formelle Kriterien
      Mindestkriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
      — der Bewerber erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation;
      — die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
      — die Teilnahmehindernisse gemäß § 4 VOF liegen nicht vor;
      — es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter;
      — die Bewerbungsfrist ist beachtet;
      — für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt ausgefüllt, Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen;
      — die Bewerbungsunterlagen wurden als original unterschriebener Ausdruck abgegeben;
      — die geforderten Unterlagen sind vollständig;
      — die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt; Informationen in anderen Sprachen werden nicht zur Kenntnis genommen.
      2. Professionelle Kriterien
      Die professionellen Kriterien sind untergliedert in quantitative und qualitative Kriterien. Die quantitativen Kriterien enthalten Mindestanforderungen; die Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
      2.1 Quantitative Kriterien
      Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde im Bezug auf vergleichbare Projekte und Leistungsfähigkeit seit 2.2010. Die Bewerber müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (Abschluss der Leistungsphase 8 § 34 HOAI vor dem Tag der Bekanntmachung) von einem Referenzprojekt, das min. folgende Anforderungen erfüllt:
      Ein hochbauliches Vorhaben aus den letzten 5 Jahren für ein öffentlich zweckgewidmetes Gebäude mit mehr als 2 000 m2 zu bearbeitender Bruttogeschossfläche erbringen. Als öffentlich zweckgewidmet gelten Bauten im Sinne des Abs.2 des § 50 der Musterbauordnung, hier jedoch mit Ausnahme von kombinierten Wohn- / Gewerbebauten, Sportstätten, Garagen- und Stellplatzbauten, Sakralbauten, Toilettenanlagen, Verkaufs-, Gast und Beherbergungsstätten. Es müssen mindestens die Honorarphasen von der Vorplanung (LPH 2) bis zur Bauüberwachung (LPH 8) beauftragt und abgeschlossenen worden sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (frühester Stichtag 1.2.2010, spätester Stichtag 17.3.2015).
      Bei jungen Büros ist als quantitatives Kriterium die verantwortliche Planung und Realisierung (Abschluss der Leistungsphase 8 § 34 HOAI, mindestens jedoch die Übergabe an den Betreiber, frühester Stichtag 1.2.2010, spätester Stichtag 17.3.2015. eines Bauwerks von mind. 800 m² BGF nach Wahl einzureichen.
      2.2 Qualitative Kriterien
      Die qualitativen Kriterien beziehen sich auf die gestalterische Qualität der bewerbenden Büros. Zur Beurteilung ist ein weiteres Referenzprojekt einzureichen, das neben dem oben geforderten Referenzprojekt ein Projekt zeigt, welches folgende Bedingung erfüllt:
      Wettbewerbserfolg des Architekten in Wettbewerben seit 2.2010 (auch nicht mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbare Projekte; Preis, keine Anerkennung) und/oder mit Auszeichnungen und/oder sonstigen professionellen Preisen prämiert.
      Bei jungen Büros ist als qualitatives Kriterium eine dem Wettbewerbspreis vergleichbare Auszeichnung einzureichen, die erwarten lässt, dass das Büro für die anstehende Bauaufgabe geeignet ist.
      Bei Bewerbergemeinschaften oder Partnerschaften müssen die formellen Kriterien von allen Mitgliedern, die professionellen Kriterien von mindestens einem Mitglied erfüllt werden.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter www.wbw.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag).
      S. Bekanntmachungstext III 1.4).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: S. Teilnahmeantrag
      S.Bekanntmachungstext III 1.4).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      S. Teilnahmeantrag
      s.Bekanntmachungstext III 1.4).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden.
      Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
      Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
      Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
      Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) ja

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 15
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1) bis III.2.3) sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind.Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt. 4 Büros werden von der Ausloberin direkt eingeladen, die restlichen 11 werden in einem Bewerbungsverfahren bestimmt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis von formellen, quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte. Sofern mehr qualifizierte Bewerber zugelassen werden, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los (unter Aufsicht eines Justiziars/Notars).Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      14-0041

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.3.2015 - 11:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.3.2015 - 11:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. Dohle + Lohse Architekten, Braunschweig
      2. Koller Heitmann Schütz, Wolfsburg
      3. Springmeier architekten, Braunschweig
      4. Böge Lindner K2, Hamburg
      Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt 30 000 EUR exkl. Mehrwertsteuer.
      Das Preisgeld von 30.000,00 EUR netto wird voraussichtlich wie folgt verteilt:
      1. Preis 10 000 EUR
      2. Preis 8 000 EUR
      3. Preis 6 000 EUR
      Anerkennungen 2 x 3 000 EUR
      Das Preisgericht behält sich vor, diese Verteilung einstimmig zu ändern. Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Frank Hausmann, Architekt
      Ingrid Spengler, Architektin, Stadtplanerin
      Patrick Ostrup, Architekt
      Monika Thomas, Stadtbaurätin, Architektin
      n.n.
      Iris Bothe, Stadträtin für Jugend, Bildung und Integration Immacolata Glosemeyer, Ortsbürgermeisterin Nordstadt Bianca Manusch, kommiss. Schulleiterin
      Hiltrud Jeworrek, Vors. Schulausschuss
      Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger weitere Planungsleistungen, die Leistungsphasen 1 (teilw.) und 2 bis 9
      gemäß HOAI 2013 § 34 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zum Zeitpunkt der Auslobung dieses Wettbewerbs liegt ein politischer Beschluss zur Beauftragung bis einschließlich der Leistungsphase 3 gemäß HOAI 2013 (Honorarzone III)
      § 34 vor. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gem. der Richtlinien der Stadt Wolfsburg erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Voraussetzung ist zudem, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit innerhalb der Kostenobergrenze möglich ist. Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
      Ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 (4) b VOF im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern soll durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber aus wichtigen Gründen vom Votum des Preisgerichts abweicht (RPW 2013, §8(2)). Grundlage dieses Gesprächs sind neben der Wettbewerbsarbeit auch die im Bewerbungsverfahren abgefragten Referenzen. Der Zuschlag soll dann an das bestgeeignetste Angebot
      entsprechend der in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien erfolgen. Im Regelfall beabsichtigt der Auftraggeber, nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe zu verhandeln.
      Bewerbungsverfahren.
      Die Bewerbung ist zwingend auf dem unter www.carstenmeier.com anzufordernden Formular an Stadt Wolfsburg,
      Ausschreibungsstelle, Porschestraße 49, Zi. B.440,
      38440 Wolfsburg zu richten.
      Bewerbungsunterlagen.
      Die Unterlagen sind als ungebundener Ausdruck (keine Lochung, keine Ringbindung etc.) und im Original unterschrieben per Post bei der Ausschreibungsstelle der Stadt Wolfsburg abzuliefern. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Das postalische Exemplar ist fristgerecht abzugeben.
      Die Bewerbung ist von außen mit dem den Formblättern beigefügten Adresszettel zu versehen. Neben den Angaben zum Bewerber (bei juristischen Personen mit Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. Eintragung ins Partnerschaftsregister) muss die Bewerbung den Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung enthalten (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist).
      Die Bewerbungen müssen bis spätestens Donnerstag, den 19.3.2015, 11:00 Uhr bei der Stadt Wolfsburg (siehe I.1)) der Bekanntmachung) eingegangen sein.
      Es gilt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.
      Für den rechtzeitigen Eingang trägt der Bewerber die Verantwortung.
      Nicht fristgerecht oder zum Abgabedatum unvollständige Bewerbungen führen zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
      Termine
      Bewerbung bis 19.3.2015
      Bezug der Auslobungsunterlagen ab 8.4.2015 Rückfragenkolloquium, Ortsbesichtigung vorauss. am 27.4.2015 Beantwortung der Rückfragen bis voraussichtlich 4.5.2015 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich 22.6.2015 Abgabe des Modells voraussichtlich 30.6.2015 Preisgerichtssitzung 23.9.2015
      Preisverleihung/Ausstellung der Arbeiten im Anschluss
      Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bietergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu
      erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http://www.carstenmeier.com) angefordert und anschliessend heruntergeladen werden können.
      Die Formblätter können auch unter +49 531 2273439 schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung
      „15-0041 VOF- Verfahren“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
      Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV 3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag,
      der außen mit dem Vermerk „Angebot 15-0041 VOF Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
      Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage oder per E-Mail bei der unter Ziff. 1.1) genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „15-0041 VOF-Verfahren “ per Telefax an +49 531 2273439 oder per E-Mail an MjE3ZV5VL1JQYWJjVF1cVFhUYR1SXlw= zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bietergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
      Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
      Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
      Auf der Hude 2
      21339
      Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      +49 413115-1334/1335/1336
      http://www.mi.niedersachsen.de
      +49 4131152943

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
      — unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriftenim.
      Vergabeverfahren, als unverzüglich wird dabei eine eine Rügefrist von 10 bzw. 15 Tagen ab Erkennbarkeitentsprechend der Mindestüberlegungsfristen des Art. 2c Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG angenommen;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in denVergabeunterlagen;
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
      siehe § 101b Abs. 2 GWB:
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss;
      — im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
      Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
      Porschestr. 49
      38440
      Wolfsburg
      DEUTSCHLAND
      MjE5TmJgYFBVX1JWT2JbVGBgYVJZWVItYGFOUWEbZFxZU2BPYl9UG1FS
      +49 5361282475
      +49 5361282057

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.2.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.02.2015
Ergebnis veröffentlicht 13.10.2015
Zuletzt aktualisiert 06.09.2021
Wettbewerbs-ID 2-192045 Status
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