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  • DE-89312 Günzburg
  • 08/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-193419)

Erweiterung und Sanierung Dossenberger-Gymnasium Günzburg – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 24.08.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 19
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume
    Sprache Deutsch
    Baukosten 6.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Landkreis Günzburg, Günzburg (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der bestehende Gebäudekomplex des Dossenberger Gymnasiums Günzburg wurde seit 1968 in verschiedenen Bauabschnitten errichtet.
    Das zentrale Hauptgebäude und eine Zweifachturnhalle wurden 1968/69 errichtet. Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges Atriumgebäude (KG, EG, 1. OG), mit einer einspännigen Raumverteilung entlang des innenliegenden Flurs. Der südliche Teil ist um zwei weitere Räume aufgestockt, in denen sich derzeit die Musikräume befinden. 1986/87 wurde der erste Anbau (KG, EG) an der Südseite des Hauptgebäudes auf Grund der Einführung der Kollegstufe errichtet. Beruhend auf steigenden Schülerzahlen und der Einführung der Ganztagsschule wurden 2003 und 2006 der Klassenzimmeranbau Nord-Ost und das Mensagebäude eingeweiht. Die Außenfassade wurde zwischen 2010 und 2014 energetisch saniert.
    Die Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums umfasst die Sanierung des Hauptgebäudes von 1968 und des Südanbaus von 1987 (ca. 36 500 m3 umbauter Raum). Hierbei ist vor allem die energetische Sanierung der Innenfassade sowie die Neugestaltung der naturwissenschaftlichen Fachräume zu betrachten. Die WC-Anlagen wurden in den vergangenen Jahren im Bauunterhalt saniert. Zusätzlich zu dieser Sanierung ist eine Erweiterung mit ca. 850 m2 Nutzfläche notwendig.
    Bei der Planung sollen verschiedene Varianten untersucht werden, wie und wo eine Erweiterung in diesem Umfang möglich ist.
    Die bestehende Sporthalle und die Erweiterungen von 2003 und 2006 sind nicht Teil der Sanierung.
    Bisher stehen nur die Kosten für die Erweiterung mit ca. 6 000 000 EUR fest.
    Leistungsumfang
    Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.
    Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt.
    Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt, ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-89312 Günzburg
    TED Dokumenten-Nr. 83736-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landkreis Günzburg
      An der Kapuzinermauer 1
      Zu Händen von: Herrn Pröbstle
      89312
      Günzburg
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.landkreis-guenzburg.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5WV2JoWlNgG1dcVVNcV1NjYFMcUlM=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTltXGleWFlcamtcY2NcN19ga3FjXGkkYGVeXGVgXGxpXCVbXA==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erweiterung und Sanierung Dossenberger-Gymnasium Günzburg – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Am Südlichen Burgfrieden 4, 89312 Günzburg.
      NUTS-Code DE278

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Der bestehende Gebäudekomplex des Dossenberger Gymnasiums Günzburg wurde seit 1968 in verschiedenen Bauabschnitten errichtet.
      Das zentrale Hauptgebäude und eine Zweifachturnhalle wurden 1968/69 errichtet. Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um ein dreigeschossiges Atriumgebäude (KG, EG, 1. OG), mit einer einspännigen Raumverteilung entlang des innenliegenden Flurs. Der südliche Teil ist um zwei weitere Räume aufgestockt, in denen sich derzeit die Musikräume befinden. 1986/87 wurde der erste Anbau (KG, EG) an der Südseite des Hauptgebäudes auf Grund der Einführung der Kollegstufe errichtet. Beruhend auf steigenden Schülerzahlen und der Einführung der Ganztagsschule wurden 2003 und 2006 der Klassenzimmeranbau Nord-Ost und das Mensagebäude eingeweiht. Die Außenfassade wurde zwischen 2010 und 2014 energetisch saniert.
      Die Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums umfasst die Sanierung des Hauptgebäudes von 1968 und des Südanbaus von 1987 (ca. 36 500 m3 umbauter Raum). Hierbei ist vor allem die energetische Sanierung der Innenfassade sowie die Neugestaltung der naturwissenschaftlichen Fachräume zu betrachten. Die WC-Anlagen wurden in den vergangenen Jahren im Bauunterhalt saniert. Zusätzlich zu dieser Sanierung ist eine Erweiterung mit ca. 850 m2 Nutzfläche notwendig.
      Bei der Planung sollen verschiedene Varianten untersucht werden, wie und wo eine Erweiterung in diesem Umfang möglich ist.
      Die bestehende Sporthalle und die Erweiterungen von 2003 und 2006 sind nicht Teil der Sanierung.
      Bisher stehen nur die Kosten für die Erweiterung mit ca. 6 000 000 EUR fest.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.
      Zunächst werden die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt.
      Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt, ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI (ebenfalls stufenweise abzurufen).

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR,
      bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Sämtliche oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 3 000 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2 – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulbau,
      — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierung,
      — das Referenzprojekt beinhaltet neben der Sanierung auch eine Erweiterung (ein Ausbau bestehender Innenräume oder Interimsmaßnahmen (Containeranlage) werden nicht als Erweiterung angesehen),
      — der Anteil bzw. der Umfang der Erweiterung umfasst mindestens eine Größe von 20 % der Gesamtmaßnahme,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 10 000 000 EUR brutto),
      — dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften fließen in Summe maximal 3 Referenzprojekte in die Wertung ein.
      B – Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreters unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreters Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollten bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulbau,
      — bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierung,
      — das Referenzprojekt beinhaltet neben der Sanierung auch eine Erweiterung (ein Ausbau bestehender Innenräume oder Interimsmaßnahmen (Containeranlage) werden nicht als Erweiterung angesehen),
      — der Anteil bzw. der Umfang der Erweiterung umfasst mindestens eine Größe von 20 % der Gesamtmaßnahme,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
      — das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 10 000 000 EUR brutto),
      — durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
      — Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:'''- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z.B. Kindergarten o.ä.) werden 1,5 Punkte vergeben.'''- Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt um eine Sanierung?Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Beinhaltet das Referenzprojekt neben der Sanierung auch eine Erweiterung (ein Ausbau bestehender Innenräume oder Interimsmaßnahmen (Containeranlage) werden nicht als Erweiterung angesehen)?Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Umfasst der Kostenanteil bzw. der Flächenumfang der Erweiterung mindestens eine Größe von 20 % der Fläche bzw. der Kosten der Gesamtmaßnahme? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte).'''- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v.H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H. / 96 v.H. x 2,0 Punkte). '''- Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. '''- Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte).Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:'''- Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulbau? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z.B. Kindergarten o.ä.) werden 1,0 Punkte vergeben.'''- Handelt es sich bei dem angegebenen Referenzprojekt um eine Sanierung?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Beinhaltet das Referenzprojekt neben der Sanierung auch eine Erweiterung (ein Ausbau bestehender Innenräume oder Interimsmaßnahmen (Containeranlage) werden nicht als Erweiterung angesehen)?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Umfasst der Kostenanteil bzw. der Flächenumfang der Erweiterung mindestens eine Größe von 20 % der Fläche bzw. der Kosten der Gesamtmaßnahme? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert?Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10,0 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5,0 Mio. EUR werden 0,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5,0 Mio. EUR / 10 000 000 EUR x 1,0 Punkte).'''- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v.H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bzw. 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-5 erbracht. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v.H./96 v.H. x 1,0 Punkte).'''Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4 einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 7.4.2015 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      7.4.2015 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
      Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP2doc3lrZHEsaG1mZG1oZHRxZC1jZA== angefordert werden.
      Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen.
      Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen.
      Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichenen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilinstraße 39
      80538
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 8921762411
      +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Landkreis Günzburg
      An der Kapuzinermauer 1
      89312
      Günzburg
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      5.3.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.03.2015
Ergebnis veröffentlicht 22.03.2016
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-193419 Status Kostenpflichtig
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