IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gewichtung:
- Umsatz 20 %
- Referenzen zu Bauen im Bestand 20 %
- Referenz zu einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude 10 %
- Referenzen für den öffentlichen Auftraggeber (Neubau/Bestand) 10 %
- Referenz zu vergleichbaren öffentlichen Bauten (Neubau/Bestand) 20 %
- Referenz mit vergleichbarem architektonischen Anspruch bei Bauen im Bestand 10 %
- Referenzschreiben 10 %
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß der Einzelbewertungsmatrix (max. insg. 100 Punkte) in den Bewerbungsunterlagen. Dabei gilt Folgendes:
- Wertung Umsatz:
Gewertet wird der Umsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre im Mittel. Dabei wird ab 350.000 Euro netto die volle Punktzahl von 20 Punkten vergeben. Bei 150.000 Euro netto werden 10 Punkte vergeben. Zwischen diesen beiden Werten wird linear interpoliert.
Ein Nichterreichen eines Umsatzes von 150.000 Euro netto führt zum Ausschluss aus dem Verfahren (wegen Nichterreichen der Mindestanforderungen).
- Wertung Referenzen/Referenzschreiben:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die in den einzelnen Kategorien geforderten Merkmale nachvollziehbar und plausibel erfüllen (aussagekräftige Beschreibung in jedem Referenzblatt). Dabei trifft den Bewerber eine sog. Bringschuld. Der AG muss sich einzig anhand der Angaben in dem Teilnahmeantrag ein abschließendes Bild von den genannten Projekten machen können.
Um für eine Wertung in den einzelnen Kategorien zugelassen zu werden, müssen die Referenzen folgende Merkmale zweifelsfrei erfüllen:
Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2010. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten wird der Umfang der erbrachten Leistungen bis zum Stichtag dieser Bekanntmachung gewertet. Ggf. ist dazu der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
Leistungsumfang: Bei mindestens zu 80 % erbrachtem Leistungsumfang (bei LPH 1-9) wird die Referenz/Referenzschreiben voll gewertet. Wurden mind. 40 % der LPH 1-9 (aber weniger als 80 %) erbracht, wird die Referenz/Referenzschreiben zur Hälfte gewertet. Bei weniger als 40 % erbrachtem Leistungsumfang wird die Referenz/Referenzschreiben nicht gewertet.
Größe: Bauwerkskosten mind. 1,0 Mio. EUR netto KG 300+400 (Ausnahme: Kriterium 1.4 - vgl. öffentliche Bauten)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt verteilt:
1. Referenzen der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistungen nicht vor 2010 - ohne LPH 9) (max. insg. 70 Punkte):
1.1. zwei Referenzen zu Bauen im Bestand (20 Punkte bei 2 wertbaren Referenzen, 10 Punkte bei nur einer wertbaren Referenz), bei Referenzen bestehend aus Neubau und Bauen im Bestand, sind die Kosten für den Bestandsanteil separat auszuweisen,
1.2. eine Referenz zu einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude (10 Punkte bei einer wertbaren Referenz),
1.3. zwei Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber (Neubau/Bestand) (20 Punkte bei 2 wertbaren Referenzen, 10 Punkte bei nur einer wertbaren Referenz),
1.4. eine Referenz zu vergleichbaren öffentlichen Bauten mit Baukosten von mind. KG 300+400 2,0 Mio. Euro netto und 3.000 qm BGF (Neubau/Bestand). Die Vergleichbarkeit wird dabei auf die öffentliche Zugänglichkeit (Publikumsverkehr) sowie die Nutzung bezogen. Dabei wird eine voll vergleichbare Referenz mit 20 Punkten, eine weitgehend vergleichbare Referenz mit 15 Punkten, eine teilweise vergleichbare Referenz mit 10 Punkten und eine nicht/kaum vergleichbare Referenz mit 0 Punkten bewertet.
Als voll vergleichbar wird gesehen z.B.:
- Museum, Bibliothek, Ausstellungsgebäude, Galerie, Theater, Oper, Schauspiel
Als weitgehend vergleichbar wird gesehen z.B.:
- Gemeindehalle/-Saal, Messe, Kongress, Veranstaltungsgebäude
Als teilweise vergleichbar wird gesehen z.B.:
- Schule, Kita, Kindergarten, Universität, Kirche, Kapelle, Tempel, Sporthalle, Sportanlage, Schwimmbad, Krankenhaus, städtischer Verwaltungsbau mit Publikumsverkehr
Als nicht/kaum vergleichbar wird gesehen z.B.:
- Flughafen, Bahnhof, Parkhaus, städtischer Werkhof
Katalog nicht abschließend - beispielhafte Aufzählung
1.5. eine Referenz mit vergleichbarem architektonischen Anspruch bei Bauen im Bestand. Hier ist zusätzlich zu den Angaben im Teilnahmeantrag auch ein grafischer Nachweis einzureichen. Der architektonische Anspruch wird dabei im Vergleich zu dem Deutschen Architekturmuseum unter Hinzuziehung des grafischen Nachweises bewertet. Dabei wird eine voll vergleichbare Referenz mit 10 Punkten, eine teilweise vergleichbare Referenz mit 5 Punkten und eine nicht/kaum vergleichbare Referenz mit 0 Punkten bewertet. Die Vergleichbarkeit bemisst sich dabei anhand der Beschreibung des Projektes unter Pkt. II.1.5. der Bekanntmachung.
2. Referenzschreiben der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistungen nicht vor 2010 - ohne LPH 9) (max. 10 Punkte):
2.1. zwei Referenzschreiben von abgeschlossenen Projekten nach Abschluss der Leistungen mit Bestätigung einer termin- und kostengerechten Leistungserbringung durch den Auftraggeber (10 Punkte bei 2 wertbaren Referenzschreiben, 5 Punkte bei nur einem wertbaren Referenzschreiben). Referenzschreiben können dabei auch hälftig gewertet werden (2,5 Punkte), falls z.B. nur eine Bestätigung einer Termintreue aber keiner Kostentreue vorliegt.
Referenzschreiben werden auch gewertet, wenn aus ihnen eine Bestätigung einer deutlichen allgemeinen Zufriedenheitsbekundung des Auftraggebers hervorgeht, eine reine Bestätigung der Leistungserbringung wird nicht gewertet.
Eine Mehrfachnennung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros.
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind