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  • DE-93109 Wiesent
  • 07/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-196901)

Sanierung und Erweiterung des bestehenden Verwaltungs- und Kindergartengebäudes um eine 2-gruppige Kinderkrippe in Wiesent – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9


 
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    Entscheidung 27.07.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume
    Sprache Deutsch
    Baukosten 2.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Gemeinde Wiesent, Wiesent (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Seitens der Gemeinde Wiesent ist die energetische und brandschutztechnische Sanierung sowie die Erweiterung des bestehenden Verwaltungs- und Kindergartengebäudes um eine 2-gruppige Kinderkrippe in Wiesent beabsichtigt.
    Das 2-geschossige Bestandsgebäude wurde in den 70er Jahren ohne Keller erbaut und verfügt über eine BGF von ca. 1 200 m2 . In dem Gebäude befindet sich derzeit die Gemeindeverwaltung sowie ein 3-gruppiger Kindergarten.
    Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung, soll nun aufrgund von zusätzlichem erforderlichem Raumbedarf das Gebäude um eine 2-gruppige Kinderkrippe erweitert werden. Ein Raumprogramm liegt hierzu jedoch noch nicht vor. Aufgrund erster statischer Untersuchungen wäre eine Aufstockung denkbar.
    Bei der Sanierung und Erweiterung soll ein sehr guter, energetischer Standard erreicht werden, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist. Die Wärmeversorgung soll weiterhin über Nahwärme erfolgen.
    Die Kosten werden derzeit mit ca. 2 000 000 EUR brutto angenommen.
    Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
    Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass Leistungsbeginn Ende Juli/Anfang August sein dürfte.
    Leistungsumfang
    Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
    Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden.
    Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Adresse des Bauherren DE-93109 Wiesent
    TED Dokumenten-Nr. 134488-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Gemeinde Wiesent
      Bahnhofstraße 15
      93109
      Wiesent
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hitzler Ingenieure
      Ehrenbreitsteiner Straße 28
      Zu Händen von: Herrn Baumgartner
      80993
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 892555950
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==
      +49 8925559511
      http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Sanierung und Erweiterung des bestehenden Verwaltungs- und Kindergartengebäudes um eine 2-gruppige Kinderkrippe in Wiesent – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wiesent.
      NUTS-Code DE238

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Seitens der Gemeinde Wiesent ist die energetische und brandschutztechnische Sanierung sowie die Erweiterung des bestehenden Verwaltungs- und Kindergartengebäudes um eine 2-gruppige Kinderkrippe in Wiesent beabsichtigt.
      Das 2-geschossige Bestandsgebäude wurde in den 70er Jahren ohne Keller erbaut und verfügt über eine BGF von ca. 1 200 m2. In dem Gebäude befindet sich derzeit die Gemeindeverwaltung sowie ein 3-gruppiger Kindergarten.
      Im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Sanierung, soll nun aufrgund von zusätzlichem erforderlichem Raumbedarf das Gebäude um eine 2-gruppige Kinderkrippe erweitert werden. Ein Raumprogramm liegt hierzu jedoch noch nicht vor. Aufgrund erster statischer Untersuchungen wäre eine Aufstockung denkbar.
      Bei der Sanierung und Erweiterung soll ein sehr guter, energetischer Standard erreicht werden, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist. Die Wärmeversorgung soll weiterhin über Nahwärme erfolgen.
      Die Kosten werden derzeit mit ca. 2 000 000 EUR brutto angenommen.
      Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
      Mit den Leistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass Leistungsbeginn Ende Juli/Anfang August sein dürfte.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
      Dabei sollen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden.
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI (ebenfalls stufenweise abzurufen).
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 500 000 EUR, für sonstige Schäden: 500 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
      Die oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen bzw. durch entsprechende Kopien der Unterlagen zu belegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
      für Personenschäden: 500 000 EUR,
      für sonstige Schäden: 500 000 EUR.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1) – Eignungsprüfung gemäß § 5 Abs. 5 VOF.
      In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
      Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle
      Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
      III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
      A – Fachliche Qualifikation:
      Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektgesamtkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (≥ 2 Mio. EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (hier: Sanierung und Erweiterung Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB durchgeführt,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt,
      — dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) beauftragt,
      — das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 3 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2) - Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
      Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
      — Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Projektgesamtkosten mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar ≥ 2 000 000 EUR brutto, Kgr. 200-700, DIN 276),
      — das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (hier: Sanierung und Erweiterung Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude),
      — das Referenzprojekt wurde im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB durchgeführt,
      — das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt,
      — durch den Projektleiter/stellv. Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
      Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
      Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä..
      Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/oder „Architekt“ berechtigt sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
      Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: '''- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 2 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 Mio. EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 1 000 000 EUR werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 000 000 EUR/2 000 000. EUR x 4,0 Punkte. '''- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung und Erweiterung Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein,werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z.B. Sanierung eines Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäudes, Erweiterung eines Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäudes) werden 2,0 Punkte vergeben. '''- Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt?Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb abgewickelt? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. '''- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 96 v. H. x 3,0 Punkte. '''- Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. '''* Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: '''- Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten ≥ 2 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 2 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 1 000 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 000 000 EUR/2 000 000 EUR x 2,0 Punkte. '''- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Sanierung und Erweiterung Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein,werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (z. B. Sanierung eines Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude, Erweiterung eines Verwaltungs- und/oder Kindergartengebäude) werden 1,0 Punkte vergeben. '''- Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.'''- Wurde das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb abgewickelt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. '''- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderte Leisuntgsphasne (Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 2,0 Punkte. '''Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.5.2015 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      18.5.2015 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWDNbXGdtX1hlIFxhWlhhXFhoZVghV1g= angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen.
      Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o. ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichenen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
      Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Mittelfranken; Vergabekammer Nordbayern
      Postfach 606
      91511
      Ansbach
      DEUTSCHLAND
      MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpaW15QTk1lUV5aLF5RUxlZUl4aTk1lUV5aGlBR
      +49 981531277
      http://www.regierung.mittelfranken.de
      +49 981531837

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Gemeinde Wisent
      Bahnhofstraße 15
      93109
      Wiesent
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      15.4.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.04.2015
Ergebnis veröffentlicht 30.07.2015
Zuletzt aktualisiert 11.11.2020
Wettbewerbs-ID 2-196901 Status Kostenpflichtig
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