Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI für die Wohnbebauung Nördliches Ringgebiet Braunschweig, 1. Bauabschnitt.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Braunschweig.
NUTS-Code DE911
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Nördliche Ringgebiet in Braunschweig ist mit einer Gesamtfläche von ca. 20 ha derzeit das größte Wohnungsbauprojekt in Braunschweig. In einem ersten Bauabschnitt wird die Ausloberin bis zum Jahr 2017 ca. 200 Wohneinheiten in diesem Quartier realisieren. Die Architekten und die durch sie zu errichtenden Wohnbauten wurden vor kurzem in einem hochbaulichen Wettbewerb ermittelt.
Die Grundleistungen der technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI für diese Wohngebäude sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in dieser Bekanntmachung und den Teilnahme-/Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1.Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den in der Einladung genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Beauftragt werden sollen zunächst die Arbeiten von der Vorplanung bis einschließlich der Ausführungsplanung (LPH 2-5 § 55 HOAI 2013). Die Leistungsphasen 6 bis 9 gem. § 55 HOAI sind optional und sollen ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen der LPH 6 bis 9 sind optional. Eine Beauftragung ist zum derzeitigen Stand des Gesamtprojektes noch nicht konkret zu vergeben, da derzeit unterschiedliche Projektkonstellationen geprüft werden. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR
für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
(1) Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) der Nibelungen-Wohnbau-GmbH.
(2) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(3) Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Landes Niedersachsen (siehe u. a. http:// www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/oeffentliches_planungs_baurecht/13765.html), u. a. NBauO/ DVO-NBauO, LHO/VV-LHO (keine abschließende Auflistung) sowie ergänzende Vorschriften und Regeln.
(4) Festlegungen des AG: §§ 55, 56 HOAI 2013: Honorarzone II, Mindestsatz.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften werden.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen (VOF § 5 (3) wird berücksichtigt). Mehrfachbeteiligungen,
d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft,
werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsgültig unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das unter http://www.carstenmeier.com anzufordernde und vollständig auszufüllende Bewerbungsformular sowie den dort benannten Anlagen (= Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
1.
a) Angabe des Namens bzw. der Firma / Bezeichnung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten / Nachunternehmers mit Anschrift, eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Juristische Personen müssen den/die Namen und die berufliche Qualifikation der Person/en angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en.
2.
a) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Weise der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Wirtschaftlich
verknüpfte Unternehmen dürfen sich nicht parallel bewerben. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder
einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften führen. Bei wirtschaftlichen Verknüpfungen des Bewerbers/der Bewerber ist eine spätere Beteiligung dieser Büros/Firmen/Bauunternehmen an der Vergabe von Planungs-/Liefer- oder Bauleistungen ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
b) Eigenerklärung darüber, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogengeleistet. c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Eine entsprechende Erklärung wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet. Sofern einer oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 7 und § 4 Abs. 8 VOF bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 4 (9) VOF zu ermöglichen. Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen vor.
d) Im Auftragsfall ist eine Versicherung gem. III.1.1 bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Die Angaben zu 1. und 2. werden als Eigenerklärung auf dem Bewerbungsformblatt gemacht.
3.
a) Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung (siehe Anlage: Erklärung / Vollmacht der Bewerber-/Bietergemeinschaft.) im Original vorzulegen. Hierin erfolgt die Benennung eine bevollmächtigen Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall. Diese Anlage ist nur für Bietergemeinschaften notwendig, bei Einzelbewerbungen entfällt die Notwendigkeit.
b) Ggfs. Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung). Dritte und/oder Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung (siehe Anlagen) mit dem Teilnahmeantrag zu unterzeichnen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. eines vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmen einzureichen. Nachunternehmer dürfen jedoch nur die Referenzen angeben, die Art und Umfang der Teilleistungen entsprechen, die der Nachunternehmer ausführen wird.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF, soweit sie Leistungen des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers für Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012 – 2014) betreffen. Die angegebenen Beträge werden je Bewerbung in Summe gewertet und über die abgefragten Jahre gemittelt. Eine entsprechende Erklärung über den Umsatz wird durch die Unterschrift im Bewerbungsbogen geleistet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der gemittelte Jahresumsatz der Jahre 2012 bis 2014 muss mindestens 300 000 EUR betragen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Darstellung (s. Bewerbungsformular) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten Ingenieure/-innen in den Leistungen der Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI (einschließlich Führungskräfte) insgesamt.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Studiennachweise und/oder Bescheinigungen.
2. Darstellung von Angaben für die in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen (s. Bewerbungsformular) genau zu einem Referenzprojekt, das in den letzten 5 Jahren (05/2010 bis zum unter IV.3.4 angegeben Zeitpunkt) erfolgreich abgeschlossen (Abschluss Leistungsphase 8 HOAI §55 wurde und die mit den in Ziff. II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Das Unternehmen muss im Mittel der drei anzugebenden Jahre mindestens 6 angestellte Ingenieure (inkl. Führungskräfte) in den Leistungen der Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI haben.
Das Unternehmen muss mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz im Bereich der Technischen Ausrüstung vorweisen können.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: 1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master/B.Sc. FR Versorgungstechnik bzw. Elektrotechnik zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. Elektrotechnik tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Teilnahmehindernisse sind wie folgt geregelt: Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Ausschreibung oder Durchführung des Verfahrens bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Auswahlkommission nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) ja
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die gem. III.2.1) bis III.2.3) sowie in den Bewerbungsunterlagen genannt sind. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschreitet und die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerber, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbern mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber führen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
15.6.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet (http:// www.carstenmeier.com) angefordert und anschließend heruntergeladen werden können.
Die Formblätter können auch unter +49 531 2273439 schriftlich per Fax unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF TGA NRG“ in Papierform angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden, vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VOF TGA NRG – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist (Aufkleber als Anlage der Formblätter), bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (FAX) oder per E-Mail erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „VOF TGA NRG“ per E-Mail an MTdvaF85XFprbG1eZ2ZeYl5rJ1xoZg== oder per Telefax an +49 531 2273439 zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrenseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellten Gutachten und Unterlagen können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Alle Seiten der Bewerbungsunterlagen werden im Anschluss an den Eröffnungstermin maschinell eingescannt und mittels Stanzung gekennzeichnet. Sie sind daher ungebunden und ohne Laminierung, Heftung oder ähnliche feste Verbindungen der Seiten einzureichen.
ABGABEFORM
Die Unterlagen sind einmal als ungebundener Ausdruck (keine Lochung, keine Ringbindung etc.) und im Original unterschrieben per Post an
Nibelungen-Wohnbau-GmbH
> VOF TGA NRG<
Freyastr. 10
38106 Braunschweig
zu senden. Die Bewerbung ist von aussen mit dem den Formblättern beigefügten Adresszettel zu versehen.
Neben den Angaben zum Bewerber (bei juristischen Personen mit Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. Eintragung ins Partnerschaftsregister) muss die Bewerbung den Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung enthalten (durch Kopie der Ausbildungsurkunde).
Die Bewerbungen müssen bis spätestens zum unter IV.4.3 genannten Zeitpunkt bei der Ausloberin (siehe I.1) der Bekanntmachung) eingegangen sein.
Es gilt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel!
Bereits Ausgewählte Teilnehmer
Im Rahmen von vorangegangenen Projekten haben sich die folgenden Büros durch positive Leistungen ausgezeichnet, die darauf schliessen lassen, dass diese Büros besonders geeignet sind, einen hochwertigen Beitrag zu diesem Verfahren zu leisten. Gleichzeitig erfüllen sie die unter III. genannten Anforderungen vollumfänglich in maximaler Wertung und werden daher zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es sind:
IWB Ingenieure, Braunschweig
m+p consulting Nord, Braunschweig
IB Zammit, Salzgitter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.5.2015