Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Öffentliche Kommunikation – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (iStEK) Stadt Frankfurt am Main.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Werbung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 60311 Frankfurt am Main.
NUTS-Code DE712
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Frankfurt am Main erarbeitet aktuell ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept – Frankfurt 2030.
Frankfurt am Main soll als Wohn- aber auch als Wirtschaftsstandort gestärkt und als Stadt mit Lebensqualität weiterentwickelt werden. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ausreichend neue Wohnungen entstehen zu lassen. Gleichzeitig sind aber auch Gewerbeflächen sowie Grün-/Freiflächen weiter zu entwickeln. Ebenso ist den Belangen des Umwelt-/Klimaschutzes, dem Bedarf an sozialer Infrastruktur (insb. Schulen/Kinderbetreuung) und dem Ziel stadtverträglicher Mobilität verstärkt Rechnung zu tragen.
Zahlreiche Fachkonzepte setzen sich mit diesen Aspekten der Stadtentwicklung auseinander, sind jedoch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt und stehen zum Teil in Konkurrenz zueinander. Diese Zielkonflikte sollen mit einem integrierten Stadtentwicklungskonzept (iStEK) deutlich gemacht, gegeneinander abgewogen und einer Lösung zugeführt werden.
Im Ergebnis bietet das Konzept nicht nur eine Vision eines räumlichen Leitbildes sondern auch Strategien der Umsetzung.
Das Hauptziel der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt in der Information und Konsultation über Themen der Stadtentwicklung und über das iStEK. Durch eine adressatengerechte und aktive Kommunikation kann hier das Interesse der Stadtgesellschaft für die Themen geweckt und das iStEK als „Marke“ bekannt gemacht werden.
Das räumliche Leitbild und mögliche Strategien zur Umsetzung sollen von der Frankfurter Stadtgesellschaft so breit wie möglich diskutiert werden. Es besteht umso mehr Aussicht auf Erfolg, je mehr Projekte substanziell mit einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort verbunden werden können und breite Mitwirkungsangebote in den vorlaufenden Planungsprozessen gemacht werden. Bereits die Grundlagen, Ziele und Strategien der zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeption werden daher unter einer breit angelegten Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt.
Die verschiedenen Beteiligungsformen müssen sich an den Bearbeitungsphasen des iStEK orientieren und sollen zwischen niedrigschwelligen Angeboten wie eine online-Beteiligung und Fachtagungen zu ausgewählten Themen der Stadtentwicklung variieren. Die Ergebnisse dieser Bearbeitungsphasen werden der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Die durch die Beteiligung gewonnen Erkenntnisse fließen in die weitere Erarbeitung des iStEK ein.
Zielgruppen der Beteiligung sind die breite Öffentlichkeit, Multiplikatoren, Experten und Interessenvertreter.
Die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes muss im engen Dialog mit dem Auftraggeber und dem beauftragten Planungsbüro Ernst Basler + Partner erfolgen.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Kompetenzen wird für den gesamten Beteiligungsprozess eine Agentur für Cross-mediale Bürgerbeteiligung mit den folgenden Handlungsfeldern beauftragt:
A. Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts in Abhängigkeit zum Arbeitsprozess, Markenentwicklung und Prozessdesign,
B. Planung, Vorbereitung und Durchführung aller Veranstaltungen mit organisatorischen Veranstaltungsmanagement, Moderation und Dokumentation,
C. Erstellung der Internetplattform/ Projektwebsite einschließlich Betrieb und Redaktion (tech./graphische Gestaltung, redaktionelle Erstellung, Sammlung, Aufbereitung v. Daten/Informationen, Einrichten Kontaktformular, Einrichten, Pflegen und dokumentieren der Online-Beteiligung, tech./redaktionelle Betreuung/Pflege der Webseite, Datenhaltung- und Sicherheitskonzept, etc.),
D. Visuelle Kommunikation: Aufbereitung, „Desktop Publishing“ aller Veröffentlichungen und Berichte im Projekt, bürgerfreundliche Aufbereitung und Zusammenfassung von Ergebnissen, Gestaltung von Ausstellungstafeln, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Infografiken. (Der gesamte Umfang der visuellen Kommunikation ist von den vorgesehenen Beteiligungsformaten des Kommunikationskonzeptes abhängig.).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79416000, 79416200, 79413000, 79341400, 75131000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der öffentlichen Kommunikation, s. II.1.5).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 285 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich die Option einer stufenweisen Beauftragung vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 15 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 15 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
— .
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen (gilt für Nachunternehmererklärung analog).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens im Original unterschriebener Teilnahmeantrag,
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (ggfs. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer),
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (ggfs. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
— Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß § 5 Abs. 5h VOF. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Wege der Aufklärung anzufordern.,
— Angaben zu § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Hinweise:
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Adresse einzureichen (Stadtbauplan GmbH, Darmstadt). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.stadtbauplan.de/verfahren herunterzuladen.
Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der Nachunternehmer nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel in EUR netto für vergleichbare Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation) für Einzelbewerber oder bei Bewerbergemeinschaften in Summe nach Handlungsfeldern getrennt (Handlungsfeld A-D, siehe Punkt II.1.5).
— Angaben zu dem für die Aufgabe zur Verfügung stehenden Personal mit einschlägiger Qualifikation und Tätigkeitsfeld.
Das für den Auftrag vorgesehene Projektteam (Zusammensetzung, Qualifikation, Tätigkeit) wird erst in Phase II des Verfahrens abgefragt und bewertet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindesteignung Jahresumsatz:
— Handlungsfeld A: 30 000 EUR netto;
— Handlungsfeld B: 130 000 EUR netto;
— Handlungsfeld C: 30 000 EUR netto;
— Handlungsfeld D: 30 000 EUR netto
für vergleichbare Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Nachweis von Referenzprojekten der letzten 10 Jahre (Beginn/Auftrag nicht vor 2005-Abschluss nicht vor 2010) mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation) mit Angaben zu Projektbezeichnung, Projektinhalt, Projektzeitraum, erbrachten Leistungen, Auftragswert und Auftraggeber und zwar:
— 2 Referenzen zu cross-medialen Kommunikationskonzepten mit vergleichbarer Komplexität (Auftragswert, Dauer, Vielfalt / Breite) – mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto;
— Referenzen mit vergleichbarer Themenstellung (öffentliche Kommunikation bei Stadtentwicklungsprojekten) zu drei unterschiedlichen Handlungsfeldern (aus A-D, siehe Punkt II.1.5)) – mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto je Handlungsfeld;
— eine Referenz mit vergleichbarem Leistungsbild – Veranstaltungen – mit einem Auftragswert von mind. 35 000 EUR netto;
— eine Referenz mit vergleichbarem Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Onlinebereich – mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto;
— eine Referenz mit vergleichbarem Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Printbereich – mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto.
Hinweise:
— Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Bürobroschüren o. ä.), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Bewerbungsbogen. Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiraliert sein oder in Ordnern eingereicht werden – Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen;
— Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des Auftraggebers oder früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden;
— Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß der Einzelbewertungsmatrix in den Bewerbungsunterlagen (Download unter www.stadtbauplan.de) in folgender Gewichtung (max. erreichbare Punkte: 100):
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (max. 16 Punkte);
— vergleichbare Komplexität (max. 30 Punkte, je Referenz max. 15 Punkte);
— vergleichbare Themenstellung – öffentliche Kommunikation bei Stadtentwicklungsprojekten (max. 24 Punkte, je Handlungsfeld max. 8 Punkte);
— vergleichbares Leistungsbild – Veranstaltungen (max. 10 Punkte);
— vergleichbares Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Onlinebereich (max. 10 Punkte);
— vergleichbares Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Printbereich (max. 10 Punkte).
Wertung:
1. Umsatz:
Der Umsatz wird gewertet im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation) nach Handlungsfeldern getrennt.
Handlungsfeld A: Die volle Punktzahl von 4 Punkten wird ab einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 60 000 EUR netto erreicht. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von 30 000 EUR gilt als Mindesteignung. Zwischen 60 000 EUR und 30 000 EUR wird linear interpoliert.
Handlungsfeld B: Die volle Punktzahl von 4 Punkten wird ab einem Umsatz von 260 000 EUR netto erreicht. Ein Umsatz in Höhe von 130 000 EUR gilt als Mindesteignung. Zwischen 260 000 EUR und 130 000 EUR wird linear interpoliert.
Handlungsfeld C und D: siehe Handlungsfeld A
2. Referenzen:
Um für eine Wertung in den einzelnen Kategorien zugelassen zu werden, müssen die Referenzen folgende Merkmale zweifelsfrei erfüllen:
Leistungsbild: vergleichbare Leistungen (Leistungen der öffentlichen Kommunikation)
Leistungszeitraum: Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 Jahre (Beginn/Auftrag nicht vor 2005, Abschluss nicht vor 2010).
Leistungsumfang: Die Referenzprojekte müssen weitestgehend abgeschlossen sein (mind. 80 % des Auftragsvolumen abgerechnet).
Der Auftraggeber wird die eingereichten Referenzen anhand der im Teilnahmeantrag gemachten Angaben einer Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenen Aufgabe unterziehen und bewerten:
voll vergleichbar: 100 %
weitgehend vergleichbar: 66,6 %
teilweise vergleichbar: 33,3 %
kaum vergleichbar: 0 %
Dazu ist eine aussagekräftige Beschreibung des Projektes auf dem Referenzblatt im Teilnahmeantrag erforderlich.
Kriterien spezifische Anforderungen:
— vergleichbare Komplexität:
2 Referenzen zur Erstellung eines cross-medialen Kommunikationskonzeptes (Handlungsfeld A) mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto
Vergleichbarkeit anhand der Komplexität in Hinblick auf den Auftragswert sowie die Dauer und die Vielfalt/Breite (Kommunikationsmittel, Intensitätsstufen der Partizipation) der Leistung.
— vergleichbare Themenstellung – öffentliche Kommunikation bei Stadtentwicklungsprojekten:
Referenzen mit Leistungen zu drei unterschiedlichen Handlungsfeldern (aus A-D) mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto je Handlungsfeld für Projekte aus dem Bereich Regional-, Stadt-, Quartiersentwicklung mit integrierten Ansätzen bzgl. verschiedener Themenfelder (z. B. Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr, Grün, Spiel, Sport, Bildung, Kultur).
Relevant für Vergleichbarkeit sind dabei die Art/Größenordnung des Planungsgebietes (z. B. Region, Stadt, Stadtteil, Quartier), die Planungsebene des Projektes (z. B. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Objektplanung/Projektentwicklung) sowie die Komplexität der Aufgabe (Anzahl/Integration Themenfelder).
Der Nachweis der drei Handlungsfelder kann in einer Referenz oder in max. drei unterschiedlichen Referenzen erfolgen.
— vergleichbares Leistungsbild – Veranstaltungen (Handlungsfeld B):
eine Referenz mit einem Auftragswert von mind. 35 000 EUR netto und mit umfassender Leistungserbringung (Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen (Information, Konsultation, Kooperation) mit organisatorischen Veranstaltungsmanagement, Moderation und Dokumentation)
Vergleichbarkeit in Hinblick auf den Leistungsumfang.
— vergleichbares Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Onlinebereich (Handlungsfeld C):
eine Referenz mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto und mit umfassender Leistungserbringung (Erstellung der Internetplattform / Projektwebsite einschließlich Betrieb und Redaktion)
Vergleichbarkeit in Hinblick auf den Leistungsumfang.
— vergleichbares Leistungsbild – Kommunikation/Medien, Printbereich (Handlungsfeld D):
eine Referenz mit einem Auftragswert von mind. 15 000 EUR netto und mit umfassender Leistungserbringung (Visuelle Kommunikation: Aufbereitung, „Desktop Publishing“ von Veröffentlichungen und Berichten, Gestaltung von Ausstellungstafeln, Broschüren, Flyer, Plakaten, Bannern etc.)
Vergleichbarkeit in Hinblick auf den Leistungsumfang.
Jede Referenz kann in mehreren Kriterien gewertet werden. Es sind nicht zwingend 8 verschiedene Referenzen anzugeben.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
20-2015-00085
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 13.7.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.7.2015 - 15:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.1.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Ort:
Entfällt.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 III S.1 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.6.2015