Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ersatzneubau und Umbau im Bestand – Grundschule Baumschulenweg in Bremen – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bremen.
NUTS-Code DE501
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Ersatzneubau und der Umbau von Bestandsflächen für die Grundschule Baumschulenweg am Standort Baumschulenweg 12 in Bremen.
Die Grundschule Baumschulenweg befindet sich im Bremer Stadtteil Schwachhausen und ist als gebundene Ganztagsschule mit den Schwerpunkten Umwelt und Bewegung organisiert.
Das Schulgebäude besteht im Wesentlichen aus drei fächerförmig angeordneten eingeschossigen Trakten, die durch nachträglich verglaste Gänge miteinander verbunden sind, und einem 2-geschossigen Klassenraumtrakt aus den 1950er Jahren. Ein weiterer Gebäudeteil wurde im Jahr 2005 hinzugefügt.
Die drei eingeschossigen Trakte sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau soll vorrangig Flächen für den allgemeinen Unterricht enthalten. Der 2-geschossige Klassenraumtrakt soll saniert und umgebaut werden. In diesem Trakt sollen zukünftig Fachräume und Verwaltungsflächen untergebracht werden.
Der Gebäudeteil aus dem Jahr 2005 beinhaltet Flächen für den Ganztagsbetrieb und soll unverändert erhalten bleiben.
Im Rahmen der Baumaßnahme sind insgesamt ca. 3 000 m2 BGF neu zu errichten und 1 300 m2 BGF zu sanieren bzw. umzubauen.
Das Land Bremen beabsichtigt, den Neubau für die Grundschule Baumschulenweg als ersten Pilot-Schulneubau unter dem besonderen Aspekt der Nachhaltigkeit zu realisieren. Um die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude, frühzeitig zu gewährleisten, wird das gesamte Projekt durch einen vom Bauherrn beauftragten Koordinator für Nachhaltigkeit begleitet (ee concept gmbh, Darmstadt).
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit der bestehenden Schulgebäude muss während der Bauzeit gewährleistet werden.
Die Baumaßnahme muss bis zum 30.6.2019 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein.
Die anrechenbaren Kosten für die Maßnahme betragen ca. 7 770 000 EUR brutto Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist einzuhalten.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1 und 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 7-8 gem. § 53 (2) HOAI;
— Leistungsphase 3 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 7-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG;
— Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 7-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG.
Derzeit findet ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die Objektplanung des Gebäudes statt. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden den Teilnehmern mit dem Versand der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Der Gewinner des Wettbewerbs wird ggf. in beratender Funktion an den Verhandlungsgesprächen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 400.000 Euro (Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 3 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 7-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG;
Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 7-8 gem. § 53 (2) HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 45 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht:
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 300 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Im Auftragsfall sollen die Deckungssummen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall). Die Maximierung der Ersatzleistung soll mindestens das Zweifache der erhöhten Versicherungssummen betragen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist mit dem Honorarangebot die schriftliche Bestätigung des Versicherers einzureichen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird, sofern die erhöhten Versicherungssummen (3 000 000 EUR/1 500 000 EUR) mit der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden können.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner der Auftraggeberin gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Der jeweilige Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle der Auftraggeberin gesondert verpflichtet.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2), (3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— ausgefüllter Bewerbungsbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Erklärung darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck);
— Anlage 1B: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1C: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1D: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck);
— Anlage 1E: Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Vordruck); die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert;
— Anlage 1F: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1G: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1H: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und ggf. die schriftliche Erklärung des Versicherers/Kreditinstituts über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall;
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen gem. § 55 HOAI (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind Formblätter auszufüllen. Diese sind erhältlich auf der Internetseite „www.drost-consult.de“. Für den Zugang zu den Bewerbungsunterlagen ist eine Registrierung unter Angabe des Namens, der Firma und der E-Mail-Adresse auf der Internetseite „www.drost-consult.de“ notwendig. Alternativ können die Unterlagen auch schriftlich oder unter der E-Mail-Adresse „MjEzZiFaVGZmWGVnM1dlYmZnIFZiYWZoX2chV1g=“ angefordert werden.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt (Bewerbungsbogen) und den darin geforderten Angaben einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens führt zum Ausschluss. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (A) Ein aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 300 000 EUR für sonstige Schäden; jeweils 2-fach maximiert).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. § 55 in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2012, 2013; 2014). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 400 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen:
— Ingenieur/-in für die Leistung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Bereich HLS (Anlagengruppen 1-3) oder ELT (Anlagengruppen 4 + 5).
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen für zwei Projekte für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2010) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsphasen und Anlagengruppen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 400 gem. DIN 276), der Nennung des maßgeblich beteiligten Projektleiters/der maßgeblich beteiligten Projektleiterin und ggf. der beteiligten Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen.
Die 2 vergleichbaren Referenzprojekte sind zusätzlich zu den Angaben auf den Vordrucken (Anlage 3B) auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen.
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2012, 2013, 2014).
Im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (HLS, Anlagegruppen 1-3) sind mind. 2 Ingenieure/-innen und im Bereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (ELT, Anlagegruppen 4 + 5) sind mind. 2 Ingenieur/-in im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Geforderte Berufsqualifikation gem. §19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/-in für die Leistungen gem. § 55 HOAI (HLS + ELT) gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auftraggeberin wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand von 2 Referenzen für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-1 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 18 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3 des Auswahlbogens. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Fachlicher Wert. Gewichtung 25
2. Qualität. Gewichtung 35
3. Kundendienst. Gewichtung 10
4. Ausführungszeitraum. Gewichtung 10
5. Preis/Honorar. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
V0522/2015
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.7.2015 - 14:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
23.7.2015 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.drost-consult.de
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 32. KW; Einreichung der Honorarangebote 35. KW; Verhandlungsgespräche 36. KW.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.6.2015