Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau Mark-Twain-Grundschule – Objektplanung LPH 1-9.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Neu-Ulm.
NUTS-Code DE279
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Neu-Ulm plant im Stadtteil Wiley-Nord an der Grethe-Weiser-Straße den Neubau der vierzügigen Mark-Twain-Grundschule. Zum Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Vorfeld, Wiley-Nord und der nördliche Teil von Wiley-Süd. Im Rahmen der Neubaumaßnahme ist keine Sporthalle geplant, da der Sportunterricht in der Turnhalle der benachbarten Fachoberschule stattfinden kann.
Für die Grundschule mit 400 Schülern ist ein Raumprogramm vorgesehen, das sich in etwa wie folgt aufteilt:
— Pausenhof ca. 1 200 m²;
— Pausenhalle ca. 230 m²;
— Speisesaal ca. 100 m²;
— Küche ca. 60 m²;
— Mehrzweckraum ca. 90 m²;
— Lehrerzimmer mit Bibliothek ca. 150 m²;
— Verwaltung ca. 150 m²;
— Mittagsbetreuung ca. 200 m²;
— 4 Räume für die Ganztagsbetreuung ca. 200 m²;
— Musiksaal ca. 75 m²;
— 3 Werkräume ca. 160 m²;
— 2 Textilarbeitsräume ca. 85 m²;
— PC-Raum ca. 65 m²;
— 16 Klassenräume mit je ca. 58 m² (insgesamt ca. 930 m²);
— 7 spezielle Gruppenräume (Förderung) ca. 200 m²;
— Lehrmittelräume ca. 42 m²;
— WC-Anlagen für Schüler und Lehrer ca. 180 m²;
— Hausmeisterraum ca. 20 m².
Die zuweisungsfähige Hauptnutzfläche nach FA-ZR 2006: 2 900 m².
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung des Neubaus der Mark-Twain-Grundschule in Neu-Ulm nach dem Leistungsbild des § 34 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2015-2018). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Herbst 2015.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Honorarzone im Verhandlungsverahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: LPH. 1-2 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 2: LPH. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 3: LPH. 5-7 gem. § 34 HOAI 2013;
— Stufe 4: LPH. 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF,
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll,
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2),
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag),
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 400 000 EUR brutto.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von vier Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung,
b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung,
d) Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— 60 % der Projektlaufzeit müssen zwischen 2005-2014 liegen;
— Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Beauftragte Leistungen;
— BGF;
— Baukosten (KG 200-700 gem. DIN 276);
— Kostenkennwert KG 300 + 400 bezogen auf BGF;
— Einhaltung von Kosten- und Terminzielen;
— Auftraggeber;
— Umfang, Art und Anforderungsgrad (kurze Beschreibung);
— Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z. B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben.
Hinweise zu den Referenzen:
Insgesamt sind vier Referenzen vorzulegen, davon eine Referenz für den Projektleiter, eine Referenz für den stellvertretenden Projektleiter und zwei Referenzen für das Büro. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Büro-Referenz anzugeben.
Referenzen dürfen mehrfach genannt werden, z. B. darf eine Referenz des Projektleiters auch als Referenz des Büros verwendet werden.
Referenzen des Projektleiters oder des stellvertretenden Projektleiters aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d) genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter MjE4ZF1ULltTV2ZcU2AbXk9gYlxTYBxSUw== angefordert werden.Hinweis Mehrfachbeauftragung: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe eines Vorentwurfskonzeptes aufgefordert. Anhand der Bewertung der Teilleistungen auf Grundlage der HOAI wird diese Leistung mit 28 000 EUR brutto vergütet. Maßgebend für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist der Kostenrahmen des Auftraggebers. Die Vorgehensweise wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt. Alle weiteren Angaben bezüglich der Bewertung im Verhandlungsverfahren erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers an der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 3 Wochen vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel eine Woche vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
28.7.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II) – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken) unter MThuZ144ZV1hcGZdaiVoWWpsZl1qJlxd angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MTZwaWA6Z19jcmhfbCdqW2xuaF9sKF5f zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.6.2015