Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sanierung und Umbau der Merianschule sowie Neubau der Schulmensa in Frankfurt am Main.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Burgstr.23, 60316 FFM und weitere Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
NUTS-Code DE712
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Bei der Merianschule in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Grundschule (Klassenstufe 1-4) mit derzeit 14 Klassen und ca. 300 Schülern. Da die Schule aufgrund eines geänderten Raumprogramms (Entfall der im Gebäude befindliche Kita) zur 5-Zügigkeit ausgebaut werden soll, stehen unter anderem Umbaumaßnahmen an, für die ausreichend Flächen innerhalb des Bestandsgebäudes gegeben sind. Es sollen neue Klassenräume entstehen, ein barrierefreier Zugang in allen genutzten Etagen in Form eines Aufzugs sichergestellt sowie ein Haupteingang der Schule vom Schulhof aus ausgebildet werden. Neben dem umfangreichen Umbau im Innenbereich soll das Gebäude grundhaft saniert und energetisch- und brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Da die Schule erhebliche brandschutzrelevante Mängel aufweist, unter anderem ist der 2. bauliche Rettungsweg nicht vorhanden, ist ein Teilabriss und Neubau des Gebäudeteils im Bereich des Haupteingangs vorgesehen. Des Weiteren soll das Gebäude eine neue 3-fach Verglasung, eine Dachdeckung sowie eine Innendämmung erhalten.
Der Neubau einer 2-geschossigen Schulmensa (ca.700qm BGF) als eigenständiger Baukörper auf dem Grundstück ist ebenfalls geplant.
Der Gebäudekomplex des Bestandsgebäudes, der sich aus verschiedenen Anbauten und Aufstockungen (1885 – 1962) zusammensetzt, steht unter Denkmalschutz.
Über mehrere Jahre fand eine laufende Entwicklung zur Maßnahme „Umbau und Sanierung der Merianschule“ statt. Im Zuge der Planung hat sich das Projekt zu einer Größe entwickelt, die ein Vergabeverfahren fordert.
In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI vergeben werden. Die Planung der beschriebenen Maßnahmen ist bereits abgeschlossen. Der Lageplan mit Verortung und Grundriss der Mensa sowie der Grundriss des Bestandsgebäudes werden allen Bewerbern mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der geplante Baubeginn ist Herbst 2016, die Bauzeit soll 24 Monate betragen.
Während der Bauzeit wird die gesamte Schule in Container in einem 1,4 km entfernten Auslagerungsort verlegt werden. Lediglich die Turnhalle, die sich als eigenständiger Baukörper auf dem Grundstück befindet, soll weiterhin genutzt werden.
In diesem Verfahren werden Büros gesucht, die nach der Bezuschlagung sofort mit der Bearbeitung beginnen können.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 5-9.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. Euro für Personenschäden, 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden und 2,0 Mio. Euro für Umwelthaftung und Umweltschadensgesetz nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder in Form einer Kopie oder eines Scans vorzulegen. Ein Original ist gegebenenfalls nachzureichen. (gilt für Nachunternehmererklärung analog).
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: — Vertragsmuster der Stadt Frankfurt am Main
— Nebenkostenpauschale maximal 4 %
— Leitlinien wirtschaftliches Bauen der Stadt Frankfurt in der aktuellen Fassung.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— ein ausgefüllter und von einem bevollmächtigten Vertreter des Büros/Unternehmens unterschriebener Teilnahmeantrag,
— bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern),
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt (von dem Bewerber, bzw. bei juristischen Personen von einem für diese Person tätigen Angestellten. Bei Bewerbergemeinschaften genügt ein Nachweis),
— formlose Bankerklärung zur Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern,
— Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
— Angaben des Auftrags, für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gemäß § 5 Abs. 5h VOF (Einschaltung eines Nachunternehmers). Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 5 Abs. 6 VOF). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den Nachunternehmer im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Angaben zu § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert,
¬- Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.
Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Hinweise: Zur Bewerbung ist zwingend der vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter im Original unterzeichnet und fristgerecht in Papierform (Unterschrift) bei der unter I.1 (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Adresse einzureichen (Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros unter www.stadtbauplan.de/verfahren herunterzuladen.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollmächtigten Vertreter im Original unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise und Erklärung sind in der Verfahrenssprache Deutsch einzureichen.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Umsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel in Euro netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe, die Umsätze von Nachunternehmern werden nicht berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Ein Umsatz von mind. 0,3 Mio. Euro netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Bewerber, welche den geforderten Mindeststandard nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis von Referenzen der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2010) mit erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 5-8 mit Angaben zu Projektbeschreibung, Auftraggeber, erbrachter Leistung, Leistungszeitraum und Baukosten aus folgenden Bereichen:
— Referenzen vergleichbarer Nutzung: Schulbau Anwendungsbereich Musterschulbaurichtlinie, keine Universitäten, Hochschulen, Kindertagesstätten, o.Ä., ebenso keine reinen Schulturnhallen (Neubau oder Bestand)
— Referenzen zu Bauen im Bestand: Umbau/Sanierung/Modernisierung, Anbau/Erweiterung mit relevantem Eingriff in den Bestand
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber
— Referenzen zu Bauen im Bestand mit besonderen gestalterischen Anforderungen, ggf. mit Anforderungen an den Denkmalschutz – grafischer Nachweis, max. 2 Seiten DIN A3
— Referenzen zu Neubauten mit vergleichbaren gestalterischen Anforderungen wie die geplante Mensa – grafischer Nachweis, max. 2 Seiten DIN A3
Hinweis:
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden berücksichtigt, soweit ein Nachweis des früheren Arbeitgebers/Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen projektleitend betreut wurden.
Über die geforderten Angaben hinaus werden keine weiteren Unterlagen berücksichtigt und gewünscht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens je eine voll wertbare Referenz zu Bauen im Bestand und für öffentliche Auftraggeber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß der Einzelbewertungsmatrix in den Bewerbungsunterlagen (max. erreichbare Punkte: 100)
Wertung Umsatz:
Der Umsatz wird für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel bewertet. Volle Punktzahl wird vergeben ab 0,6 Mio. Euro netto für Leistungen der Objektplanung Gebäude. Zwischen dem Wert für die volle Punktzahl und der Mindesteignung (vgl. III.2.2) wird interpoliert, unterhalb der Mindesteignung wird die Bewerbung ausgeschlossen, das Erreichen des Mindestumsatzes gibt 10 Punkte.
Wertung Referenzen:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die in den einzelnen Kategorien geforderten Merkmale nachvollziehbar und plausibel erfüllen (aussagekräftige Beschreibung in jedem Referenzblatt). Dabei trifft den Bewerber eine sog. Bringschuld. Der Auftraggeber muss sich einzig anhand der Angaben in dem Teilnahmeantrag ein abschließendes Bild von den genannten Projekten machen können. Alle eingereichten Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet. Um für eine Wertung zugelassen zu werden, müssen die Referenzen die nachfolgend beschriebenen Merkmale zweifelsfrei erfüllen.
— Leistungszeitraum: Der Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) darf nicht vor 2010 liegen. Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten wird der Umfang der erbrachten Leistungen bis zum Stichtag dieser Bekanntmachung gewertet. Gegebenenfalls ist dazu der bis dahin erbrachte Anteil der aktuell laufenden Leistungsphase anzugeben.
— Größe: Bauwerkskosten mind. 3,0 Mio. Euro netto KG 300+400 (gilt nicht für die Referenzen zu besonderen/vergleichbaren gestalterischen Anforderungen)
— Leistungsumfang: Es müssen die Leistungsphasen 5-8 gemäß §§ 33 ff. HOAI erbracht worden sein, um die Referenz voll zu werten. Ist die LPH 8 noch nicht abgeschlossen oder nur anteilig erbracht worden (künstlerische Oberleitung), wird die Referenz mit 50 % gewertet; fehlen einzelne Leistungsphasen aus 5-8 ganz, wird die Referenz nicht gewertet.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt verteilt:
— maximal 10 Punkte ab einer voll wertbaren Referenzen vergleichbarer Nutzung (Schulbau Anwendungsbereich Musterschulbaurichtlinie, keine Universitäten, Hochschulen, Kindertagesstätten o.Ä. ,ebenso keine reinen Schulturnhallen)
— maximal 20 Punkte ab zwei voll wertbarer Referenzen zu Bauen im Bestand (je max. 10 Punkte pro Referenz); gewertet werden Umbau/Sanierung/Modernisierung, Anbau/Erweiterung mit relevantem Eingriff in den Bestand, bei Projekten mit Neubauanteil muss der Anteil für Maßnahmen im Bestand mindestens 2,0 Mio. Euro netto der KG 300+400 betragen
— maximal 20 Punkte ab zwei voll wertbarer Referenzen für öffentliche Auftraggeber (je max. 10 Punkte pro Referenz)
— maximal 20 Punkte ab einer voll wertbaren Referenzen zu Bauen im Bestand mit besonderen gestalterischen Anforderungen, die Bewertung erfolgt in vier Stufen: 100 % – voll überzeugend / 67 % – weitgehend überzeugend / 33 % – teilweise überzeugend / 0 % kaum/nicht überzeugend; bei der Bewertung wird die Vergleichbarkeit der Anforderungen berücksichtigt – qualitätvoller Umgang mit gestalterisch anspruchsvollen Rahmenbedingungen des Bestands, z.B. Denkmalschutz; es kommt dabei insbesondere auf die Qualität an, die in den hier zu vergebenden LPH beeinflusst wird (Detail-/Ausführungsqualität, Materialität etc.)
— maximal 10 Punkte ab einer voll wertbaren Referenz mit vergleichbaren gestalterischen Anforderungen wie die geplante Mensa, die Bewertung erfolgt in vier Stufen: 100 % – voll überzeugend / 67 % – weitgehend überzeugend / 33 % – teilweise überzeugend / 0 % kaum/nicht überzeugend; bei der Bewertung geht es um eine für dieses Gebäude angemessene Architektursprache bzw. hierfür überzeugend Gestaltungsmerkmale; es kommt dabei insbesondere auf die Qualität an, die in den hier zu vergebenden LPH beeinflusst wird (Detail-/Ausführungsqualität, Materialität etc.)
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
65-2015-00294
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.7.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
31.7.2015 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.12.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Ort:
entfällt
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Es gibt bereits ein vorbefasstes Büro dem es freigestellt ist, sich bei diesem Verfahren zu bewerben. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden allen Bietern alle relevanten Informationen und Unterlagen aus dem bisherigen Projektverlauf zur Verfügung gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.6.2015