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  • DE-87600 Kaufbeuren
  • 12/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-205230)

Erweiterung/Generalsanierung Jakob-Brucker-Gymnasium – Objektplanung LPH 1-5


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 21.12.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 12.200.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kaufbeuren, Kaufbeuren (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Das Jakob-Brucker-Gymnasium mit derzeit ca. 1200 Schüler/innen befindet sich in der Neugablonzer Straße 38 in Kaufbeuren.
    Die Schule soll stellvertretend für den Schulbestand der Stadt Kaufbeuren als Pilotprojekt in mehrerer Hinsicht vorbildlich modernisiert werden. Folgende Zielsetzungen werden seitens des Bauherren angestrebt:
    1. Die Anpassung des Grundrisses an zukünftige pädagogische Anforderungen mit Tendenz zur Ganztagesschule.
    2. Eine energetische Sanierung mit der Vorgabe einen Endenergieverbrauch eines vergleichbaren Neubaus zu erreichen. Zielsetzung ist ein weitgehend CO2-freies Gesamtgymnasium inklusive Sporthalle und Außenanlagen.
    3. Erfüllung aller heute geltenden sicherheitstechnischen Auflagen und Anforderungen.
    4. Herstellung der Barrierefreiheit.
    5. Allgemeine Reduzierung der Betriebskosten. Berücksichtigung aller Aspekte des Nachhaltigen Bauens und Sanierens.
    Angedacht ist eine Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme in 4 Bauabschnitten im laufenden Betrieb ohne Containerstellung.
    Die Schule besteht derzeit aus mehreren, nicht miteinander verbunden Gebäuden mit unterschiedlichen Sanierungszuständen.
    Gewünscht wird der Neubau des Fachklassentraktes, der als Verbindungsbaus die Gebäude Bauteil A (Baujahr 1956) und Bauteil C (Baujahr 1974) verbindet. Neben dem Neubau des Fachklasentraktes ist die Generalsanierung von Bauteil C mit dem Rückbau von Teilbereichen Bestandteil der Maßnahme. Bauteil A, sowie die beiden Turnhallen Bauteil B und F, werden zu einem späteren Zeitpunkt saniert und sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
    Die voraussichtlichen Baukosten für die Generalsanierung des Bauteil C betragen circa: 8 600 000 EUR brutto (KG 300-400).
    Die voraussichtlichen Baukosten für den Neubau Fachklassentrakt betragen circa: 3 600 000 EUR brutto (KG 300-400).
    Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Erweiterung/Generalsanierung des Jakob-Brucker-Gymnasiums in Kaufbeuren nach dem Leistungsbild des § 34 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-5.
    Die vorgesehene Planungslaufzeit (LPH 1-5) beträgt voraussichtlich insgesamt 2 Jahre (2015-2017). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im November 2015.
    Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird im Rahmen des VOF-Verfahrens ein Planungswettbewerb für den Vorentwurf des Neubaus Fachklassentrakt durchgeführt. Im Anschluss wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
    Leistungsumfang
    Siehe II.1.5).
    Adresse des Bauherren DE-87600 Kaufbeuren
    TED Dokumenten-Nr. 252879-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Kaufbeuren
      Kaiser-Max-Straße 1
      Kontaktstelle(n): Abteilung Hochbau
      Zu Händen von: Frau Rutte
      87600 Kaufbeuren
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kaufbeuren.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      86199 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8215010522
      E-Mail: MjE5Y1xTLVpSVmVbUl8aXU5fYVtSXxtRUg==
      Fax: +49 8215010510
      Internet-Adresse: http://www.meixner-partner.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      86199 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8215010522
      E-Mail: MTF1bmU/bGRod21kcSxvYHFzbWRxLWNk
      Fax: +49 8215010510
      Internet-Adresse: http://www.meixner-partner.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erweiterung/Generalsanierung Jakob-Brucker-Gymnasium – Objektplanung LPH 1-5.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Kaufbeuren.

      NUTS-Code DE272

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Jakob-Brucker-Gymnasium mit derzeit ca. 1200 Schüler/innen befindet sich in der Neugablonzer Straße 38 in Kaufbeuren.
      Die Schule soll stellvertretend für den Schulbestand der Stadt Kaufbeuren als Pilotprojekt in mehrerer Hinsicht vorbildlich modernisiert werden. Folgende Zielsetzungen werden seitens des Bauherren angestrebt:
      1. Die Anpassung des Grundrisses an zukünftige pädagogische Anforderungen mit Tendenz zur Ganztagesschule.
      2. Eine energetische Sanierung mit der Vorgabe einen Endenergieverbrauch eines vergleichbaren Neubaus zu erreichen. Zielsetzung ist ein weitgehend CO2-freies Gesamtgymnasium inklusive Sporthalle und Außenanlagen.
      3. Erfüllung aller heute geltenden sicherheitstechnischen Auflagen und Anforderungen.
      4. Herstellung der Barrierefreiheit.
      5. Allgemeine Reduzierung der Betriebskosten. Berücksichtigung aller Aspekte des Nachhaltigen Bauens und Sanierens.
      Angedacht ist eine Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme in 4 Bauabschnitten im laufenden Betrieb ohne Containerstellung.
      Die Schule besteht derzeit aus mehreren, nicht miteinander verbunden Gebäuden mit unterschiedlichen Sanierungszuständen.
      Gewünscht wird der Neubau des Fachklassentraktes, der als Verbindungsbaus die Gebäude Bauteil A (Baujahr 1956) und Bauteil C (Baujahr 1974) verbindet. Neben dem Neubau des Fachklasentraktes ist die Generalsanierung von Bauteil C mit dem Rückbau von Teilbereichen Bestandteil der Maßnahme. Bauteil A, sowie die beiden Turnhallen Bauteil B und F, werden zu einem späteren Zeitpunkt saniert und sind nicht Bestandteil der Maßnahme.
      Die voraussichtlichen Baukosten für die Generalsanierung des Bauteil C betragen circa: 8 600 000 EUR brutto (KG 300-400).
      Die voraussichtlichen Baukosten für den Neubau Fachklassentrakt betragen circa: 3 600 000 EUR brutto (KG 300-400).
      Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Erweiterung/Generalsanierung des Jakob-Brucker-Gymnasiums in Kaufbeuren nach dem Leistungsbild des § 34 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-5.
      Die vorgesehene Planungslaufzeit (LPH 1-5) beträgt voraussichtlich insgesamt 2 Jahre (2015-2017). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im November 2015.
      Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird im Rahmen des VOF-Verfahrens ein Planungswettbewerb für den Vorentwurf des Neubaus Fachklassentrakt durchgeführt. Im Anschluss wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71200000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Siehe II.1.5).
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
      Stufe 1: LPH 1-4 gem. § 34 HOAI 2013.
      Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013.
      Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
      Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
      Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF.
      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
      c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
      d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
      e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500 000 EUR brutto.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von vier Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
      b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
      c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
      d) Referenzen:
      Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
      Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
      — Projektlaufzeit muss zwischen 2005-2014 liegen.
      — Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 1-5 beauftragt worden sein.
      Folgende Eckdaten sind anzugeben:
      — Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
      — Projektbezeichnung
      — Projektlaufzeit
      — Beauftragte Leistungen
      — BGF, BRI
      — Baukosten (KG 200-700 gem. DIN 276)
      — Einhaltung von Kosten- und Terminzielen
      — Anteil Neubau, Anteil Sanierung
      — Sanierung im laufenden Betrieb (Bauabschnitte, Containerstellung etc.)
      — energetischer Standard (Passivhausstandard u. ä.)
      — Baujahr
      — Bauweise (Sanierung eines Stahlbetonskelettbaus aus den 70er Jahren)
      — Auftraggeber
      — Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung
      — Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z. B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben.
      Hinweise zu den Referenzen:
      Insgesamt sind drei Referenzen des Büros vorzulegen. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Büro-Referenz anzugeben.
      Referenz 1: Neubau einer Schule oder Bildungseinrichtung, möglichst Bauvolumen brutto ≥ 8 000 000 EUR (KG 200-700)
      Referenz 2: Generalsanierung einer Schule oder Bildungseinrichtung, möglichst Bauvolumen brutto ≥ 6 000 000 EUR (KG 200-700)
      Referenz 3: Hochbau-Bauvorhaben, möglichst Bauvolumen brutto ≥ 12 000 000 EUR (KG 200-700)
      Zusatzpunkte bei der Bewertung werden vergeben, wenn eine oder mehrere der eingereichten Referenzen ein Nichtwohngebäude im Passivhausstandard und/oder eine Sanierung eines Stahlbetonskelettbaus aus den 70er Jahren ist.
      e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5

      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3) d) genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter MjE5Y1xTLVpSVmVbUl8aXU5fYVtSXxtRUg== angefordert werden.Hinweis Mehrfachbeauftragung: Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe eines Vorentwurfskonzeptes (nur für den Neubau Fachklassentrakt) aufgefordert. Anhand der Bewertung der Teilleistungen auf Grundlage der HOAI wird diese Leistung mit 16 000 EUR brutto vergütet. Maßgebend für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist der Kostenrahmen des Auftraggebers. Die Vorgehensweise wurde in den Grundzügen mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt. Alle weiteren Angaben bezüglich der Bewertung im Verhandlungsverfahren erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers an der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens drei Wochen vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel eine Woche vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Planungteil Vorentwurf des Neubaus Fachklassentrakt. Gewichtung 350

      2. Verhandlungsverfahren. Gewichtung 400

      3. Honorarangebot. Gewichtung 250

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      12.8.2015 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben

      a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter MjIwYltSLFlRVWRaUV4ZXE1eYFpRXhpQUQ== angefordert werden.

      b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MTRya2I8aWFldGphbilsXW5wamFuKmBh zu richten.

      c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
      d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
      e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
      f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
      g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
      h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
      i) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bisher nicht geklärt ist, ob die Urheber des Bestandsgebäudes beabsichtigen, Ansprüche aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber geltend zu machen.
      Der Auftraggeber, kann somit nicht ausschließen, dass aufgrund etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten, sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige Mehrkosten des Auftragnehmers.
      j) Mit der Regierung von Schwaben wird derzeit der Entwurf des Raumprogrammes abgestimmt. Zur Bearbeitung des Vorentwurfes kann den Planern das Raumprogramm voraussichtlich nur in der Entwurfsfassung übergeben werden. Auch hier wird auf das Risiko von Verzögerungen im Zeitplan hingewiesen, falls das genehmigte Raumprogramm nicht bis zur Beauftragung am 27.10.2015 (Stadtratsitzung) vorliegt.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qJmttXVxaWXFdamY4al1fJWdaJlpZcV1qZiZcXQ==
      Telefon: +49 8921762411
      Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
      Fax: +49 8921762847

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
      Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Siehe VI.4.1)

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13.7.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.07.2015
Ergebnis veröffentlicht 24.12.2015
Zuletzt aktualisiert 20.05.2021
Wettbewerbs-ID 2-205230 Status Kostenpflichtig
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