Entscheidung |
02.11.2015
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 5 |
Gebäudetyp | Schulen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 2.000.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Landkreis Kronach, Kronach (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Generalsanierung des VHS-Gebäudes (Volkshochschule) Kronach.
Die Volkshochschule des Landkreises Kronach ist im Gebäude der ehemaligen „königlich bayerischen Realschule“ in Kronach, Kulmbacher Straße 1 untergebracht. Das Gebäude ist als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste eingetragen (Eintragungstext: „Kulmbacher Straße 1, ehemalige Realschule, dreigeschossiger spätklassizistischer Backsteinbau mit Sandsteingliederungen, Erdgeschoß Sandsteinquader, Mittelrisa-lit, bez. 1881“). Der repräsentative Solitärbau mit parkähnlichem, baumbestandenem Umfeld befindet sich auf dem Eckgrundstück zu Beginn der beiden Hauptzufahrtsstraßen Kulmbacher Straße und Rodacher Straße. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zur Spitalbrücke, die den östlichen Zugang zum Kronacher Altstadtensemble bildet. Die Volkshochschule nutzt das Gebäude seit 1993. Außer sporadischen Teilrenovierungen und Unterhaltsmaßnahmen wurden am Gebäude in der Vergangenheit keine umfassenden Veränderungen vorgenommen. Daher ist der Bauzustand für eine moderne Bildungseinrichtung als nicht mehr zeitgemäß bzw. dringend sanierungsbedürftig anzusehen. Derzeit besteht folgender Sanierungsbedarf: — Sanierung des Dachstuhls, — Erneuerung der Dachdeckung und -entwässerung, — Sanierung der Fassade, — Erneuerung der Fenster, — Sanierung der Lehr- und Verwaltungsräume, — Sanierung der gesamten Haustechnik (Heizung / Sanitär / Elektro / EDV), — Schaffung der Barrierefreiheit. Die Generalsanierung soll sich weitestgehend an den Vorgaben der EnEV orientieren und auf die aktuellen Brandschutzbestimmungen abgestimmt werden. Mit der Generalsanierung des Gebäudes soll eine sinnvolle Neuordnung der Raumnutzung einhergehen. Folgende Planungsgrundsätze sind entsprechend der Nutzungsforderung zu beachten: — maximale Erhaltung der Bausubstanz, — Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster), — maximale Erhaltung der Raumstrukturen, — Schaffung einer Anmeldung im Eingangsbereich zur Kulmbacher Straße, — Schaffung eines Cafe's bzw. Treffpunkts im Erdgeschoss, — Schaffung von getrennten Toilettenanlagen für Besucher bzw. Angestellte, — Schaffung eines barrierefreien Gebäudes: Behinderten-Toilette + Aufzug, — Schaffung von Verwaltungsräumen incl. Besprechungszimmer, Teeküche, — Schaffung von 2 Kursräumen des Gesundheitsstudios mit Umkleiden und Mattenlager, — Kein Ausbau im Bereich des Dachgeschosses, — Schaffung von entsprechenden Flucht- und Rettungswegen: brandschutztechnische Abtrennung des Bestandstreppenhauses, Schaffung eines 2. notwendigen Fluchttreppenhauses, — Öffnen der bauzeitlichen, später zugemauerten Fensteröffnungen an der Ost- und Westseite. Die Sanierungsmaßnahme wurde zunächst unter der Federführung der Stadt Kronach vorangetrieben. In diesem Zusammenhang wurde durch die Stadt eine Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Auftrag gegeben. Zwischenzeitlich hat nun der Landkreis Kronach die Durchführung der Maßnahme übernommen. Ob die vorliegende, von der Stadt Kronach beauftragte Vorplanung übernommen wird ist noch offen. Unter Umständen sind diesbezüglich Umplanungen und Modifikationen erforderlich. Die Baukosten der Maßnahme (KG 300+400) betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 2,0 Mio. Euro netto. Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 3-9. |
Leistungsumfang | Generalsanierung des VHS-Gebäudes (Volkshochschule) Kronach. Die Volkshochschule des Landkreises Kronach ist im Gebäude der ehemaligen „königlich bayerischen Realschule“ in Kronach, Kulmbacher Straße 1 untergebracht. Das Gebäude ist als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste eingetragen (Eintragungstext: „Kulmbacher Straße 1, ehemalige Realschule, dreigeschossiger spätklassizistischer Backsteinbau mit Sandsteingliederungen, Erdgeschoß Sandsteinquader, Mittelrisa-lit, bez. 1881“. Der repräsentative Solitärbau mit parkähnlichem, baumbestandenem Umfeld befindet sich auf dem Eckgrundstück zu Beginn der beiden Hauptzufahrtsstraßen Kulmbacher Straße und Rodacher Straße. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zur Spitalbrücke, die den östlichen Zugang zum Kronacher Altstadtensemble bildet. Die Volkshochschule nutzt das Gebäude seit 1993. Außer sporadischen Teilrenovierungen und Unterhaltsmaßnahmen wurden am Gebäude in der Vergangenheit keine umfassenden Veränderungen vorgenommen. Daher ist der Bauzustand für eine moderne Bildungseinrichtung als nicht mehr zeitgemäß bzw. dringend sanierungsbedürftig anzusehen. Derzeit besteht folgender Sanierungsbedarf: — Sanierung des Dachstuhls, — Erneuerung der Dachdeckung und -entwässerung, — Sanierung der Fassade, — Erneuerung der Fenster, — Sanierung der Lehr- und Verwaltungsräume, — Sanierung der gesamten Haustechnik (Heizung / Sanitär / Elektro / EDV), — Schaffung der Barrierefreiheit. Die Generalsanierung soll sich weitestgehend an den Vorgaben der EnEV orientieren und auf die aktuellen Brandschutzbestimmungen abgestimmt werden. Mit der Generalsanierung des Gebäudes soll eine sinnvolle Neuordnung der Raumnutzung einhergehen. Folgende Planungsgrundsätze sind entsprechend der Nutzungsforderung zu beachten: — maximale Erhaltung der Bausubstanz, — Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster), — maximale Erhaltung der Raumstrukturen, — Schaffung einer Anmeldung im Eingangsbereich zur Kulmbacher Straße, — Schaffung eines Cafe's bzw. Treffpunkts im Erdgeschoss, — Schaffung von getrennten Toilettenanlagen für Besucher bzw. Angestellte, — Schaffung eines barrierefreien Gebäudes: Behinderten-Toilette + Aufzug, — Schaffung von Verwaltungsräumen incl. Besprechungszimmer, Teeküche, — Schaffung von 2 Kursräumen des Gesundheitsstudios mit Umkleiden und Mattenlager, — Kein Ausbau im Bereich des Dachgeschosses, — Schaffung von entsprechenden Flucht- und Rettungswegen: brandschutztechnische Abtrennung des Bestandstreppenhauses, Schaffung eines 2. notwendigen Fluchttreppenhauses, — Öffnen der bauzeitlichen, später zugemauerten Fensteröffnungen an der Ost- und Westseite. Die Sanierungsmaßnahme wurde zunächst unter der Federführung der Stadt Kronach vorangetrieben. In diesem Zusammenhang wurde durch die Stadt eine Vorplanung mit Variantenuntersuchung in Auftrag gegeben. Zwischenzeitlich hat nun der Landkreis Kronach die Durchführung der Maßnahme übernommen. Ob die vorliegende, von der Stadt Kronach beauftragte Vorplanung übernommen wird ist noch offen. Unter Umständen sind diesbezüglich Umplanungen und Modifikationen erforderlich. Die Baukosten der Maßnahme (KG 300+400) betragen nach derzeitigem Kenntnisstand rund 2,0 Mio. Euro netto. Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 3-9. Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-96317 Kronach |
TED Dokumenten-Nr. | 271462-2015 |
Ergebnis anzeigen |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Landkreis Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWliPWVmcXdpYm8qZmtkYmtmYnJvYithYg==
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
NUTS-Code DE24A
71200000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:** Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar (Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Bildungseinrichtung? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein,werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2 Mio. EUR netto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 Mio. EUR netto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2 Mio. EUR netto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 300+400) in Höhe von 1 Mio. EUR werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 Mio. EUR/2 Mio. EUR x 4,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H. / 89 v. H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. ** Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden rojektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:- Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar (Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Bildungseinrichtung? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein,werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 2 Mio. EUR netto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (2 Mio. EUR netto oder mehr (Kgr. 300+400)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 2 Mio. EUR netto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 300+400) in Höhe von 1 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 1 Mio. EUR/2 Mio. EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 89 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderte Leisuntgsphasen (Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 43 v. H./89 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungenzur Verfügung gestellt..
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der herunterzuladenden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Postfach 606
91511 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981511277
Fax: +49 981531837
Landkreis Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach
DEUTSCHLAND
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Ausschreibung veröffentlicht | 03.08.2015 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 09.11.2015 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-206763 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 585 |
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