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  • DE-30853 Langenhagen
  • 02/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-207887)

Neubau KiTa Ernst-Hugo Weg, Wiesenstraße/Ernst-Hugo-Weg, 30855 Langenhagen Kaltenweide – Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013


 
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    Entscheidung 22.02.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 2.550.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Langenhagen, Langenhagen (DE)
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Leistungen:
    Das Vorhaben umfasst die Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 (LPH. 1-9) für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Platz für drei Kindergartengruppen, mit je 25 Kindern und 2 Krippengruppen, mit je 15 Kindern sowie den notwendigen Betreuungs-, Funktions-, Speise-, Wasch- und Büroräumen. Außerdem ist eine Küche zur frischen Speisenzubereitung geplant. Zu diesem Zweck hat die Stadt Langenhagen ein Grundstück im nördlichen Krähenwinkel, an der Wiesenstraße/Ernst-Hugo-Weg erworben. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Wohnbebauung.
    Das Grundstück entspricht einem Rechteck, wobei sich die Planungen der Kindertagesstätte samt Außenanlagen nur auf den südlichen Bereich des Grundstückes beschränken, weil der nördliche Teil des Grundstücks gemäß der „Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen“ in der Taglärmschutzzone 2 liegt und gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 einer Planung für die Bebauung mit einer Kindertagesstätte nicht zur Verfügung steht.
    Das Grundstück grenzt im Süden an bestehende Wohnbebauung, im Westen an den Ernst-Hugo-Weg und eine Bahnlinie und im Norden und Osten jeweils an landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Grundstück ist frei von jeglicher Bestandsbebauung, aber durch schützenswerten Baumbestand geprägt.
    Das Gebäude ist barrierefrei auszubilden.
    Die Außenspielflächen, die sich wie das Gebäude außerhalb der Taglärmschutzzone 2 befinden, sind auf 12 m2 pro Kind, also ca. 1 260 m2 angesetzt, zuzüglich der Erschließungsflächen (ca. 250 m2) und Einstellplätze (ca. 60 m2). Die vorzuschlagende Zonierung der Freiflächen ist im weiteren Planungsverlauf eng mit dem zuständigen Fachdienst 5-6 „Stadtgrün und Friedhöfe“ abzustimmen.
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist in ihrer aktuellen Fassung vom 1.5.2014 einzuhalten.
    Für die geplante Baumaßnahme steht ein Gesamtbudget von ca. 2 550 000 EUR (netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben im direkten Anschluss an das VOF-Verfahren zu realisieren, so dass das Gebäude im August 2017 an den Nutzer übergeben werden kann.
    Verfahren:
    Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Weiterführende Informationen zum Umfang und Ablauf werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
    Die Stadt Langenhagen lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
    Leistungsumfang
    Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf rund 222 000 EUR (netto) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt:
    — Leistungsphasen 1 bis 3 gem. § 34 HOAI, Objektplanung;
    — Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 34 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 222 000 EUR
    Adresse des Bauherren DE-30853 Langenhagen
    TED Dokumenten-Nr. 287135-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Stadt Langenhagen, FD 2-6 Rechtsangelegenheiten und Vergabe
      Marktplatz 1
      Zu Händen von: Melanie Rheinländer
      30853 Langenhagen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 51173079411
      E-Mail: MTVoYGdcaWRgKW1jYGRpZ1xgaV9gbTtnXGliYGljXGJgaSlfYA==
      Fax: +49 51173079492

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.langenhagen.de

      Weitere Auskünfte erteilen: büro luchterhandt – stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
      Shanghaiallee 6
      Zu Händen von: Daniel Luchterhandt, Katharina Trocha
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 4070708070
      E-Mail: MTZcX3FfbFxvaGE6Zm9dYm5fbGJbaF5uKF5f
      Fax: +49 40707080780
      Internet-Adresse: http://www.luchterhandt.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: büro luchterhandt – stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
      Shanghaiallee 6
      Zu Händen von: Daniel Luchterhandt, Katharina Trocha
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 4070708070
      E-Mail: MTZcX3FfbFxvaGE6Zm9dYm5fbGJbaF5uKF5f
      Fax: +49 40707080780
      Internet-Adresse: http://www.luchterhandt.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: büro luchterhandt – stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
      Shanghaiallee 6
      Zu Händen von: Daniel Luchterhandt, Katharina Trocha
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: http://www.luchterhandt.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Neubau KiTa Ernst-Hugo Weg, Wiesenstraße/Ernst-Hugo-Weg, 30855 Langenhagen Kaltenweide – Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Langenhagen.

      NUTS-Code DE929

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Leistungen:
      Das Vorhaben umfasst die Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 (LPH. 1-9) für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Platz für drei Kindergartengruppen, mit je 25 Kindern und 2 Krippengruppen, mit je 15 Kindern sowie den notwendigen Betreuungs-, Funktions-, Speise-, Wasch- und Büroräumen. Außerdem ist eine Küche zur frischen Speisenzubereitung geplant. Zu diesem Zweck hat die Stadt Langenhagen ein Grundstück im nördlichen Krähenwinkel, an der Wiesenstraße/Ernst-Hugo-Weg erworben. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Wohnbebauung.
      Das Grundstück entspricht einem Rechteck, wobei sich die Planungen der Kindertagesstätte samt Außenanlagen nur auf den südlichen Bereich des Grundstückes beschränken, weil der nördliche Teil des Grundstücks gemäß der „Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen“ in der Taglärmschutzzone 2 liegt und gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 2007 einer Planung für die Bebauung mit einer Kindertagesstätte nicht zur Verfügung steht.
      Das Grundstück grenzt im Süden an bestehende Wohnbebauung, im Westen an den Ernst-Hugo-Weg und eine Bahnlinie und im Norden und Osten jeweils an landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Grundstück ist frei von jeglicher Bestandsbebauung, aber durch schützenswerten Baumbestand geprägt.
      Das Gebäude ist barrierefrei auszubilden.

      Die Außenspielflächen, die sich wie das Gebäude außerhalb der Taglärmschutzzone 2 befinden, sind auf 12 m2 pro Kind, also ca. 1 260 m2 angesetzt, zuzüglich der Erschließungsflächen (ca. 250 m2) und Einstellplätze (ca. 60 m2). Die vorzuschlagende Zonierung der Freiflächen ist im weiteren Planungsverlauf eng mit dem zuständigen Fachdienst 5-6 „Stadtgrün und Friedhöfe“ abzustimmen.

      Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist in ihrer aktuellen Fassung vom 1.5.2014 einzuhalten.
      Für die geplante Baumaßnahme steht ein Gesamtbudget von ca. 2 550 000 EUR (netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben im direkten Anschluss an das VOF-Verfahren zu realisieren, so dass das Gebäude im August 2017 an den Nutzer übergeben werden kann.
      Verfahren:
      Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Weiterführende Informationen zum Umfang und Ablauf werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
      Die Stadt Langenhagen lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf rund 222 000 EUR (netto) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt:
      — Leistungsphasen 1 bis 3 gem. § 34 HOAI, Objektplanung;
      — Leistungsphasen 4 bis 9 gem. § 34 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 222 000 EUR
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013 in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
      Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen (die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013, Abschlagszahlungen erfolgen nach Leistungsgegenstand. Das Bearbeitungshonorar für den Stegreifentwurf wird nicht angerechnet.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
      Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag dennoch eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen – E) abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind;
      — in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter benannt ist;
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
      — dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
      Wird die Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (als Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft eines weiteren Bieters) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber/-gemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
      Die örtliche Präsenz in Langenhagen während der Bauzeit ist durchgehend sicherzustellen. Projekt-/Planungsbesprechungen sowie weitere Abstimmungsgespräche finden in Langenhagen statt. Ein personeller Wechsel in der Projektleitung ist während der Vertraglaufzeit nicht erwünscht.
      Mit der Abgabe eines Angebots ist sowohl die Projektleitung als auch die stellv. Projektleitung verbindlich zu benennen.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der beim büro luchterhandt (siehe Anhang A Ziffer II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ dieser Bekanntmachung) unter MTVdYHJgbV1waWI7Z3BeY29gbWNcaV9vKV9g angefordert werden kann. Der Bewerbungsbogen inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise ist vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen in Papierform möglich. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.

      Es sind die unten stehenden Erklärungen und Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen – Teile A, B, C, D und ggf. E und F) einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
      Geforderte Erklärungen und Nachweise im Bewerberbogen:
      — B1: Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Anderen gemäß VOF § 4 (2);
      — B2: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6) a-g und (9) vorliegen;
      — B3: Bei juristischen Personen ist der Nachweis der Unterschriftenberechtigung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs nachzuweisen (nicht älter als 12 Monate, Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung);
      — B4: Erklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohns gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge) vom 31.10.2013 ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
      Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen – Teil E) abzugeben. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft ausgeschlossen. Die Unterlagen des Teilnahmeantrags sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
      Im Falle von Unterbeauftragungen ist eine Erklärung (Bewerbungsbogen – Teil F) über die Leistungsbereitstellung von Unterauftragsnehmern abzugeben.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — C1: Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen bzw. einer schriftlichen Erklärung über eine entsprechende Erhöhung;
      — C2: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz (netto) für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) gemäß VOF § 5 (4).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Punkt C2: Geforderter Mindeststandard: Der durchschnittliche Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen muss mindestens 200 000 EUR (netto) betragen.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      — D1: Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers gemäß VOF § 5 (5) a;
      — D2: Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den vergangenen fünf Jahren (Stichtag 01.01.2010) erbrachten abgeschlossenen Leistungen gem. §34 HOAI 2013 gemäß VOF § 5 (5) b unter Angabe:
      • des Projektnamens,
      • des Ortes,
      • der Art des Vorhabens,
      • des Leistungszeitraumes,
      • der Baukosten KG 300/400 (netto) gem. DIN 276,
      • der erbrachten abgeschlossenen Leistungsphasen (die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten fünf Jahre (1.1.2010 oder später) erbracht sein,
      • des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners) und
      • ggf. Angabe einer Auszeichnung (Wettbewerbspreis, Anerkennung; Architekturpreis, Lobende Erwähnung).
      — D3: Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (2012, 2013, 2014), gemäß VOF § 5 (5) d.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Zu Punkt D1: Geforderter Mindeststandard: Architektin/Architekt für die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013 (vgl. III.3.1)).
      Zu Punkt D2: Geforderter Mindeststandard:
      — eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern;
      — ein Projekt, bei dem die Leistungsphasen 2-5 vollständig erbracht wurden und
      — ein Projekt, bei dem die Leistungsphasen 6-8 vollständig erbracht wurden.
      Zu Punkt D3: Geforderter Mindeststandard: 2 Mitarbeiter/-innen im Bereich Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014), gemäß VOF § 5 (5).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen.
      Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Architekten ist möglich. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen. Die Konsultation von beratenden Fachplanern sowie von Pädagogen wird empfohlen. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
      Jeder Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013 eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht in den Kriterien:
      1.) Projekte mit einer Vergleichbaren BauaufgabE (Neubau/Erweiterungsbau für Bildung und Erziehung): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte),
      2.) Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen 2-5): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte),
      3.) Projekte mit einem vergleichbaren Leistungsbild (Bearbeitung und Abschluss der Leistungsphasen mind. 6-8) und einer Größenordnung von min. 2 000 000 EUR (netto, Baukosten KG 300/400): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 Projekte = 3 Punkte, 4 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte)
      4.) Wettbewerbspreis oder Architekturpreis: Wettbewerbs-/Architekturpreis: je Projekt 1 Punkt, Ankauf/Anerkennung/Lobende Erwähnung: je Projekt 0,5 Punkte. Es werden maximal 3 Projekte gewertet (max. 3 Punkte).Insgesamt sind maximal 14 Punkte zu erzielen. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, ggf. eine Bietergemeinschaft zu bilden. Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufgabenstellung absagen, werden Nachrücker benannt.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien

      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      1. Qualität des hochbaulichen Konzepts (Lösungsvorschlag siehe Punkt VI.3) d, e, f). Gewichtung 35

      2. Struktur und Qualifikation des Projektteams. Gewichtung 20

      3. Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags. Gewichtung 20

      4. Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung (siehe Punkt VI.3) g). Gewichtung 5

      5. Gesamthonorar. Gewichtung 20

       

      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      6-4 2015 09 14
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 11.9.2015 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      14.9.2015 - 14:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      a) Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das büro luchterhandt, Hamburg.
      b) Aufgabenstellung und Leistungsbild für den Stegreifentwurf sowie die erforderlichen Plangrundlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übermittelt.
      c) Die Auftraggeberin lässt sich bei der qualitativen Entscheidungsfindung (Zuschlagskriterium 1) von einem Fachgremium beraten. Die Besetzung des Beratergremiums wird ebenfalls mit der Angebotsaufforderung den Bietern mitgeteilt. Architekten, die Mitglied des Fachgremiums sind, sind als Bewerber/Bieter von der Teilnahme am VOF-Verfahren ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen obliegt allein der Auftraggeberin.
      d) Die Lösungsvorschläge sind vergleichbar mit einem Wettbewerb anonym einzureichen. Die Anforderungen an die Anonymität der Unterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mitgeteilt.
      e) Der Auftraggeber wird zum Zuschlagskriterium „Qualität des hochbaulichen Konzepts (Stegreifentwurf)“ Unterkriterien formulieren. Diese werden den Bietern spätestens mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
      f) Der Auftraggeber behält sich vor, vor den Bietergespächen, ohne Kenntnis des Entwurfsverfassers (anonyme Abgabe), die Lösungsvorschläge in separater Sitzung zu bewerten. Der genaue Modus wird den Bietern abschließend mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.
      g) Information zum Zuschlagskriterium „Lösung einer projektspezifischen Situation“: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die er in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen soll.
      h) Voraussichtliche Termine:
      Stichtag für den Eingang der vollständigen Bewerbung ist das Datum unter IV.3.4). Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die ausgewählten Bieter oder Bietergemeinschaften werden voraussichtlich in der 40. KW 2015 benachrichtigt und müssen kurzfristig ihre Teilnahme verbindlich erklären. Die nicht ausgewählten Bewerber werden voraussichtlich in der 40. KW 2015 benachrichtigt.
      Versand Angebotsaufforderung, Aufgabenstellung, Leistungsbild Plangrundlagen: 41. KW 2015.
      Frist für schriftliche Rückfragen: 42. KW 2015.
      Versand der beantworteten Rückfragen: 42. KW 2015.
      Bearbeitungszeitraum Stegreifentwurf: 41. KW bis 145. KW 2015.
      Abgabefrist Angebote/Lösungsvorschläge: 45. KW 2015.
      Verhandlungsgespräche: 47. KW 2015.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixZYxpaVVFQUV5fTU9UX1FaGlBR
      Telefon: +49 4131151334
      Fax: +49 4131152943

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Unverzüglich gegenüber der Stadt Langenhagen nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Langenhagen, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
      — siehe § 101b Abs. 2 GWB;
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
      Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13.8.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.08.2015
Ergebnis veröffentlicht 23.11.2016
Zuletzt aktualisiert 02.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-207887 Status Kostenpflichtig
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