III.1.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen 1. Eigenerklärung des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. aller für die Eignungsleihe benannten Drittunternehmen (nachfolgend auch: Drittunternehmen), dass über das Vermögen des Unternehmens nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
dass im Auswahlverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOB/A genannten Strafbestimmungen oder entsprechende Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist;
und dass das Unternehmen alle Pflichten aus einer etwaigen Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft erfüllt und auch in den vergangenen Jahren erfüllt hat.
2. Vorlage eines aktuellen, beglaubigten Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. aller Drittunternehmen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das Drittunternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist dieser bzw. dieses verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen 1. Angaben zu den Umsätzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. Drittunternehmens.
2. Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Bau und Betrieb der Sportarena bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils pauschal 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden je Schadenereignis. Maximierungen der Versicherungssumme dürfen das Dreifache der Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr nicht unterschreiten. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen.
Alternativ genügt eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit und das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Baukonzession.
Außerdem ist eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens über die Versicherbarkeit einer Bauleistungsversicherung für die zu erstellende Bauleistung im Fall der Erteilung der Baukonzession vorzulegen. Die Versicherungssumme hat sich nach der voraussichtlichen Bausumme zu bemessen.
3. Vorlage einer Selbstdarstellung, mit der umfassend über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers Auskunft erteilt wird (Selbstdarstellung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
In der Selbstdarstellung soll der Bewerber im Wege einer textlichen und/oder bildlichen Darstellung (Organigramm) zunächst die bestehende bzw. geplante Beteiligungsstruktur offenlegen.
Weiter sollen umfassend die Strukturen der Zwischen- und Endfinanzierung beschrieben und dabei insbesondere dargestellt werden, wie die Finanzierung der Investitionskosten sowie der Betriebskosten gesichert wird. Hierzu kann auch auf die bestehende oder geplante Finanzausstattung (Eigenkapital) des Bewerbers verwiesen werden sowie auf Bürgschaften, Patronatserklärungen und sonstige Haftungserklärungen Dritter.
Aus der Selbstdarstellung muss unmittelbar hervorgehen, dass die Finanzierung der Investitionskosten sowie der Betriebskosten sowie ein daraus resultierendes, etwaiges Defizit über die gesamte Vertragslaufzeit der Konzession durch Eigen-, Fremdmittel oder im Wege der Haftungserklärungen Dritter gesichert ist. Dabei muss in der Selbstdarstellung eine nachhaltige Ausstattung mit Eigenmitteln bzw. mit Fremdmitteln verbindlich zugesichert, ggf. durch leistungsfähige Dritte abgesichert und über die Vertragslaufzeit auch nachgewiesen werden. Verbindliche Zusagen Dritter für den Auftragsfall (Bürgschaften, Patronatserklärungen und sonstige Haftungserklärungen) sind bereits mit der Selbstdarstellung vorzulegen.
Verbleiben auf der Grundlage der Selbstdarstellung Zweifel des Auftraggebers an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, so wird der Auftraggeber den Bewerber mit diesen Zweifeln konfrontieren und zur Aufklärung auffordern. Kann der Bewerber diese Zweifel im Wege der Aufklärung nicht ausräumen und erscheint mithin die Finanzierung der Investitionskosten sowie der Betriebskosten sowie eines daraus resultierenden, etwaigen Defizits über die gesamte Vertragslaufzeit der Konzession weiterhin nicht gesichert, so wird der Auftraggeber den Teilnahmeantrag nach Maßgabe der entsprechenden Mindestanforderung (siehe unten 2.) ausschließen.
Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft dargestellt werden. Hierzu sind auch die Beteiligungsstrukturen der einzelnen Mitglieder im Wege einer textlichen und/oder bildlichen Darstellung (Organigramm) offenzulegen. Sofern für die Beurteilung der Eignung relevant, insbesondere wenn sich die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Mitglieds berufen möchte, sind von diesem Mitglied weitere Angaben zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Selbstdarstellung zu machen. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die Nachweise nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A, die aus der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. ersichtlich werden, nicht nochmals führen, sondern können in ihrem Antrag auf die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verweisen.
Mindestanfordungen:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen folgende Mindestanforderungen:
1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Bau und Betrieb der Sportarena bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils pauschal 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden je Schadenereignis. Maximierungen der Versicherungssumme dürfen das Dreifache der Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr nicht unterschreiten. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung zu erfolgen.
Alternativ genügt eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit und das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung der Baukonzession.
Außerdem ist eine für das konkrete Verfahren ausgestellte Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens über die Versicherbarkeit einer Bauleistungsversicherung für die zu erstellende Bauleistung im Fall der Erteilung der Baukonzession vorzulegen. Die Versicherungssumme hat sich nach der voraussichtlichen Bausumme zu bemessen.
2. Vorlage einer Selbstdarstellung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aus der unmittelbar hervorgeht, dass die Finanzierung der Investitionskosten sowie der Betriebskosten sowie ein daraus resultierendes, etwaiges Defizit über die gesamte Vertragslaufzeit der Konzession durch Eigen-, Fremdmittel oder im Wege der Haftungserklärungen Dritter gesichert ist. Dabei muss in der Selbstdarstellung eine nachhaltige Ausstattung mit Eigenmitteln bzw. mit Fremdmitteln verbindlich zugesichert, ggf. durch leistungsfähige Dritte abgesichert und über die Vertragslaufzeit auch nachgewiesen werden. Verbindliche Zusagen Dritter für den Auftragsfall (Bürgschaften, Patronatserklärungen und sonstige Haftungserklärungen) sind bereits mit der Selbstdarstellung vorzulegen.
III.1.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen Angaben zu Referenzen zu nach Art und Größe vergleichbaren Aufgabenstellungen (Bau und Betrieb einer Sportstätte). Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als 15 Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge).
Es sind Referenzen zu benennen, die die folgenden Leistungsbereiche abdecken:
— „Leistungsbereich Bau“ mit folgenden drei Teilbereichen: Planung, Finanzierung, Bauausführung;
— „Leistungsbereich Betrieb“ mit folgenden drei Teilbereichen: technisches Facility Management (Bauliche Instandhaltung und Modernisierung des Objekts, technischer Betrieb der Sportanlagen), kaufmännisches Facility Management (kaufmännische Verwaltung), Veranstaltungsorganisation und -management (für den Breitensport und den Profisport).
Gewertet werden sowohl Referenzen, die das Gesamtleistungsspektrum (Bau und Betrieb) abdecken, als auch Referenzen zu einzelnen Leistungsbereichen (Bau oder Betrieb) sowie zu einzelnen Teilbereichen (Planung, Finanzierung, Bauausführung, technisches Facility Management, kaufmännisches Facility Management, Veranstaltungsorganisation und/oder -management). Sofern eine Referenz nur einen Leistungsbereich oder nur einzelne Teilbereiche abdeckt (etwa bei Aufgabenteilung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft oder bei einem eingeschränkten Leistungsumfang), müssen der andere Leistungsbereich bzw. die übrigen Teilbereiche ebenfalls durch entsprechende Referenzen abgedeckt werden.
Die Referenzleistungen müssen dabei nicht zwingend durch den Referenzinhaber selbst erbracht worden sein. Vielmehr können beispielsweise Bauleistungen oder Planungsleistungen, die für den Referenzinhaber/Bauherrn durch Dritte erbracht wurden, von diesem als eigene Referenzen benannt werden.
Für jeden Leistungsbereich und jeden Teilbereich dürfen mehrere Referenzen angegeben werden. Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
— Bezeichnung der Referenz,
— Benennung des Referenzinhabers (als Leistungserbringer oder Bauherr/Auftraggeber),
— Benennung des/der einschlägigen Leistungsbereichs/-bereiche (Bau und/oder Betrieb),
— Benennung des/der einschlägigen Teilbereiche (Planung, Finanzierung, Bauausführung, technisches Facility Management, kaufmännisches Facility Management, Veranstaltungsorganisation und/oder -management),
— Art der Sportstätte und Art der Nutzung,
— Maximale Zuschauerzahl,
— Kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes,
— Land/Ort der Ausführung des Referenzprojektes,
— Bruttogesamtbaukosten der Sportstätte in Tausend EUR (soweit zutreffend),
— (Netto-)Umsatz in der jeweiligen Referenz in Tausend EUR (über die Laufzeit),
— Leistungszeitraum,
— Ansprechpartner mit Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
— Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt wurden und ob die benannten Teilbereiche umfänglich oder nur teilweise ausgeführt wurden.
Referenzen können für den Bewerber, für die Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder (grundsätzlich auch) für dritte Unternehmen benannt werden.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit besteht folgende Mindestanforderung:
Benennung mindestens einer Referenz des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft, der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder von gegenüber dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft verpflichteten Drittunternehmen aus den letzten 15 Jahren, die vergleichbare Leistungen des Baus und des Betriebs einer vergleichbaren Sportstätte mit mindestens 3 000 Zuschauern zum Gegenstand hat. Die Referenzleistungen für den „Leistungsbereich Bau“ müssen dabei die drei Teilbereiche Planung, Finanzierung und Bauausführung umfassen. Die Referenzleistungen für den „Leistungsbereich Betrieb“ müssen zudem als Teilbereiche das technische Facility Management (Bauliche Instandhaltung und Modernisierung des Objekts, technischer Betrieb der Sportanlagen), das kaufmännische Facility Management (Kaufmännische Verwaltung) und die Veranstaltungsorganisation und das Veranstaltungsmanagement (für den Breitensport und den Profisport) zum Gegenstand haben.
Es können dabei Referenzen benannt werden, die das Gesamtleistungsspektrum (Bau und Betrieb) abdecken, als auch Referenzen zu einzelnen Leistungsbereichen (Bau oder Betrieb) sowie zu einzelnen Teilbereichen (Planung, Finanzierung, Bauausführung, technisches Facility Management, kaufmännisches Facility Management, Veranstaltungsorganisation und/oder -management). Sofern eine Referenz nur einen Leistungsbereich oder nur einzelne Teilbereiche abdeckt (etwa bei Aufgabenteilung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft oder bei einem eingeschränkten Leistungsumfang), müssen der andere Leistungsbereich bzw. die übrigen Teilbereiche ebenfalls durch entsprechende Referenzen abgedeckt werden. Die Referenzleistungen müssen dabei nicht zwingend durch den Referenzinhaber selbst erbracht worden sein. Vielmehr können beispielsweise Bauleistungen oder Planungsleistungen, die für den Referenzinhaber/Bauherrn durch Dritte erbracht wurden, von diesem als eigene Referenzen benannt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen die in Ziffern III.1) bis III.3) geforderten Nachweise, sofern diese aus der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. hervorgehen, nicht nochmals eigens mit dem Teilnahmeantrag führen, sondern können insoweit auf die Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verweisen. Die Angaben zu den Referenzen nach sind allerdings mit dem Formblatt in Anlage 5 des Informationsmemorandums zu machen, da anderenfalls die Erfüllung der betreffenden Mindestanforderung als auch die vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge bezüglich der Referenzen nicht ordnungsgemäß festgestellt bzw. durchgeführt werden kann.
Geforderte Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.1.1) bis III.1.3) werden, sofern diese nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, vom Auftraggeber mit einer Nachfrist von 6 Kalendertagen (nach Aufforderung) nachgefordert. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist nachgereicht, hat dies den Ausschluss des Teilnahmeantrags zur Folge.