Aufgabe |
1. Wettbewerbsart: Der Wettbewerb umfasst 2 Teile: 1.1 Teil 1 des Wettbewerbs ist ein Nichtoffener Realisierungswettbewerb vor Verhandlungsverfahren (§ 3 Abs. 3 und 4 RPW 2013). Dem Wettbewerb ist ein europaweiter VOF-Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet (§ 16 Abs. 3 VOF). 1.2 Teil 2 des Wettbewerbs beinhaltet einen städtebaulichen Ideenwettbewerb ohne Verhandlungsverfahren. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der RPW 2013 zugrunde. 2. Wettbewerbsgegenstand: 2.1 Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist: — Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2 gebundenen Ganztagszügen, einer zweifachen Sporthalle, Außenanlagen sowie die erforderlichen Freisportflächen; — Neubau eines 3-gruppigen Kinderhorts mit Außenspielfläche. 2.2 Gegenstand des Ideenteils ist: Der Neubau einer Quartiersgarage mit ca.120-170 Stellplätzen in platzsparender Bauweise. Ein Auftragsversprechen bleibt vorbehalten. Planung eines Geschosswohnungsbaus auf einer Fläche von ca. 0,4 bis 0,5 ha. Eine Beauftragung erfolgt nicht. Das Wettbewerbsareal liegt auf dem Gelände des früheren Jahn-Stadions. Für dieses Gebiet wird zurzeit der Bebauungsplan (BPlan Nr. 227-1) aufgestellt. 3. Ziele des Wettbewerbs: Dazu werden unter Berücksichtigung der Ausgangssituation städtebauliche, funktionale, gestalterische, ökologische, energetische, technische und wirtschaftliche Zielvorstellungen formuliert. 4. Ablauf des Wettbewerbs/Verfahrens: 4.1 Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 VOF: Alle interessierten Büros können sich mit der beim Vergabeamt anzufordernden Bewerbungsmappe für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach bekannt gegebenen Kriterien (siehe III.1)) nach § 16 Abs. 3 VOF. 4.2 Planungswettbewerb nach RPW. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros reichen hier ihre Planungen und Entwürfe beim Vergabeamt ein. Diese werden von den unter IV.5.5) genannten Preisrichtern bewertet und beurteilt. 4.3 Verhandlungsverfahren nach § 3 Abs. 4 Buchstabe b VOF: Alle Preisträger des Wettbewerbs werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. 5. Allgemeine Formalien: Die Amtssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. 5.1 Formalien für den Teilnahmewettbewerb: Die Bewerbungsmappe der Stadt Regensburg ist beim Vergabeamt anzufordern (Ende der Frist siehe IV.4.2)) und in der vorgesehenen Form zu verwenden und einzureichen (Schlusstermin für die Einreichung siehe IV.4.3)). Die Bewerbungsmappe enthält die erforderlichen Erklärungen, Muster für die Referenzangaben und -bescheinigungen, Ausdruck der EU-Veröffentlichung, sowie die Wertungsmatrix für die Referenzen. 5.2 Formalien für den Planungswettbewerb: Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden an die ausgewählten Teilnehmer vom Vergabeamt der Stadt Regensburg zugeschickt. Die Teilnehmer dürfen die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für den Planungswettbewerb verwenden. Eine Weitergabe, Weiterverarbeitung und Weiterverwendung des Datenbestandes für andere Zwecke ist unzulässig. Nach Abschluss und Beendigung der Arbeiten müssen die Teilnehmer die übergebenen Datenbestände auf allen elektronischen Speichermedien löschen. Umfang, Zulassung: Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die den formalen Bedingungen entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Eigentum, Rücksendung, Haftung: Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können binnen zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung abgeholt werden. Ein Versand durch den Auslober erfolgt nicht. Modelle müssen innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Aufforderung abgeholt werden. Nicht abgeholte Modelle werden nach 4 Wochen entsorgt. Urheberrechte, Nutzung nach § 8 Abs. 3 RPW: Wettbewerbsarbeiten dürfen vom Auslober veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden. 5.3 Formalien des Verhandlungsverfahrens: Mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird die Bewertungsmatrix zugesandt. 5.4 Der Gewinner des Verhandlungsverfahrens erhält einen Dienstleistungsauftrag gemäß §§ 33-37 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2013. Soweit die Maßnahme realisiert wird, erfolgt die Beauftragung stufenweise bis einschließlich Leistungsphase 5. Die Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 bleibt optional vorbehalten. Es wird angestrebt, soweit möglich, einzelne Verträge mit den Parteien der Arbeitsgemeinschaft zu schließen.
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Gesetzte Teilnehmer |
1. Blasch Architekten, Regensburg mit Richard Weidmüller Garten- u. Landschaftsarchitekt, Regensburg
2. Dotter und Payer Architekten, Regensburg mit lab landschaftsarchitektur brenner, Landshut
3. ArGe Gutthann/HIW, Donaustauf mit G+2S- Garnhartner Schober Spörl Landschaftsarchitekten, Deggendorf
4. Hess/Talhof/Kusmierz, München mit Ok Landschaft Andreas Kicherer, München
5. Deubzer König Architekten, Berlin mit Luska Freiraum GmbH, Dachau
6. Twoo Architekten, Köln mit Wamsler Rohloff Wirzmüller FreiRaumArchitekten, Regensburg
7. Schulz und Schulz, Leipzig mit Büro Freiraum, Freising
8. Georg Scheel Wetzel, Berlin mit Lützow 7 - C.Müller J.Wehberg Garten u. Landschaftsarchitekten, Berlin
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