IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: --- Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2, A), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der projektspezifischen Anforderungen mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Zu Neubaumaßnahmen werden auch bauliche Erweiterungen und Aufstockungen gezählt. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der projektspezifischen Anforderungen vergleichbar (z.B. Sanierung Hochbaumaßnahme, Neubau Tiefbaumaßnahme, o. ä.) werden 2,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Baukosten > 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (> 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400)) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 6,0 Mio. EUR werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 6,0 Mio. EUR / 12,0 Mio. EUR x 4,0 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-3 beauftragt. Hier werden 1,03 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 97 v. H. x 4,0 Punkte). --- Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2, B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der projektspezifischen Anforderungen mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Neubau einer Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Zu Neubaumaßnahmen werden auch bauliche Erweiterungen und Aufstockungen gezählt. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Ist das angegebene Referenzprojekt nur bedingt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der projektspezifischen Anforderungen vergleichbar (z.B. Sanierung Hochbaumaßnahme, Neubau Tiefbaumaßnahme, o. ä.) werden 2,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Baukosten > 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (> 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Baukosten als 12,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 300+400) wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Baukosten in Höhe von 6,0 Mio. EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 6,0 Mio. EUR / 12,0 Mio. EUR x 3,0 Punkte.- Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-6 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,77 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 25 v. H. / 97 v. H. x 3,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt. Die Bewerbungsunterlagen sind im FormatDIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „LeitzOrdner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.