III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Grundsätze:
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Mindestanforderungen:
Formalien:
— fristgerechter Eingang der Bewerbung;
— Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher.
Unterschrift des federführenden Teilnahmeberechtigten.
Nachweise:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde).
Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 VOF vorliegen.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen. Bewerber, die 7 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer der Planungskonkurrenz qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 4 Bewerber, entscheidet das Los.
Auswahlkriterien:
A. Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem Wettbewerb, bzw. einem anonymen VOF-Verfahren (mit Planung und Fachjury).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen,
— Nachweis Erfolg z.B. durch „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Bewertung mit max. 3 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt;
2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte;
3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte.
B. Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneter, realisierter Projekte, z.B. durch Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis etc.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten (KG 300-700, brutto),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen,
— Nachweis Auszeichnung durch Urkunde.
Bewertung mit max. 2 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 Punkt;
2 Auszeichnungen = 2 Punkte.
C. Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer, realisierter Projekte (Sanierung und Erweiterung denkmalgeschützter Gebäude)
(KG 300-700: mindestens 1 000 000 EUR, brutto).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009, Erstellungskosten (KG 300-700, brutto).
— Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten; es ist zwingend mindestens 1 Punkt nachzuweisen (mehrere Referenzen können bis zu 3 Punkten addiert werden).
1 vergleichbares, realisiertes Gebäude = 1 Punkt;
2 vergleichbare, realisierte Projekte = 2 Punkte;
3 und mehr vergleichbare, realisierte Projekte = 3 Punkte.
D. Nachweis eines oder mehrerer realisierter, kommunaler bzw. öffentlicher Projekte (ohne Kostenvorgabe):
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009.
— Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 2 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 2 Punkten addiert werden).
1 öffentliches/kommunales, realisiertes Gebäude = 1 Punkt;
2 öffentliche/kommunale, realisierte Projekte = 2 Punkte.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.