Bewerbungsschluss |
30.11.2015, 14:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Sport und Freizeit |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Technische Ausrüstung / Tragwerksplanung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Landshut, Landshut (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Sanierung der Eishalle 1 in Landshut.
Seitens der Stadt Landshut ist die Sanierung der Eishalle 1 in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs beabsichtigt. In diesem Zusammenhang wird derzeitig von 5 Bauabschnitten ausgegangen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sind zeitlich so zu planen und zu koordinieren, dass sie weitestgehend außerhalb der Eissaison umgesetzt werden. Als Planungs- und Realisierungszeitraum wird derzeitig von ca. 6 bis 8 Jahren ausgegangen. Im Folgenden sind einige erforderliche Sanierungsmaßnahmen aufgezählt. Die Aufzählung ist nicht abschließend: — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachkonstruktion aus Stahl-Fachwerkbindern, — Sanierung bzw. Erneuerung der Dachschale (Trapezblechdeckung auf Sandwichpaneelen), — brandschutztechnische Sanierung der Eishalle, — Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche, — umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der technischen Ausrüstung. Die Eispiste ist nicht Gegenstand der Sanierungsmaßnahme. Mittels dieser Ausschreibung sollen folgende Leistungen vergeben werden: — Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, — Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, — Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die zu vergebenden Leistungen sind auf der Grundlage einer vorliegenden Machbarkeitsstudie zu erbringen. Diese wird den präqualifizerten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. |
Leistungsumfang | Die für diese Gesamtbaumaßnahme erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI sowie Leistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Dabei soll zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für alle Leistungsbereiche beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht. |
Adresse des Bauherren | DE-84028 Landsut |
TED Dokumenten-Nr. | 385917-2015 |
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Stadt Landshut, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf
Altstadt 315
84028 Landsut
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWFibXNlXmsmYmdgXmdiXm5rXiddXg==
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
NUTS-Code DE221
71000000, 71200000, 71300000, 71327000, 71315000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A – Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.2 – A)), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. 1 – Objekplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Objektplanung Gebäude und Innenräume wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 1,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10,0 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 Mio. EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,52 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 1,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2 – Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Tragwerksplanung können maximal 10 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Tragwerksplanung können insgesamt 20 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 20 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Tragwerksplanung wird wie folgt vorgegangen:– Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme)? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Neubau Hochbaumaßnahme) werden 1,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der projektspezifischen Anforderung vergleichbar (hier: weitgespanntes Hallentragwerk mit einer stützenfreien Spannweite ≥ 30,0 m)?Wenn ja, d. h. wenn die stützenfreie Spannweite ≥ 30,0 m ist, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren stützenweiten Spannweite als 30,0 m wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit einer stützenfreien Spannweite von 15,0 m werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15,0 m/30,0 m x 3,0 Punkte.– Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphase 1) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,96 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 95 v. H./97 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 3 – Technische Ausrüstung, Analgengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3 der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 können insgesamt 10 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 10 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 0,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 0,5 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen (weniger als Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Für die angegebenen Referenzprojekte werden über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 4, 5 und 6) bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 erbracht. Hier werden 0,3 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 AG/5 AG x 0,5 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,26 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./97 v. H. x 0,5 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 4 – Technische Ausrüstung, Analgengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI: Je angegebenes Referenzprojekt für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 können maximal 5 Punkte (vgl. III.2.3) der Bekanntmachung) erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 können insgesamt 10 Punkte erzielt werden (2 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 10 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 0,5 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 0,5 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht? Wenn die Anlagengruppen 4, 5 und 6 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringeren, erbrachten Anlagengruppen (weniger als Anlagengruppen 4, 5 und 6) werden die tatsächlich erbrachten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Für die angegebenen Referenzprojekte werden über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Anlagengruppen (hier: Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4 und 5 erbracht. Hier werden 0,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 AG/3 AG x 0,5 Punkte. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 0,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 0,26 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./97 v. H. x 0,5 Punkte. – Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 0,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Die für die einzelnen Leistungsbereiche (d. h. Objektplanung Gebäude und Innenrämue, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) abverlangten Referenzprojekte können identisch sein, dürfen also mehrfach für die einzelnen Leistungsbereiche genannt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Referenzprojekte nicht identisch sein müssen.B – Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2 – B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der allgemeinen Projektanforderung vergleichbar (hier: Sanierung Hochbaumaßnahme unter laufendem Betrieb)?Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters nur bedingt hinsichtlich der Anforderungen vergleichbar ist (z. B. Sanierung Hochbaumaßnahme nicht unter laufenden Betrieb) werden 1,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (hier: Sportstätte)? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.– Wird das Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters als Versammlungsstätte gemäß VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) genutzt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Kosten ≥ 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. Beispiel: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten (Kgr. 200-700) in Höhe von 5 000 000 EUR werden 1,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 2,0 Punkte. – Wurde das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleitersim Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 98 GWB abgewickelt? Wenn ja, werden 1,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 96 v. H. nach HOAI 2013) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das Maß geforderteLeisuntgsphasen (Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H./96 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird zum Download unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Unterlagen stehen unter www.hitzler-ingenieure.de/ausschreibungen zum Download zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
80538
Maximilianstaße 39 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Stadt Landshut
Altstadt 315
84028 Landshut
DEUTSCHLAND
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Ausschreibung veröffentlicht | 02.11.2015 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-214625 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 554 |
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