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  • DE-83483 Bischofswiesen, DE-83483 Bischofswiesen
  • 05/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-216382)

Neubau eines Bürgerzentrums


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 10.05.2016 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 20
    Bewerber: 114
    Tatsächliche Teilnehmer: 15 (= 13% der Bewerber)
    Federführung Architekten
    Gebäudetyp Staatliche und kommunale Bauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 97.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Gemeinde Bischofswiesen, Bischofswiesen (DE)
    Betreuer bgsm Architekten Stadtplaner, München (DE) Büroprofil
    Preisrichter Rita Lex-Kerfers, Manfred Mezger, Angela Mitlacher [Stellvertreter], Prof. Ritz Ritzer [Vorsitz], Dr. Hubert Schmid, Jochen Spiegelberger [Stellvertreter], Michael Wimmer , Thomas Weber, Thomas Resch, Bernhard Heitauer, Hans Metzenleitner
    Kammer Bayerische Architektenkammer (Reg.-Nr.: 2015/11.16)
    Aufgabe
    Die Gemeinde Bischofswiesen möchte in der Ortsmitte ein neues Bürgerzentrum errichten, das neben der Gemeindeverwaltung auch einen Bürgersaal, die Gemeindebibliothek, Räume für die Touristeninformation, ein Café und Laden- bzw. Büroflächen mit insgesamt ca. 1 300 m² Nutzfläche aufnehmen soll. Zudem soll eine öffentliche Tiefgarage entstehen, um dem Stellplatzmangel im Ortszentrum abzuhelfen.
    Das Bürgerzentrum soll auf dem Grundstück des alten Rathauses entstehen. Das Rathaus kann bereits heute die notwendigen Flächen für die Gemeindeverwaltung nicht mehr aufnehmen, zudem ist es stark sanierungsbedürftig. Ein Abbruch des Gebäudes könnte optimale Voraussetzungen für die Verwirklichung des komplexen Planungsprogramms schaffen. Andererseits kann das bestehende Rathausgebäude von 1924 durchaus als ortsbildprägendes und Identität stiftendes Gebäude im Ensemble mit Schule und Kirche gesehen werden, das erhalten und in das neue Bürgerzentrum integriert werden könnte.
    Testplanungen und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld haben keine eindeutige Präferenz für eine Lösung mit Erhalt oder ohne Erhalt des alten Rathauses ergeben.
    Um für das neue Bürgerzentrum eine in jeder Hinsicht überzeugende Lösung zu erhalten, hat der Gemeinderat die Durchführung eines Planungswettbewerbs beschlossen, in dem 2 Varianten für die Bearbeitung zur Wahl gestellt werden. Die Teilnehmer entscheiden sich im Wettbewerb für die Ausarbeitung einer dieser Varianten:
    — Variante A: Vollständiger Neubau mit Abbruch des Bestandsgebäudes;
    — Variante B: Erhalt und Umbau/Umnutzung des Bestandsgebäudes mit Erweiterungsbau.
    Zudem werden in einem städtebaulichen Ideenteil Vorschläge für die künftige Entwicklung des Ortszentrums erwartet. Beide Varianten werden von der Jury jeweils gesondert beurteilt. Innerhalb jeder Variante werden Preise vergeben.
    Die Gemeinde Bischofswiesen sucht über diesen Wettbewerb hervorragende Konzepte und hoch qualifizierte Planungsteams für die Realisierung der Bauaufgabe. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt.
    Adresse des Bauherren DE-83483 Bischofswiesen
    Projektadresse DE-83483 Bischofswiesen
    TED Dokumenten-Nr. 412015-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung

      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Gemeinde Bischofswiesen
      Rathausplatz 2
      Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
      Zu Händen von: Hrn. Robert Fischer
      83483 Bischofswiesen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 894477123
      E-Mail: MTZcY21dYmlgbXFjX21faDpcYW1nKF5f
      Fax: +49 8944771240

      Weitere Auskünfte erteilen: bgsm Architekten und Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      Zu Händen von: Hrn. Robert Fischer
      81667 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 894477123
      E-Mail: MjE0VFtlVVphWGVpW1dlV2AyVFllXyBWVw==
      Fax: +49 8944771240
      Internet-Adresse: http://www.bgsm.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: bgsm Architekten und Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      Zu Händen von: Hrn. Robert Fischer
      81667 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 894477123
      E-Mail: MTVdZG5eY2phbnJkYG5gaTtdYm5oKV9g
      Fax: +49 8944771240
      Internet-Adresse: http://www.bgsm.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: bgsm Architekten und Stadtplaner
      Weißenburger Platz 4
      Zu Händen von: Hrn. Robert Fischer
      81667 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 894477123
      E-Mail: MjE3UVhiUldeVWJmWFRiVF0vUVZiXB1TVA==
      Fax: +49 8944771240
      Internet-Adresse: http://www.bgsm.de

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      1.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Realisierungswettbewerb für ein Bürgerzentrum in Bischofswiesen.
      II.1.2)Kurze Beschreibung:
      Die Gemeinde Bischofswiesen möchte in der Ortsmitte ein neues Bürgerzentrum errichten, das neben der Gemeindeverwaltung auch einen Bürgersaal, die Gemeindebibliothek, Räume für die Touristeninformation, ein Café und Laden- bzw. Büroflächen mit insgesamt ca. 1 300 m² Nutzfläche aufnehmen soll. Zudem soll eine öffentliche Tiefgarage entstehen, um dem Stellplatzmangel im Ortszentrum abzuhelfen.
      Das Bürgerzentrum soll auf dem Grundstück des alten Rathauses entstehen. Das Rathaus kann bereits heute die notwendigen Flächen für die Gemeindeverwaltung nicht mehr aufnehmen, zudem ist es stark sanierungsbedürftig. Ein Abbruch des Gebäudes könnte optimale Voraussetzungen für die Verwirklichung des komplexen Planungsprogramms schaffen. Andererseits kann das bestehende Rathausgebäude von 1924 durchaus als ortsbildprägendes und Identität stiftendes Gebäude im Ensemble mit Schule und Kirche gesehen werden, das erhalten und in das neue Bürgerzentrum integriert werden könnte.
      Testplanungen und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld haben keine eindeutige Präferenz für eine Lösung mit Erhalt oder ohne Erhalt des alten Rathauses ergeben.
      Um für das neue Bürgerzentrum eine in jeder Hinsicht überzeugende Lösung zu erhalten, hat der Gemeinderat die Durchführung eines Planungswettbewerbs beschlossen, in dem 2 Varianten für die Bearbeitung zur Wahl gestellt werden. Die Teilnehmer entscheiden sich im Wettbewerb für die Ausarbeitung einer dieser Varianten:
      — Variante A: Vollständiger Neubau mit Abbruch des Bestandsgebäudes;
      — Variante B: Erhalt und Umbau/Umnutzung des Bestandsgebäudes mit Erweiterungsbau.
      Zudem werden in einem städtebaulichen Ideenteil Vorschläge für die künftige Entwicklung des Ortszentrums erwartet. Beide Varianten werden von der Jury jeweils gesondert beurteilt. Innerhalb jeder Variante werden Preise vergeben.
      Die Gemeinde Bischofswiesen sucht über diesen Wettbewerb hervorragende Konzepte und hoch qualifizierte Planungsteams für die Realisierung der Bauaufgabe. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt.
      II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71200000

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      1. Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
      a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Formblatt erhältlich bei der unter A. III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Projekte/Teilnahmeanträge zu richten sind“ – angegebenen Kontaktstelle); Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Teilnahmeantrag einzureichen; Mitglieder, bei denen es sich um Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten handelt, jedoch ohne die Anlage D (Referenzen).
      b) Eigenerklärung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung.
      c) Eigenerklärung, in der sich der/die Bewerber dazu verpflichtet/-en im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen. Die Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 3-fach maximiert sein. (Vordruck C).
      Haftung von Bewerbergemeinschaften.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall die Berufshaftpflichtversicherung auf eine mögliche Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen werden.
      d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF vorliegen (Vordruck B) und dass der Bewerber:
      — sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
      — nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      — im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
      — seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
      — sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig machen wird oder diese Auskünfte nicht unberechtigter Weise unterlassen wird.
      Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung abzugeben.
      e) Für die Beurteilung sind Referenzprojekte im Bereich Gebäudeplanung anzugeben, die jeweils in den letzten 5 Kalenderjahren (2010-heute) geplant oder fertig gestellt wurden. Mindestens eines der Referenzprojekte muss fertig gestellt sein. Die Teilnehmer werden darum gebeten max. vier (4) Referenzprojekte anzugeben. Die Darstellung soll mit Angabe des Auftraggebers, der beauftragten Leistungen, des eigenen Leistungsanteils, sowie mit allgemeinen Angaben zum Projekt textlich anhand der Referenzliste im Bewerbungsbogen erläutert werden (Vordruck D).
      Darüber hinaus sind bildliche Darstellungen zu den Referenzprojekten auf gesonderten Blättern einzureichen, sowohl als Ausdruck auf maximal je 1 Seite DIN A 4 Hochformat oder maximal je 1/2 Seite DIN A 3 Querformat, gefaltet und identisch auf Datenträger (vier bzw. zwei Dateien im Format pdf, geeignet für Beamerpräsentation). Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z.B. Bearbeitung als Mitarbeiter in einem anderen Büro), sind der Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben.
      Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
      Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten durch entsprechende Erklärungen des Auftraggebers des Referenzprojekts bestätigen zu lassen.
      Berufsanfänger/-innen und kleine Bürostrukturen werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
      2. Kriterien für die Auswahl sind:
      a) Qualität der Gestaltung der Referenzprojekte (Bepunktung s. u.; Punkte werden einfach gewichtet).
      b) Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität der Referenzprojekte (Bürgerhaus, Rathaus, Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Bauaufgaben, Nutzfläche ca. 500 m² bis 2 500 m²) (Bepunktung s. u.; Punkte werden einfach gewichtet).
      3. Die Prüfung der unter (2) genannten Kriterien erfolgt durch ein Auswahlgremium, dem Vertreter der Ausloberin und Fachleute als Berater angehören unter Anwendung eines Punktesystems. Bei guter Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. guter Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) werden jeweils 4 Punkte vergeben, bei befriedigender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. befriedigender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 3 Punkte, bei ausreichender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. ausreichender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 2 Punkt, bei ungenügender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. ungenügender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 1 Punkt. Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der oben genannten Gewichtung;
      Soweit nach diesen Kriterien keine eindeutige Bestimmung der zwanzig zu beteiligenden Bewerber getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl anhand der ermittelten Reihenfolge bestimmt.
      4. Die Erfüllung der Kriterien gem. (III.1.2) wird auf Basis der gem. (III.1.1e) eingereichten Referenzprojekte bewertet. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern deren Qualität in der Gesamtschau. Die einzelnen Referenzobjekte können sich dabei auf Teilaspekte beschränken, in der Referenzliste zum Bewerbungsbogen soll für jede Referenz angegeben werden, für welches Kriterium sie in besonderer Weise als Nachweis dienen soll.
      III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      1. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Mitgliedsstaaten des WTO Beschaffungsübereinkommens (GPA). Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige
      1.1 natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
      1.2 Personengesellschaften oder juristische Personen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in und der/die Verfasser/-in der Planungsleistungen der Gesellschaft erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.1.1) gestellt sind.
      1.3 Zusammenschlüsse (Bewerbergemeinschaften) aus natürlichen und/oder juristischen Personen und/oder Personengesellschaften.
      Teilnahmeberechtigt sind ferner Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner(in) oder Landschaftsarchitekt(in) nach dem Recht ihres Heimatstaates berechtigt sind, soweit sie sich in Bewerbergemeinschaft mit mindestens einem Mitglied bewerben, das die Voraussetzungen der Ziffern 1.1 und 1.2 erfüllt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bewerbungsabgabe erfüllt sein. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
      2. Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung/Vordruck A) abzugeben,
      — in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
      — in der der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
      3. Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros oder mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
      4. Für das Bewerbungsverfahren ist ein Zusammenschluss mit Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern möglich (s. o.) aber nicht erforderlich; die Einbeziehung eines/r Landschaftsarchitekten/in wird erst für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe vorausgesetzt.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 20
      IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung festgelegt. Die Entwürfe werden voraussichtlich nach folgenden Kriterien beurteilt:
      — Planungskonzept, städtebauliche Einbindung;
      — Funktionalität;
      — Architektonische Qualität und Gestaltung;
      — Freiflächenkonzept;
      — Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit;
      — Leistungs- und Programmerfüllung.
      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen.
      IV.4)Verwaltungsangaben
      IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
      IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 31.12.2015 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 5.1.2016 - 17:00
      IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.5)Preise und Preisgericht
      IV.5.1)Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Gesamtsumme der Preise (netto) beträgt voraussichtlich 97 000 EUR.
      Es wird für jede Variante eine Preisgruppe mit je 3 Preisen gebildet.
      Die Umsatzsteuer wird zusätzlich vergütet.
      IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
      IV.5.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
      IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn
      2. Manfred Mezger, Stadtplaner, Bad Boll
      3. Hans-Peter Ritzer, Architekt, München
      4. Karin Schmid, Architektin, München
      5. Dr. Hubert Schmid, Architekt, Regierung von Oberbayern
      6. Thomas Weber, 1. Bürgermeister der Gemeinde Bischofswiesen
      7. Thomas Resch, 2. Bürgermeister der Gemeinde Bischofswiesen
      8. Bernhard Heitauer, Mitglied des Gemeinderats, CSU
      9. Hans Metzenleitner, Mitglied des Gemeinderats, SPD

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.2)Zusätzliche Angaben:
      a) Bewerbungsunterlagen, die über die in Punkt III.1) geforderten Unterlagen hinausgehen, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerber/innen sind selbst für die Vollständigkeit verantwortlich.
      Die Ausloberin behält sich vor, in der Bewerbung fehlende oder unvollständige Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihr zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Ausloberin von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
      Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Elektronisch übermittelte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
      Auf den Umschlägen ist außen das Stichwort „Wettbewerb Bischofswiesen“ zu vermerken.
      Das Formblatt zur Bewerbung wird auf Anfrage bei der unter A. III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Projekte/Teilnahmeanträge zu richten sind“ – angegebenen Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle (der Poststempel ist nicht entscheidend).
      b) Die Gemeinde Bischofswiesen wird, wenn die Wettbewerbsaufgabe des Realisierungsteils realisiert wird, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind mindestens die Planungsleistungen gem. § 34 Abs. 3 1-5 HOAI und Planungsleistungen für Freianlagen gem. § 39 Abs. 3, 1-5 HOAI.
      Für den Ideenteil kann keine weitere Beauftragung in Aussicht gestellt werden.
      Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises, anteilig für den Realisierungsteil (75 %), nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
      c) Voraussichtliche Termine;
      Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Januar 2016;
      Rückfragenkolloquium: Februar 2016;
      Abgabe der Pläne: April 2016;
      Preisgerichtssitzung: Mai 2016.
      VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Südbayern
      Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39
      80534 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8921762411

      VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
      1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
      3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      Vergabekammer Südbayern
      Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39
      80534 München
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 8921762411

      VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      17.11.2015
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 23.11.2015
Ergebnis veröffentlicht 19.05.2016
Zuletzt aktualisiert 28.08.2021
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