III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1. Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Formblatt erhältlich bei der unter A. III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Projekte/Teilnahmeanträge zu richten sind“ – angegebenen Kontaktstelle); Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Teilnahmeantrag einzureichen; Mitglieder, bei denen es sich um Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten handelt, jedoch ohne die Anlage D (Referenzen).
b) Eigenerklärung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung.
c) Eigenerklärung, in der sich der/die Bewerber dazu verpflichtet/-en im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und von mindestens 2 000 000 für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen. Die Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 3-fach maximiert sein. (Vordruck C).
Haftung von Bewerbergemeinschaften.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall die Berufshaftpflichtversicherung auf eine mögliche Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen werden.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF vorliegen (Vordruck B) und dass der Bewerber:
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
— sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig machen wird oder diese Auskünfte nicht unberechtigter Weise unterlassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung abzugeben.
e) Für die Beurteilung sind Referenzprojekte im Bereich Gebäudeplanung anzugeben, die jeweils in den letzten 5 Kalenderjahren (2010-heute) geplant oder fertig gestellt wurden. Mindestens eines der Referenzprojekte muss fertig gestellt sein. Die Teilnehmer werden darum gebeten max. vier (4) Referenzprojekte anzugeben. Die Darstellung soll mit Angabe des Auftraggebers, der beauftragten Leistungen, des eigenen Leistungsanteils, sowie mit allgemeinen Angaben zum Projekt textlich anhand der Referenzliste im Bewerbungsbogen erläutert werden (Vordruck D).
Darüber hinaus sind bildliche Darstellungen zu den Referenzprojekten auf gesonderten Blättern einzureichen, sowohl als Ausdruck auf maximal je 1 Seite DIN A 4 Hochformat oder maximal je 1/2 Seite DIN A 3 Querformat, gefaltet und identisch auf Datenträger (vier bzw. zwei Dateien im Format pdf, geeignet für Beamerpräsentation). Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z.B. Bearbeitung als Mitarbeiter in einem anderen Büro), sind der Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben.
Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten durch entsprechende Erklärungen des Auftraggebers des Referenzprojekts bestätigen zu lassen.
Berufsanfänger/-innen und kleine Bürostrukturen werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
2. Kriterien für die Auswahl sind:
a) Qualität der Gestaltung der Referenzprojekte (Bepunktung s. u.; Punkte werden einfach gewichtet).
b) Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität der Referenzprojekte (Bürgerhaus, Rathaus, Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Bauaufgaben, Nutzfläche ca. 500 m² bis 2 500 m²) (Bepunktung s. u.; Punkte werden einfach gewichtet).
3. Die Prüfung der unter (2) genannten Kriterien erfolgt durch ein Auswahlgremium, dem Vertreter der Ausloberin und Fachleute als Berater angehören unter Anwendung eines Punktesystems. Bei guter Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. guter Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) werden jeweils 4 Punkte vergeben, bei befriedigender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. befriedigender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 3 Punkte, bei ausreichender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. ausreichender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 2 Punkt, bei ungenügender Qualität der Gestaltung (III.1.2 a) bzw. ungenügender Erfahrung mit vergleichbarer Komplexität (III.1.2 b) jeweils 1 Punkt. Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Multiplikation der erreichten Punkte mit der oben genannten Gewichtung;
Soweit nach diesen Kriterien keine eindeutige Bestimmung der zwanzig zu beteiligenden Bewerber getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl anhand der ermittelten Reihenfolge bestimmt.
4. Die Erfüllung der Kriterien gem. (III.1.2) wird auf Basis der gem. (III.1.1e) eingereichten Referenzprojekte bewertet. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern deren Qualität in der Gesamtschau. Die einzelnen Referenzobjekte können sich dabei auf Teilaspekte beschränken, in der Referenzliste zum Bewerbungsbogen soll für jede Referenz angegeben werden, für welches Kriterium sie in besonderer Weise als Nachweis dienen soll.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
1. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Mitgliedsstaaten des WTO Beschaffungsübereinkommens (GPA). Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige
1.1 natürliche Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
1.2 Personengesellschaften oder juristische Personen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die bevollmächtigte Vertreter/-in und der/die Verfasser/-in der Planungsleistungen der Gesellschaft erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.1.1) gestellt sind.
1.3 Zusammenschlüsse (Bewerbergemeinschaften) aus natürlichen und/oder juristischen Personen und/oder Personengesellschaften.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner(in) oder Landschaftsarchitekt(in) nach dem Recht ihres Heimatstaates berechtigt sind, soweit sie sich in Bewerbergemeinschaft mit mindestens einem Mitglied bewerben, das die Voraussetzungen der Ziffern 1.1 und 1.2 erfüllt. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bewerbungsabgabe erfüllt sein. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
2. Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung/Vordruck A) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— in der der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
3. Mehrfachbewerbungen, z. B. Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros oder mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Mehrfachbewerbungen.
4. Für das Bewerbungsverfahren ist ein Zusammenschluss mit Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern möglich (s. o.) aber nicht erforderlich; die Einbeziehung eines/r Landschaftsarchitekten/in wird erst für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe vorausgesetzt.